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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.03.1871
- Erscheinungsdatum
- 1871-03-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187103266
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18710326
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18710326
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1871
- Monat1871-03
- Tag1871-03-26
- Monat1871-03
- Jahr1871
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.03.1871
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Dillmi- itls klv kuke- imem, alt ruu. tre nicht eS »« twortkie i Pari- esitzl im kter und »eutscheu rrschetut täglich früh 6'/, Uhr. LrdaNioa und -rptdtttoo JchanniSgasie 4/5. ^ kenntw. Redactrur Fr. HSttoer. Lprcchstunde d. Redattion LonniIIag« von N—l? Uhr Hachmniag« von 1—8 Uhr. > Lmahmk der für die nächst- spende Nummer bestimmten I gaserate in dm Wochentagen bis 3 Uhr Nachmittags. MMger JaMalt Anzeiger. Amtsblatt dcS König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. u»s>»,t 88«». Adouurmculrprrl« Birrteljäbrlicb I Tblr. 7'/» Ngr» incl. Brmgertobn l Thlr. 10 Ngr. Inserate die Spaltzeilr 1'/« Ngr. Leclamea nnler d. Lkdacttourstrtch die Spaltzeile 2 Ngr. . Filiale Ltto Klemm. Universitätsstraße 22, Local-Comptoir Hmnstraße 21. lal-Ver- -riedcns- Lentral- aris be- inzuver- äae ein r! Euer f unsere so lange t vonu- n haben t eiliger ns bald- hindern, mit Ihr ie Com- rschoben; zetrofsen, zu vrr- .s haben r, Oberst Ichölcher malgarde :r auaein e in Rne der Na- etzt. Die tz Barri en even- i. Eonflicte Zwiscvcti- llendomk- gen vom ollle ein )ewafsna, nt eivm üysäischen >urbevooie liincenneS mites be- Ziderstand sich mit ernannie rs. 1600 Sanglier lngelegen- Aeußeren v die ein- bataillone i, Creinn ilirl, bei denselben ! geräumt, und seine il-Eomites vtadttheile aint Ger- welche für zänae des !en besetzen -technikum. ierung soll enls gegen welche den baten hier l mit der htigen; die enten voll- -nziige auf. der gegen Nachrichten .'legraphen- t'yon abge- :tzen Stadl rriser Cen >, ar. vanm . Rordd. H w. Schwa», odurz, giü ladt vertu ;. Pal«b. »dt Rom. H»Ul «t eöuerBur». >, -r Vau», u« Drett«. »ad«, Vt»d« rü»er Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten WktttWoch de» 2k». Marz und Freitag den 81 März ». v. Abends ,7 Uhr i« Saale der R Bürgerschule. Tagesordnung: I. Gutachten des Bauausschusses über Anlegung eines Friedhofes auf der Nordsette der Stadt. U. Gutachten des Schul- und Stiftungsausschusses Uber: 1) Errichtung höherer Knaben- und Mädchenschulen; 2) Verwendung des Schulgebäudes im JacobShoSpitale; 3) Vereinigung der Freischule mit der ArbeitshauSschule; 4) räumliche Aufhebung der Rathsfreischul«; 5) Wegfall der Begutachtung bei Aufnahme in die Bezirksschulen; 6) Errichtung einer neuen Lehrerftelle an der Realschule. III. Gutachten des VersafsungSauSschusses über: 1) die Barthel'sche Erbschaft; 2) persönliche Gehaltszulage für einen Äeamten.^ Bekanntmachung. Am lO. April d. I. sind die einjährigen Zinsen von 600 Thalern, nämlich von 500 Thalern zum 3l. dieses Monats bei uns einzureichen. Leipzig, den 13. März 1871 Der Rath der Stadt Leipzig. 1)r. K o ch. Schtcipner. Bekanntmachung. DaS Ueberschreiten des ShanffeegrabenS und das Stehenbletben auf den« Gohltser Wege in der Rähe der GefäugutHbaracke», sowie der Verkehr mit deu Kriegsgefangene« durch die Palltfaden ist bet Hastskrase verboten. Zuwiderhandelnde haben sofortige Arretnr durch die aufgestellten Wach» Posten zu gewärtigen. Leipzig, den 28. Mär; 1871. DaS Polizet.««t der Stadt Leipzig. Di». Rüder. Bekanntmachung. Die Station für Pockenkranke wird in diesen Tagen aus dem JacobShoSpitale in die hinter dein neuen Krankenhause errichteten Pavillons verlegt, und es können daher vom 28. dieses Monats an männliche Pockenkranke und vom 2k». dieses Monats an weibliche Pockenkranke nur noch in diesen Pavillons, welche ihren Zugang von der baroiinenstraße a«S haben, nicht mehr im alten JacobShoSpitale Aufnahme finden. Leipzig, am 24. März 187 l. Der Rath der Stadt Leipzig. ' Dr. Vogel. Schleißner. Zins-Coupons. Die Plage, welche dem Geschäftsverkehre durch den massenhaften Umlauf von nicht jederzeit und oft nur in ganz unbedeutenden Städten realisirbarer Zins-Coupons Uber zum Theil winzige Beträge erwächst, hat mehrere hiesige Finnen veranlaßt, eine Petition an den Deutschen Reichstag vorzubereiten, in der Ueberzeugung, daß nur ein Rttcksgesetz diesen Auswuchs der im Vergleiche zu den anderer Staaten wunderlichen deutschen Geld- verhällnisie zu beseitigen vermag. Diese Petition, deren Wortlaut nachfolgt, wird bei Herren Hvffmann, Heffter L Comp, und an einigen andern Stellen (siehe Inserat) zur Unter zeichnung auSliegen, und eS wäre nicht nur eine recht rege Betheiligung daran, sondern auch eine praktische Unterstützung derselben durch Cinlieferung von zur Beilage geeigneten Coupons erwünscht. * » * An den Deutschen Reichstag richten die ehrfurchts voll Unterzeichneten folgende ergebene Petition: Die neuere Geldwirthscbaft kann der auf den Inhaber lautenden Z'ns- resp. Dividende-Coupons bekanntlich nicht entbehren. Ter Coupon, eine Anweisung, gültig für den Inhaber, zahlbar auf Sicht während eines be stimmten mehrjährigen Zeitraums am darauf be zeichnten Zahlungsort, soll die Zinsenzahlung des Schuldners an den Gläubiger erleichtern, die Spesen der Ainsenzahlung auf ein Minimum verringern. Die Eigenschaften der vom Staate oder mit staatlicher Genehmigung ausgegebcncn Coupons, ein Mittelding zwischen Wechsel und Papiergeld, mallen den Coupon thatsächlich zu einem Umlaufs und Zahlungsmittel, wenn auch in der Regel Nie mand gesetzlich verbunden ist, Coupons in Zahlung cmzunehmen. Denn viele Coupons genießen durch den Credit ihrer Aussteller, durch die Füglichkeit, sie bei Zahlung an diese selbst zu verwenden, und durch ihre Einlösbarkeit an mehreren bedeutenden Handels- und Perkehrsplätzen Vorzüge, die sie als Umlaufsmittel beliebt oder doch mindestens nicht lästig machen. Andere Coupon- dagegen, deren Aussteller we niger allgemein bekannt sind, deren pünctliche Ein lösung bezweifelt werden kann, deren oft einzige Zahlstelle nicht an einem Handelsplätze, sondern an einem kleinen abgelegenen Landstädtchen ist und deren Werhbeträge oft auf wenige Groschen herab gehen, sind vom Handelsstande schon oft als eine große Last des Verkehrs empfunden worden. Wir erinnern hier nur beispielsweise an Coupons von Chausseebaugesellschaften, Deichbau-, Bruchentwäffe- rungs- re. Genossenschaften, von städtischen und Kretsanleihen, von Eisenbahn-, Gas- und sonstigen industriellen Amen-, Commandit- und dergleichen Gesellschaften, von Kohlenabbauunternehmunaen in Wrstphalen, Sachsen, Schlesien und dergleichen Coupons mehr. Fast alltäglich vermehren sie sich an Zahl und Gattung. Während die Coupons der ersten Art bei der mit ihrer Einziehung verknüpften geringen Mühe und resp. Kosten in der Regel sehr' bald zur Ein lösung kommen, erhalten sich die der anderen Art rerhältnißmäßig länger und häufiger im Verkehr, weil deren Einziehung nickt r.ur unbequem, sondern auch mit Kosten verbunden ist, deren Betrag oft dem Nominalbetrag eines solchen Coupons gleich kommt, ja denselben wohl gar übersteigt. Schon die ersten Inhaber solcher kleinen und unbekannten Coupons und nach ihnen die folgenden Inhaber suchen diese Mühe und Kosten von fick abzuwälzen, und der Handelsverkehr kann bei der Geringfügig keit der Beträge sich der Annahme dieser entschieden schlechten Zahlmittel nicht entziehen. Tie Folge davon ist. daß solche Coupons oft jahrelang im Umlaufe find, daß sich eine wenig lobenömerthe Tpeculanon ihrer bemächtigt und sie mit Bortheil für sich und zum Schaden des größeren Publicums von Neuem dem Verkehr zuführt, ja sogar auch wenn irgend ein Inhaber sie schon mit dein Opfer der Einziehungökosten verkauft haue. Die Ab nutzung während der Umlaufszeit erschwert oder verhindert gänzlich die Prüfling der Richtigkeit dieser meist von Local-Behörden oder Genossenschaften ausgegebcncn, mit Anwendung nur geringster tech nischer Mittel angefertigter Coupons und erleichtert deren Nachahmung oder Fälschung, ein Umstand, der die Last vergrößert und sie zu Zeiten in gewissen Handelskreisen zur Unerträglichkeit steigert. Die Beilage, bestehend in einer kleinen Samm lung solcher Coupons, wird sattsam erkennen lasten, daß obige Behauptungen wohl begründet sind. Der.Handelsverkehr als solcher, der auf eine gewisse Coulanz im Annehmen von Zahlmitteln angewiesen ist, vermag die gerügten Uebelstände durch sich selbst nicht zu beseitigen. Ein Correctiv dagegen siegt aber ziemlich nahe, ohne durch das selbe eine Schädigung der einander entgegenlau fenden berechtigten Interesten der Betheiligten be fürchten zu müssen. Es ergiebt sich aus Folgendem: Einige Aussteller von zinstragenden Inhaber- papieren. seien es Landesregierungen oder Industrie- unv andere Gesellschaften, finden es, um die Ver käuflichkeit ihrer Papiere zu erhöhen, schon in ihrem Intereste den Zinöcoupons verschiedene Zahlstellen in großen Städlen, namentlich Handelsplätzen, zu geben. Diesem guten Beispiele folgen dagegen andere, besonders Provinzial-, Kreis- und Gemeinde behörden, Genossenschaften-und Industrie-Unter nehmungen von mehr localem Cbarakler und klei nere Gesellschaften nicht, da ihnen eine gesetzliche Verpflichtung dazu nicht obliegt, ja sie mitunter eher ein entgegengesetztes Interesse oder doch we nigstens kein vesonderes Interesse daran haben, noch an anderen Orten als ihrem Localsitze, dessen geographische Lage oft nur durch bessere 'Nach schlagewerke zu ermitteln ist, ihre ZinscouponS einlösen zu lasten. Sie empfinden die Nachtheile nicht, genießen dagegen oft durch die aufgeschobene Zinszahlung Vortheile und haben danach allci Ur sache. damit zufrieden zu sein, daß ihre Coupons gleich unverzinslichem Papiergeld möglichst lange !m Umlauf bleiben. Den oben gerügten Uebclständen wird zum großen Theile abgeholfen sein, wenn alle Ausgeber von Zins- und Dividenden-Coupons gesetzlich gcnöthigt werden, nach dem Beispiele der Regierungen ihre Coupons an Zahlstellen in großen Städten, be sonders Handelsplätzen — wenn auch neben der beizubehaltenden Localzahlstelle — einlösen zu lassen, und halten wir desbalb ein Gesetz folgenden In halts im Interesse des Handelsverkehrs: „Für im Deutschen Reiche ausgestellte, auf den Inhaber lautende Zinscvupvus und Divi dendenscheine ist neben der etwaigen localen Einlösunasstelle mindestens in einer der Städte: Berlin, Breslau, Frankfurt a. M., Hamburg, Köln, Leipzig, Augsburg eine Einlösungsstelle zn bezeichnen, welche auf dem Coupon selbst zu benennen und an welcher der Coupon wäbrend der Dauer seiner Zahlbarkeit jeder Zeit einlösbar ist." Da die Reichsgesetzgebung sich in nächster Zeit mit dem Münz-, Bank- und Papiergeldwesen, bez. den In haberpapieren im Deutschen Reiche zu be schäftigen haben wird, dürfte es angemessen er scheinen, auch die Frage über bas ^ouponwesen mit hereinznzieben und durch Erlassung eines Gesetzes obiger Art mindestens für die Zukunft zu regeln. An den Deutschen Reichstag rickren daher wir, die ehrfurchtsvoll Unterzeichnten, die ergebene Bille, der Reichstag wolle beschließen, daß eine Be stimmung der oben bczeichneten Art in daS demnächst zu erlastende ReickSgesetz über die Inlwbrrpapiere, bez. die Coupons von In haberpapieren Aufnahme finde. Tie wir ehrfurchtsvoll beharren rc. Leipzig, den 23. März 1871. Lciprig-Dresdner Eisenbahn. * Leimig, 22. März. Im Anschluß au unser erstes Referat theilen wir heute noch den wesent lichsten Inhalt des Geschäftsberichtes, soweit er die Verbindung der Linie der Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Gesellschaft mit dem böhmischen Braun kohlen-Becken von Nossen über Frei berg nach der sächsisch-böhmischen Grenze betrifft, in Nachstehendem mit. Diese Verbindung war bereits in der vor>ährigen Generalversammlung von den Actionairen als ein für die Hebung des Verkehrs der diesseitigen Linien, namentlich der Borsdorf Coswiger Strecke, bedeutungsvolles Unternehmen erkannt, auch be schlosten worden, die Gesellscloftö-Organe zu er mächtigen, mit der hohen Slaatsregierung und de? bet heiligten Parteien in Unterhandlung zu treten über den Bau einer Zweigbahn von Nossen nach Freiberg und weiter zum Anschluß an das böhmische Eisenbahnnetz, eventuell den Bau bis Freiberg für Rechnung der Leipzig-Dresdner Cisen- bahn-Compagme auszufnhien, die hierzu erforder lichen Geldmittel aufzubringen, auch die deshalb nölhigen Statutenänderungen vvrzunehnren u s. w. — Hiernach ist seitdem verfahren, die Vorarbeiten der Zweigbahn 'Nossen - Freiberg sind vollendet worden ; sie haben ergeben, daß diese Linie vom Bahnhof Nossen ab bis nach Freiberg, woselbst der diesseitige Bahnhof zum unmittelbaren An schluß neben dem der Staatsbahn projeclirl ist, eine Länge von 23,553 Meter -- 3,,, Meilen hat und inclusive der Betriebsinittel ein Capital von ll/, Millionen Thaler erfordern wird. Die von der Staatsregierung erbetene Concession ist unter der Bedingung zugesichert worden, daß der Bau den 1. Mai d. I. beginne und bis Schluß künftigen Jahres erledigt sei. Tie sonstigen Con- ccssionsbedingungen sind in der Hauptsache die selben, wie die beim Bau der BvrSdorf-Meißner Bahn und bei Concessionirung anderer Privat bahnen in neuester Zeit gestellten. Ferner ist die vorläufige Tracirung der Linie von Freiberg bis zur Grenze im Allgemeinen voll endet und zeigt, daß außer einer hohen Mulden brücke keine bedeutenden Kunstbauten und Schwierig keiten Vorkommen, Laß eine Längen-Entwickelung von 37,178 Meter gleich nahezu 5 Meilen und ein Baucapital inclusive der Betriebsmittel von 2> ,—3 Millionen erforderlich sein dürfte. Tie Concession der Slaatsregierung beschränkt sich zur Zeit auf die Erlaubnis zu den Vorarbeiten, die Concession für den Bau und Betrieb wurde für jetzt mit Rücksicht auf die bereits früher dem Lobositz - Freiberger Consor'.ium ertheilte und noch nickt erloschene Concessionszusicherung beanstandet. Endlich wurden die Verhandlungen wegen An schlusses an eine böhmische Eisenbahn zunächst mit dem Lobositz - Freiberger Comite erneuert. Die Versuche dieses Consorliums, sich zu einer Actien- gesellschafl zu constiluiren, waren indeß gescheitert, daS Consortitun theilte sich in eine böhmische und eine sächsische Abtheilung und beschränkte seine Thäligkeit auf das Bestreben, seine Rechte und technischen Vorarbeiten unter VerMuncz der bts- her gehabten Auslagen an Bauunternehmer ab- rutrelen. — Inzwischen war in Oesterreich daS Unternehmen der Prag-Duzer Eisenbahn concessionirl worden. Man wauvte sich deshalb an die Concessiouaire dieser Linie und schlug ihnen vor, einen Vertrag abzuschließeu: zur alsbaldigen gemeinsamen Vorbereitung und wenn möglich Aus führung des Projecteö einer zwischen Böhmen und Lachsen zu erbauenden, über Len Kamm des Err- gebirges hinweg zu führenden Eisenbahn, welcne in Böhmen von der concessionirien Linie der Prag-Luxer Eisenbahn und zwar in Folge neuester technischer Erörterungen nicht von Dur, sondern von dem durch dieses Project mit Dux verbun denen Orte Brüx abzweigen würde und die Rich tung über Oberleirersvorf nach der sächsischen Grenze einschlagen, von da aber sich auf Freiberg richten und an letzterem Orte sich an die Nosten- Freiberger Bahn anschließen sollte. Bei der Vorbereitung und Ausführung des ge meinsamen sächsisch-böhmischen BerbindungSbahn- Projectes sollte davon ausgeaangen werden, daß die sächsische Strecke von Freiberg bis zur Landes grenze von der Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Com pagnie, dagegen die böhmische Strecke von der Landesgrenze bis Brüx für Rechnung der Prag- Duxer Eisenbahn-Gesellschaft bearbeitet und künftig gebaut und betrieben würde. Die diesseitigen Vor schläge fanden die beste Ausnahme, die Coneessionaire ver Prag-Duxer Eisenbahn ließen die erforderlichen technischen Vorarbeiten auöführen, und es stellte sich dabei heraus, daß der Niklasberaer Sattel bei Mulda, welcher bereits für die diesseits bearbeitete Tracirung der Linie Freiberg-Frauenstein-Grenze als Anschlnßpunct ins Auge gefaßt war, auch von den jenseitigen Technikern als solcher für richtig befunden wurde. Die diesseits gemachten Vor schläge wurden nun in einem Abkommen znsammen- gesaßt und dieses mit Vorbehalt der Genehmigung des GesellschasrSauöschusscS und der General-Ver sammlung der Leipzig-Dresdner Cisenbahn-Com- pagnie gegenseitig angenommen. Die GesellsckastS- Organe sind nunmehr dahin ttbereingeko in men, sich von der bevorstehenden Generalver sammlung die Ermächtigung zu erbitten: a) den Van einer Eisenbahn von Rosten ab über Freiberg bis an die böbiniscke Grenze als integrirenden Bestandtheil der Leipzig- Dresdner Eisenbahn ausznsühren, sobald der Ball einer von dieser Grenze aus nach den: Dux-Brüxer Kohlenbecken führenden Eisen bahn gesickert ist, b) die zur Ausführung des BaueS erforder lichen Geldmittel in der ihnen vortheilhaftest erscheinenden Weise entweder durch Emission neuer Stammaktien oder einer Anleihe oder durch combinirte Benutzung beider Modali täten aufzubringen, c) diejenigen Statutenänderungen, welche in Folge besten nolhwendig werden, mit der Slaatsregierung zu vereinbaren, ll) überhaupt alle zu Durchführung der Be schlüsse 8ul> L—o erforderlichen Maßregeln endgültig festzustellen und ausznführen. Diese Angelegenheit steht als vierter Gegenstand auf der Tagesordnung für die am 3r>. März stattfindende Generalversammlung. Schließlich wird die Bedeutung hcrvorgehoben, welche der Braunkohlen-Verkehr auf der Linie Borsdvrf-Meißen haben würde, sobald eS gelingen sollte, eine Verbindung mit dem böhmischen Vraun- kohlenbecken herzustellen, um so mehr, als im Jahre 1870 der Braunkohlen-Verkehr zu einer ganz unerwarteten Höhe gestiegen. Beispielsweise wird angeführt, daß der letztere auf der Lmie der Bahn mit dem böhmischen Braunkohlenbecken in: Jahre 1868: 2,267,000, 1860: 2,701,600 und 1870: 4,033,100 Eentner betragen habe. Aber auch in anderer Beziehung wird der 'Nutzen einer solchen Verbindung ein beträchtlicher werden. Nachdem nun vre Verhandlungen mir der Prag- Duxer Gesellschaft bis zu dem obgedachten Re sultate geführt hatten, zeigte sich vor wenig Tagen eine andere neue Möglichkeit der Ausführung einer böhmisch-sächsischen Verbindungsbahn; cs hat sich nämlich neuerdings die Pilsen-Priesener Eisen- bahnaesellschaft bereit erklärt, an der Ausführung der Verbindungsbahn mit der Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Compagnie Theil zu nehmen, wenn es den beiden vereinigten böhmischen Gesellschaften gestattet würde, auch den Bau der Strecke von der sächsisch-böhmischen Grenze bis Freiberg. also von Dux-Brüx nack Freiberg, ausznführen, so daß in diesem Falle Freiberg ver Anschlnßpunct für die Leipzig-Dresdner Linie werden würde und die Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Eomvagnie nur LieNost-'n-FreibergerZ veigbahn ausznführen hätte.
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