Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen 3960. Davon entfallen auf die Bürgerliche Partei 1800 Stimmen, Sozialdemokratische Partei . . 1600 „ , Demokratische Partei .... 300 „ , Kommunistische Partei .... 200 „ , Wirtschaftspartei 60 „ , zusammen: 3960 Stimmen. Gesamtzahl der Stimmen (3960) geteilt durch die Zahl der zu wählenden Gemeindeverordneten (26) ----- Wahlzahl (165). Die Wahlzahl wird in die Gesamtzahl der Stimmen jeder Partei dividiert. Das ergibt für die Bürgerl. Partei . . 11 Verord. m. 95 Reststimmen, Sozialdem. Partei . 10 50 Demokr. Partei . . 1 145 Kommunist. Partei. 1 45 Wirtschaftspartei. . — „ 60 23 Verord m. 395 Reststimmen. Nach § 27, Abs. 1, Satz 2 und 3 der GWO. werden die Reststimmen der Wirtschaftspartei für die Ver teilung der verbleibenden 2 Verordnetensitze nicht berücksichtigt. , Die Reststimmerl der übrigen Parteien — zusammen 335 — werden durch 2 geteilt. Es ergibt sich die Ver- teiluugszahl von 168. Da keine der Reststimmenzahlen oie Verteilunas- zahl von 168 erreicht, so fallen die übrigbleibendeu 2 Sitze den Wahlvorschlägen zu, die die meisten Rest stimmen behalten, das sind die Demokratische Partei und die Bürgerliche Partei.