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Historisch-topographische Beschreibung der Amtshauptmannschaft Pirna
- Titel
- Historisch-topographische Beschreibung der Amtshauptmannschaft Pirna
- Verleger
- v. Baensch
- Erscheinungsort
- Dresden
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Umfang
- VIII, 397 S.
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 1.4.120
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Vergriffene Werke 1.0
- Rechteinformation Vergriffene Werke
- Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id5014782219
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501478221
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501478221
- SLUB-Katalog (PPN)
- 501478221
- Sammlungen
- Vergriffene Werke
- Saxonica
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- [D]
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieHistorisch-topographische Beschreibung der Amtshauptmannschaft ... -
- EinbandEinband -
- TitelblattTitelblatt I
- KapitelWidmung III
- KapitelVorwort V
- KapitelAnlage A. Die im Gebiete der Amtshauptmannschaft Pirna ... -
- KapitelAnlage B. Verzeichnis der wichtigsten Abkürzungen -
- Kapitel[A] 1
- Kapitel[B] 6
- Kapitel[C] 25
- Kapitel[D] 34
- Kapitel[E] 57
- Kapitel[F] 66
- Kapitel[G] 71
- Kapitel[H] 95
- Kapitel[I] 127
- Kapitel[J] 127
- Kapitel[K] 129
- Kapitel[L] 153
- Kapitel[M] 177
- Kapitel[N] 194
- Kapitel[O] 202
- Kapitel[P] 211
- Kapitel[Q] 269
- Kapitel[R] 269
- Kapitel[S] 295
- Kapitel[T] 353
- Kapitel[U] 357
- Kapitel[V] 359
- Kapitel[W] 360
- Kapitel[Y] 385
- Kapitel[Z] 385
- EinbandEinband -
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Dohna 47 Schluß bis zum Gasthof in Weesenstein. Das Ende in Altenberg wurde 1864 fertig. — Die Müglitztaleisen bahn (schmalspurig) wurde 1890 November 18. dem öffentlichen Verkehr übergeben (NKG. Pirna Sp. 134f.). — 1821 war hier einige Monate hindurch die meißnische Kreishauptmannschaft; doch starb der Kreishaupt mann Heinrich Sigismund v. Zeschau schon am 31. Juli d. J. an den Folgen eines Sturzes mit dem Pferde (Post- lex. XV, 262). — Zinsen und Dienste. 1445 „das stetichin zcu Donyn“ zinst „uff Walpurg. 29 gr. 4 y 2 hi . . . zcu dem slosse Donyn“; auch gefallen „in dem stetichin unde von den egkern zcu Donyn“ 7 sch. 16 gr., und 2 sch. 12 gr. „von egkern unde weßen“ sind „vor wüstet“. Um dieselbe Zeit zinst stetichin Donyn zu Michaelis aufs Schloß D. 5 Hühner, zu Ostern 30 Eier. Wegen der Hofedienste der Dohnaer Einwohner am Ende des 15. Jahrhunderts s. o. 1548 heißt es, sie haben „zu keinem Heerwagen jemals Leute oder Geld gegeben, sondern in Landesheerzügen zween Mann“. 1569 Juni 9. Die Einwohner von „Dohna im ampt Pirnn“ willigen ein, gewisse Lohndienste auf den ausgekauften Bauergütern zu Reichstädt und Beereuth (Ah. Dippoldis walde) zu leisten. 1614 zahlen die 96 Feuerstätten zu D. [als Ablösung] für das Wasserziehen auf dem Königstein (s. d.) jede 3 gr. jährlich, zusammen 13 fl. 15 gr. 1738. Die Untertanen aus dem Städtchen D. und die von dem sog. Pirnaischen Hausberge haben beim Zeughause der Bergfestung Sonnenstein Dienste zu tun wie bisher. — Rechte des Ortes. Schänken und Braugerechtigkeit. 1288 August 17. Markgraf Frie drich v. Landsberg eignet der Domkirche zu Meißen 30 solidos jährliche Zinsen „de tabernis (Schänken) in Donyn — qui pertinent ad luminaria capeile sancti Johannis baptiste in curia maTchionali castri Misne“ (CS. II, 1, 222f. nach 0.1224; auch Loc. 8987 Trans- sumta sive vidimus etc.). Ähnlich zu Baßlitz, Ah. Großenhain. 1350 Februar 16. Kaiser Karl IV. be stätigt dem Meißner Domkapitel den Besitz gewisser Zinsen „in tabernis in Donyn“ (CS. II, 1, 374). 48 Gro schen Bierzins zu Donyn überwies Markgraf Wilhelm I. (f 1407) als Einkommen dem Altar St. Erasmi et Georgii zu Kleinwolmsdorf, der später nach Radeberg gebracht wurde; für dort bestätigte ihn 1420 August 18. Land graf Friedrich. 1482 Januar 24. Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht teilen dem Rate zu Pirna mit, daß zum Schutze seiner städtischen Brauprivilegien der Amtmann zu Pirna, Friedrich v. Karlowitz „umb das Freibergisch ' bier, das zu Donen geschanckt wirt, bestellen sal, das sulchs nicht mehr, denn von einem manne geschanckt und das derselbe sulch Freibergisch bier nymants denn den pristem, der erbar manschafft und der erbar man schafft frawen unnd iren reißigen knechten, so die bey yn sein, und frembden wandern leuten und sust nymant vor- keuffen solle; wu aber einer, der sulch Freibergisch bier schenckte zuvorkeuffen, anders uberwonnen, der solt sulchs schenckens des Freibergisch biers zu ewigen ge- zceiten beroubt sein“ (CS. II, 6, 464). Desgleichen ver bieten die Landesherren 1483 Oktober 24. „denen von Donen das aufrichten von brewhewßem“, falls sie „daß“ nicht „von alter herbracht und gerechtickeit haben“. Der Freiberger Bierschank wurde z. B. 1519 Januar 13. um 4 gr. Jahrespacht an Lorenz Mannßen überlassen (Schlauch, Die kirchl. Verhältnisse zu Dohna S. 62). Wegen des sog. Dohnaer Pfarrprivilegs des Freiberger Bierschanks s. u. Pfarre. Um 1489 klagt der Rat zu Pirna abermals, es werde den Verordnungen betr. Bier- brauens in Dohna durchaus nicht entsprochen und damit die Pirnaer Biermeile geschädigt. Gegenüber den Aus sagen etlicher Zeugen, daß man zu D. früher gebraut habe, erklärt Pirna, es sei „wol an sich selbist, do das sloß (Dohna) im weßen gestanden, daß die herschafft zu irem thuen gebrawen zouil die notturfft erfordert hat linde von demselbigen brewen eyne ankunfft vres zewgk- niß villeichte sie mochten haben“, auch seien zu Dohna nur Gärtner gewesen (s. o.) und 1 oder 2 tabernen, von denen „sie jerlich eynen czinß müssen zu eyme altare und gestiffte gebin (s. o.), davon ouch wol abzuehmen ist, daß en das brawen rechtlich nicht zustendig noch vor alders gehabit haben“. Doch dürfen nach dem Rezeß vom 22. Oktober 1489 „dye von Dohnen in ihrem maltz- hause 30 gebreuwe“ (sog. ganze Bier, zu deren jedem 30 Scheffel Malz gehören) hersteilen, aber „nymands ausserhalb ires stettleins darinnen zu meltzen“ gestatten (vgl. auch Möring, Dohna S. 14). Laut Rezeß vom 19. August 1498 zinsten die Einwohner von Dohna noch 1548 von jedem Faß eingebrauten Bieres 3 n. Pfg. Pfaffenzins gegen Radeberg (s. o.). Die „Brauordnung“ von 1499 befindet sich im Original im Ratsarchiv zu Dohna. 1591 versucht der Anvtsschösser Würmel einen neuen Bierstreit zwischen Dohna und Pirna zu schlichten, wobei D. auf den Rezeß von 1489 (s. o.) verwiesen wird. 1609. In Berücksichtigung eines erlittenen Brandschadens befürwortet der Kurfürst ein Gesuch der Gemeinde Dohna beim Rate zu Pirna,'Das Bierbrauen betr.; damals hatte D. 31 „Braustädten“. 1619 waren hier 36 Brau- höfer, eingeschlossen 3 Mühlen. 1699 soll Dohna gegen das Verbot, sein Bier in Fässern zu verkaufen, verstoßen haben. 1705. Die Brauordnung des Städtleins D. soll revidiert werden. 1710. „Die am Markt wohnhaften 13 Brauhöfer haben zusammen 20 ganze Biere, die in den Gassen befindlichen 20 Brauhöfer hingegen insge samt mehr nicht als 10 Biere abzubraüen“. Diese,, Groß- dohnischen“ Bürger (s. u. Vorwerk) sollen auch das Recht des Weinschanks gehabt haben (Bartsch, Dohna S. 17). 1794. Dir Dohnaer beklagen den Nieder gang ihrer Braunahrung infolge der Konkurrenz um liegender Rittergutsbrauei eien (Gamig, Röhrsdorf, Weesenstein, Großsedlitz!, sowie wegen neuerrichteter Schankstätten in ihrer Nachbarschaft, — Gasthof. 1686 Mai 6. Kurfürst Johann Georg III. erteilt („in Kayser Carlsbad“) einem Bürger zu Dohna, Martin Bock, das erbetene Privilegium, daß er allein in seinem Hause da selbst „gastung“ treibe, frei Schlachtung und Backen habe und von Einquartierung verschont werden möchte, weil „itzo niemand daselbst, so die Durchreisenden accomodieren kenne“. 1693 hat „Churf. durch! herz- geliebteste Gemahlin bey dero Töplitzer Bade Reise im Hin- und Herwege mit gnädigster Zufriedenheit alda logieret“. 1695 Juni 6. wird der Geh. Kammerschreiber Gottfried Bock mit dem Gasthofe zu D„ den er vor 6 Jah ren von seinem f Vater Martin Bock käuflich angenom men, privilegiert. Derselbe bittet 1702 um Konzession zur Abbrauung zweier ganzer Biere des Jahres hindurch auf seinem bei dem Städtlein D. gelegenen Gasthofe. 1704 April 20. brannte der Gasthof (durch Unvoisichtig- keit einlogierter Knechte) ab (Bartsch, Dohna S. 116). Im 1. Drittel des 19. Jahrhunderts besaß den Gasthof Carl Friedrich Renzsch, der einen vergoldeten Hirsch am Hauseck anbringen ließ, woher der Gasthof nunmehr „zum goldenen Hirsch“ heißt. Er liegt an der Dresdner Gasse (Möring, Dohna S. 17). Salzschank. Nach einem Rezeß von 1509 (noch 1548 gültig) sollen die Dohna af „in nottorfit des saltzes [es] sich bey den von Pirne irholen und mögen das fuder mit meßleyn nach irem ge fallen vorkeuffenn“. 1725/27 hat der Kurfürst den Salz- schank beim Städtlein I). gegen jährlich 5 Tlr. an Rosine Centnerin daselbst überlassen. — Jahrmärkte. 1620 Juni 27. Kurfürst Johann Georg begnadet D.in Rücksicht auf seine dreimaligen Brandschäden und Mißwachs mit 2 Jahrmäikten, den ersten am Sonntag vor Himmel fahrt, den andern am Sonntag vor Martini zu halten. 1621 Mai 8. Verlegung derselben auf den Himmelfahrts tag und den Sonntag nach Martini. So werden sie auch noch 1668 und 1671 gehalten. Bartsch (Dohna, 1735, S. 20) gibt als Jahrmarktstage an: den Tag nach Christi Himmelfahrt und den Montag nach Martini; desgl. Möring (Dohna, 1843, S. 174; dort Druckfehler S. 14). Nach dem Postlex. I, 753, wurden hier 3 Jahrmärkte
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