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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.04.1871
- Erscheinungsdatum
- 1871-04-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187104111
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18710411
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18710411
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1871
- Monat1871-04
- Tag1871-04-11
- Monat1871-04
- Jahr1871
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.04.1871
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tes. Erschetut tiiglich früh 6'/, Uhr. Li»««»« ««» Trpr»itt»« Johannisgaffe 4/5. ravt« Redacteur Fr. Hütt«rr. Sprechstunde d. Redaction B»n»»t->q« vo» N—» Ubr Iiich«ttlLg« voll L—b Uhr. nähme der für die nächst- -ende Rümmer bcsttnunten Inserate in de« Bschcntageu tzt< 8 Uhr NachmUta-S. M 1V1. VtipjigtrLagtlilall Anzeiger. LmMatt des KSmgl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. Dienstag den 11. April. Auflage 890V. Ado««cment,prti» vierteljährlich t lklr. 7'/, Ngr.,' incl. Bringerlohn l Thlr. 1v Rgr. Zusrralr die Spaltzeile 1'/« Ngr. Lerlame« u»tcr vc-altio«»stktch die Spaltzeile 2 Ngr. Filiale Ltto Klemm. Universitätsstraße 22. Local-Comptoir Hainstraße21. 1871. lern. lach .'tnsfitzu Heb, z Z « :rs. )bermeistn. I hilj und GÄ las tomile.1 n, Rosemh, bei Ai »Itanjx Auf. 7 " ren. D. 'orrhalle. Gewölbe. v. V. bllek vacii I iMeiiedter ruci k'reuil- Dletre, -n Hinter- > gigen sch- ir. DieS zch merzerfM lellman». s Bicelre gemeinen rn den tnicip daß die Sr I tber 6000 Ein I ut werde, er-! ung bestich I ! alle Mairel l erden. Thieril die Executir-I vie Versarm-I nt der Eoa-I i den SlLdtal Deparlemnull HauplstädlaI Regierung er-I Anisterialecki LandeSsvnode im Königreich a. Washwz«, sch. Sedau, H»tel p l « I rg,Hd«P.l^ i, Hotel Hrässil »ea.Hde» ra. Hotel E Brüffeler >dt Sottz«. Bekauntmachnng. DaS 15. Stück deS diesjährigen Bunde--Gesetzblattes des Deutschen Bundes ist bei unS ein-s gen und wird btS zunr 2tt. dieses Monats auf dem RathhauSsaale öffentlich auShängen. 3kr. K26., Bekanntmachung deS fünften Verzeichnisses derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig freiwuligen Milüairdrenst berechtigt sind. Vom 28. März 1871. Nr. 627., Bekanntmachung, betreffend diejenigen Gymnasien, welche hinsichtlich ihrer vom Unterrichte in der Griechischen Sprache dlspensirten Schüler zu den in tz. 154, Nr. 2 e der Militair - Ersatz - Instruction vom 26. März 1868 bezeichneten Lehr anstalten gehören. Vom 28. März 187 l. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Cerutti. Leipzig, den 8. April 1871. Bekanntmachung. Hierdurch bringen wir zur Kenntniß der Ehefrauen der noch nicht zu ihren Familien zurück- gekehrten Reservisten und Landwehrmänner, daß denselben zufolge Ministerial - Verordnung vom 4. dieses MonatS nicht bloS 1 Thlr. 10 Ngr., sondern 2 Thlr. pro Monat April dsS. ZS. gewährt »erden sollen. Wir fordern dieselben demnach auf, in den nächsten drei Tagen in unserm Quartier-Amte die OuittungSformulare und den Mehrbetrag von 20 Ngr. in Empfang zu nehmen. Leipzig, den 8. April 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Lamprecht. Bekanntmachung, die Bezahlung der Jmmobiliar-Brandcaffcnbcittägc betr. Den L. April d. I. sind die für den ersten halbjährigen Termin laufenden ZahreS fälligen Wra»d»ersicher««g»heitrage nach tz. 49 deS Gesetzes vom 23. August 1862 mit 2 Pfennigen »on der BeitragSeinhett zu entrichten und werben die hiesigen Hausbesitzer und deren Stell vertreter hierdurch aufgefordert, ihre Beiträge von diesem Tage ab spätestens binnen LL Lagen bei der Brandcassengelder-Einnahme allhier (Rathaus H. Etage) zu bezahlen, da nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Maßregeln gegen die Restanten einlreten müssen. Leipzig, den 30. März 1871. Der Rath der Stadt Leip^g. vr. Koch. Geffeutliche Verhandlungen der Stadtverordneten vom 29. März 187 1. . Auf Grund de- PrototoüS bearbeitet u. vcröfst.itlicht.) (Fsrtfttzung.) Das Referat des Ausschußvorsitzenden Herrn Ad». Schmidt lautet: Ter Ausschuß sei ohne Weiteres damit einver- anden, daß die ArbeitSanstalt (Arbeitshaus für Freiwillige^ in der bisherigen Weise nicht fortbe- lehrn bleibe, da dieser Beschluß des RatheS mit sicheren Anträgen des Collegiums übcreinstimme, und eS werde deshalb der Rathsbeschluß ml. 2 zur Genehmigung empfohlen. Nicht aber könne inan sich damit einverstanden erklären, daß die Raths- und Wendler'sche Frei- fchule und bisherige ArbcitShauSschule unter Fest hall ung an der bisherigen Schülerzahl als befördere Schule vereinigt und speciell in dem zu Schul wecken eingerichteten Gebäude des dermaligen acobShoSpikalS untergebracht werde. Sämmtlichc gedachte Schulen hätten ihrer Be stimmung nach Kinder aus den verschiedensten Stadttheilen aufzunehmen, und die Wohlthat, die den Eltern der Kinder durch Gewährung freien Unterricht- anS dem Vermögen der betreffenden Stif tungen zu Theil werden solle, werde wieder aufgehoben dadurch, daß man die betreffenden Kinder nölhigen «olle, eine am äußersten Rande der Stadt gelegene Schule zu besuchen. Man hatte hierbei deS schon vor längerer Zeit gestellten Antrags deS Herrn Director Näser zu gedenken, welcher auS ebcnienem Grunde »ine räumliche Aufhebung der RathS- freischule befürwortet hatte, und in Anerkennung der vollkommen richtigen, dem Geiste der Stiftung entsprechenden Motive dieses Antrags hielt eS der Ausschuß für richtiger, das neueingerichtete Schul- dritte Bezirksschule einzurichten, und z? I gebäuve als diese Schule zwar als Uebergang den jetzt in der RathS- und Wendler'schen Freischule und der Ar- beitShauSskhule befindlichen Kinder zuzuweisen, jedoch nicht princlpiell und ausnahmslos, sondern nur insoweit, alS diese Kinder nicht in andern Bezirks- und Bürgerschulen, die den Wohnungen ihrer Ellern räumlich nahe liegen, und m welchen für sie au- dem Vermögen der fraglichen Stiftungen da-Schulgeld bezahlt werde, umergebracbt werden könnten. Erst auf diese Weise werde die Gewäh rung deS freien Unterricht- zu einer wirklichen Wohlthat. Insoweit hiernach da- neue Schulge bäude im JacobshoSpual noch Raum biete, sei e- wie die andern Bczirksschulen zu besetzen. WaS das hierbei in Frage kommende VertragS- verhältniß mit der Wendler-Süftung anlange, so wünsche der Rath, daS der Wendler-Süftung zu- kehende Rückkauf-recht in Betreff de- Hauses am Lhomaskirchhof abzulösen, um sich die unbeschränkte Verfügung über diese- Hau« zu sichern; die Cuoa- toren der Wendler-Stiftung wollten aber dieses Rückkauf-recht nur aufgeben, wenn ihnen derjenige Theil der Zinsen de- Stistungscapual», der die ursprünglichen 4 Proc. übersteige, zu eigener Ver wendung überlaffen werde. Der Rath schlag« vor, auf diese Bedingung einzngehen, weil dieselbe zwar finanziell ungünstig sei jedes von der Wendler- Süftung übernommene Kind koste» der Stadt 1SY, Tchalcr, während die Stiftung nur etwa Steuer-Zuschlag zur Deckung -cs AusivaudcS der Han-clSkauinicr. Auf Grund von tz. 17, Pct. 2 a und 8 des Gesetzes vom 23. Juni 1868, die Abänderung mehrerer Bestimmungen deS Gewerbegesetzes vom 15. Oktober 1861 betr., haben wir beschlossen, zur Deckung unseres Verwaltungs-Aufwandes, und zwar in Gemäßheit von tz. 7 der Börsen - Ordnung für Leipzig vom 28. März 1870 einschließlich des Aufwands der Börse, für das laufende Jahr von den für die Handelskammer Wahlberechtigten (d. h. von den als Kaufleute oder Fabrikanten mit mindestens 10 Thalern ordentlicher Gewerbesteuer Besteuerten in Leipzig und den Gerichlsämtern Leipzig I und II) etuen Zuschlag von lyi Rgr. auf den Thaler Gewerbesteuer zum ersten Hebeternnn erheben zu lasten, und wird derselbe, nachdem das Königliche Finanzministerium an den KreiSsteuerrath das Erforderliche verfügt und dabei angeordnet hat, daß die bei der ZnschlagS- berechnung sich ergebenden Bruchtheilpsennige außer Ansatz gelassen werden, hierdurch ausgeschrieben. Leipzig, den 22. Februar 1871. Die HandelSkaiamer. Edmund Becker. vr. Gensel, S. Bekanntmachung. Die unentgeltliche Impfung der Schuhpocken wird allen unbemittelten, in hiesiger Stadt wohnhaften Personen jeden Alters, namentlich auch schon früher geimpften Erwachsenen zur Revaccination hiermit angeboren, und soll bis auf Weiteres jeden Mittwoch RachmittagS von 3—S Uhr im Büffetsaale des alten Theaters stattfinden. In Berücksichtigung der z. Z. häufig vorkommenden Pockenerkrankungen betheiligte Publicum auf, von vorstehendem Anerbieten fleißig fordern wir das Gebrauch zu machen. Leipzig, am 27. März 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. K o ch. Jerusalem. Bekanntmachung. ES soll vom 17. d. M. an die KönigSstraüe neugepflastert werden. zeitig, und bevor die Neupflasterung die betreffenden Grundstücke erreicht, bewirken zu wollen. Leipzig, den 6. April I87l. DeS RathS Deputation zum Straßenbau. 8'/» Thaler gewährt, so daß die Stadt über 11 Thaler, also cliva soviel, wie bei den Kindern der Bürgerschulen, zuzuschießen hat), aber auf der andern Seite einrstheilS der Stadt die freie Ver fügung Uber das fragliche Hausgrundstück verschafft werde und andermhcils zu befürchten sei. daß die Curaroren der Wendler-Ctiftung bei Ablehnung der Bedingung das Verlragsrerhältniß kündigen und eine eigene Schule gründen würden, welche, wie der Rath sagt, bei den notorisch ungenügenden Mitteln der Stiftung nur eine der früheren äynliche mangelhafte, denZellverhältnissen nicht entsprechende sein könne. Ais dritten Grund führe der Rath an, daß die fraglichen Kinder bei Auflösung des Vertrags einer öffentlichen Schule zugcwicsen wer den müßten und bann der Stadt noch mehr kosten dürften als jetzt. Steiner dieser Gründe vermochte den Ausschuß von der Richtigkeit der Ansicht des Raths und von der Nothwendigkeit, das Rückkaufsrecht in so unvonheilhafter Weise abzulösen, zu überzeugen. Einmal ist der Fall, dan sämmtliche 200 Kinder, welche jetzt von der Wendler-Süftung übernommen sind, einer öffentlichen Schule zugewiesen werden müßten, gar nicht denkbar, da vas StiftungSver- ,en nicht anders als zur Unterhaltung einer ule verwendet werden könne, erner sei eS gar nicht anzunehmen, daß die gung nicht sondern lediglich 'ihrer Stiftung und den betreffen den Kindern vortheilhafte BertragSverhältniß kün digen würden. DaS RückkaufSrecht aber sei weder für die Stadt, noch für die SlistungSverwalter von großem Werthe. Für letztere nicht, weil sie im Falle der Geltendmachung deS RückkaufSrechtS den zeitwcilen Werth deS Grundstücks bezahlen müßten, dieser aber doch durch die Einbauten und die Steigerung deS BodenwertheS gestiegen sei, so daß ein nam hafter Theil des StiftungScapitalS durch diesen Rückkauf absorbirt und der Rest für die Erfüllung der SttftungSzwecke bei Weitem nicht genügen werde. Für die Stadt aber sei der Vorbehalt des RückkaufSrechtS keine große Last und seine Besei tigung kein großer Gewinn, da die Stadt vor läufig ganz unumschränkt über das Haus verfügen, auch oasselbe beliebig umbauen könne und jederzeit von der Stiftung den Zeitwerth bezahlt erhalte. ES erscheine darum durchaus nicht angemessen, dieses RückkaufSrecht mit dxm geforderten Opfer zu erkaufen, und daS um so weniger, als schon seit mehreren Jahren der Vertrag zwischen der Stadt- aemeinde und der Stiftung eine Ausführung er halten habe, welche sehr zu Ungunsten der Stadt auSfalle und mit den klarsten Bestimmungen deS Vertrags nicht zu vereinbaren sei. Nach tz. 12 deS Vertrags vom Jahre 1852 sollten von den gesammten Einkünften der Stiftung nur 250 Thlr. zum Stammkapital geschlagen, und 259 Thlr. 24 Ngr. 8 Pf. den Stiftung-Verwaltern zur Erreichung der sonstigen Stiftungszwrcke über lassen werden, dann aber Alles, waS nach Abzug dieser genau bezifferten Summe von 509 Thlr. 24 Ngr. 8 Pf. von den Einkünften der Stiftung ttbria bleibt, an die Stadt- caffe alljährlich avgeliefert «erden. Die Stiftungsverwalter haben aber nach den von ihnen dem Ralhe zur Justification rorgclegten Rechnungen nicht nur in den letzten beiden Jahren je 100 Thlr. mehr, als der Vertrag besagt, ,(350 Thlr. statt 250 Thlr.) dem Stammkapital Augeschlagen, resp. zuschlagen wollen, diesen Betrog also den Dcckungsmiltein für die Raths- und Wendler'sche Schule entzogen, sondern auch noch mehrere andere Ausgaben gemacht, welche ten an die Sladtcasse abzuliefernbeu Ueberschuß vcrlrags- wivrig verkürzt haben, ohne baß dazu etwa die Stiflungsurkunde eine Nolhwcnbigkeil dargeboten hätte. So sind wiederholt größere Summen (im Jahre 1870 z. B. 226 Thlr. 15 'Ngr.) zur Deckung des Schulgeldes von Kindern, welche die Armenschule besuchen, auögeaebcn worden. Dem gegenüber beziehen sich nun zwar die Ver walter darauf, daß der Stiftung seit dem Jahre 1852 einige weitere Legate zuaegangen seien, deren Zinsen nach Bestimmung der Testatoren von ihnen zu jenem Zwecke verwendet werden können. Allein ganz abgesehen davon, daß hierfür die zugänglichen Acren die wünschenswerthen Unterlagen vermissen lassen und also nicht zu beurthcilen ist, ob nicht auch diese Legate eben so zu behandeln gewesen wären wle jeder andere Zuwachs zum Skamm- capllal, so betragen doch diese Legate nach der eigenen Angabe der Herrn Verwalter nicht mehr alS 1700 Thlr. Capital und ergeben jährlich t»8 Thlr. Zinsen. Also hätte höchstens der letztere Betrag m anderer als der im Vertrage von 18.52 gedachten Weise verwendet werden können, nicht aber ein höherer, und namentlich nicht, wie im vorigen Jahre geschehen, Uber 200 Thlr., da jedes Ptus eine Verkürzung der Stadtcasse und eine Verletzung deS Vertrags enthält. Ferner werden unter den Ausgaben der Stiftung auch ein Honorar für Buchführung, Prämienbücher für einzelne Schüler und JahreSgeschenke für den Hausmann aufgeführt. Das Honorar für die Buchführung dürfte insofern nicht als gerechtfertigte Ausgabe erscheinen, als den Stiftungscuratoren für die Verwaltung bereits ein bestimmtes Honorar auSgesetzt ist; und wenn die Herrn Verwalter da gegen anführen, daß diese Ausgabe lediglich deshalb vorkommt, weil ihnen vom Slavtrathe seit einigen Jahren zugemuthet worden sei, die Rechnung nach den Grundsätzen der doppelten Buchhaltung auf zustellen, wozu sie eines, besonders zu honvrirenden Sachverständigen bedürften, so läßt sich dagegen nwhl bemerken, daß diese Zumulhung des Ralyes recht wohl als eine unberechtigte und bei der großen Einfachheit des nur aus wenigen Posten bestehenden Rechnungswerks zwecklose hätte abgelehnt werden können. WaS die Ausgabe für Prämien betrifft, so würde zu erinnern sein, daß in der nach dem Vertrage von 1852 festgestellten Summe von 509 Thlr. 24 Ngr. 8 Pf., welche die SlistungSverwalter von den Emkünsten vorwegzunehmen haben, bereit« ein DiSpositionSquanlum von 40 Thlr. enthalten ist, eine Uebersckreitung desselben also ebenfalls nicht vertragsmäßig erscheint. Und wenn endlich die Stiftungsrechnung eine jährliche Gratifikation für den Hausmann deS der Stad» gehörigen Schulgebäudes ausführt, so wider spricht auch dies dem fraglichen Vertrage, und »fl überdies auch gar nicht abzusehen, wie die Stiftung dazu kommt, einem städtischen Beamten, der mit der Stiftung absolut nichts zu schassen hat, auf Kosten der Schulcasse eine Zuwendung zu machen, da eS lediglich Sacoe der Stadtverwaltung sein würde, diesen Beamten aufzubessern, wenn sein Gehalt als ein ungenügender erscheint. Erscheinen diese Ausgaben (deren Benach- theiligung für die Stadtcasse gerade aus der zuletzt abgelegten Stiftungsrechnung recht eclaiant her- voririll, da der Beitrag der Stiftung zur Stadt- easse, der für das Jahr 1869 über 12»0 Thlr. betrug, sich für das Jahr 1870 nur noch auf 1141 Thlr. beläuft) als dem Vertrage zu wider- laufend, so kann inan sich andererseits auch der Ansicht nicht verschließen, daß andererseus bei Be handlung der Einkünfte Seitens der LtiftungS- verwalter nicht so verfahren worden ist, wie es, wenn nicht durch den bestimmten Wortlaut, so aber doch durch den Geist und Zweck des Vertrag- und der SliftungSurkunden geboten erscheint. Tie Einkünfte der Stiftung bestehen rm Wesent lichen aus Hhpothckenzinsen, und zwar sind über 44,000 Thlr. auf Hypotheken ausgeliehen. Bis zum 1. Januar 1870 waren nun aber diese sämmt- lichen 14,000 Thlr. nur zu 4 Proc. ausgeliehen, obgleich wie allbekannt schon seit einer Reihe von Jahren bei vollkommener Sicherheit der Hypotheken allenthalben 5 Proc. erlangt iverden konnten und namentlich dann sehr gern gewährt werden, wenn es sich um Gelder einer Stiftung handelt, die voraussichtlich bei pünktlicher Zinsenzahiung niemals oder dock in höchst seltenen Fallen gekündigt wcreen. Nun liegt allerdings auf der Hand, daß die Stiftungsoerwalter seit der Zeit, wo der B rtrag mit der Stadt geschloffen worden war, und dadurch die gesammten Einkünfte abzüglich der mehlfach er wähnten 509 Thlr. 24 Ngr. 8 Pf. an dieSradt- casse sielen, kein Interesse mehr an der Vermehrung der Stiftungseinkünfte hatten, da eine solche eben nicht der Stiftung zu Gute kam, sondern lediglich dazu führen konnte, den Zuschuß der Stadtcasse für die Wendler'schen Schüler zu vermindern. Allein eineSthells war das Streben nach einer solchen Vermehrung dennoch insofern ein: Ver pflichtung der Verwalter, als im tz. 2 der Stif- tungSurkunde vom Jahre 1786 ausdrücklich von den jährlichen Interessen gesagt ist: „so hoch selbige zu erhalten sind" — und andern- theilS mußte eine der d«»a ti,i«'8 genügende Auf fassung deS mit der Stadtgemeinde abgeschloffenen Vertrags zweifelsohne inmdestens seit der Zeit, wo nachgewiescner Maßen jedes von der Wend- lcr'scben Stiftung übernommene Kind der Stadt mehr als das Doppelte von dem kostet, waS die Stiftung dafür bezahlt, dahin führen, die Stif tungseinkünste möglickst zu vermehren. Es ist die- eben eine mindestens moralische Verpflichtung der Verwalter, da dieselben sonst den Steuerzahlern, welche die Zuschüsse zur Wendler'schen Schule aus zubringen haben, eine Last aufbürdet, wrlcke nicht einmal der Stiftung, sondern lediglich den sächsischen und außersäcbsiscben Grundstücksbesitzern zu Gute kommt, welche das Geld von der Stiftung zu un gewöhnlich billigem Zinsfuß erhalten haben. Alle diese vorstehenden Bemerkungen sollen durch aus nicht gemacht werden in dem Sinne, als ob man diessetts daS Recht der LtiftungScuratoren zur
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