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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.12.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-12-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186212246
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18621224
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18621224
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-12
- Tag1862-12-24
- Monat1862-12
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.12.1862
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Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 358. Mittwoch den 24. December. 1862. Bekanntmachung. Da- IS. Stück des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes, enthaltend: » Rr. 104. Decret wegen Bestätigung des Regulativs, die Penfionirung der an den evanaelisch - lutherischen öffent lichen Schulen in Dresden angestellten Lehrer betreffend, vom 7. Januar 1862; - 105. Bekanntmachung, die Anleihe der Stadt Chemnitz betreffend, vom 28. Oktober 1862; , 106. Bekanntmachung, die Specialsummen und Appointnummern der als ferneres Reservequantum auSge- fertigteu 3 Millionen Thaler in CaffenbilletS der Creation vom Jahre 1855 betr., vom 10. Nov. 1862; - 107. Verordnung, die Stempelverwendung zu den Schriften im Mahnverfahren betr., vom 18. Nov. 1862; - 108. Decret weßm Bestätigung der Statuten des Vorschußvereins zu EhrenfriederSdorf; vom 19. Nov. 1862; - 109. Verordnung, die Abänderung d«S K19 der Ausführungsverordnung zu dem Schlachtsteuer- und Fleisch- übergangSabgabe - Gesetze vom 29. Mai 1852 betreffend, vom 2. December 1862; - 110. Verordnung, die Rinderpest betreffend, vom 5. December 1862; - 111. Verordnung, den Verkauf des zu landwirthschastlichen und gewerblichen Zwecken bestimmten SalzeS betreffend, vom 2. December 1862; - 112. Bekanntmachung, den Bezirksarmenverein zu Möckern betreffend, vom 9. December 1862, ist bei uns eingegangen und wird bis zum LO. Januar L8S8 aus hiesigem RathhauSsaale zur Kenntnißnahme öffentlich au-hängeu. — Leipzig den 22. December 1862. Der Rath der Stadt Leipzig. Or. Koch. Thorbeck. ^ ^ - - Bekanntmachung. ' Die Erholung der Marken für Hunde auf das künftige Jahr ist gegen Erlegung von 3 Thlr. für die Marke, als dem jährlichen Betrage der Steuer, bis Ende dieses Monats zu bewirken, was wir hierdurch mit dem Bemerken in Erinnerung bringen, daß vom 2. Januar k. I. an der Caviller täglich die Straßen begehen und Hunde ohne Marken einfangen wird. Leipzig, den 23. December 1862. Der Rath der Stadt Leipzig. Or. Koch. Rothe. Bekanntmachung. Nachdem von dem Königlichen Finanz-Ministerium dem DistrictScommiffar Herrn Bezirks - Steuerinspector Langbein in Leipzig für die bevorstehende Gewerbe- und Personalsteuercatastration auf das Jahr 1863 Herr Finanz - Calculator BadAübuer als HülfScommiffar in der Weise beigegeben worden ist, daß derselbe die Catastration in den Orten deS Steuerbezirks Leipzig, mit Ausnahme der Stadt Leipzig und der Dörfer Reudnitz und Neuschönefeld, zu besorgen hat, so wird Solches den betreffenden Behörden und Betheiligten zur Nachricht und Nachachtung andurch bekannt gemacht. Leipzig, am 17. December 1862. Königlicher Kreis-Steuer-Rath. . , ^ . Schulze. Bekanntmachung. Die ärztliche Behandlung kranker Armer in dem durch Abgang des Herrn Vr. Friedrich Bär Winkel sich erledigmden IV. armenärztlichen Bezirk, umfassend die Straßen: an der Pleiße Nr. 1 bi- mit 10, den Königsplatz und alle außerhalb dieser Linien und deS ehemaligen Windmühlen-, Zeitzrr und MünzthoreS in westlicher und südwestlicher Richtung gelegenen Straßen und Plätze, haben wir vom I. künftigm MonatS ab auf 3 Jahre Herrn Vr. meä. August Reinhold Bernhard LubenSky, Köntgsplatz Nr. 19 parterre wohnhaft, übertragen. Leipzig, 49. December 1862. DaS Armendireetorium. ' — " — Weihnachtsbttder. (Fortsetzung.) IV. " Kopfschüttelnd und lächelnd bleiben die Leute auf der Straße stehen und blicken einem Herrn nach, dessen sonderbares Benehmen allerdings geeignet ist, Aufsehen zu erregpr. Wohl ist man ge wöhnt, zur Weihnachtszeit vor Freude jauchzende Kinder dahin springen zu sehen ; aber wenn ein Herr in gewissen Jahren sich noch laute Ausbrüche der Wonne gestattet, so ch die streng urthei- leude Menge selbst am Weihnachtsabend gar zu leicht der Mei- »NPg, daß nothwendiger Weise verschiedene genossene Spirituosen solche» Freudekandgebunge» zu Grunde liegen müssen. Aller» «a- »ürv« diese verurtheilende Menge erst sagen, wenn sie wüßte, daß jener vor Freude mehr hüpfende als gehende Herr sogar ein Candidat der Theologie ist. Sicher würde man Zeter und Mordio rufen. Weshalb aber der Herr Candidat so überaus fröhlich ist, das weiß freilich noch Niemand und nur eine Person ist eS, welche so rasch als möglich die herrliche Neuigkeit erfahren soll. Aus diesem Grunde eilt der Candidat auch so sehr und achtet gar nicht darauf, wenn er hier und da etwas unsanft die ihm Begegnenden anstößt. Nur zuweilen bleibt er unter irgend einer der vrennenden Straßenlampen auf seinem Wege stehen und rieht einen Brief aus der Tasche, den er mit freudealänzendeu Augen durchfliegt und dann wieder vorsichtig wie ein Kleinod in der Tasche verbirgt. Hierauf beschleunigt er aber immer seine Schritte auf's Neue, um rasch die durch jenen Aufenthalt versäumte gett nachzuholen. Ja, jener eilige Herr ist ein Candidat und noch dazu ein schon izremlich alter und sehr armer Candidat. Die launische
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