Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 31.07.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-07-31
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186707312
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18670731
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18670731
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-07
- Tag1867-07-31
- Monat1867-07
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 31.07.1867
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
- « Anzeiger UmtMaft ixi Köniz!, BrMzmchlö md kr Rnlb» der Stadt SlWj. xr LlL. Mittwoch den 31. Juli. 1867. Verordnung, Maßregeln wegen der Rinderpest betreffend, vom 27. Juli 1867. Da nach den vorliegenden amtlichen Nachrichten gegenwärtig die nördlichen und westlichen Theile der Oesterreichischen Monarchie von der Rinderpest frei find, so wird nunmehr die Bestimmung § 2 der Verordnung vom 27. vorigen Monat- hiermit auch auf daS au- Ober- und Niederösterreich, Salzburg, Tyrol, Kärnthen, Krain und Steiermark stammende, oder daselbst seit wenigsten- vier Wochen gestandene Rindvieh der einheimischen Racen ausgedehnt. WaS dem entgegen Z 4 der angezogeuen Verordnung vorgeschriebe« ist, tritt außer Wirksamkeit. Dagegen bleibt da- Einbringen von Rindvieh der Steppeuracen (ungarischem, podolischem, galizischem Vieh) noch ferner verboten, indem eS hierunter, so wie im Üebrigeu bei der Verordnung vom 27. vorigen Monat- bewendet. Zuwiderhandlungen werden nach § 3 der Allerhöchsten Verordnung vom 16. Januar 1860 geahndet. Gegenwärtige Verordnung ist in allen § 21 de- Gesetze- vom 14. März 1851 gedachten Zeitschriften unverzüglich zum Abdruck zu bringen. Ministerium des Innern. Dresden, am 27. Juli 1867. Für den Minister: vr. Weinlig. Forwerg. Bekanntmachung, die Wahl znm Reichstage des Norddeutschen Bundes betreffend. Nach den Bestimmungen de- Wahlgesetze- vom 7. Deeember 1866 ist 1) Wähler jeder unbescholtene Staatsbürger eine- der zum Bunde zusammengetretenen deutschen Staaten, welcher da- 25. Lebensjahr zurückgelegt und zur Zeit der Wahl hier seinen Wohnsitz hat. 2) Von der Berechtigung zum Wählen find ausgeschlossen: ») Personen, welche unter Vormundschaft oder Curatel stehen, d) Personen, über deren Vermögen CoueurS gerichtlich eröffnet worden ist und zwar während der Dauer diese- Concvr-verfahren-, o) Personen, welche eine Armenunterstützung au- öffentlichen oder Gemeindemitteln beziehen oder im letzten, der Wahl vorhergegangenen Jahre bezogen habe«. 3) AlS bescholten, also von der Berechtigung zum Wählen ausgeschlossen, sollen angesehen werden Personen, denen in Folge rechtskräftiger Verurtheiluvg zu einer Strafe der Vollgenuß der staatsbürgerlichen Rechte oder der bürgerlichen Ehrenrechte entzogen ist, sofern sie in diese Rechte nicht wieder eingesetzt worden sind. 4) Verbüßte oder durch Begnadigung erlassene Strafen wegen politischer Verbrechen schließen von der Wahl nicht auS. Behuf- der Wahl ist die hiesige Stadt, welche den XII. Wahlkreis bildet, von unS in acht räumlich geschiedene, nachstehend sud (D näher bezeichnte Bezirke getheilt und für jeden dieser Bezrrke eine brsondere Wahlliste nach Maßgabe d«S Gesetzes und der dazu erlassenen Ausführungsverordnung aufgestellt worden. Alle diese Listen werden vo« morgen, de« 28. dies. Mo«, a« bis zum 2«. August d. I , und zwar vo« 28. dies. Mo«, bis zum 8. August t« de« Stunde« vo« 8 bis 4 Nhr, vom 7. bis 26 August aber in de« Stuude« von 18 — 12 und von 2 —S Uhr im Konferenzzimmer des RathhauseS (1 Treppe doch, der Einnahmestube gegenüber) öffentlich ausliegen. Etwaige Einsprachen gegen die Listen, mögen dieselben die Aufnahme Weggrlassener oder die Weglassung Auf- genommeuer betreffen, find nach §. 10 de- Wahlgesetze- binnen 8 Tagen und längsten- bis zum 6. August dieses Jahres bei un- avzubringen und werden bi- zum Schluß der Listen, welcher am 28. August dieses Jahre erfolgt, ihre Erledigung finde». Nur Diejenigen sind zur Wahl berechtigt, welche in die Listen ausgenommen sind. Leipzig, am 28. Suli 1867. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Schleißner. T I. Wahlbezirk. Barfußgäßchen, Böttchergäßchen. Brühl Nr. 1—18, 70—89, Burgstraße Nr. 1—12, 22—30, Große Fleischergaffe, Kleine Fleischergaffe, Grimma'sche Straße Nr. 36—38, Hainstraße, Halle'scheS Gäßchen, Halle'sche Straße Nr. 12-15, Katharinenstraße, Klostergaffe, Markt Nr. 1—15, Naschmarkt, Neukirchhof, PeterSstraße Nr. 1—13, Plauenscher P^atz, ReichSstraße Nr. 31—55, Salz- gäßchen, Schulgaffe, Sporergäßchen Nr. 1—S, Theatergaffe, Theaterplatz, ThomaSgäßchen, ThomaSkirchhof. n Wahlbezirk. AugustuSplatz Nr. 3d-6, An der 1. Bürgerschule, Brühl Nr. 19—69, Burgstraße Nr. 13—21, Gewandgäßchen, Göthestraße, Goldhahn gäßchen, Grimma'sche Straße Nr. 1—35, Halle'sche Straße Nr. 1—9, Kupfergäßchen, Magazingaffe. Markt Nr. 16-17, Neumai kt, Nicolaikirchhof, Nicolaistraße, Parkstraße, PeterSkirchhof, PeterSstraße Nr. 14—48, Preußergäßchen, ReichSstraße Nr. 1—30, Ritterstraße, Schillerstraße, Schloßgaffe, Schloß Pleißevburg, Schuhmachergäßcheu, Sporergäßchen 9—10, UniverfitätSstraße. „ »1. Wahlbezirk. Alter Amt-Hof, Alexanderstraße, Canalstraße Nr. 1—2, Centralstraße. Colonnadeustraße, Dorotheenstraße, Elsterstraße, ErdmannS- straße, Frankfurter Straße Nr. 84-42, Johanna-Park, Kleine Gaffe, König-Platz Nr. 1—8, Lessingstraße Nr. 1—11, Mevdelssohn- straße, Moritzstraß,, Mühlgaffe, Obstmarkt, Plagwitzer Straße, An der Pleiße, Pleißengaffe Nr. 1-13. Promenadenstraße, Rudolph straße, Schwimm-Anstalt, An der Wasserkunst Nr. 1—5, 10-16, Deststraße, Wiesenstraße, Zimmerstraße. IV. Wahlbezirk. Auenstraße, Bahnhoffiraße Nr. 15—22, ivcl. der Bahnhöfe der Leipzig-DreSduer, Magdeburg»Leipziger, Thüringer und Berliner Ersenbahugesellschaften, Berliner Straße, An der alten Burg, Canalstraße Nr. 3—6, Am Erercierplatz, Eutritzscher Straße, Färber- Iraße, Fleischerplatz, Frankfurter Straße Nr. 30-33, 43-54 b, Fregestraße, Gerberstraße, Gustav-Adolph-Straße, Vor dem Halle- ^-n Thme, Leibnrzstraße, Lesfiugstraße Nr. 12-23, Löhr-Platz, Naundörfchen, Neue Straße, Packhofgaffe. Pfaffendorf, Pfaffendorfer raße, Raustädter Stemweg 1-2-, 55-80, Vor dem Rosenthalchore, Rosenthalgaffe, Schulplatz, Waldpraße.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite