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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.07.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-07-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186707165
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18670716
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18670716
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-07
- Tag1867-07-16
- Monat1867-07
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.07.1867
- Autor
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und Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts md des Raths der Stadt Leipzig. W 197. Dienstag dm 16. Juli. 1867. Bekanntmachung. Vom Königlichen Ministerium de- Innern war der Plan für Berichtigung der Elster I. Strecke, mittler Seetion, mit Herstellung einer uneingedämmten Fluthrinne in der unteren Seetion, durch Verordnung vom 10. August 1865 festgestellt worden. Inzwischen ist innerhalb der mittlen Seetion, nächst der Stadt Leipzig, ein Theil de- Plane- zur Ausführung gelangt. Anlangend aber die gedachte untere Seetion. welche die Flußniederung von der über sie führenden großen Fluthbrücke der Thüringischen Eisenbahn bei Möckern bi- zm Sächsisch-Preußischen LandeSgrevze umfaßt und bei welcher Grundstücke der Fluren Böhlitz-Ehrenberg, Burstaue, Gundorf, Hänichen, Lützschena, Möckern, QuaSnitz und Wahre« alS beitragspflichtig betheiligt sino, ist nunmehr das Verzeichniß der BeitragSverhLltnifse so wie der Entwurf der GenofsenschaftSordnung ausgestellt und an Cormmssiont'- stelle (dem Höhnischen Gasthofe in Wahren) zu Jedermanns Einsicht auSgelegt worden. Mit dem Bemerken, daß zur Einsichtnahme dieser Schriftstücke die Vormittagsstunden von 8 bis 12 Uhr jeden Wochentages bestimmt find, werden die Verpflichteten in Gemäßheit de- Gesetze- vom 9. Februar 1864 hiervon in Kenntniß gesetzt und aufgesordert, ihre etwaigen, gegen den Inhalt de- Verzeichnisse- der Beitrag-Verhältnisse und gegen den Entwurf der GenofsenschaftSordnung gerich teten Widersprüche, Einwendungen und Erinnerungen, bei deren Verlust, bis längsten- Mittwoch de« 31. Juli 1807 Mittags 12 Uhr beim Unterzeichneten Commiffar anzubringen. Binnen derselben Frist, also längsten- bi- zu dem 31. Juli 1867 Mittag- 12 Uhr, find etwaige Entschädigungsansprüche der in §. 15. flgde. §. 26. dis Gesetzes vom 15. August 1855 gedachten Art beim Commiffar anzumelden, widrigenfalls sie im Ver waltungswege nicht weiter beachtet werden können. Der Commiffar oder dessen Stellvertreter wird am 17. und 31. Juli 1867 Vormittags im oben bezeichnten AuSlagelocale zugegen sein. Den Vorständen der Gemeinden Böhlitz-Ehrenberg, Leutzsch (für Burgaue), Gundorf, Hänichen, Lützschena, Möckern, QuaSwtz und Wahren ist zur Einsicht für Betheilrgte da- obengedachte Verzeichniß auszugsweise zugefertigt worden. Dresden, am 4. Juli 1867. Der Königliche Commiffar. Künzel, Reg.-Rath. Bekanntmachung. In Gemäßheit §. 4 d:r die Baugewerken-Prüfungen betreffenden Verordnung vom 14. Januar 1842 und mit Hinweis auf die in § 25 der Ausführungs-Verordnung zum Gewerbegesetz vom 15. October 1861 enthaltenen Abänderungen der erstgedachten Ver ordnung werden Diejenigen, welche im Laufe de- nächsten Winter- der Prüfung vor der hiesigen Commission sich zu unterziehen be absichtigen, hiermit aufgefordert, ihre Anmeldung dazu, mit genauer WohnortSangabe, längsten- bi- zu« 30. Seplember dies«- Jahres bei dem Vorsitzenden der gedachten Prüfung--Commission, Stadtraih Julius Arancke yierselbst, mündlich oder schriftlich zu bewirken, auch über ihre Vorbildung und zeitherige praktische Thätigkeit glaubhafte Zeugnisse beizufügen. Leipzig, den 6. Juli 1867. Königlich Sächsische Kreis - Direktion. von BurgSdorff. Bekanntmachung, die Reichstagswahl betreffend. Behuf- Aufstellung der Wahllisten für die Wahl zum Reichstage de- Norddeutschen Bunde- werden von morgen ab in die ein zelnen Grundstücke der Stadt von unS Fragebogen gesendet werden, in welche alle diejenigen hier wesentlich wohnhaften, wenn aum vorübergehend abwesenden männlichen Personen mit Vor- und Zunamen nach Stand und Gewerbe einzuzeichnen sind, welche das 25. Lebensjahr erfüllt haben und sächsisch, Staatsbürger, beziehentlich Angehörige eine- der übrigen der Norddeutschen Bundesstaaten find. Die Hausbesitzer oder deren Stellvertreter haben diese Fragebogen den Abmiethern, Letztere aber ihren etwaigen Aftermiethern zuzustellen. Die Fragebogen sind genau nach der denselben vorgedruckteu Anweisung au-zufüllen und längstens binnen zwei Tagen vom Tage der Zusendung an gerechnet, von 8 — 12 und von 2 — 0 Uhr ans de« Rathhause in der ehemaligen Richterstube von de» HauSeigenthümern und deren Stellvertretern entweder persönlich oder durch Beauftragte abzugeben, welche über die Haus bewohner genaue Auskunft zu erlheilen im Stande find. Jeder Wähler hat sich übrigen- nur in den Fragebogen desjenigen Hause- einzutragen, in welchem er wohnt. Leipzig, am 15. Juli 1867. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schlerßuer. Bekanntmachung. Der am IS. Juli d. I. fällige außerordentliche Termin der Gewerbe- «ad Personal-Steuer ist nach der zum Gesetze vom 15. Mai d. 9. erlassenen Ausführungs-Verordnung vom 21. Mai d. I. mit Acht Zehntheile« eines ganzen JahreSbetrageS, also mit 24 Rgr. von jede« Thaler, mit 8 Pfennigen von jedem Reugroscheu deS vollen JabreS- betrage- zu entrichten, und werden die hiesigen Steuerpflichtigen hierdurch aufgesordert, ihre Steuerbeiträge von diesem Tage ab «ad spätestens binnen 14 Lagen «ach demselben an die Stadt - Steuer - Einnahme allhier zu bezahlen, da nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Maßregeln gegen die Säumigen eintrete» müssen. Hierbei wird insbesondere aufmerksam gemacht, daß Dienstherrschaften dev von ihre« Dienstboten, Kaüfleute und Gewerbetreibende re. de« von ihre« GewerbSgehülfe« re. zu bezahlenden Beitrag mit einzuztehen und gleichzeitig mit ihre» persönliche« Steuerbetrage an die Steuer - Emnahme abzuführen haben, wobei noch zu bmmken, daß die Quittung über die Zahlung auf de« gewöhnliche» diesjährige» Gewerbe- und Personal steuer-Zetteln bewirkt wird, weshalb solche s. Z. an Zahlung-stelle mitzubringen sind. Leipzig, deu 1. I«li 1867. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Taube. .
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