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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.07.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-07-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186707084
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18670708
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18670708
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-07
- Tag1867-07-08
- Monat1867-07
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.07.1867
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WMWMNKI . Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. — . . M 189. Montag dm 8. Juli. 1867. - > - . - ^ tz - _ - - ^ VerordMng, -te An-führnug der Derfaffnug de- Mord-errtscherr BnnkdeS Innerhalb de- Geschäftskreise- de- Mtutfkerl»«- de- Innern betreffen-, vom 5. Juli 1867. Zu Ausführung der Borschrlften der unter dem 25- Juni d. I. puolicirten Verfassung des Norddeutschen Bundes und zu Ver meidung von Unsicherheiten über den unmittelbaren Einfluß derselben auf die Handhabung der eiaschlagenden Bestimmungen der hier ländischen Gesetzgebung wird, soviel den GeschLftSkreiS der Ministeriums des Innern anlangt, andurch Folgende- verordnet. 1. Rückfichtttch der Gestattung deS Aufenthalt- und der Wohnsitznahme in Sachsen sind die Angehörigen der norddeutschen Bundesstaaten wie Inländer zu behandeln. Hinsichtlich derselben vertritt die Stelle de- im Z. 17 unter a de- HeimathSgeseyeS vom 26. November 1834 erwähnten HeimathSscheineS ein Seiten der betreffenden auswärtigen Regierungsbehörde ausgestellter oder be glaubigter AuSlandShrimathschein (nach Befinden Uebernahmefchein). 2. Bezüglich der Verweigerung der Aufnahme solcher Personen, oder deren Ausweisung in ihre Heimath (Heimathstaat) find die für Inländer in dieser Hinsicht bestehenden gesetzlichen Vorschriften, beziehendlich Grundsätze, ebenfalls in Anwendung zu bringen. 3. Die Vorschrift in §. 9 deS Gesetze- über Erwerbung und Verlust de- UnterthanenrechtS im Königreich Sachsen vom 2. Juli 1852 leidet in den daselbst unter a, d und e gedachten Fällen auf Angehörige norddeutscher Bundesstaaten nicht weiter Anwendung. Die letzteren haben aber 4. im Falle der Niederlassung in Städten unter gleichen Voraussetzungen wie die Inländer da- Bürgerrecht zu gewinnen. 5. Die Vorschrift in §. 9 ind ä de- erwähnten Gesetze- vom 2 Juli 1852 bleibt bis auf weitere gesetzliche Festsetzung in Geltung. 6. In Ansehung deS Aufenthalt- und der Niederlassung der dem israelitischen Glaubensbekenntnisse zugethanen Angehörigen norddeutscher Bundesstaaten treten §§. 1 und S de- Gesetze- vom 16. August 1838, mithin insoweit auch §. 13 de-Gesetze- vom 2. Juli 1852 und die Schlußbestimmung in §. 41 der allgemeinen Städteordnung außer Wirksamkeit. Desgleichen findet 7. auf JSraeliten der norddeutschen Bundesstaaten die Verordnung vom 6. Mai 1839 (Ges - u. Ber.-Bl. ä. a. Seite 141) nicht Wetter Anwendung. 8. Rücksichtlich de- Gewerbebetrieb- sind, soweit die Bestimmungen de- Gewerbegesetzes vom 15. Oetober 1861 zwischen Inländern und Ausländern unterscheiden, dre Angehörigen norddeutscher Bundesstaaten wie Inländer zu behandeln. Dagegen setzt 9. die Ausübung politischer Rechte in Sachsen in deren unmittelbarer Beziehung zum hiesigen Staate, mithin da- Stimmrecht und die Wählbarkeit für den Landtag, desgleichen in den Städten und auf dem Lande für die Gemeindevertretung, den Besitz der hierländischen Staatsangehörigkeit voraus. Ministerium de- Inner«. Dresden, am 5. Juli 1867. v. Nostitz-Wallwitz. Bekanntmachung. Zur Herstellung der Brücke am Johannaparke ist ein hölzerner Oberbau erforderlich, dessen Ausführung in Accord gegeben werden soll. Diejenigen Herren Baugewerkenmeister, welche sich hierbei betheiligen wollen, werden veranlaßt, die hierüber au-gefertigten Zeich nungen und Bedingungen im RathSbauamte sich vorlegen zu lassen und daselbst bi- zum Lv. Juli dies«- Jahre-, Abend- 6 Uhr ihre Preisforderungeu schriftlich und versiegelt abzugeben. Leipzig, am 28. Juni 1867. DeS Rath- Dan-Deputation. Bekanntmachung. Diejenigen Grundstücksbesitzer, welche einen BeischlenPen Ganou an die StadteLsse zu zahlen haben und damit pr. Termin Johanni- L8V7 im Rückstände geblieben sind, werden zu dessdn sofortiger Berichtigung aufgefordert. Leipzig de» 6. Juli 1867. ^ DeS Nath- Finanz-Deputation. Bekanntmachung. Die bei der Post-Expedition Nr. 4 am bayerischen Bahn Hofe versuchsweise auf 1*/, Stunde vor Abgang der Züge nach Hof festgesetzte Poftschluhzeit hat sich als zu kürz erwiesen und wird solche demnach jetzt auf S Stunden erhöht Leipzig, den 7. JrtK 1867. König!. Ober-Post-Arut. Röutsch. Las Unglück in Lvgau. Dem Dr. I. wird nachstehende- Telegramm de- ObtrbergrathS Römisch mttgethellt: Lug««, Sonnabend 6. Juli Vormittag-. Di» Vorarbeiten zum Emhäugeu der Röhren bi- zur Bruchmafse find im Gange. 52 Ellen Röhr« von Kefselblech von 35 Zoll Wette find bereit- angeliefert. Außerdem wird versucht, ob eine OeffNung im Kunst- schachte möglich ist. Periodisch erfolgt Nachbreche« von Gestein auS de« Hanptbruche. — An» Tmmnitz, 6. Juli, schreibt da- dortige Tageblatt: Au- Lugau liegt heute nichts Nene- vor. Am Orte der Ketten striche verweilt jetzt Herr StaatSanwatt Jaspis, uw die seit «eh» reden Tagen begonnenen Boretürternngen fortzusetzen. Der Zu tritt z«O Werke „Reue Fundgrube" ist Nicht mehr gestattet, «US in Aubetmchl «r die «ettungsarbeiten Nur hindernden Mensches menge md de- nicht außerhalb der Möglichkeit lietzenVenEinsturze- --S «dschiurn^ und SchachtMtzde- «njjÄdne- worden ist. Da- Dr. I. sagt ferner: Nachstehende- Verzeichniß derjenigen Bergarbeiter, welche am 1. Juli 1867 auf der „Neue» Fundgrube" in Lugäü verschüttet üorden sind , wird un- mit dem Bemerk.» übersendet, daß dasselbe bewandten Umständen nach keinen Anspruch auf gänzlich« Richtigkeit hat: Joseph Benda, Böhmen (verhei- rathtt, 3 Kindir); Wenzel Beuda, Böhmen; Johann Christian Friedrich Bach, St. Egtdim; C. Friedr. Bochman«, GerSdorf (vrrh., 3 K ); C. Frisör. Bochmann. GerSdorf; C. Cooard Butkhardt, Grünhat» (verh.. 8 K); Heinrich Eduard Busch mann, GerSdorf (mfth , 1 K.); Stephan Brecha, Böhme« (verh., 1 K); C. Theodor Bauer, unbekannt; E. Friedrich Drechsler, ErbiSdörf (verh., 2 K.); C. Friedrich Drechsler, GrbiSdürf (Äiveih.); E. Friedlich Dost, GerSdotz (verh.); Jo hann Augufi Dietz, Mßdors (verh., 3 K): C. Eduard Dürr, OttSnitz^ Johann Christian Ebert, GerSdorf (vtrh., 4 K.); E-Heinrich Falk, Neustädte! (verh., 6 K.); E. Hermann Falk, Nevfiädtel; Job. Trau«. F in ste r bu s ch, KouradSdorf (verh); Karl WtMch SAttPh-n-1, Afiatter (verh., S K.); E. Httnrich
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