389 Ständische Schrift, die Petition des Abgeordneten Stier wegen Vorlegung eines Gesetzes über Wegebaupflicht betreffend. Allerdurchlauchtigster rc. rc. rc. Aus der submissest beigefügten Petition wollen Ew. Königliche Majestät huldvollst ersehen, was der Abgeordnete zur zweiten Kammer, Johann Christian Stier, bei der Ständeversammlung beantragt hat. Da nun Allerhöchstdero Staatsregierung, nach der bei der Eröffnung des gegenwärtigen ordentlichen Landtags der Ständeversammlung gemachten Mit theilung, den bereits ausgearbeiteten und den betreffenden Behörden und Organen vorgelegten Entwurf eines Wegegesetzes einer nochmaligen eingehenden Prüfung zu unterwerfen Veranlassung gefunden hat, Derselben daher der Inhalt dieser Petition von Interesse sein dürfte, so haben wir beschlossen: Ew. Königlichen Majestät Staatsregierung ebengedachte Petition zur Kenntnißnahme andurch zu überreichen. In tiefster Ehrfurcht und unwandelbarer Treue verharren wir Ew. Königlichen Majestät Dresden, am 16. Februar 1867. allerunterthänigst treugehorsamste Ständeversammlung. Erste Abtheilung. 61