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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.05.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-05-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186705187
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18670518
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18670518
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-05
- Tag1867-05-18
- Monat1867-05
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.05.1867
- Autor
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WM. ll. Anzeiger. A«MM dkk Mizl. BqiMgmchir md d<i R-P dn Stadl Lchiia. m 138. Sonnabend dm 18. Mai. Bekanntmachung. 1867. Vielfache auf den beide« Friedhöfen vorgekommene Ungehörigreiten veranlassen unS zur Aufrechterhaltung der Ordnung folgende Bestimmungen zu treffen: 1) Das Hügeln der Gräber (ausschließlich deS BerasenS) hat fernerhin lediglich durch die Todtengräber zu erfolgen, welche anderer Gräber zu . . , . ^ . jedes Grab angewiesene Raum ungebührlich erweitert werden. 3) Die mit den vorgedachten Arbeiten auf den Friedhöfen beschäftigten Personen haben sich ruhig und anständig zu verhalten und haben den die Aufrechterhaltuug der Ordnung betreffende» Weisungen deS Friedhof-InspectorS, der Todtengräber und Wächter gehörige Folge zu leiste«. 4) Zuwiderhandelnde werden mü Ordnungsstrafe» belegt, bez. der Gerichtsbehörde zur Bestrafung übergeben, auch wieder vorkommenden Falls ganz von den Friedhöfen weggewiese« werden. Leipzig, den 14. Mai 1867. Der Math der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Cerutti. Bekanntmachung. Auf dem Gute Pfaffen dorf soll: 1) daö recht» von der Thoreinfahrt gelegene kleine HauS nebst dem link» vor derselben an der Pleiße gelegenen Garten mit einem in das Stallgebände eingebauten Garteusalo«; 2) das seitherige Pachterwo-n-an» mit dem dazu gehörigen, hinter dem Schuppen- und Stallgebäude an der Pleiße gelegenen Garten; 3) der Knhftall mit 32 Stände»; 4) die große Scheune mit eingebautem Kuh- und Schweineffall und unterbautem Keiler; 5) der große Kartoffekkeller und 6) der 131 UM. enthaltende Ödst- und Geneiifegarte« hinter der Scheune mit einem großen Latteuschnppe» sofort bis zum L. Oktober d. I. fest und von da ab gegen «onatliche Kündigung an die Meistbietenden ver ratet-et werden. Wir fordern Miethlustige auf, Mittwoch den 22. dies. Mo«. Borrnittag» U Uhr sich an RathSstelle einzustude« und ihre Gebote zu eröffnen. Die Auswahl unter den Bieter» und jede sonstige Entschließung wird dem Rathe Vorbehalten. Die Versteigerung-- und Miethbedingungeu können schon^vor dem Termine an RathSstelle eingesehen werden. Leipzig, de» 16. Mai 1867. De» Gathe» der Stadt Leipzig Oekonomie-Deputation. die Rede -es Bürgermeisters vr. Koch über die Steuerzufchlüge, gehalten in der 1. Kammer am 11. Mai d. I., ist in der Presse in den letzten Tagen wiederholt erwähnt worden, ohne daß deren vollständiger Inhalt bi- jetzt zur allgemeinen Kenutniß gelangt ist. Wir*) halten eS daher im Interesse dieser wichtigen Frage selbst so wie zum richtigen Verständniß der Auf fassung, welche dieselbe von dem Vertreter unserer Stadt in der I. Kammer gefunden hat, für angezrigt, diese Rede auS den soeben ausgegebenen stenographischen Miltheilungen über die obengedachte Sitzung im Nachstehenden vollständig unseren Lesern mitzutheilen: Bürgermeister vr. Koch: „Meine hochgeehrten Herren! Ich werde Sie nicht lange incommodiren, ich fange auch mein« Rede nicht mit der Voraussetzung an, daß ich hier vergeblich spreche, well doch Alles, waS gesprochen werden könnte, da- bereits fest stehende Resultat der heutigen Abstimmung nicht zu ändern im Stande wäre. Meine Herren! Ich habe in dieser Kammer sehr oft die Erfahrung gemacht, daß, wo eS sich um Beachtung von Recht und Billigkeit handelte, der Darlegung von Gründen williges Gehör geschenkt worden ist, und so, meine Herren, halte ich mich für verpflichtet, selbst auf die Gefahr hin, daß der geehrte erste Redner auch mir Unkenntniß der Verhältnisse beimessen könnte, indem ich andere Ansichten als die seinen hier vertrete, da- Wort zu ergreifen. Meine Herren! Soll ich mich erst noch zur Sache legitimiren, so möchte ich darauf Bezug nehmen, daß wir, die wir für die Städte in dieser Kammer sitzen, nicht nur «neu Thell der Steuer pflichtigen, sondern sowohl die Gewerbsteuerpflichtigen, als die Grund- steuerpflichtigen in gleichem Maße zu vertreten habe», und daß *) Die Redaktion. beide in den Städten sich so ziemlich die Waage halten. Nehme ich auf meine HeimathSstadt besondere Rücksicht, meine Herren, so erwähne ich, daß daselbst reichlich neun Theile der gesammten directeu Steuern deS Lande-, d. i. in runder Summe 333,000 Thlr. aufzubringen sind, obgleich unsere Bevölkerung noch nicht 90,000 zählt. Diese 333,000 Thlr., die wir dem Staate in directen Steuern zu leisten haben, zerlegen sich in 186,000 Thlr. Personal- und Gewerbesteuer und in 147,000 Thlr. Grundsteuer. — Es wird mir eingeräumt werden, daß mich diese Ziffern insoweit legi timiren, daß ich jetzt nicht die Interessen veS einen oder de- an deren TheilS vorwiegend im Auge habe. Ich will bemüht sein, beiden Interessen möglichst gerecht zu werden, nnd wenn ich das versuche, meine Hnren, so muß ich allerdings bekennen, daß die Vorlage der hohen StaatSregierung und der Antrag der Majori tät der Deputation*) dieser Forderung der gleichen Behandlung bei der Claffen der Steuerzahler nicht entsprechen. Mü meinem ge ehrten Vorredner bin ich vollständig einverstanden, daß die Be zeichnung des Herrn von Nostitz-Wallwitz „neue Steuern" nicht die richtige ist. Der geehrte Herr Redner wechselte in seiner AuSdrucksweise selbst, bald sprach er von Zuschlägen zu Steuern, bald von neuen Steuern. Meine Herren! ES ist ganz zweifellos, daß Zuschläge zu bestehenden Steuern keine neuen Steuern sind, sondern daß ein Zuschlag ganz nach dem Grundsatz behandelt werden muß, nach welchem die Steuer, zu welcher dieser Zuschlag gehört, selbst behandelt wird. Der erste der geehrten Herren Redner, meine Herren, hat sich auf da- Gebiet der Theorie begebe» *) Der Antrag der Majorität der Deputation lautet: Zuschlag zur Grundsteuer 2 Pfennige von jeder mit 9 Pfennige Jahre-betrag belegtm Steuereinheit, und «/,o de- Jahre-betrag- der Gewerbe- und Personalsteuer; — der Antrag der Minorität: S Pfennige Zuschlag auf jede Steuereinheit, und «/io de- Jahre-betrag- der Gewerbe« und Personalsteuer.
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