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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.07.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-07-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186707288
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18670728
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18670728
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-07
- Tag1867-07-28
- Monat1867-07
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.07.1867
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Anzeiger. . r «mlM« d!» Kimzl. BrMzmch« Md d<s Mhk der SIM Lchjig. m 2«». Sonntag dm 28. Juli. — M7. '«.t!l»>i Bekanntmachung. Nachdem Lei Vornahme deS auf Grund der Bekanntmachung vom 20. Juni diese- Jahre- in Gemäßheit der Bestimmungen de- Regulativs zur Verordnung vom 12. April 1865. die ErrMung eine- Landes-Medicinal-Collegium- betreffend, zu erfolgenden WahlacteS behufs der Wahl eine- außerordentlichen Mitgliedes de- LandeS-Medicmal-Collegium- und Vorstände- de- ärztlichen KreiS- verein- im Regierungsbezirk Leipzig sich ergeben hat, daß die nach § 14 de- angezogenen Regulativ- zur Giltigkeit der Wahl erfor derliche Stimmenanzahl nicht vorhanden war, ist eme anderweitige Wahl vorzunehmen. Unter HivwriS auf die in dem ungezogenen Regulative enthaltenen Vorschriften, insbesondere auf die Bestimmung in § 21, nach welcher der AuSscheidende wieder wählbar ist, werden daher alle stimmberechtigten Mitglieder de- ärztlichen KreiSvereinö hiermit aufgefordert, sich an dieser Wahl zu bethnligen, " ^ ^ ^ ^ ^ ^ . -- , händig geschriebenen, den Namen eine- Bor- und Zunamen unterschrieben und zettel", oder mit der auf dem verschlossenen Couvert eigenhändig bewirkten Bemerkung „Stimmzettel de- vr. K. zu K." bis zum LS. August L8V7 portofrei an die Ganzlei der Köntstltebeu KreiSdirection zu Leipzig einzusenden Alle nach Ablauf dieses Termins eingehenden Stimmzettel bleiben unberücksichtigt und werden uneröffnet vernichtet. Zu Vermeidung von etwaiger anderweiter Wiederholung der Wahlhandlung werden di« Herren stimmberechtigten Mitglieder de- ärztlichen KreiSvereinS hiermit nochmal- auf genaue Beobachtung der vorstehend- bezeichnten, gesetzlich erforderten Formalitäten de- AbstimmungSmoduS aufmerksam gemacht. Leipzig, den 20. Juli 1867. Der «eit der Wahl beauftragte Medteinalbetsttzer der König!. Kreis - Direetio«. II. 2281. vr. Wunderlich. Bekanntmachung. Die hiesige städtische Reitbahn nebst zugehörigem Wohn- und Stallgebäude soll vom L. April L868 an auf sechs Jahre an den Meistbietenden vermiethet werden. Wrr fordern Mrethluftige auf, Sonnabend de« 12. Oktober d. I. Vormittag- LL Uhr sich an RathSstelle einzu finden und ihre Gebote zu eröffnen. Die Auswahl unter den Bietern, sowie jede sonstige Entschließung bleibt Vorbehalten. Die LicitationS- und BermiethungSbedingungeu können schon vor dem Termine an RathSstelle eingesehrn, auch in Abschrift gegen die Copialgebühr bezogen werden. m 1867. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Cerutti. Leipzig, den 24. Juli 1867. Bekanntmachung. Die Über die Kreuzung mit der Turnerstraße hinaus in ebier Länge von 100 Ellen fortzuführende DrüderstraHe soll mit einer WölbfchleuHe versehen und deren Ausführung in Accord vergeben werden. Diejenigen, welche diese Ausführung über» nehmen wollen, werden hierdurch aufgeforderl, die Bedingungen und Profile auf dem RathSbauamte einzusehen, ihre Forderungen in die Anschlagsformulare einzufetzen und diese mit NamenSuuterschrist versehen und versiegelt, bis zum 3V. Juli Abend- 6 Uhr — Leipzig dm 25 Juli 1867. Des Raths Bau-Deputation. an vorgenannter Stelle abzugeben. — Leipzig den 25 Juli 1867. Oeffentliche Verhandlungen der Stadtverordneten vom 3. Juli 1867. (Auf Grund de- Protokoll- bearbeitet und veröffentlicht.) Die heutige Sitzung eröffnet- der Vorsteher Joseph mit Vor trag zweier RathSzuschriften, und zwar 1) den Beiwächtern auf dem Thomas- und Nicolaithurme einen Wochenlohn von je 2 Thlr., unter Einziehung der denselben bisher gewährten Holzdeputate vom Monat Mai bi- ultimo 1866 noch zu bewilligen, und 2) in den fünften und sechsten Claffen der 1. Bürgerschule eine zweite Singstunde eiuzuführen, wodurch ein Mehrauf wand für 8 Stunden wöchentlich ü 12 Rgr. 5 Pf erwächst. Zu beiden Beschlüssen de- Raths erthrilt, die Versammlung einstimmig ihr« Zustimmung. Zu einer RathSzuschrist, den Wegfall der Zuschläge zu den Bürgerrecht-- und Gchutz- geldern vom Jahre 1868 ab, bemerkte Herr Lorenz, daß diese Sache nunmehr jedenfalls ihre endgültige Erledigung gefunden habe, wozu der Herr Vorsteher «»führte, daß die Anträge im Collegium früher noch weiter ge gangen seiest ^Herr Adv. Winter erwähnte, daß diese Frage ziemlich un praktisch worden würde, da nach der Reich-verfaffung eine end- « irr- gültige Erledigung dieser ganzen Frage in Aussicht stände und zum Gewerbebetrieb die Gewinnung de- Bürgerrecht- nicht mehr erforderlich sein würde. Jedenfalls sei zu bedauern, daß der Rath diese Sache so lange hinaus geschoben habe. Herr Lorenz bemerkt, daß vom Collegium nur die Aufhebung der Zuschläge, die 40—50000 Thlr. betrügen, beantragt sei. Diese habe der Rath schon früher in Wegfall bringen wollen, aber die Bedingung einer Miethsteuer daran geknüpft; diese Bedingung könne der Rath doch jetzt nicht mehr aufrecht erhalten. Der Herr Vorsteher bemerkte, daß der Rath von dieser Be dingung thatfächlich abgegangen sä, und constatirte Herr Geheimrath v. Wächter, daß die Sache ein fach so liege: der Rath verzichte auf die Zuschläge, also fielen sie weg ; nun sei eü Sache de- RatheS, mit neuen Vorschlägen zu kommen, jedenfalls müsse allemal da- Collegium erst seine Zu stimmung ertheilen. Nach einstimmigem Beschlüsse wurde da- RathSschreiben dem BerfafsungSauSschusse überwiesen. Der Vorsteher vr. Joseph thellt mit: Der Rath schreibt erner, daß da- königliche Ministerium de- Innern die Wahl seiner elbst zum Stadtrath auf Lebenszeit nicht bestätigt habe, und rr- ucht der Rath um baldigste Vornahme einer anderweiten Wahl. Die betreffend« Verordnung der Königl. KreiSdirection lautet: ,.DaS Königliche Ministerium de- Innern hat auf den von der Königlichen KreiSdirection erstatteten Vortrag Seinerseits eben falls Bedenke« getragen, die auf den Advocat Hetmanv Joseph
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