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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.04.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-04-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186704198
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18670419
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18670419
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-04
- Tag1867-04-19
- Monat1867-04
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.04.1867
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O Bekanntmachung. Die iu dem nachstehenden Verzeichnisse benannten städtischen Wiese« sollen zur GraS-, Heu- und Grummetnutzung, und zwar die unter Nr. 1—12,14—21, 23-31 aufgeführten auf die sechs Jahre L867 bis mit L872, die unter Nr. 13, 22 aufgeführten auf tue drei Jahre 1887 bis mit 1868 an die Meistbietenden verpachtet werden. Wir fordern Pachtlustige auf, sich Donnerstag den SS. d. M. Vormittags 8 Uhr an Raths stelle einzufinden und ihre Pachtgebote zu thun. Die Auswahl unter den Bietern und jede sonstige Entschließung wird dem Rathe Vorbehalten. Die Versteigerung- - und Pachtbedingungen liegen an Rathsstelle zur Einsicht au-, wo auch auf Verlangen über die Lage der zu verpachtenden Wiesen und sonst Auskunft erlhellt werden wird. Leipzig, den 11. April 1867. Des RatheS der Stadt Leipzig Oekonomie-Deputation. Verzeichnis der zu verpachtenden Wiesen. I« Gounewitzer Flur: 1) 2 Acker 144 UM. TrebiSwiese, 2) 4 s 94 - Abtheilung ! 1 3) 3 s 7 2 2 7 4) 2 s 258 s s 12 5) 2 s 218 s s 15 6) 2 s 196 o ' , 17 7) 2 s 33 s o 18 8) 5 Ack-r r«»/, OR. Abtbeilurig. 9) 5 s 241/, s s 1 10) 7 Acker 234 mR. Abteilung 1 11) 7 2 201 2 2 2 12) 1 Acker 2KZ OR. Abtheilung 1 13) 1 s 130 - Kirschwehrwie 14) 5 2 63 - Nasse Wieseil 15) — s 212 - Abtheilung 1 16) 1 s 285 o - 2 17) 2 2 51 W a ä 18) 6 - 259 2 2 e 19) 2 2 13 s » d 20) 4 s 197 s s i 21) 5 - 280 2 s k 22) 6 2 158 e 2 1 23) 4 s 273 2 2 1 24) 3 2 30 2 2 3 25) 3 - 140 s 2 1 26) 4 2 230 2 s 12 27) 4 231 2 s 23 28) 1 2 202 « 2 23 29) 3 o 186 2 » 24 30) 1 » 25 s s 25 31) 6 o 45 2 2 . 26 Heyderwiesen Connewitzer onnewitzer Bcmerwiesen, I« Lindenaner Flur: iese am verschlossenen Holze, - » » I« Lentzscher Flur: ' )ließli lich 1 Acker 21 mR. auSgerodete Brahne, und " ' Bi " se, eins»! e, einschl In der Stadtflur: Schleußiger Wege- liegende Thell der PauSnitzfluthrinne, k, einschließlich 70^/, mR. durch Ausfüllung des aljen KuhstrangwafferS gewonnenes, erst zu cultivirendeS Neuland, der Nonne, des RitterwerderS, enthaltend daS Fluthvorland links deS neuen PleißenwildbetteS von der Brücke auf dem Plagwrtzer Wege abwärts bis zur Elster, und desselben, enthaltend das Fluthvorland rechts deS PleißenwildbetteS vom Plagwitzer Wege abwärts bis zur Elster, sowie den Rest der früheren Ritterwiese und die Böschungen deS neuen HochfluthdammeS bis zur Heiligenbrücke mit der Spitze daselbst, M. Beide Abtheilungen sind zum größten Theile noch roh und erst zu cultiviren. der Helligen Wiesen links deS PleißenwildbetteS, einschließlich des planirten alten ScheibenwegeS, derselben rechts de- PleißenwildbetteS, einschließlich des FluthvorlandeS und der Damm böschungen am Scheibenwege, derselben zwischen dem Iohannapark- und Scheibenwege, derselben rechts des PleißenfluthbetteS, mit dem Fluthvorlande und dem neuen Horbfluth- damme, vom Scheibenwege aufwärts bis an da- Ende deS NonnenwaldeS an der Grenze von Schimmel- Wiese, derselben link- de- PleißenfluthbetteS, einschließlich der Bodenablagerung sowie de- Fluth vorlande- und der Dammböschungen auswärts durch die Nonnen Waldung bis zur Ein mündung der PauSnitzfluthrinne mit Zugang vom Schleußiger Wege auS in die Pleißenfluthrinne, deS Eilenburger Rodelandes, einschließlich der mit Rasen auSgelegten Fluthrinne, der alten Pfivgstwiesev, einschließlich der mit Rasen auSgelegten Fluthrinne, derselben, ausschließlich eines 8» brüten Streifens entlang der Brahne für WirthschaftSfuhren nach Abteilung 1, der Raustädter Viehweide, derselben, einschließlich der Fluthrinne und deS neuen Damme-, derselben, welche auf der Stadlseite durch den Wassergraben der Hochzeitwehrschleuße und nach der vormaligen Ziegelei zu durch den Entwässerungsgraben in der Mitte der Fluth rinne begrenzt wird, derselben zwischen dem letztgedachten Entwässerungsgraben und dem vormaligen Ziegelei- grundflücke, einschließlich 142 mR. zu letzterem gehörig gewesenen Felde-, welche- wegen der Hochwasserströmungen wieder als Wiese zu cultiviren ist, derselben hinter den Ziegeleigärten und durch den Entwässerungsgraben in der rechtfeitigen Fluthrinnenverzweigung begrenzt, derselben, da- Dreieck zwischen den Fluthrinnenverzweigungen an den beiden Fluthbrücken der Lindenauer Chaussee, derselben, durch den Entwässerungsgraben in der Mitte der Fluthrinne begrenzt. Bekanntmachung. In den Fleifchhallen der Beorgenhalle sollen Mittwoch den 24. dies. Mon. von Vormittags 11 Uhr an vier Marmortafeln, wovon Eine in 3 Theilen, nebst den zugehörige» Schränken unter den im Termine bekannt zu machen den Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Der Rath der Stadt Leipzig. lni. Cer Leipzig, den 13. April 1867. vr. E. Stephani. utti. Bekanntmachung. ES sollen die diesseitigen Ufer der Pleiße von der ThomaS-Mühle bi- zum Pleißensteg am Fleischerplatz während deS Waffer- abschlagrS mit Ufermauern versehen und dieselben an 2 Unternehmer iu Submission vergeben werden. Diejenigen Herren Baugewerken, welche sich hierbei betheiligen wollen, werden hierdurch aufgefordert, Verzeichnisse, Situation-- und Profilzeichnungen auf dem RathS- Bauamte einzusehen und ihre Preisforderungen bis Donnerstag de« LS April d. I. Abends 6 Nhr versiegelt mit der Aufschrift „Ufermauern an der Pleiße" ebendaselbst abzugeben. Gedruckte Anschlagsformulare können gegen Erlegung der Druckkoste» in Empfang genommen werden. — Leipzig, den IS. April 1867. DeS Raths Ban-Deputation. Bekanntmachung. Der Abschlag deS PleißenflusseS macht zwei Fangdämme erforderlich und soll die Herstellung derselben in Accord vergeben werden. Diejenigen Zimmermeister, welche sich hierbei betheiligen wollen, werden hierdurch aufgefordert, die Zeichnungen und Bedingung« hierüber im RathS-Bauamte einzufehen und ihre PrerSforderung bi- Donnerstag den 2S. d. M. Abends 6 Uhr daselbst versiegelt abzugeben. — Leipzig, den IS. April 1SS7. DaS Rath--Banamt.
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