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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.04.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-04-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186704247
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18670424
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18670424
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-04
- Tag1867-04-24
- Monat1867-04
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.04.1867
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NPMk und Anzeiger Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 114. Mittwoch den 24. April. M7. Bekanntmachung. In Gemäßheit der Stipendiatenordnung vom 1. September 1853 wird denjenigen mit einem MaturitätSzeugniß versehenen Herren Studirenden, welche um ein von der Collatur de- König!. Hohen Ministerii de- CultuS und öffentlichen Unterricht- abhängige« Stipendium nachsuchen wollen, hiermit bekannt gemacht, daß sie ihre diesfallsigen Gesuche, welchen die tz. 2 der Stipendiatenordnung sud a bis k specificirten Unterlagen beizufügen sind, bis zum LS. Mai 1867 bei der UniversitätSquästur (Expedition de- Universitätsgerichts) einzureichen haben. Diejenigen Herren Studirenden, welche um Verlängerung der Genußzeit der ihnen verliehenen Stipendien oder um Verleihung eines Stipendiums zu höherem Betrage, oder endlich um außerordentliche Unterstützung nachsuchen, haben ihre Gesuche unter Beifügung der in der Stipendiatenordnung unter 2 e bi- k angegebenen Zeugnisse bis zum 13. Mat 1867 an da- König!. Hohe Ministerium direct einzusenden. Später eingehende Gesuche können nicht angenommen resp. berücksichtigt werden. Die Namen derjenigen Studirenden, welche bereit- in früheren Semestern um Verleihung eine- dergleichen Stipendii nachgesucht haben, deren Gesuche aber noch nicht berücksichtigt worden sind, werden in dem Verzeichnisse der Bewerber fortgeführt, weshalb ein wiederholtes Anhalten nicht erforderlich ist. UebrigenS wird auf die an dem schwarzen Bret im Augusteum und in dem Convict befindlichen Anschläge verwiesen.— Leipzig, den 23. April 1867. Die Ephoren der Königlichen Stipendiaten. Bekanntmachung. Wir sind veranlaßt, folgende bereit- bestehende Bestimmungen zur Nachachtung einzuschärfen: 1) Die Räumung der AbtriltSgruben darf schlechterdings nur zur Nachtzeit vorgenommen werden und der auSgeräumte Unrath muß von Ostern bis Michael spätesten- bi- früh sieben Uhr, während der übrigen Jahres zeit spätestens bi- früh acht Uhr abgefahren sein. 2) Die Abfuhr de- Pferde- und anderen Stalldünger- ist von Oster« bis Michael nur bi- acht Uhr Vormittag-, während der übrigen Jahreszeit aber nur bi- neun Uhr Vormittag- gestattet. 3) In den äußeren Dorstavten darf nicht vor zehn Uhr, in den übrigen Stadttheilen nicht vor eilf Uhr Abends mit Räumung der Privet- und Senkgruben begonnen werden. 4) Da- Abführen von flüssigem Unrach darf nur in wohlverwahrten Kastenkarren erfolgen. 5) Während der Messen kann da- Räumen der Gruben und da- Abfahren von Dünger und Jauche nicht gestattet werden. Dagegen wird da- bisher bestandene Verbot des AbfahrenS von Pferdedünaer während der Messen hierdurch auf gehoben. Auch bleiben die dem Besitzer der Guanofabrik unter gewissen Voraussetzungen eingeräumten Vergünstigungen, von Abend- 8 Uhr an zu räumen und geschloffene Standfäffer auch bei Tage abzufahren, bestehen. 6) Jede Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen, so wie die Verunreinigung der Straßen bei dem Abfuhren wird mit Geld- oder GefängnißstraA geahndet. 7) Die Hausbesitzer oder deren Stellvertreter haben dafür Sorge zu tragen, daß von Denjenigen, welche den Dünger oder die Jauche au- ihren Grundstücken abfahren, diesen Anordnungen Folge geleistet werde und bleiben für Zuwiderhandlungen der letzteren ebenmäßig verhaftet. Leipzig, am ib. April 1867. Der Rath der Stadt Leipzig. — vr. E. Stephani. Ritscher, Act. Bekanntmachung. Die in dem nachstehenden Verzeichnisse benannten städtische« Wiesen sollen zur GraS-, Heu- und Grummetnutzung, und zwar dw unter Nr. 1-12,14-21, 23-31 aufgeführten auf die sechs Jahre 1867 bis mit 1872, die unter Nr. 13, 22 aufgeführten auf die drei Jahre 1867 bis mit 186S an die Meistbietenden verpachtet werden. Wir fordern Pachtlustige auf, sich Donnerstag den 25. d. M. Vormittags S Uhr an Rathsstelle einzufinden und ihre Pachtgebote zu thun. Die Auswahl unter den Bietern und jede sonstige Entschließung wird dem Rache Vorbehalten. Die Versteigerung-- und Pachtbedingungen liegen an Rathsstelle zur Einsicht au-, wo auch auf Verlangen über die Lage der zu verpachtenden Wiesen und sonst Auskunft erlheilt werden wird. Leipzig, den 11. April 1867. Des RatheS der Stadt Leipzig OeVonomie - Deputation. Verzeichnis der z« verpachtenden Wiesen. ^ ^ 2" Gonnewitzer Flur: 1) 2 Acker 144 mR. TrebiSwiese, 2) 4 - 94 - Abthülung 1 der Heyderwiesen, 3) 3- 7, - 7- Connewitzer Bauerwiesen, . I« Lindenauer Flur: 5 Acker 24*/, mR. Abtheilung ^ der Kabelwiefe am verschlossenen Holze, 5 - 24*/, - - 8 » - - - , „ - In Lentzscher Flnr: 7 Acker 234 mR. Abtheilung 1 der Frauenwiese, einschließlich 1 Acker 21 mR. auSgerodete Brahne, und ? - 201 - - 2 derselben Wiese, einschließlich 60 mR. auSgerodete Brahne und 1 Acker 242 mR. Feld. In der Stadtstnr: 1 Acker 263 mR. Abtheilung 1 a der Peter-viehweide, der vom Nonnenwalde entnommene und gut besäet«, unterbalb de- Schleußiger Wege- liegende Tbeil der PauSnitzfluthrinne, » ^ 1 - 130 - Kirschwehrwiese, einschließlich 70*/, mR. durch Ausfüllung de- alten KuhstrangwasserS gewonnene-, erst zu cultlvirende- Neuland,
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