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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.07.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-07-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186707027
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18670702
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18670702
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-07
- Tag1867-07-02
- Monat1867-07
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.07.1867
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4730 oder »ur Annahme derselbe« z« bestimmen, i» 3 Icchre» fich «anZtgfach so verändern, daß e- unter später eingetretener an derer Sachlage im Interesse de- Institut- «nchunlich erscheinen möchte, »och 2 Jahre länger entweder die Beibehaltung de- Chargirten der Compagnie zuzumuthen, oder dem Chargtrten selbst, al- solchen, die Dienfierfüllung aufzubürden. CS würde offenbar zu weit führen, wenn man hier aller der Wechselfälle des Leben-, der bürgerlichen und Dienstverhältnisse in der Communalgarde, welche hierbei Mitwirken können, Erwähnung than wollte. ES genüge daher nur da- Eine zu erwähnen: wenn es sich mit der Zeit zeigt, daß der Gewählte, trotz dyc seiner Zeit bestandenen dienstlichen Prüfung, in der Ausführung de- Dienste- für die Charge fich nrcht qualificirt, oder m seinem früher bewiesenen Elfer, Lust und Liebe zur Sache au- diesem oder jenem Grunde erkaltet. In keinem dieser beiden Fälle wird e- zum ge deihlichen Fortbestehen de- Institute- beitragen, wenn derartig« Ehargirte länger an ihre Stellung gekettet sind, und e- muß den Mannschaften Gelegenheit geboten sein, möglichst bald ein neues «nd willen-kräftige- Element herbeizurufen! Schließlich versteht e- sich ganz von selbst, daß ein Chargirter, welcher in gedachten 3 Jahren sich al- durchaus tüchtig bewiesen hat, nach Ablauf derselben sofort wieder wählbar ist und zwar un maßgeblich, ohne nochmalige dienstliche Prüfung, zm Uebernahme der Charge gelassen werden dürste. VII. Wiedereinsetzung eine- Generaleommandanten über sämmtliche Communalgarden Sachsen-. Motive: Da- Vorhandensein eine- Generaleommandanten bei einem Institute, wie dem der Communalgarde, erhöht unleugbar die ehren hafte Stellung und Würde de- ganzen Institute-. ES ist nicht allein eine vor den Augen der Außenwelt von Zeit zu Zeit sicht bare oberste Spitze vorhanden, in welcher sich da- Ansehen, dessen eine gut organisirte und wohldiSciplinirte Communalgarde würdig ist, concentrirt, sondern eS erhebt auch da-Bewußtsein jede- Ein zelnen, über sich einen Mann zu wissen, der persönlich dem Institute angehört, deshalb auch ein innigere- Iatereffe an dem Bestehen und Aufblühen desselben nehmen wird, in dessen Hand die oberste Leitung der Angelegenheiten sämmtlicher Communalgarden vertrauen-voll niedergelegt werden kann. Erinnern wir unS noch der Zeiten, wo unser allverehrter, wackerer König diese Stellung emnahm! Jahre find darüber verschwunden, mit ihnen aber auch, wie wir leider uns eingestehen müssen, da- Ansehen der Communalgarde immer mehr und mehr in ein matteres Licht getreten, seitdem eine derartige oberste Spitze fehlte! Wohl könnte man eS daher al- ein Glück begrüßen, wenn sich vielleicht z. B. Se. Hoheit Prinz August Georg von Sachsen — da Kronprinz Albert durch seine jetzige militarrische Stellung daran gehindert ist — Herbeilaffen würde, die Stellung eine- Generaleommandanten zu übernehmen. VIII. Abänderungen der zeitherigen Exercitien durch n) Wegfall der Pausen, d) öftere Exercirübuugen im Sommer, jedoch nur in Compagnien und o) bezüglich der Zeit de- Beginne-. Motive: ES ist hinreichend bekannt, wie unzweckmäßig die zeitherigen Dienst- oder Exercirübungerr anberaumt und abgehalten wurden. Der Bürger wurde gewöhnlich schon um 4 oder r/,5 Uhr Nach mittag- auf den Sammelplatz commandirt, eS dauerte mindesten- L Stund«, ehe die 2 commandirten Bataillone auf dem Exercir- platze erschienen und dort ausgestellt waren; die Uebungeu selbst wurden in der ersten Hälfte mit großen Unterbrechungen vorgenom- meu, eS erfolgte dann die sogenannte ebenfalls circa Stunde andauerude Pause als Zeit zur Erholung und Erfrischung. Man braucht nicht daran zu erinnern, welche Unzuträglichketten au- dieser Pause erwuchsen! Die vorhandenen Schavkbuden lockten auch «in massenhafte-, oft sehr untermischte- Publicum in ihre Räume, und di« ganz« Sache gewann daher mehr da- Ansehen einer allgemeinen, ja oft durch herbeigeführte Reibereien erhitzter Köpfe sogar getrübten Lustbarkeit, anstatt emer ernsten Uebuug, bei welcher die Handhabung der Waffe rc. die Hauptsache sein sollt«. Nach der Pause begnügte man fich mit einigen wenigen Marsch- übuugen, um dann zum Defiliren zu eilen und gegen r/zS Uhr pÜnctlich iu der Stadt eiazutressen. Diese Art der Uebungen ist nicht geeignet, die Commuualg-rdr in den Augen de- Publicum- zu heben und hat denn auch nicht verfehlt, daß die Erfüllung de- Dienste- als eine Lächerlichkett und Spulerei bekritelt worden ist. Durch obige Vorschläge soll daher mehr theil- der Ernst der Sache angestrebt, theil- die nutzlos vergeudete Zeit de- BürgerS -eschont werden. — Es würde daher vollständig genügen, wenn mehrmals im Laufe de- Sommer- jeder Hauptmann — an eine« von ihm zu bestimmenden Orte — vielleicht von - oder */,7 Uhr Nachmittag- czp, fpeciell mit feiner Compagnie, Erercirübungen > vorvähme, sooaun überhaupt nur zwei große Exercitien der l Communalgarde in Bataillonen stattfänden (wobei daun eben da- X Diuzel-Exerciren der Compagnie weniger zu berücksichtigen wäre), der Beginn derselbe« ebensall- aus S Uhr Nachmittag- festgesetzt und bei diesen ohne Unterbrechung auf dem Uebung-platze — mithin auch ohne Vorhandensein von Schaukbudeu — 1 bi- N/, Stunde wirklich exercirt würde. Sonach fielen auch obgedachte Unzuträglichketten von selbst weg und der eigentliche Zweck der Uebungen würde in den Vordergrund treten. IX. Einführung von obligatorischen Schießübungen: Motive: Einer näheren Begründung diese- Verlangen- bedarf e- in der Thal nicht, «in Bürger, dem da- Gesetz die Waffe i» die Hand gegebenen hat, muß auch verstehen, dieselbe zu handhabe», und zwar in jeder Beziehung. CS wird dadurch nicht nur Gefcchr und Unglück für ihn und Andere, sondern auch verletzender Spott vermieden. Die Abhaltung wenigsten- eine- wirklichen Dienstschießep- für jede Compagnie im Laufe de- Gommer- (ohne jegliche- Neben vergnügen) ist daher geradezu al- dienstliche Nothwendigkeit zu bezeichnen, deren Ausführung — bezüglich der Anzahl der Schüsse, zu führenden Dienstlisteu und eintretenden Strafen für die dabei Fehlenden, sowie deren nachträgliche Herbeiziehung zu diesem Dienste — jedem Hauptmanne zur Pflicht gemacht wer den muß. Ingleiche» mag eS demselben nachgelassen bleiben, mit seiner Compagnie ein zweite- — wiewohl voluntäreS — Dienstschießen u veranstalten, dem sich, wie früher, eme andere gesellige Zu- ammenkunft der Compagniemitglieder und ihrer Angehörigen an- chließen kann. X. Wiedereinführung der allabendlichen, seit dem 1. April a. e. in Wegfall gekommenen Wachen, wiewohl mit verändertem An fang-- und Endpunete der Zeit. Motive: Gegen den Fortbestand der Wachen haben sich nicht wenige Stimmen erhoben. Man hat dieselben al- unnütz bezeichnet und in diesen Beziehungen auf die tüchtige Reorganisation unserer Polizei, auf die 1re;flichen Einrichtungen gegen FeuerSgefahr und die Geschulthett der regulären Löschmannschaften, auf die lang be währte Ruhe und event. auf da- Vorhandensein de- hier garni- sonirenden Milttair- hingewiesen. Wiewohl fich nun nicht verkennen läßt, daß in Vorstehendem einige-Wahre enthalten ist, so folgert sich dennoch hieran- noch keines wegs die unbedingte Nutzlosigkeit der Wachen. Dre Vergangenheit hat wiederholt dargethan, daß die Communalgarde Setten der Behörde requirirt worden ist, und thälige Hülfe ihr geleistet hat; wenngleich die Schadenfeuer jetzt gewöhnuch m Folge der schnellen Hülfe der Löschmannschaften im Keime erstickt werden, so können doch auch bereit- dagewrsene Fälle sich wiederholen, in welchen der sofortige Schutz de- bewaffneten Bürger- um deswillen sehr willkommen ist, weil die Löschmannschaften wegen Umfänglichkeit de- Feuer- um da- gefährdete Eigenthum sich nicht bekümmern können; endlich ist e- hinreichend bekannt, daß bei etwa au-brechenden Unruhen daS Einschreiten einer Bürgerwehr weit weniger zum fortgesetzten Wider stande auffordert, al- da- Erscheinen de- Milttair-, geschweige denn, wenn dasselbe nicht die Uniform unsere- König- trägt. Selbst aber wenn man von alle Diesem auch absehen wollte, hat mau noch folgende GcsichtSpunete in- Auge zu fasse». Die Wachen bilden einen Theil de- gefammten Communalgardendienste- überhaupt. Sre führen in der Regel monatlich zweimal Chargnte und Gardisten zu einem Dienste zusammen, bei welchem Jeder in Uebung bleibt oder immer wieder lernt. Die Wachen sind die Gelegenheiten, bei denen die Waffen in gebrauchsfähigem Zustande vorhanden fein und befunden werden müssen. Die Wachen endlich find da- Bindemittel der Bekanntschaft und Kameradschaftlichkeit der einzelnen Compagniemitglieder unter fich; sie verhüten, daß eine gegenseitige Entfremdung eintrttt, die nur nachtheiUg auf da- Zusammenhalten zurückwirkt. Die- Alle- wird nicht erreicht, wenn die Wachen in Wegfalls kommen und lediglich nach Obigem der Dienst verbleibt, welcher au- den Exercier- und Schießübungen hervorgeht. — Wohl aber dürfte eS sich empfehlen den Zeitpunct de- Anfänge- der Wachen vielleicht auf 10 Uhr Nacht-, den de- Ende- auf Morgen- 3 oder 4 Uhr festzustellen, indem auf diese Weise durch di« Diensterfüllung die bürgerliche Beschäftigung weniger als früher gestört wird und die Wachen recht eigentlich de» Zeitraum umschließen, in welchem Hülfe von Nöthen sei» kann, wobei endlich auch «ach gethanem Dienste immer noch einige Stunden zur Ruhe verbleiben. XI. Anstrebung einer successiven Anschaffung von gleichmäßigem Gewehrkaliber. Motive: Die Mißhelligkeitea, welch« sich au- dem in der Eommmml- garde jetzt vorhandenen, völlig verschiedenen Kaliber bei Exercier- und Schießübungen ergeben haben und noch werden, springen für Jeden, der sich «m emigermaßen um den Dienst bekümmert hat, X
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