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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.05.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-05-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186705284
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18670528
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18670528
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-05
- Tag1867-05-28
- Monat1867-05
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.05.1867
- Autor
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L- und Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des RchS dtt Stadt Leipzig. M 148.. Dienstag dm 28. Mai. 1867. Bekanntmachung. Zufolge einer von dem Königlichen Ministerium der Justiz erlassenen, im Iustizministerialblatte Nr. 7 vom gestrigen Tage abgedruckten General-Verordnung vom 9. diese- Monat- wird bei dem Unterzeichneten Bezirksgerichte, wie bei anderen Untergerichten vom 1 Juni diese- Jahres an versuchsweise die Geschäftszeit vo« 8 Uhr Vormittags bi- 3 Uhr Nachmittags ununterbrochen dauern. Für die Zeit von Nachmittag- 3 Uhr bi- zum Schluffe der GerichtSzeit, Abend- 6 Uhr, werden zu Erledigung dringender und u n aufsch Leblich er Geschäfte GerichtSbeamte im Zimmer Nr. 49. der ll. Etage de- Bezirk-genchtShause- zu finden sein. Der Verkehr des PnblienmS mit de« Gaffen beamte« hat Nachmittags nm 2 Uhr aufzuhöre«. Auf die Leit und Dauer der öffentliche« Gerichtsverhandlungen hat die Veränderung der Geschäftszeit keinen Einfluß. Leipzig, den 25. Mai 1867. DaS Königliche Bezirksgericht. vr. Rothe, Stellv, d. Dir. Bekanntmachung. Die ««entgeltliche Impfung der Schutzpoökeu wird allen unbemittelten, in hiesiger Stadt wohnenden Personen jedes Alter- hiermit angeboren und soll dieselbe während der Zeit vom 22. Mai bi- zum 10. Juli diese- Jahre- jedes Mal Mitt wochs Nachmittag von 3 Uhr an in den hierzu bestimmten Localitäten der allen Waage Nr. 29 der Katharmenstraße stall- finden. — Leipzig, den 18. Mai 1867. Der Nath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Rckscher, Act. — Bekanntmachung. Die zur Heizbarmachung der Nievlaikirche erforderlichen Gnß- und Schmiedeeisenarbeilen sollen in Submission vergebe» werden. Eisenwerke, Gießereien rc., welche sich mit derartigen Arbellen beschäftigen, werden hierdurch aufgefordert, Verzeichniß und Zeichnungen der betreffenden Gegenstände auf dem RathSbauamte einzusehen und ihre in die Anschlagsformulare einzusetzenden PreiSsorderuugeu versiegelt mit der Aufschrift: ., Gisenarbette« zur Heizung der Nieolatktrche " bi- 12. Juni ». «. Abend- 6 Uhr ebendaselbst abzugebeu. Leipzig, am 23. Mai 1867. DeS Raths Bau-Deputation. Bekanntmachung. Die Pächter von Parzellen im großen IohanueSgarte» und im IohanneSthgle werden hierdurch veranlaßt, da- Verschneiden und Einbinden der Hecken und Zäune, so well e- noch nicht geschehe», baldigst bewerkstelligen zu lassen. Zugleich werden diejenigen, welche noch Pachtzins restnen, zu ungesäumter Abführung desselben aufgefordert. Leipzig, den 20. Mai 1867. Die Deputation znm JohanneShospitale. Bekanntmachung. In der Georstenhalle soll die größere Hälfte der zeitherigen Fletfchkeller durch Einziehung einer Scheidemauer von den übrigen, noch m Gebrauch bleibenden Fleischkellern adgetrennt und nach Hinwegnahme der jetzt die einzelnen Abtheilungen bildenden Verschlage in «inen mit besonderem Zugang versehenen freien Kellerraum von ca. 2175 ÖEllen Grundfläche verwandelt, dieser aber als Lagerkeller vom 1. Juli d. I. an auf sechs Jahre an den Meistbietenden vermiethet werden. Wir fordern Mrethlustige auf Donnerstag den v. Juni d. I. Vormittags 11 Uhr sich an RathSstelle einzufinden und ihre Gebote zu thun. Dem Rathe bleibt die Auswahl unter den Bietern und jede sonstige Entschließung Vorbehalten. Die Licitations- und VermiethungSbedingungen so wie ein Plan der Kellerloealitäten liegen an RathSstelle zu Einsichtnahme aus. Leipzig, den 25. Mai 1867. DeS NatheS der Stadt Leipzig Finanz-Deputation. Die Zuschläge zu -e« direkte« Staatssteuern. Die ordentlichen direeten Steuern de- Königreich- Sachsen bestehen für die Finanzperiode 1867—1869 in jährlich etwa 2,000,000 Thlr. Grundsteuer (9 Pfennige von jeder der 55,081,946 Steuereinheiten) und - 900,000 - Gewerbe- und Personalsteuer. Summa 2,900,000 Thlr. Zu dieser Summe trägt die Stadt Leipzig bei: etwa 147,000 Thlr. an Grundsteuern und - 186 000 - an Gewerbe- und Personalsteuern, Summa 333,000 Thlr., also mehr als den nennte» Theil der aesammteu Lande-steuer». Rach dem jüngst mü dem außerordentlichen Landtage verabschie deten neuesten Gteuergesetze werden jedoch außer jenen ordentliche« Staatssteuern auch »och außerordentliche in Form vo» Zu schläge« zu den ordentliche» Steuern erhoben ; diese Zuschläge fi»d aber auffälliger Weise nicht etwa, dem gesetzlich bchcheude« Steuersystem gemäß, in gleichem Verhältnisse der Grundsteuer wie d« Gewerbe- und Personalsteuer auferlegt worden, sondern die Kammern haben beschlossen, daß auf jede Grundsteuer-Einhell nur 2 Pfennige Zuschlag gelegt werden, während bei der Gewerbe- uud Personalsteuer «/io de- vollen SteuerbetragS al- außerordent liche Steuer erhoben werben (also Berhältviß von »/- zu ^l). Diesem Gesetze gemäß werden nun also an Ste«erzuschlägen im ganzen Lande jährlich etwa 360,000 Thlr. Zuschläge zu der Grundsteuer, - 728,000 - - - - Gewerbe- und Per- sonalsteuer, -usammeu 5,088,000 Thlr. erhoben. Zu dieser Summe hat die Stadt Leipzig zu zahlen: 32.687 Thlr. an Grundsteuer, 149,191 - - Gewerbe- und Personalsteuer, zusammen 181,878 Thlr., <llso ungefähr den sechsten Theil dergesammten Steuerzufchläge.
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