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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.02.1871
- Erscheinungsdatum
- 1871-02-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187102098
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18710209
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18710209
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1871
- Monat1871-02
- Tag1871-02-09
- Monat1871-02
- Jahr1871
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.02.1871
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'borc, .xrplN: Loose " - 48",, Aenfer Credit >k rro, Bank ufsische erdam k. S. Mon.' kurz Mon. 86'». 78',,, 80',. Preuß. :l 105, Pariser t.-«nl. 239'., -55'„ ftaats- Darm- N6'., rdwcst- : still. lerreich. Lom- s 1862 isungen do. Ten- -Franz. , Lom- 95.40, c.-Bank 214.50, *Gold- n Gold IN'/», 109",, riebahn Pekro- a state) 112'/,, cend der wllen» athmaß- ng: ge- , davon weites nmung: w 7'.,; gyptian, , Fair Madras /». Fair . Midd- nra 6'/«. > Ballen Zebruar. N., pr. lndig. — 2'/, G-, 3'/« G. us loco l7 Thlr. rr., per lendenz: d. M- G., pr. nz: fest, c Früh- z. und gk. grü- SchWaa. k H»s. lebt. St. «», Hotel L I Roß Dre-d'n n, Ho,el -otet zum litz, und DreSde». ». Lnn. rrt, Hotel ut»b«s a. 8 mm. rr H»f. verli». Erscheint tiigUch früh 6'/, Uhr. Ledartto» nnd tepcdltto, - JoharmiSgaffr 4/b. kerant». Nedacteur Fr Hüttner. Sprechstunde d. Redaction »o» n —»r udr Nichmina,» »x» » —» Udr Imuhme der für die nächft- ftljendc Nummer bestimmten Inserate in den Wochentagen dis 3 Uhr Nachmittags. Tageblatt Anzeiger. Amtsblatt -eS Königl. Bejirksgerichts und dcS Raths der Stadt Leipzig. Auflage 8800. 4tdouaeme»t«pret» vierteljährlich I Thlr. 7'/, Nar. iucl. Vringcrlohn > Thlr. lvNgr. Inserate die Spaltzeile l'/« Ngr. Ue.llmie« unter d. ürdactiousjlllch die Spaltzeile 2 Ngr. Filiale Ltto Klemm, UniversilätSslraße 22, Local-lLomptoir Hainfirahe 21. V 4«. DonnerSt-aq den 9. Februar. 1871. Bekanntmachung, Reichstagswahl betreffend. Die weaen der Wahl eines Abgeordneten zum deutsct-en Reichstag für hiesige Stadt ausgestellte Wählerliste soll wahrend der Zeit vom 1.—9. Februar I. I. täglich Vormittags von 8—1 Uhr und Nachmittags von 3—6 Uhr im ersten Stock der Alten Waage, Katharinenstraße Rr. 29, zu Jeder manns Einsicht ausgelegt werden. Wer die Liste für unrichtig oder unvollständig hält, kann dies innerhalb acht Tagen nach dem Beginn der Auslegung, also bis zum 9. Februar l. I. bei unS schriftlich anzemen oder bei dem in dem angegebenen Local anwesenden Beamten zu Protokoll geben und muß die Beweismittel für seine Behaarungen, falls dieselben nicht auf NolonetLt beruhen, bcibringen. Leipzig, den 31. Januar 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch Schl eitzner. Holzauktion. Freitag den Itt. Februar d. 2 , Vormittags von tt Uhr an sollen in bonnewitzer Rmn. und zwar auf dem Kahlschlage Abtheilung 9, in der sog. Gautscher Spitze an der Pegauer Ehauß« 4 Klaftern buchene, 6 Klaftern ahorne, 17'/, Klaftern eichene, '/, Klafter rüsterne, 4 Klaftern erleiil und 1 Klafter lindene Brennholzschette, 73 Abraum-, ca. 70 Langbaufen, und '/« Schock Dornenbunde an die Meistbietenden unter den im Termine an Ort und Stelle ange- stlagenen Bedingungen verkauft werden. Leipzig, am 27. Januar 1871.^ DeS RathS Forstdrputation. Bekanntmachung. Die Inhaber der als verloren, vernichtet oder sonst alö abhanden gekommen angezeigten Pfand scheine l^. .4. Rr. 27759. 27760. 36057. 37009. 56093. 62288. 65182. 71258. 71261.71266. 71269. 71483. 7 30 1 5. 7 4 2 96. 77 042. 894 54 . 97 0 5 3. u. 97376. I.L. 0. 3418. 6929. 7225. 11106. 11170. 11215. 12366. 16253. 18220. 20580. 22597. 23678. 24379. 24762. 25130. 29139. 30610. 28900. 39583 und 39584. werden hierdurch aufgefordert, sich damit unverzüglich bei Unterzeichneter Anstalt »u melden, um ihr Recht daran zu beweisen oder dieselben gegen Belohnung zurückzugeben, widrigenfalls, der Leihausordnung gemäß, die Pfänder den Anzeigern werden ansgeliefert werden. Leipzig, 7. Februar 1871. DaS Leihhaus zu Leipzig. selben ein von dem Nachfolger im Geschäft zu gewährendes Jahrgeld zubilligenden Nachtrags zu den Jnnungsstatulcn die nach tz. 39 der nvrdveut- schen Gewerbeordnung erforderliche Genehmigung der königlichen Kreisvirection nicht zu erlangen gewesen ist, wenn nicht die den vorhandenen Schorn- stcinfegermeisterswittwen zustehenden Ansprüche sicher gestellt werden, und eine solche Sicherstellung von den berechtigten Wiltwen der Thalsache nach nur in der von der Stadtcaffe zu übernehmenden Gewähr gefunden wird, so wird es in der That der kürzeste und sicherste Ausweg sein und bleiben, auf diese Forderung einzugehen, wenn jener Zweck erreicht werden soll. Wir weisen hierbei wiederholt darauf hin, daß die Forderung der königlichen KreiSdirectivn noch viel weiter ging, indem diese die Vermehrung der Kehrbezirke' und die Aufhebung des erwähnten Nachtrags zu den Jnnungsstatmen der Schorn steinfeger nur dann genehmigen wollte, wenn auch den Ehefrauen der damals vorhandenen acht Meister für ein gleiches Jahrgeld Sicherheit gewährt werde, und daß diese, die Erreichung tmseres vorläufigen Ziels, so lange die Freigebung des Schornstem- fegergewerbeü nicht erfolgen kann, wenigstens eine Vermehrung der Bezirke und damit vegründete Aussicht am bessere Beachtung und Handhabung der feuerpolizeilichen SicherheitSmaßregeln zu er langen, gar sehr erschwerende Bedingung erst auf unsere Vorstellung durch das königliche Ministerium des Innern beseitigt worden ist, machen aber zugleich aufmerksam darauf, daß dis jetzt jene Vor schrift noch in Kraft besteht, und daß daher, wenn hiesige Schornsteinfegermeister sterben, bevor die- selve endgültig außer Wirksamkeit gesetzt worden ist, deren Wittwen nach Auffassung der höheren Verwaltungsbehörden noch den Anspruch auf Ge währung eines Jahrgeldes haben würden. Dieser Fall ist übrigens bereits eingetreten, da im Sommer laufenden Jahres der hiesige Schorn- teinfegermeistcr Brinkmann gestorben ist, und es )al nur darin, daß besten Wittwe gegen die Zu- aqe, ihr unter den in tz. 46 der Gewerbeordnung esigesetzten Bedingungen die Fortsetzung des Ge werbes in einem der städtischen Bezirke zu gestatten, von der Forderung eines von dein Geschäflsnach folger ihr zu gewährenden JahrgelveS abgesehen hat, seinen Grund, wenn wir dieses Umstandes in unserer Zuschrift vom 14. Oktober 1870 nicht er wähnt haben; würde dagegen Ihrem Anträge ent sprechend das Schornsteinfegergewerbe ganz freigc- gcben, so wäre es gar sehr wahrscheinlich, daß sie von ihrem Rechte Gebrauch macht, und dann würbe die den Schvrnsteinfegermästerswittwen zu gewäh rende Entschädigung sich sogar um ca 350 Tahler jährlich erhöhen. KeinenfallS aber würde eS möglich sein, wie Sie annehmen, nach vollständiger Freigabe des Schorn- steinfegergewerves Solche, die dasselbe neu betreiben wollen, zur Mitlndenheit bei Gewährung der Wiltweugetder bequziehen. Erfolgt die Freigabe, so würden für die Zukunft Schornsteinfeger wle alle übrigen Gewerbtreibenden, hinsichtlich deren nicht in der Gewerbeordnung eine besondere Forschrift ertheilt ist,^lch nur nach Be ginn des Gewerbebetriebe- zu melden und Anmelde schein zu nehmen haben, keinen Falls aber stände e- in unserer vesugnttz, denselben deshalb De unter denen allein sie zum Geffentliche Verhandlungen der Zladlverordnelen vom 1. Februar 187 1. (Anf Grund des Protokolls brarbcitct u. veröffentlicht.) (Schluß.) Ns Vorsitzender des Verfaffunasäusschufscs be richtete Herr Advocat Wanckel über folgende RaihSzuschrist: „Der von uns den Herren Stadtverordneten ,ur verfassungsmäßigen Zustimmung mitgetheilte Beschluß, die Gewähr für die den Schornstem- fegernieisterswittwen zukommenden Jahresgelver vorbehaltlich des Anspruchs auf Ersatz an die drei verpflichteten Meister und die vier neu anzustellen den Schornsteinfeger, so lange die dermalige hierauf bezügliche Gewcrbegesetzgebung in Kraft steht, auf die Stavleasse zu üvernehmen^ hat, wie die Herren Stadtverordneten uns mijgetheilt haben, Ihre Zustimmung nicht gefunden, vielmehr haben Sie unS aufgcfordert, das Schornsteinfegergewerbc ganz sreizugeben und eventuell die den Meisterswittwen zu gewährenden Jahrcsgelder auf die Stadtcaffe zu übernehmen, zugleich aber uns zur Erwägung anheim gegeben, ob nicht bezüglich der den Mei- fierswittwen zu zahlenden Jahresgel derdie neu das Gewerbe betreibenden Schornsteinfeger zu einem Beitrage herbeizuziehen sein dürften. Wir haben in besten Folge diese Angelegenlwit nochmals in Erwägung gezogen, sind aber hierbei zu der Ueberzenaung gelangt, daß Ihr Antrag zur Annahme und Ausführung sich nicht empfiehlt. Unter Ablehnung desselben wiederholen wir daher unser Ersuchen vom 14./17. Oktober 1870 und erwähnen hierbei noch Nachstehendes: Das hauptsächlichste, ja wohl das einzige In teresse an vollständiger Freigabe des Schornstcin- fegergewerbes haben offenbar nur die Hausbesitzer, und es würde allein diesen zum Vortheile gereichen, wenn die Stadtcaffe mit der beträchtlichen Aus gabe, welche die Gewährung der den Schornstein- ftgermkistrrswlttwen gebührenden Jahresgelder für eine Reihe von Jahren verursacht, belastet wird. Damit ist aber eine Härte für die übrigen städtische Abgaben zahlenden Gemeindemitgliedcr verbunden, indem der von ihnen zu entrichtende Abgabenbetrag im Interesse nur einer Elaste der Gemcindemit- glicder erhöhet wird. Ein solches Verfahren können wir nicht gut heißen und müssen deshalb Ihren hierauf bezüg lichen Antrag zurückweisen. Wohl aber halten wir noch jetzt daran fest, daß eS, so lange nicht die Freigebung des Schorn- steinfegergewerbcs ohne Verletzung der den Schorn- steinfegermeisterswittwen zustehendcn Ansprüche er folgen kann, einerseits wünschenswerth und mög lich, aber auch andererseits nothwendig ist^ dte Anzahl der Schornsieinfegerbezirke rn hiesiger Stadt zu vermehren. Dre Anzahl der Feuerstätten ist in Leipzig sett der Gründung de- achten Schornstein- segnbeztrk- wieder so erheblich gewachsen, daß wir uns sagen müssen, die den Schornsteinfegern ob liegenden feuerpolizeilicher, Verpflichtungen können von den jetzigen Schornsteinfegern nicht genügend erfüllt werden. Eine Vermehrung der SLor^ipnftgerbezirke zeigt fich deshalb als unbedingt «Mh-uendm. Da «doch auch zu dieser, ebenio wie zine Aufhebung de- den SchornfteinfegermeiflerDwilkwen die Aus übung de- Gewerbe- untersagenden, dagegen den- Bekanntmachung. DaS Königl. Finanz Ministerium hat laut Verordnung vom 3. Februar 1871 Nr. ^ ^ M gz beschlossen, den bisherigen Verkaufspreis für die auf dem hiesigen fiskalischen Holzhofe ausgestellten «/.elligen weichen Klöppelbölzer vom 6. dieses Monats an bis auf Weiteres auf Fünf Thaler 22 Rar. für die Klafter — excl. Anfuhrlohn — herabzusetzen, waS hoher Anordnung zu Folge hiermit bekannt geinacht wird. Königliche Holzverwalterei Leipzig, am 1 Februar 1871 H. Heinicke Bekanntmachung. Die Entschädigung für die vom 30. December vorigen Jahreö bis 7. Januar d. Js. allhier am Königöplatz und in der Windmühlenftraste einquarürl gewesene Königlich Preußische MunitionSeolonne Rr. 12 kann bei uns in den nächsten 2 Tagen erhoben werden. Der den Ouartierzettel Vorweisende gilt zur Enipfangnahme berechtigt. Leipzig, den 8. Februar 1871. Das Quartier-Amt. Bekanntmachung. 3) des Reef'schen, 4) des Hammer'schen Die in Gemäßheit der Verordnung des Königlichen Hohen Ministern des Eultus und öffentlichen Unterrichts vom 26. August 1818 von den Percipientcn nachstehenver Benesicie:: 1) des Amthor'schen, 2) des Triller'schen, stiftungsmäßig zu bestehenden Prüfungen solle,» den 15. Februar 1871 abaehalten werden und werden die Stipendiaten, welche sich gegenwärtig im Genüsse eineü der auf geführten Beneficien befinden, hierdurch aufgefordert, sich am gedachten Tage RachmittagS 11 Uhr nn Convict zu gedachten Prüfungen einznfinden. Leipzig, den 6 Februar 1871. Die Ephoren der Königlichen Stipendiaten. vrdnung ihr Entstehen verdankt, zuverlässig wider streiten, wenn man zu Gunsten vorhandener Ge- werdlreibenden die neu sich Meldenden zu einer Zahlung anhallen wollte, welche nur zu sehr die Natur einer Ausgleichsteuer haben würde, welche nur so lange gerechtfertigt ist, als völlige Frei- gcbung bes Gewerbe« noch nicht stattgefunven hat. Wir geben uns daher gern der Hoffnung hin, daß Sie bei nochmaliger Prüfung des Sachverhalts unserem Beschlüsse vom 14. Oktober 1870 ihre Zustimmung ertheilen werden." Die neuerdings vom Rache vorgebrachten Grünoe hielt der Ausschuß nicht für stichhaltig, um vom früheren Beschlüsse des Eollegs abzugehrn, weil eineStheils auch den Miethbewohnern Vortheile aus der Entlastung des Grundbesitzes erwüchsen, andererseits die Schornsteinfegerbezirke der Ein wohnerschaft wirlhschafltich und finanziell Nach theile brächten. Der Ausschuß empfahl deshalb, die Rachsvorlage abzulehnen, dagegen beim Rache zu beantragen, das Schornsteinfegergewerbe völlig freizugeben und die Entschädigung für die Schornsteinsegerivittwen aus die Stadtcaffe zu übernehmen ; weiter den Rath zu ersuchen, den Betrag der Ausaleichstener als Zu schlag zur Grundsteuer zu erheben. Herr Bär hielt es für eine Ungerechtigkeit, diese Steuer den Hausbesitzern aufzuerlegen. Herr Vicevorsteher Dircctor Näser befürwortete eingehend den AuSschußantrag, weil jetzt ein Mo nopol herrsche, das einzige in der Stadt, welches in dem betreffenden Jnnungsstatut so lästige Be stimmungen habe. Die ganze Einwohnerschaft leide unter diesem Monopol, und es sei keine Un gerechtigkeit, für Beseitigung desselben jedem Steuer zahler ungefähr 2 Ngr. inehr anfzuerlegen. Die Unzuträalichkeiten des bisherigen Zustandes seien überall oekannt, und Hausbesitzer" und Miethbe- wohner hätten gleichmäßig hierunter zu leiden. Ueberdies würde die Steuer nicht lange dauern. Der Herr Vorsteher erklärte sich gegen den »weiten Theil des Ausschußantrages ; die Grund steuer könne nicht herangerogen werden, weil in dieser nicht bloS Häuser inbegriffen seien, sondern auch Felder und Gärten, weil auch nach seiner Ansicht Mielhbewohner gleichmäßig wie Besitzer von der Aufhebung prosiliren würden. Uebervieö sei der Betrag so klein, daß die Reparation ihm ganz unausführbar erscheine, oder vielleicht einen unverhLlinißmäßigen Aufwand erfordern würde. Auch Herr Bär sprach sich im gleichen Sinne aus, wogegen der Herr Bicevorsteher erläuterte, daß der Ausschuß um deswillen den betreffenden Bchchluß gefaßt habe, um dem Rache jeden Hin- derungsgrund gegen den AuSschußantrag zu be- dlnganaen zu stellen, uni Gewerbebetrieb zuzulafteu wären. Auch wäre« es dem Geiste, welchem die norddeutsche Gewerbe- nnmig fand der Aussckiußbeschluß in seinem mit 30 gegen 20 Stimmen in seinem ile Annahme. Schließlich wcdmete der Herr Vorsteher dem verstorbenen Herrn Biewcg warme Worte der An erkennung für seine Thättgkeit im Eollegium und bemerkte, daß er Zeugntß von der hohen Achtung, die derpilbe zenoffen, im Namen des Ccllegtum- am Grübe des verstorbenen abgelegt habe. Hier könne er dies nur wiederholen und daS Cmleginm bitten, diesem Zeugnisse sich durch Auf- strhs« anzufchlichen. — Dre Versammlung erhob sich zum ehrenden Andenken. Die öffentlich« Sitzung wurde geschloffen. Oie Wählerversammlung in der Westendhalle. Lcipftg, 8. Febcuar. Nachdem sich bis '/,S Uhr gestern Abend der Saal (zum Theil mit Neu gierigen) ziemlich gefüllt hat, eröffnet Herr Deihleff die Versammlung, indem er dieselbe willkommen heißt und sich zum Vorsitzenden wählen läßt. Auch zur Wahl eines Viecpräsidenten und Schriftführers wird geschritten, worauf daS Wort erhält der N eferenl .Herr E. Hirsch): Der Geist echt deutscher Prüfung ist noch derselbe wie ehedem; deshalb ist man heute, trotzdem viele Placale, die zur Versammlung einluden, abgerissen worden, so zahlreich zur Wählerversammlung erschienen, um zu prüfen, wer würdig, daS Volk im deutschen Reichstag zu vertreten. Ich muß nur bedauern, daß ich die Eandidatur August Bebels ver- theidigen muß. Bebel selber würde durch die Gewalt seiner logischen Grünte vielmehr die Begei sterung wecken, die er schon oft durch seine Reden hervorgerufen hat. Doch ich will einen Mann nicht weiter loben, als er es selbst gethan haben würde, ich will nicht mehr sagen, als was er selbst sagen müßte, wenn er hier wäre. Er ist aber inhastirl. Tie sonderbare Form, in welcher wir dies anzeiaten, sollte beweisen, baß diese Jnhaf- lirung nach unserer Ueberzeugung kein Grund ist, ihn nicht zu wählen. — Ich wtll ineine Rede in 2 Theile zerlegen, nämlich I) Uber Bebels Grund sätze, 2) über Bebels Per sönlichkeit sprechen. Denn Beides ist nothwendig. Es kann ja einen Mann geben, der die schönsten Grundsätze bat, dabei aber persönlich verwersiich ist, und umgekehrt. Freilich ist es schwer, die Bebel'schcn Grundsätze zu ent wickeln einer Bevölkerung gegenüber, welche durch die Presse irre geleitet ist; inan muß sich aber von den Zeitungen emancipiren. Man wirft unserer Partei vor: sie sei das rothe Gespenst, wir seien Feinde der menschlichen Gesellschaft, wir wollten theilcn. Das ist nicht ivahr. Wir gönnen Anderen gute Röcke und freuen uns, wenn wir in guten Röcken gekleidet sc in können. Man wirft uns ferner vor, daß wir der Einheit Deutschlands im Wege stehen. Dieser Vorwurff trifft aber unsere Gegner, welche die Einheit Deutschlands seil 20 Jahren Hintertrieben haben. Wir wollen nur keine dynastische Einheit, wir wollen nicht, daß über das Volk gehandelt werde wie über eine Heerde Schafe. (Stürmisches Bravo.) Mau wirft uns vor, daß wir Franzoscnfreunde sind. DaS sind wir, lvaruin sollen wir es leugnen? wir sind Menschenfreunde; deshalb sind wir Franzosen freunde (Vielseitiges Bravo.) Die jetziaen Fran- iosenfreffer sind im Grunde genommen aitchDeutschen- frcffer. (Beifall und Zustimmung.) Denn wir kann es Derjenige mit oem deutschen Volke gut meinen, welcher den Franzosen einen Tyrannen aufhalsen will, der das Volk wider seinen Wille» in den Krieg geführt, der ihm zum Ekel oeworde» ist? (Siimure von der Galerie: Wer will da-?) Das wollen dte Herren Nationalliberalen und dir Fortschrittömännerl (Biaoo.) Redner kommt auf die Anleihe-Debatte im letzten Re^hötage und verliest die „Abfertigung", welche Herr Bebel dem Abgeordneten Laüker hat angedeihen lasten, dann fährt er fort: Ja, wir sagen dem deutschen Belke die Wahrheit. Und ein Beareter, der daü thul, ist besser, als solche Vertreter, rvelchc thun, als ob
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