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Historisch-topographische Beschreibung der Amtshauptmannschaft Pirna
- Titel
- Historisch-topographische Beschreibung der Amtshauptmannschaft Pirna
- Verleger
- v. Baensch
- Erscheinungsort
- Dresden
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Umfang
- VIII, 397 S.
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 1.4.120
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Vergriffene Werke 1.0
- Rechteinformation Vergriffene Werke
- Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id5014782219
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501478221
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501478221
- SLUB-Katalog (PPN)
- 501478221
- Sammlungen
- Vergriffene Werke
- Saxonica
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- [W]
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieHistorisch-topographische Beschreibung der Amtshauptmannschaft ... -
- EinbandEinband -
- TitelblattTitelblatt I
- KapitelWidmung III
- KapitelVorwort V
- KapitelAnlage A. Die im Gebiete der Amtshauptmannschaft Pirna ... -
- KapitelAnlage B. Verzeichnis der wichtigsten Abkürzungen -
- Kapitel[A] 1
- Kapitel[B] 6
- Kapitel[C] 25
- Kapitel[D] 34
- Kapitel[E] 57
- Kapitel[F] 66
- Kapitel[G] 71
- Kapitel[H] 95
- Kapitel[I] 127
- Kapitel[J] 127
- Kapitel[K] 129
- Kapitel[L] 153
- Kapitel[M] 177
- Kapitel[N] 194
- Kapitel[O] 202
- Kapitel[P] 211
- Kapitel[Q] 269
- Kapitel[R] 269
- Kapitel[S] 295
- Kapitel[T] 353
- Kapitel[U] 357
- Kapitel[V] 359
- Kapitel[W] 360
- Kapitel[Y] 385
- Kapitel[Z] 385
- EinbandEinband -
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Wehlen, Herrschalt 369 an „Wolf und Ticze gebruder v. Gorenczk“. 1444 Mai 4. erhält „frauwe Lantze, eliche wirtinne \pitterichs v. Gorenczk“ 400 rheinische Gulden Leibgedinge auf dem „halbenteil des slos Welen“. 1445 erscheint Wehlen mit seinem damaligen Zubehör in den Rechenbüchern der fürstlichen Kanzlei. 1447 Es sind „versatzt: 1000 gülden uff Welin“. 1449. Mai 1. überließ Kurfürst Friedrich sein „slos Welin“ wiederkäuflich seinem Rate Nickel v. Polenczk um 1000 rheinische Gulden und 100 Schock neuer schildechter Groschen. 1451 No vember 19. wird diese Verpfändung in vollen erblichen Besitz umgewandelt, nachdem Nickel v. Polenz die Vogtei zum Hain an den Kurfürsten abgetreten hat. Am selben Tage belehnte ihn dieser mit Wehlen (Cop. 44 Bl. 156b und Stiftsarchiv Meißen, Lib. Theodorici Bl. 198). Nickel v. Polenz verkaufte jedoch W. bald wieder an Hans v. Clumme (Chlumen, Clomme, Glume, Kliune), der um Belehnung nachsuchte, 1457 April 21. aber ablehnenden Bescheid erhielt, weil dem Landes herrn verschwiegen worden sei, daß für die 1417 von Wehlen losgelösten Stücke auf alle Zeit das Wiederkaufs recht Vorbehalten worden war. Kurfürst Friedrich widerruft darum die betreffenden Erblehen, die er über jene Güter erteilt. Auch hatte der edle Herr v. Plauen Anspruch auf Wehlen erhoben (Grundmann, Nach richten von Neustadt und Wehlen Bl. 13ff. und Stifts archiv Meißen, Lib. Theodorici Bl. 195). Hans von Clumme (auch Calupern, Calump genannt), der sich um 1460 an einer Fehde und einem Raubzug in das Dorf Heidenau (s. d.) beteiligt hatte, bot 1461 Wehlen dem Kurfürsten zum Kauf an, wurde aber damit ab gewiesen und sogar vor das Gericht „unterm roten Turm“ zu Meißen gezogen. Doch gelang es ihm, den Landesherrn (Kurfürst Ernst) zu versöhnen, und er erhielt 1464 Oktober 11. sogar die lang begehrte Be lehnung mit Wehlen (Cop. 58 Bl. 100b und Domarchiv Meißen Lib. Theodorici Bl. 198; vgl. Meiche, Burgen usw. S. 154). Darin werden nunmehr (ebenso 1472, 1484 und 1486) die verpfändeten Orte mit aufgeführt und das Wiederkaufsrecht daran ausdrücklich, Vor behalten. 1468 und 1469 führt Hans v. Klumme einen Prozeß mit Nickel v. Köckeritz auf Lohmen, wegen eines Teils des alten Wehlnischen Waldes (des „brugken- walt“) und der inzwischen nach Lohmen gekauften Pfanddörfer Dauba und Zatzschke. Ein Leipziger Schöppenurteil entschied betreffs des Waldes gegen ihn. Auch die Dörfer blieben bei Lohmen. Bald nachher verkaufte Clumme seine Güter an den Prozeßgegner Nickel v. Köckeritz auf Lohmen. Dieser erhielt die Lehen über Wehlen 1472 August 20. Er besaß also noch einmal das ganze Gebiet von Wehlen und Lohmen mit Ausnahme der noch nicht eingelösten Güter, un gefähr das spätere Amt Lohmen umfassend. Doch mußte Nickel v. Köckeritz schon nach kürzer Zeit das Haus seiner Ahnen verlassen. Am 30. September 1484, „nach dem er alle seine Güter verkauft und willens ist, sich mit dem Kaufgelde außerhalb des Landes zu wenden“, gelobt er, auf Erfordern am sächsischen Hofe zu er scheinen, „um Spruch und Darlegung wider ihn“ ent gegenzunehmen (0.8564; näheres bei Meiche, a. a. O. S. 156). Käufer von Wehlen und Zubehör war Ritter Heinrich v. Starschedel, Hauptmann auf dem Schnee berg. Der Kaufvertrag ist datiert: 1484 November 11. (Gö. II. Nr. 5). Schon 1490 versetzte Starschedel die Hälfte der zum Schloß Wehlen gehörigen Nutzungen um 10000 rheinische Gulden an Cuntze v. Hermansgrün und die Erben Nickel Römers. Von 1502—1509 führten die Starschedel Streit mit dem Rate zu Pirna wegen der Ausfuhr von Wehlnischem Biere, wegen der Hutung im Zinserling (s. d.), wegen eines Salzmarktes zu Wehlen, wegen der Fähre, wegen der Gerichtsbarkeit über Cunnersdorf bei Pirna und anderes mehr (Meiche, Burgen S. 158 und Gö. 11. Nr. 10). 1510 erfolgte der Verkauf der Herrschaft Wehlen an Ritter Hans v. Mink witz. 1512 Dezember 31. Erbkauf zwischen ihm und seinen Söhnen Hans, Georg und Nickel einerseits und Hans v. Salhausen (auf Tetschen und Lauenstein) andererseits, kraft dessen 1513 Januar 1. der derzeitige Amtmann zu Wehlen. Wilhelm v. Karlowitz, dem Hans v. Salhausen (und seinen Brüdern Friedrich und Wolf) die ganze Herrschaft überweisen sollte. Die Söhne des v. Minkwitz erhielten 7000 rheinische Gulden auf Wehlen verschrieben (Meiche, Burgen S. 158). Mit Wehlen verbunden war, mindestens seit 1484, auch das Elbersdorf er Wäldchen und das Vorwerk Helmsdorf (s. d.). 1504 wurden seine Söhne vom Bischof von Meißen damit belehnt. 1513 belehnte Bischof Johann VI. auch die v. Salhausen mit den Gütern (a. a. O.). — Auch die Salhausen beginnen sehr bald einzelne Teile ihrer Herrschaft zu verpfänden (Meiche, a. a. O. S. 159). Nachdem ein Versuch derer v. Salhausen, den Elbzoll zu Wehlen „mit 4 Groschen zu erhöhen“ durch den Landesherrn verboten worden war und Herzog Georg ihnen auch das Jagdrecht auf dem einen Wesenitzufer entzogen hatte, verkaufte Friedrich v. Salhausen die Pflege Wehlen 1522 (oder Anfang 1523) an die edlen Herren Wolf und Ernst, Gebrüder v. Schönburg, Herren zu Glauchau. Herzog Georg erteilte diesen 1523 Januar 30. die Lehen, gab ihnen das kassierte Jagdrecht wieder heim und verbilligte ihnen sogar die Jagd auf dem Elbstrome (Meiche, a. a. O.). Wenn z. B. 1538 die v. Salhausen noch als Gebrüder zu „Teczschen und Welen“ bezeichnet werden, so ist das lediglich die Fort führung eines Titels. Als Ernst v. Schönburg 1525 die benachbarte Herrschaft Hohnstein (s. d.) erwarb, behielt Wolf die Wehlener Pflege allein. Nach seinem Tode (1529) fiel aber auch Wehlen an Ernst v. Schön burg. Auch die Schönburge verpfändeten (doch kaum aus dringender Not) einzelne ihrer hiesigen Güter bzw. Teile der Gesamteinnahme von Wehlen. 1543 März 21. tauschten die Vormünder der 4 unmündigen Söhne Ernsts v. Schönburg mit Herzog Moritz die Herrschaften Hohnstein und Wehlen mit Lohmen gegen Haus und Gut Zschillen (Wechselburg) und Herrschaft, Schloß und Stadt Penig mit Zinnberg. Nur den Weingarten zu Kötzschenbroda, der Wehlen genannt, behielten sie zurück. Herzog Moritz teilte das ganze Gebiet in die 3 Ämter Hohnstein, Lohmen und Wehlen. Da das Schloß Wehlen baufällig geworden war, wurde der Sitz der Behörde bald in das schloßartig neugebaute Gut Lohmen (s. d.) verlegt. Im Amtserbbuche von 1547 wird dann nur noch zwischen einem Oberamte Hohnstein und einem Niederamte Lohmen geschieden (Meiche, a. a. O. S. 161). Zweifelhaft ist, oh ein 1561 ergangenes kurfürstliches Schreiben an „Jhan vonn Zeschaw zu Wehlenn“ noch an einen Amtmann auf unserem Wehlen gerichtet ist. — Schloß: Es ist auf dem niedrigen westlichen Ausläufer des Steinrückens (Schwarzbergmassivs) erbaut. Burganlage von länglich ovaler Gestalt. Grundriß und Ansichten der Reste bei Meiche, Burgen usw. Das castrum Wylvn wird 1269 zum ersten Male genannt (('. II, 6, S. 328). 1419 wurde es von Land und Städten der Oberlausitz, anscheinend vergebens, belagert. Ende Juli 1419 erteilte der König von Böhmen den Befehl, daß man nochmals „Wehlen das Schloß berennen“ solle (Meiche, a. a. O. S. 152). Ein Reparaturbau scheint 1423 vorgenommen worden zu sein. Die Dresdner Ratsrechnungen zu diesem Jahre enthalten eine kleine Ausgabe für Getränk „als der hoptman vom Welin mit dem buwemeistir tedingitte“ (Ratsarchiv Dresden A, XV b, 3, Bl. 33). Als 1432 Nickel v. Gorenczk das Schloß übernimmt, wird ver abredet, daß er 200 rheinische Gulden „zeu Welvn kuntlich noch des slosses notturfft und fronten vor- buwen soll“, falls das noch nicht geschehen. 1444 wird bestimmt, daß die Gebrüder v. Gorenczk 12 Schock neue Meißner Groschen „an dem sloß zeu nutz und kuntlich vorbauwen“. Auch Nickel v. Polenczk soll Meiche, Hist.-topogr. Besclir. d. Amtsh. Pirna. 24
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