Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.02.1871
- Erscheinungsdatum
- 1871-02-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187102055
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18710205
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18710205
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1871
- Monat1871-02
- Tag1871-02-05
- Monat1871-02
- Jahr1871
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.02.1871
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Folge ürjL laisn- Öch lnstki» r und mdtvr »e des lugen- ampf, erechl- s ge- "ß ich Hoff- a noch weiter lnnee, über > nur dieser 'elsch. einem > be wirb 'apout enlion -ie rr- n und l Teile alschen > Seile . Irena vttte !, Lus fügen. - und ezidon. wieder ichrichl. -ille ist en der irkuna. terhal- )emen- Nazare richtet: . Ich henken. ' preis en von n, daß :e oder i, und Soll rappen ovn der Zebruar et: Ich zeichnete da sonst angien, »cgebrn, -ezüalich ckgehen, lte. lations- Beamte ebenden nstehem ität die igen mil Wirkung ser Enl- )vcs ist te Zrich hen eine de«,«sie. ! Hotel, sttzer «u» ambing. , und trl Stadt Pologne. üller'rH. Baum. id >»lrl zum rouprinz. lologue. . Sonne, «erl. B. »deb. B. Lebe', H. re Rulsie. e. goldncS No'vv. H. dt» io lger tagdiburg, iringer B. ed, Hotel «seu, wei. «ambnrg. Erscheint täglich früh 6»/, Uhr. RrbAltlo» »>d Lr,rdiito» ZvhanoiSgastr 4/b. Ak»»r» Nedacteur Fr. -iittnn. Sprechstunde d. Redaktion »oe«tna,, »o» N — lN Udr «»»»Ittaa» «»» 1—b Uhr. ->«h«< de, für dir nächst. NttzNldr Nummer bestimmten Ptfmttr in den Wochentagen Nt 8 Uhr Nachmittag». Utlpngcr Lagedlatt Anzeiger. Amtsblatt des Kvnizl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. Auflage 8860. Adonnrnrntsprrt« vierteljährlich t Thlr. 7'/, Rar. tuet. vringcrlohn l Thlr. luRgr. Zisrratr die Spaltzeile l'/e Ngr. Lerlmnr» »,ter d. Lebartion^trkch die Spaltzeile 2 Ngr. Filiale Otto Klemm, UniversitLrsstraße 22, Local-Comptoir Hainstraßr 21. W Ltz. Sonntag den 5. Februar. 1871. Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten Mittwoch de« 8. Febr. ». e. Abends */,7 Uhr inr Saale der I. Bürgerschule. Tagesordnung: I. Gutachten des Bau- und Finanzausschusses Uber Erweiterung der Stammaulage der Wasser leitung. II. Gutachten des Bauausschusses über: 1) Herstellung der Parthenstraße; 2) Herstellung einer Schleuste zur Beseitigung des faulen Grabens; 3) die Rückantwort des Raths zum dies seitigen Budgetschreiben. M. Gutachten des Finanzausschusses über: 1) Rückantwort des RachS zum Budget; 2) Berwilli- aung zum Bau der weißen Brücke re.; 3) Zuschuß zur gewerblichen Fortbilkungsanstalt. IV. Gutachten des Suftungsausschustcs Uber: das Vermögen des Arbeitshauses für Freiwillige. Bekanntmachung, Reichstagswahl betreffend. Die wegen der Wahl eines Abgeordneten zum deutschen Reichstag für hiesige Stadt ausgestellte Wählerliste soll wahrend der Zeit vom i.—9. Februar l. I. täglich Vormittags von 8—1 Uhr und Ao^mltags von 3—6 Uhr im ersten Stock der Alten Waage, Katharincnstraße Rr. 29, zu Icdcr- «ims Einsicht ausgelegt werden. Wer die Liste für unrichtig oder unvollständig hält, kann dies innerhalb acht Tagen nach dem Beginn der Auslegung, also vis zürn 9. Februar l. I. bei uns schriftlich anzeigen oder bei dein in dem angegebenen Local anwesenden Beamten zu Protokoll geben und muß die Beweismittel für seine Behauptungen, falls dieselben nicht auf Rotonetät beruhen, beibringen. Leipzig, den 3t. Januar 1871. Der Nath der Stadt Leipzig. ' I)r. Koch. Schleistner. Bekanntmachung! Der am 1. Februar d.J. fällige erste Termin der Grundsteuer ist nach der zum Gesetze vom 7. März vor. Jahres erlassenen Ausführungs-Verordnung von Demselben Tage mir Drei Pfennigen ordentlicher Grundsteuer von jeder Grundsteuereinheit zu entrichten, und werden die hiesigen Steuerpflichtigen hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbeiträge Von diefem Tage ab biS spätestens 14 Tage nach demselben an die Stadt Steuer Einnahme allhier zu bezahlen, ca nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Maßregeln gegen die Säumigen eintrrten müssen. Leipzig, den 30. Januar 1871. Der Nath der Stadt Leipzig. I>r. Koch. Taube. Bekanntmachung! Die Herstellung, eines Dampf-AufzuaeS für da- neue Krankenhaus soll im Wege der Submission vergeben werden. Diejenigen, welche sich hierbei beihelliaen wollen, können die betreffenden Zeich nungen und Bedingungen rin Baubvrea« (ehemalige- Wnffenha»-, nordöstliche- Eckzimmer) cinsehen; auch sind daselbst Anschlagssormulare gegen Entrichtung der Copialien zn erhalten. Tie mit Preisen versehenen Anschlagsformulare sind versiegelt und mit der Aufschrift „Dampf- Luszug" versehen bis zum 15. Februar d. I. Abends 6 Uhr auf dem Raths-Bauamt niederzulegcn. Leipzig, am 2. Februar 1871. DeS Raths Baudeputation. Holzauktion. Mittwoch, d. 8. d. M, sollen von Vormittags Uhr an in Burgauer Revier, und zwar ans dem diesjährigen Mittelwaldschlag in Abtheilung 9 und lo, an der sogenannten alten Linie, Itt2 Abraum- und Itttt Langhaufen an die Meistbietenden unter den un Termine an Ort und Stelle angeschlagenen Bedingungen verkauft werden. Zusammenkunft: auf dem Schlage an der sogenannten alten Linie in der Nähe des Lemsch- Wahrener Weges. Leipzig, am 2. Februar 1871. DeS Raths Forstdeputation. Bekanntmachung. dos und Töpferstraße cü,quartiert gewesene Ersatz-Bataillon Rr. 107 kann innerbalb der nächsten drei Tage bei uns erhoben werden. Der das Ouartierbillet Vorweisende ist zur Empfangnahme berechtigt. Leipzig, am 31. Januar 1871. Das Quartier-Amt.« An die Herren Kramer. Mit Rücksicht auf die Bestimmungen des H. 25 der Statuten der Kramerinnnng machen wir die geehrten Herren Kramer darauf aufmerksam, daß auf die Tagesordnung der auf den 3. März 1871 cinzuberusenden Generalversammlung die Anträge der einzelnen Mitglieder nur dann gelangen können, wenn sie bis zum 17. Februar 1871 bei dem Vorstande schriftlich «»gebracht worden sind. Leipzig, den 2. Februar 1871. Die Kramerinnung. Gustav Kreutzer, d. Z. Vorsitzender. Hofrath Kleinschmidt, Kramerconsulent. Realschule. Anmeldungen neuer Schüler für Ostern d. I. werden Donnerstag den 16., Freitag den 17. und Sonnabend den 18. Febr. Nachmittag 3 — 5 Uhr, sowie Sonntag den 19. Febr. Vormittag 10—12'', Ubr gegen Vorzeigung des Taufzengnistes oder Geburtsscheins, beziehentlich des Eonfirmativllssckeills, eines Schulzeugnisses oder der letzten Schuleensuren in meinem Amtszimmer (l. Bürgerschule, rechter Hand, 1. Stock von mir angenommen. Zu der Aufnahmeprüfung haben sich darauf die angemeldelell, in Leipzig oder dessen nächster Umgebung wohnhaften Schüler Mittwoch den 1. März früh 8 Uhr, mit Papier und Schreibfedern versehen, einzusinden. . Nack neuerer Verordnung ist von Ostern d. I. au der LehreursuS der Realschule von 6 auf 7 Jahre erweitert, indem die Schüler der ersten Elaste zwei Jahre in derselben zu bleiben haben, wenn sie die Reifeprüfung bestehen wollen, und ist von demselben Termin an die Thcilnahme am Unterricht in der lateinischen Sprache für alle Schüler ohne Ausnahme verbindlich. Prof. Wagner, Director. Oeffentliche Verhandlungen -er Stadtverordneten vom 25. Januar 187 1. (Aufgrund dcü Protokolls bearbeitet».veröffentlicht.) (Schluß.) Namens des Stiftungsausschustes berichtete nnn- metzr Herr Avoocal Schmidt über den Beschluß des Raths, für das neue Jo Hannes Hospital an Stelle der mit 350 Thlr. veranschlagten Thurm uhr eine solche für 535 Thlr. zu beschaffen, und statt deS projectirten WetterhahneS drei kupferne, echt m Feuer vergoldete Thurm- knöpsc aus dem Thurme des Mittelbaues und den beiden Treppenlhürmen mit einem Auf wands von 620 Thlr. Herstellen zu lasten. Da im betr. Rathsschreiben nicht angegeben war, »e-wegcn statt der im Veranschlage in Aussicht genommenen bill geien Uhr sich gerade eine Thurm- »hr zweiter Giöße erforderlich mache, sowie wes wegen der Wetterbahn durch die gegen den An schlag des ersteren viel theureren Tyurmknöpfe er setzt werden soll, wurde der Vorschlag des Aus schusses, den Rath zunächst um eine genauere Be gründung der Vorlage zu ersuchen, einstimmig an genommen. Der vom Rath gefaßte Beschluß, die Zeit des Nachtwächterdienstes während des Zeitraumes vom 15. November biS 15. Februar bis 6 Uhr Morgens zu erstrecken, legt auch den Obernacht Wächtern die gleiche Dicnstdaner auf, und da den Nachtwächtern für Liesen verlängerten Dienst eine Vergütung zu gebilligt worden ist, erachtet der Rath cs für an gemessen, auch den Gehalt der Obernachtwächter zu erhöhen. Der Rath bemerkt hierzu, daß die Erhöhung sich schon dadurch rechtfertige, daß den Obernachtwächtern vom 1. Januar d. I. die Ver pflichtung auferlegt worden sei, abrvechselnd den täglich stattsindcnden Polizeirapporten beizuwohnen, um etwa nölhige Anweisungen für den Nachtdienst in Empfang zu nehmen und danach die Wächter zu instrmrcn, hierdurch den Obernacklwächtern aber Mehrarbeiten aufgebürdct würden. Ter Ausschuß hielt den jetzigen Gehalt von 360 Thlr. den Dienstobliegenheiten der Obernacht wächter nur für angemessen, da die angeführte Mehr arbeit zu geringfügig, um eine Gehaltserhöhung zu rechtfertigen; andererseits würde sich dieselbe auögleichen, wenn, wie dem Nathe zur Erwägung anhcimgegcben, die Zeit des Dienstantritts der Nachtwächter auf eine etwas spätere Zeit hinaus- gcschoben würde, und empfahl Ablehnung des Rathsbcschlusscs. Eli,stimmig fand der Ausschußvorschlag Annahme. Ein weiterer Bericht desselben Ausschusses betraf den Beschluß des Ralhes, dem Anträge der Stadt verordneten , von den Ueberschüsten der Leichentuch- castr den Betrag von 200 Thlr. in Zukunft der neubegrüudeten Polizeibeamten - undDiener- witlwen-Easse ruzuwenden, in der Weise ent- gegenzukommen, datz für jeden der Polizeibeamren- wittwencaste beigetretenen Polizeidiener einschließ lich der Corporate, wie für jedes Mitglied der vorn Rath für die Raihsdiener und die Feuerwehr «Lnncr zn gründenden Wittwen- und Waiscncaste ein den betr. Casten zusließender Beitrag von einem Thaler jährlich gewahrt, der Rest dagegen der Rathsossietanlenwiltwencastc überwiesen wer den solle. Der Vorschlag des Ausschußes ging dahin, zu nächst den Rath zu ersticken, über den Stand der »l» bedürftig bezeicknelen Ralhsofsiciantenwitlwen raste und Uber die Gründe Mmheilung zu machen, welche die, als so naturgemäß und zweckdienlich erscheinende Bcrein'gung der Raths- und Polizei- beamten-Wittwen-Casten bisher verhindert haben. Einhellig wurde dem Vorschläge Zustimmung erlheilt. Hierauf referirte Herr Adv. Schmidt Namens des Bersastung-au-schusteS über den Rathsbeschluß, den Gehalt der Obernachtwächter vom I. Januar d. I. ab auf 400 Thlr zn erhöben Weiter berichtete Herr Adv. Schmidt Namens des Verfastungsaussckustes über folgende Rückant wort des Raths: „Ihrem Anträge entsprechend, haben wir be schlossen , uns in Gemeinschaft mit Ihnen bei der Regierung und der Synode dahin zu verwenden, daß die Bestimmung in H. 6 des Publicalions- gesctzeö zur Kirchen- und Synodalordnung vom 30. Mä.z 1868, nach welcher die Sckutdver- schrei bungen der K irchengemeinde von Ver tretern der petitisieen Gemeinde mit zu vollziebcn sind, aufgehoben werde, und daß im Wege der Gesetzgebung für die m einer politischen Gemeinde vorhandenen mehreren Parochien nur ein Kirchen- vcrstaud eingesül tt und diesem überlasten werde, die inneren Angelegenheiten der einzelnen Pa rechten durch Deputationen verwalten zu lasten. Hierüber haben wir noch ferner beschlosten, diese Verwendung auch dafür cimrcten zu lasten, daß die Bestimmung in tz. 2 deS angczogenen Gesetzes, wonach die Vertreter der politischen Gemeinde vor Erhebung von Kirchcnanlagen zu hören sind, auf gehoben und dadurch der Klrckengemeinde das un beschränkte Recht der Selbstbesteuerung eingcräumt werde. Wir ersuchen Sie ergebenst, unS miizutheilen, ob Sie sich auch in dieser Hinsicht einer Vorstel lung an die Regierung und Synode anzuschtießen bcrctt sind. lieber die von Ihnen beantragten Erörterungen in Bezug auf die Kosten eines Eattrsters für die Parochie behalten wir nns weitereMittheilungvor." -Der Ausschuß Halle einhellig empfohlen, dein Stadtratb zn erklären, daß das Eollegluin materiell mit der Ansicht des Raths zwar einverstanden sei, die Anträge der Stadt gemeinde ans Aenderung der Kirchen- und Synodalvrdnung jedoch nur auf die- enigen Bestimmungen bcsckränkt zu sehen wünscke, welwe eine Beeinträchtigung der Interessen der politischen Gemeinde enthalten, und das Weitere >en Organen der Kirchengemeinde Vorbehalten zu wüsten glaube. Herr Professor vr. Biedermann war nicht mit dem Ausschuß einverstanden, weil, wenn die politische Gemeinde anerkenne, daß ihr ein Recht zustehe, welches sie eigentlich nicht haben solle, sie auch dies Reckt aufgeben müsse. Herr Kirchhofs sprach sich dahin aus, daß er den Antrag des Raths für gerechtfertigt halte ; den betreffenden Bestimmungen der lutherischen Kirchen- ordnungen scheine eine gewisse Tendenz zu Grunde zu liegen, die politische Gemeinde für die Aus gaben der lutherischen Kirckengemeindc mit hasten zu lasten. Dies sei nicht richtig, und scheine ihm deshalb die Aufhebung beider Bestimmungen wün- schenöwerth, sowohl die ivegcn der Mitvollziehung der Schuldverschreibungen, als die wegen der Mit wirkung bei den Anlagen. Übrigens fei er zweifel haft, ob er als Reformirter mit abstimmen könne. Hierzu bemerkte der Herr Vorsteher, daß er alle Mitglieder berechtigt halte, mitzustiminen, da es sich um die Stellung der politischen Gemeinde zu den betreffenden Bestimmungen handle. Der Herr Vicevorsteher sprach sich gleichfalls zegeu den Ausschußantrag aus, da es der sclbst- tändig gewordenen Kirchcnacmeinde überlasten »leiben wüste, ihre Angeleaenyeiten zu regeln. Die Ansichußanlräae vefürworlete Herr I)r. Panitz, weil die Kireye und Kirchengemeinde zur Zeit nock nicht selbstständig genug waren, um auf die betreffende Mitwirkung schon jetzt verzichten zu können. Her Professor vr. Biedermann hob hervor, daß, wenn man einen Grundsatz als richtig an- erwitne, inan denselben auch durchführen müsse. Er thnle vollständig die Bedenken des Herrn Kirchhofs, und die Selbstständigkeit der Kirckenge- meinde zu erreichen, sei das Collegium stets bestrebt gewesen. Nachdem Herr Kirchhofs nochmals den Raths- beschluß befürwortet batte, bemerkte der Herr Re ferent, daß der Ausschuß materiell mit d,m Rath« einverstanden fei, aber nicht wünsche, daß die politische (Gemeinte die Initiative bez. dieser Bestimmungen ergreife, die übrigens unter Um ständen auch Bortheilc für die politisch« Gemeinde bringen könnten. Gegen 8 Stimmen wurde der Ausschnßantrag angenommen. Ein Bericht desselben Ausschusses (Referent Herr Advoeat Schmidt) betraf die Rückantwort deö Raths über das Wahlrecht der norddeutschen Bürger. Sie lautet: „Sic haben uns aufgefvrdert, in Gemeinschaft mit Ihnen das Königliche Ministerium des Innern um Aufhebung des tz. 9 der Verordnung vom 5. Juli 1867 rücksichtlich des Stimmrechts und der Wählbarkeit zur Gemeindevertretung zu er suchen; wir können jedoch diesen Schritt für zeit gemäß nicht erachten. Gleich Ihnen verkennen wir zwar nicht, daß jene Verfügung des Ministeriums für die Gemeinden Sachsens, insbesondere aber für die größeren Städte und namentlich für Leipzig, von großer Wichtigkeit ist, und daß sic eine Aenderung der Bestimmungen der Städle-Ordnung enthält, welche von der Aus übung der politischen Bürgerrechte handelt, aber eine Ueberschreltuitg der dem Ministerium mittelst Verordnung vom 25. Juni 1867 crthcilten Er mächtigung zur Ausführung der in der Verfassung enthaltenen Bestimmungen können wir hierin nicht finden, und erachten deshalb die von Ihnen be antragte Aufforderung des Ministeriums nicht für gerechtfertigt. Aenderungen einzelner Bestimmungen der Städte- ordnung waren unbedingt nöthig, wenn den Ange hörigen norddeutscher Bundesstaaten die in Art. III. der Bundesverfassung näher bezeichn««. Befugniste wirklich zu Gute gehen sollten, scdock waren m dieser Beziehung verschiedene gewisser Maßen mil einander m Widerspruch stehende Maßregeln mög lich, und es galt zu entscheiden, wie verfahren werden solle. 'Nun war aber bei Erlaß der Städte-Ordnung die Ansicht maßgebend gewesen, daß das Bürger recht nur sächsischen Staatsangehörigen verliehen werden könne, und deshalb in tz. 57 derselben vor geschrieben worden, daß die Personen, welche daS Bürgerrecht erlangen, neben der Verpflichtung als Bürger noch, soweit dieS nicht etwa bereits ge schehen, den UntertlMencid, sowie den Eid auf Beobachtung der Landesoerfastung zu schwören haben, außerdem war man aber auch der Ansicht, daß der Erwerb städtischer Grundstücke, die Aus übung selbstständiger Gewerbsthätigkeiten, die Be kleidung von Eommunalämtern. sowie überhaupt die Ausübung politischer Rechte innerhalb der Stadtbezirke von dem Besitz des Bürgerrechts ab hängig zu machen sei. Hieran hat man auch über 20 Jahre festgehalten und erst durch daS Gesetz vom 2 Juli 1852 ist 'tattet worden, daß auch ohne Erlangung der fchen StastSaugehörigkeit da« Bürgerrecht von m crworSen werden könne, welche städtischen
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite