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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.05.1871
- Erscheinungsdatum
- 1871-05-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187105128
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18710512
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18710512
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1871
- Monat1871-05
- Tag1871-05-12
- Monat1871-05
- Jahr1871
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.05.1871
- Autor
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BezirksgnichtS und dcS Raths dn Stabt Leipzig. Auflage 9200. Adonuemrntoprrt» Bierteljührlich I Tdlr. 7'/, Nar., incl. Brmgertohn I Thlr. iu Ngr. Inserate dir Spaltzeile 1'/« Ngr. Lrclamca uutcr d. vedaetiliaostllch die Spaltzcile 2 Ngr. Filiale Otto Klemm. UnivcrsitälSstratze 22, Local »Comptoir Hainstrafie 21. Bekanntmachung. Die Herren Inhaber von Meß- und laufenden Conten werden hierdurch in Kenntniß gesetzt, daß Lertificatverzeichniffe über die in der gegenwärtigen Ostermefse nach dem Vereinsaus lande refp. anderen vereiMLndischen PackhofSplätzen abgesetzten Waarenposten längsten- de« 18. Mat d. I. bt» AbeudS 0 Uhr der hiesigen Eovtobuchhalterei einzureichen find. Leipzig, am 1. Mai 1871. Kü«igl. j^«pt-Z»ü-A«t. Bekanntmachung. Da- 19. Stück des diesjährigen BuudeS-GefetzblatteS deS Deutsche« BuudeS ist bei ringeganaen und wird biS zu«» 27. dteseS Mo«, auf dem RathhauSsqale öffentlich aus- . Dasselbe enthält: M. 636. Allerhöchster Erlaß vom 29. April 1871, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 3,700,000 Thalern. Lchzig, den 10. Mai 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. Dr. Koch. Cerutti. Bekanntmachung. Atunlich wiederholt vorgekommene Ordnungswidrigkeiten veranlassen unS auf Grund deS tz. 8 RrgulativS, die neuen städtischen Anbaue und die Reguliruna der Straßen betreffend, vom dtvvrmber 1867 die hier hinsichtlich der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze bestehenden bau-, lffn- und wohlfahrtspolizeilichen Vorschriften auch auf die von unS noch nicht übernommenen, öffentlichen Benutzung bestimmten Anlagen der neuen Auhaue zu erstrecken und namentlich Aufkäufen und Lagern von Sand, Erde, Schutt, Baumaterialien und dergleichen auf den neu- ' aten Straßen und Plätzen, insbesondere vor den Neubauten zu verbieten. Sir bringen Solches hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß wir Ueber- nnzen, für welche beziehentlich die Adjacenten ebenso wie die bauleitenden Bauhandwerker verant- ilicb find, mit Geldstrafe bis zu Zwanzig Thalern oder entsprechender Haft ahnden werden, am 10. Mai 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Reichel, Rfdr. Leipziger Parthen Regulirung. Beschlusses der Genossenschafts-Versammlung werden die Mitglieder der Genossenschaft nt erfuhr, 2 Thlr. auf die Einheit mit 15 Ngr. bis zum 31. dieses MonatS, 15 - bis zum 31. Juli n. e., 15 - bis zuin 30. September ». c., 15 - bis zum 30. November L. c. > Herrn Einnehmer Greif auf der Raths-Einnahmestube gegen besten Quittung einzuzahlen. Zugleich werden Diejenigen, welche noch mit der einen oder andern unterm 31. März v. I. hriebenen Ratenzahlung von je 10 Ngr. in Rest geblieben sind, unter Hinweis auf die Be- mg in §. 32 der Genossenschaftsordnung zur ungesäumten Zahlung aufgefordert. Leipzig, am 10. Mai 1871. Der Vorstand. Stadtrath Dr. Vogel. Bekanntmachung, Versteigerung einer Bude betr. Die auf dem Markte in der II. Budenreihe aufgestellte, mit Nr. 9 bezeichnte Bude von I',', Ellen Länge soll Freitag den 12. l. MtS. Vormittags 1« Uhr Ort und Stelle gegen sofortige baare Zahlung versteigert werden, die Wegschaffung derselben hat 'biS Sonnabend den 13. l. M. Abends zu erfolgen. ig, den 9. Mai 1871. DeS RathS Meßbudendeputatton. Bekanntmachung. Die diesjährige Ostermefse endet mit dem 18. Mai. An diesem Tage sind die Buden und Stände in den Straßen und auf den öffentlichen Plätzen der inneren Stadt bis 4 Uhr Nach mittag- vollständig zu räumen und bis spätestens Morgens 8 Uhr des 14. Mai zu entfernen. Die auf dem AugustnSplatze und auf den öffentlichen Wegen und Plätzen der Vorstadt befindlichen Buden und Stände sind bis Abends 8 Uhr des 13, Mal zu räumen und deren Abbruch und Neuschaffung am Morgen des 15. Mai zu beginnen und bis Abends 10 Uhr des 16. Mai zu beendigen. Es bleibt auch die-mal nachgelassen, die Schau» und Schä'ukbuden noch am 14. Mai geöffnet zu halten. Dieselben, dafern sie auf Schwellen errichtet, ingleichen die Caroussels und Zelle sind biS Abends 8 Uhr des 16. Mai, Buden, rücksichtlich deren das Eingraben der Säulen unv Streben gestattet ist, bis längstens den 20. Mai AbendS 8 Uhr von den von unS angewiesenen Plätzen zu entfernen. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Geldstrafe biS zu Fünfzig Thalern oder entsprechender Haft geahndet werden. Leipzig, den 8. Mai 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. Dr. Koch. Reickel, Rfdr. Bekanntmachung, die neue« Schlußschein-Usancen im SpirituShandel betr. Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 30. März d. I., die neuen Schlußschein-Usancen im Produktenhandel betreffend, gegen deren Inhalt innerhalb der gesetzten Frist eine Einwendung nicht erhoben worden ist, machen wir die auf den SpirituShandel bezüglichen Aenderungen hier mit auf Grund von tz. 14 der Börsenordnung vorn 28. März v. I. anderweit mit der Wirkung bekannt, daß vom 15. d. M. gegen Denjenigen, welcher bei Abwickelung eines Börsengeschäfts den selben die Anerkennung verweigert, Ausschließung von der Börse verfügt werden kann. Die hiernach geltenden Aenderungen sind folgende: Zu tz. 2. Als Norm beim Handel mit Spiritus gilt vom 1. Juli 1871 ab der Hektoliter Neumaaß zu 100°/o TralleS und sind demgemäß die Preise pr. 10000 Liter-Procente zu normiren. Die Fässer sind spundvoll rur Lieferung zu bringen. Der Inhalt nach Litern muß auf dem Faste selbst unverwischbar bemerkt sein. Die Procent-Ermittelung geschieht nach dein gesetzlich vorgeschriebenen Thermo - Alkoholometer; Procent-Differenzen sind von den verpflichteten Spirit uswiegern auf Kosten de- Unrecht habenden Theils zu entscheiden. Zu K. 3. Gemäß-Differenzen sind dem Verkäufer spätestens am 5. Tage nach geschehener Liefe rung schriftlich aufzugeben. Dieser hat sich darauf binnen 24 Stunden zu erklären, ob er die Diffe renzen anerkennen, oder auf amtliche Vermessung der Fässer provociren will. Die etwaige Differenz ist. dem Käufer zu vergüten, jedoch bleiben Differenzen biS mit 1 Liter bei einem Fasse nnberücksichtrgl. Die Eichkosten sind aber auch tm letzteren Falle von dem Unrecht habenden Theile zu tragen. Zu tz. A ««d S. Zur Lieferung dürfen nur gute, dichte Eisenbandfässer von mindestens 440 und höchstens 645 Liter Inhalt verwendet werden, Falls die käufliche Uebernahme der Fässer nicht ausdrücklich im Schlußscheine bemerkt ist, hat der Abnehiner dieselben dein Lieferer innerhalb 8 Tagen, Sonn- und Feiertage eingerechnet, frei inS Haus zurückzugeben; erfolgt die Rückgabe nicht innerhalb dieser Frist, so kann der Verkäufer statt der Fässer sofortige baare Vergütung von l'/z Thlr. pr. 100 Liter Inhalt verlangen. Zu tz. ». Die Frist für Geltendmachung von Einwendungen gegen die Kündigung wird auf 12 Stunden festgesetzt. Zu tz. IO. Das Minimum für die auf einmal zu kündigende und an einem Lagerraum an zuweisende Quantität beträgt 5000 Liter. Zu tz. 11. Die Frist für die Abnahme der gekündigten Waare wird auf 24 Stunden festgesetzt. Zu tz. 12. Reclamationen gegen die Qualität der gekündigten Waare müssen sofort bei der Uebernahme gemacht werden; spätere Einwendungen bleiben unberücksichtigt. Zu tz. 10. Die Zurückgabe der leeren Gebinde an den Verkäufer bei Loco-Abschlüssen ist binnen 48 Stunden frei ins HauS zu bewirken. Für jede weitere angefangenen 24 Stunden ist i/s Thlr. Leihgeld pr. 100 Liter Inhalt zu vergüten. Leipzig, den 10. Mai 1871. Die Handelskammer. Edmund Becker. A. Gensel, S. lnMung in derSuchhan-lerbörse. in. r. Leipzig, 10. Mai. Die gegenwärtige AuS» '' mg zeigt wieder auf da- Deutlichste, vaß der benutzte Parterresaal deS BörsengebäudeS in r Weife auSreicht. Zwar hat Herr Seidel, dessen Händen daS ganze Arrangement gelegen, det Plätzchen, jede- Endchen zu den AuSstellungS- hnbeigezogen, indeß eS hat trotzdem nicht >en werven können, daß alle Geaenstände so zusammengedrängt sind, daß die Besichtigung unter wesentlich leidet. Der Vorstand deS krckiwneins der deutschen Buchhändler wird sich !nistluh mit der Beschaffung größerer AuSstellungs- jkinme befassen müssen. Leu den ausgestellten Prachtwerken haben dir heute noch folgende hervorzuheben: AuS dem " nland, von Gotthelf (JulmS Springer in u), Lind, Antiphonarium mit Bilderschmuck 1 SrvoemLyer m Wien), Dreißig biblische Illu- lumen des alten und neuen Testaments (Nüb- ^ m Stuttgart), Rom und seine Umgebungen I krbe in Leipzig , Köhler, Meisterwerke der mo- fuxnitalen Kunst, Italien, 1. Lieferung (Baum- lerS Buchhandlung in Leipzig), Schröter's ltrn (Breidenbach L Co. in Düsseldorf , Die Ikerben an der Adria Brockhaus in Leipzig, lÄvaue, Der deutsche Arieg von 1866 (Geh. Itkerhosbuchdruckerei v. Decker in Berlin), Ge- IE, Saturn (Alph. Dürr in Leipzig), Heyde- I arm, griechische Vasenbilder (Tb. Ehr. Fr. EnS- M iu Berlin), Lenndorf, griechische und stcilianische Ikaieubilder Guttentag in Berlin), Tegner's IkiHjofS-Sage (Hoffmann L Co. in Berlin), I rallxud. da- Wasserwerk der Stadt Halle, Luschka, Itn Kehlkopf de- Menschen (Laupp'sche Buchhand- Ikmg in Tübingen), Fischbach, Album für Stickerei 1 Weisel in Leipzig), SiegeSblatt von Gestewitz >i» lüflrtdorf, Album für Buchdruckerkunst (R. v. iLaldheim in Wien), König, Die Psalmenbilder IN»»» L Bäschlin in Bern), Deutsches Leben in j>«ps und Sieg (Mülle" '«»Bremen), Iss edeks- k«»rre äe I» scuIWP ^ieuge ä kome ä I'sxoljue cke ln ronLiLSLnoe (Spithöver in Rom), I'ItnIiL monumentale, Vol. I und II, Verlag von Pietro Moretti in Mailand, l'-sekiewier, V/Wa ü jej Lrsegi (KraSzewski in Dresden), kalais cku Dourre et (leo lütte ries, motiks «le ckeeorntions, 1. und 2. Band (ValduS in Paris), Rattonny Uakaeln (Rafael'S Madonnen mit erläuterndem Tert in polnischer Sprache), Lißner in Posen. Unter denOelfarbendruck-Bildern fanden wir noch vertreten die Herren Hoppe L Co. in Berlin, Breidenback L Co. in Düsseldorf, La Grange in Berlin', C. W. Gerold in Berlin. Relief-Port raits in Elfenbetnmasse deutscher Helden, Componisten, Diplomaten rc. hat Herr Paul Bette in Berlin ausgestellt, während die Herren Hanfstängl in München und Rud. Wor- gitzky in Berlin prachtvolle Photographien eingeliefert haben. ES sind ferner zu nennen die Emaille-Bilder der Hofphotographen Hasse L Co. in Berlin, die Holzschnitte von Teget- meyer, die Stahlstiche von Fränkcl in Nürn berg, RinaS in DMseldorf, die Atlanten und geographischen Karten vonHölzelinOlmütz, Ißlew <L Rietzschel in Gera, C F. Prell in Luzern, A. Schöpfer in Reichenberg, daS Musterbuch von R. Gerhold'S Graviranstalt in Leipzig, die Buchbinder- und Portefeuille-Arbeiten von Bösenberg in Leipzig, H. Krehan in Weimar (Handatlas, Prachtband mit Handarbeit) und von Kirschbaum in Leipzig. Besondere Aufmerksamkeit findet noch ein deut sche- Manuskript, 24 Original-Zeichnungen unter dem Titel „Ein güldenes A B C für Jung und Alt und für Jedermann auS dem Volke, eine Sammlung alter Sinnsprüche mit Illustrationen und Randzeichnungen," Preis 300 Thlr. Aus Sta-1 und Lim-. * Leipzig, 11. Mai. Tie Presse hat schön öfter auf die eingreifenden Veränderungen Hingewi« sen, welche die mit dem nächsten Jahre beginnende obligatorische Geltung der neuen Maß- und GewichtSordjnung im Gefolge hat. und auf die Nothwendigkeit der durch daS geschäftstreibende Publicum zu treffenden unerläßlichen Vor bereitungen. Jetzt hat auch der k. preußische Handels-Minister an sämmtliche Regierungen und Landdrosteien eine auf jene wichtige Angelegenheit bezügliche Circularverfügung gerichtet, in welcher er yervorbebt, daß nach dem 1. Januar 1872 der Gebrauch ver bisherige» Maß- und Gewichtssysteme, o weit sie nicht ausnahmsweise zugelaffen sind, Irafrecktlich geahndet wird. „Die Tragweite >er hier hervorgehobenen Bestimmungen", fährt der Minister fort, „welche in Verbindung mit den onstigen Vorschriften der Maß- und GewichtSord- nung in sehr großem Umfange eine vollständige Erneuerung oder doch Umänderung der gegenwär tig im Verkehr befindlichen Maße, Gewichte und Maßwerkzeuae, so wie vielfache Umrechnungen darauf beruhender Preise rc. bedingt, scheint den bisherigen Wahrnehmungen nach von dem bethei ligten Publicum noch nicht überall im vollen Um fange gewürdigt zu werden. Gleichwohl ist es zur Vermeidung erheblicher Unzuträglichkeiten und Schädigung der Betheiligten unumgänglick. daß die Vorbereitungen zu dem nahe bevorstehenden Uebergange, welche insbesondere die Gewerbtreiben- den in ihren Einrichtungen zu treffen haben, ohue Aufschub iu Angriff genommen werden." Es würde wohl zweckmäßig sein, wenn unsere Geschäftswelt dieser Angelegenheit rechtzeitig die gebührende Aufmerksamkett zuweuden wollte. * Leipzig, 11. Mai. '/licht die deutschen Müller und MUHlen-Interessemen, wie in voriger Nummer irrthümlich mttgetheilt, sondern die Müller und Mühlen-Interesienten deS Königreichs Sachsen und deS Herzogthums Altenburg, also der sächsische Zweigverband des allge meinen Vereins. HLli am 17. Mai in Chemnitz die erste Generalversammlung. — In den nächsten Tagen erscheint bei Duncker L Humblot in Leipzig: „Friedensglossen zum Kriegsjahre", von Dr. H B. Oppen heim; eine Sammlung der verschiedenen Aufsätze, welche in politischen Blättern erschienen und sich tbetlS über die pvlitikcbe Situation, theils über Specialfragen, wie die Arbeiter-Verhältnisse rc., verbreiten und in politischen Kreisen großen An klang fanden. — Die Solinger Ztg. meldet auS Solingen, 8. Mai: Unsere Schwerlfabrik liefert dem nächst wieder ein Prachtstück, bestimmt, von einem der Heerführer deS letzten Krieges getragen zu wer den. ES tst die- ein für den Kronprinzen, Albert von Sachsen in Auftrag gegebener Säbel, der namentlich seine- kunstvoll gearbei teten, daS sächsische Wappen repräsentirenden, mit Löwenkopf und Eichenlaub geschmückten Griffs wegen Beachtung findet. Dte Damastklinge ist t«dellos gearbeitet und die reich ciselirte Stahlscheide verräth eines Meisters geübte Hand. — Wie die „Sächs. Schulzertnng" auS guter Quelle wissen will, soll da- neue Schulgesetz für daS Königreich Sachsen bereits bearbeitet sein und nur noch gewissen Erwägungen zu unterliegen haben, nach deren Erledigung es einer zu ve- rufenden fachmännischen Commission zur Prüfung und Begutachtung vorgelegt werden soll. — AuS Dresden berichtet daS „Dr. I.": Um den auS den Lazarethen entlassenen oder sonst durch die Strapazen deS letzten Krieges geschwächten Soldaten den Gebrauch einer Bad:cur zu er leichtern, hat daS Direktorium des Internationalen HülfsvereinS hier neuerdings in Augustusbad bei Radeberg auf die Dauer der Badezeit diese- Sommer- 50 Freistellen und ebenso in Warmbad Wolken stein 20 solcher Freistellen errichtet und dieselben dem königl. Kriegsministerium zur Ver fügung gestellt. Bon diesem Anerbieten ist erfreu licher Weise ausgiebiger Gebrauch gemackl worden unv sind diese 70 Freistellen, welche freie Woh nung, Kost und Bäder bieten, seit Anfang dieses Monats bereits vollständig besetzt. In Bad Elster, woselbst eine Anzahl Hausbesitzer einen Theil ihrer Räume in ähnlicher Weise dem Kriegsministerium zur Gewährung freier Wohnung an verwundete und kranke Soldaten zur Verfügung gestellt hatten, hat der Internationale Verein die Gewährung der. Beköstigung an diese Kranken übernommen, wäh- rend ibrcn dem Vernehmen nach der nnentgelt-
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