Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des NathS der Stadt Leipzig. K111. Sonntag den 21. April. M7. -frieve sei mit Luch! Osterlied. Wieder tönt der Osterglocken Wundersames Festgeläute — Lerchenlieder und Frohlocken Füllen uns die Seele heute. Blatt und Blüthen an den Zweigen Weckt der Sonne goldner Kuß — Gram und Sorgen müssen schweigen Vor des Heilands mildem Gruß: Friede sei mit Euch! Aus dem Bache, aus dem Strome Rauschen Auferstehungslieder — In des WaldeS grünem Dome Weht es von den Wipfeln nieder. BLenengleich von Mund zu Munde Nimmt den Flug es durch die Welt, In den Lüften webt die Kunde, Und ihr lauscht das Sternenzelt: Friede sei mit Euch! Wie nach auSgekämpften Schmerzen Einst der Herr genaht den Seinen, Weilt er heut' noch bei den Herzen, Die stch liebend ihm vereinen. Nicht behielt die Gruft den Meister, Nicht dein Opfer, Golgatha! Der Gemeinschaft edler Geister Ist der Auferstandne nah: Friede sei mit Euch! Hoch und hehr im Morgenstrahle Wandelt er durch Feld und Fluren - Seine Heilgen Wundenmale Scheuchen letzten Zweifels Spuren. AuS des Grabes Nacht und Banden Rang er stch zum Licht empor, Und mit ihm ist auferstanden Alles, was der Tod erkor: Friede sei mit Euchd O so möge denn auf Erden, Sterblichem Geschlecht zum Heile, Der ersehnte Friede werden! Daß er dauernd bei uns weile, Deine LiebeSboten sende, Herr, zu allen Völkern auS! Deines Friedens heilge Spende Heilige so Staat als HauS! Friede sei mit Euch! Friedensfürst, dein Werk zu krönen, Komm', o komme zu uns allen, Zwistgetrennte zu versöhnen Bei dem Schlag der Nachtigallen! Wieder vor des Krieges Schrecken Bebt der Menschheit Genius — Milde Regung zu erwecken, Töne, Herr, auch jetzt dein Gruß: Friede sei mit Euch! Bekanntmachung. Der am IS. Avril d. I. fällige erste Termin -er Gewerbe- an- Persoualstener ist nach der zum Gesetze Vom 24. December 1866 erlassenen Ausführungs-Verordnung von demselben Tage nach einem halben JahreSbetrage fällig und werden die hiesigen Steuerpflichtigen hierdurch aufgeforden, ihre Stenerbeiträ'ge nebst -eu städtische« Ge fälle», wie solche auf den Steuerzetteln bemerkt, binnen IS Tagen bei -er Stadt-Stener-Ginnahme allhier zu be zahlen, da nach Ablauf dieser Frist exeeutivische Maßregeln gegen die Säumigen eintreten müssen. Gleichzeitig wird jeder Contribuent', dessen Steuerzettel von dem Hausbesitzer resp. dessen Stellvertreter wegen Wegzugs drS Ab- mietherS ohnerachtet unserer Bekanntmachung vom 10. diese- Monats nicht zurückgegeben worden, und somit nicht zur Aushändigung gelangen konnte, zar Kenntnisnahme feine- SteaerfatzeS und Empfangnahme eines an-erwetten Steuer- aasweife- an obge-achte Hebestelle (RathhaaS II. Etage Zimmer Rr. 13) verwiefen. Leipzig, am 11. April 1867. Der Rath -er Stadt Leipzig. . ^ vr. Koch. Taube. Bekanntmachung. Es sollen die diesseitigen Ufer der Pleiße von der ThomaS-Mühle bis zum Pleißensteg am Fleischerplatz während deS Wasset- abschlageS mit Ufermauern versehen und dieselben an 2 Unternehmer in Submission vergeben werden. Diejenigen Herren Baugewerken, welche sich hierbei beiheiligen wollen, werden hierdurch aufgefordert, Verzeichnisse, SiluativnS- und Profilzeichnungen auf dem NathS- Bauamle einzusehen und ihre Preisfvrderungen bis Donnerstag -e« LS. April -. 2' Aben-S v Uhr versiegelt mit der Aufschrift „Ufermaueru an der Pleiße" ebendaselbst abzugeben. Gedruckte Anschlagsformulare können gegen Erlegung der Druckkosten s» Empfang genommen werde». — Leipzig, den IS. April 1867. DeS -kat-S Ga« - Deputation.