Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.05.1871
- Erscheinungsdatum
- 1871-05-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187105256
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18710525
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18710525
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1871
- Monat1871-05
- Tag1871-05-25
- Monat1871-05
- Jahr1871
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- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.05.1871
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Erscheint täglich früh 6*, Uhr. >r»«cktL» UN» Lr-cLltte» Jodanmsgasse 4/S. Redaclcur Fr. stöttner. kpnchstunde d. Redaktion »onmllaq« rvn N—l2 Ubr «tat»,nag« »o» 4—L Ubr. nehme der für die nächst- de Nummer bestimmten irrare in den Wochentagen !dt< 8 llhr Nachmittags. MpMer Tageblalt lnzeiger. Amtsblatt dcS Könizl. Boirks-crichtß' 'd dcs Natb? der Stadt Scipß-. U»II„e S»«». Aboanementiprei« Vierteljährlich 1 Thlr. 7'/, Ng,.. incl. Bringerlohn 1 Thlr. 10 Ngr. Zusrrate die Spaltzeile l'/« Ngr. Neclameu unter d. Ledactlonrflrlch die Spaltzeilr 2 Ngr. Filiale Otto Klemm, UniversitälSstraße 22, Local-Comptoir Hainstraße 21. 145» Donnerstag den 25. Mai. 1871. Bekanntmachung. Mir Beziehung auf die von dem General-Post-Amre in Berlin unterm 24. Februar d. I. er- jene Bekanntmachung, die Beschaffenheit der durch die Post zu versendenden Packereien betr., wird > Publicum hiermit davon unterrichtet, daß sogenannte Fahnen zu Signatur-Adressen, bei Beuteln, rben, Wild u. s. w. anwendbar, bei den hiesigen Papierfabrikanten re. Herren F. A. Wölbling, itSftraße, Kocks Hof, und Herrn Apian Bennewitz, Kleine Fleischergasie 1 u. 2, in ver- lcdenen Sorten zu haben sind. Leipzig, den 22. Mai 1871. Ober-Post»Anrt. Röntsch. Bekanntmachung. Die noch nicht erhobene Entschädigung für allier einguarliert gewesene DurchzugSlruppen kann in den nächsten Tagen bei uns erhoben werden. Der den Ouartierzettel Vorweisende gilt zur Empfangnahine berechtigt. Leipzig, den 24. Mai 1871. DaS Quartier-Amt. Bekanntmachung. Der Bau einer hölzernen Brücke über die Elster zwischen dem wilden Rosenthale und den Möckernschen Ritteraulswiesen, ingleichen der Ban eines nenen massiven MehreS an der Gohliser Mühle sollen, unter Vorbehalt der Auswahl unter den Bewerbern, auf dem Wege der Submission vergeben werden. Diejenigen, welche den einen oder anderen dieser Baue oder auch beide zu übernehmen beabsich tigen, wollen die Zeichnungen und Bedingungen in dem Bureau des Herrn Wasserbauinspector Georai, Sternwarwnstraße Nr. 40, in den Vormittagsstunden einsehen und ihre Forderungen ebendaselbst bis zum IO. Juni 1871 versiegelt abgeben. Leipzig, den 24. Mai 1871. Des AathS Deputation zur Masserregulirung. Bauplatz - Versteiger ung. Ter einen Theil deS der Stadtgemeinde gehörigen zeitherigen GeorgenhausgartenS bildende, an der llüeberstraße gelegene und nach der neulichen Versteigerung mcht 'zugeschlagene Bauplatz kr. VII des betreffenden Parzellirungsplanes von 20LA Ü Vllen Flächeninhalt soll anderweit Donnerstag den L. Juni d. I. Vormittags IL Uhr n RathSstelle versteigert werden. Ter Vnsteigerungslermin wird pünktlich zur angegebenen Stunde eröffnet und sobald ein weiteres sebot nickt mehr erfolgt, geschloffen werden. Ter Parzellirungsplan und die Versteigerungsbedingungen liegen in unserem Bauamte zur ßnsicktnahme aus, woselbst auch Exemplare des lithographirten Planes für 5 Ngr., sowie auf Ver- rngen Abschriften von den Bedingungen gegen die Copialgebühr zu erhalten sind. Leipzig, den 24. Mai 1871. Der Nath der Stadt Leipzig. I)r. Koch. Cerutti. Holzauktion. Freitag den 20. d. M. sollen Nachmittags von rt Uhr an in Connewitzer Revier, und zwar in der sogen. Gautzscher Spitze an der Pegauer Chaussee ca. 300 Stock holzkausen unter den im Termine an Ort und Stelle öffentlich angeschlagenen Bedingungen an die Meistbietenden verkauft werden. Leipzig, am 9. Mai 1871. DeS Raths Forstdeputation. Aus der postwett. * Leipzig, 24. Mai. Die Angelegenheit der Strafversetzung zweier Poslsecretaire, eiche im Reichstag bereits eine so lebhafte Debatte ranlaßte, scheint noch weitere unliebsame Aus- rhnung annehmen zu wollen. Es circulirt seit nigen Tagen unter den Reichslaaömitgliedern Kne Circularverfügung des Generalpoftdrrectors Stephan an sämintlicke Oberpostdirectoren, deren nhali den von dem Staatsminister Delbrück ab- gebenen ErNärungen vielfach widerspricht und jedenfalls dem Reicksraa Ursache geben wird, auf ie Angelegenheit zurückzukommen. Die Verordn ung laute«: Perlin, 29. April. Die Mehrzahl der bei dem dor- gm Postamt« angestellten Obcr-Postsecretairc und Post- xrclaire, sowie mehrere der dortigen Post-UMerbeamlen »den sich mit Petitionen um Ausbesserung ihrer Besol- lingen an den Reichstag gewandt. Derartige Schritte nt al« du.'ckaus unangemessen zu bezeichnen. Üe Veamlen dürsen zu der Central - Verwaltung daS rauen hegen, daß dieselbe wie bisher so auch ferner auf die sortschrcitende Aufbesserung der Gcbaltsver uisie »ach Maßgabe der vorhandenen Mittel selbst bedacht nehmen werde, und es zeigt von einer unrich tigen Auffassung der dienstlichen Stellung, renn die Beamten ihre dcsfallsigen Wünsche durch ein kitige Vorstellungen bei dem ein en der legislativen jactorcn durchsetzen zu können glauben. Cs ist an nebmen, daß die pelitionirenden Beamten in der Mehr bl sich das Unangemessene ihres Schrittes nicht gehörig ar gemacht haben, und daß eine entsprechende Vor haltung genügen wird, sie darüber aufzuklären. Eine olche Vorhaltung wollen Ew. Hockwohlgeboren den sämmtlicken Beamten und Unterbeamten, «Ich« die Petition unterschrieben haben, ohne Berzug nachea lasten. Ew. Hochwoblgeboren wollen jedoch gleich eilig recht eingebend prüfen, ob die Petition vielleicht «u einzelnen Beamten, beziehungsweise Unterbeamten in litatorischer Weise bervörgerufen worden ist st dies der Hall, so werden Ew. Hochwohlgeboren m slichtwäßig« Erwägung zu nehmen haben, ob das fernere verbleiben der betreffenden Beamten, be- ttrlmngswrise Unterbeamten in R. N. nicht vielleicht »zu führen könnte, unter dem dortigen großen Personal Iten sonst vorhandenen guten Geist und die »Lisciplin zu untergraben. Nach Umständen lioürden Ew. Hochwoblgeboren in dem hierher mit mög Nichster Beschleunigung zu erstattenden Bericht gleichzeitig Idestimmte Anträge wegen Versetzung der Be Ittestcnten zu stellen haben. Es hat beim General-Post lawte übrigens ernstes Befremden bervörgerufen, daß IE«. Hochwoblgeboren von den vorbereitenden Schritten ltie zu der Eolleetivpetüion nöthig gewesen find, keine lileiinwiß erlangt, von der ganzen Angelegenheit viel- j «chr, wie es den Anschein hat, erst dann etwas erfahren , als die Petition bereits zur Absendung gelangt I»ar Ew Hochwoblgeboren wollen sich auch über diesen jPmict näher äußern. General-Postamt. Stephan. In den ReichStagSkreisen ist jetzt ebenfalls Itn Wortlaut derjenigen Verfügung des Gene- ralpostamtS bekannt geworden, auf welche wir bereits vor mehreren Tagen aufmerksam machen konnten und die sich über die Maßregeln verbrei tet, welche gegen die häufigen Erkrankungen jnnd Beurlaubungen der Postbeamten ergnffen lverden sollen. Diese Verfügung lautet: In letzter Zeit mehren sich die Fälle, in welcher Ivamentltch jüngere Beamte ivegcn Erkrankung vorüber- gehend aus den, Dienst bleiben, in auffallender Weise, liefe Erscheinung weist daraus hin, daß ein großer Tbeil xr lüngeren Beamten dazu neigt, jedes, auch das ge ringste. die Dienstunsäbigkeit in Wirklichkeit nicht be ringend« ' Unwohlsein zum Anlaß dazu benuvt, vom dienst« sich fern zu ballen. Auch in Fällen wirtlicher rankung wird wahrscheinlich nach eingetretener Wieder- nksuvg die Wiederaufnahme drr Geschäfte noch un ölbig hmauSgeschoben Um diesem Mißbrauch entgegen treten, bestimme ich Folgende«: Die Herren Vorsteher k Postanstalten haben von >«tzt ab in jedem einzelnen alle durch Krankheit entschuldigten Fernbleibens eines amten oder Unterbeamten vom Dienst zunächst genaue nndigmm über den ZnKand des Betretenden einzu- ziehen, bez von dem Verlauf der Krankheit sich unter richtet zu halten Unter Vorlegung beglaubigter Ab- chrift tcS ärztlichen Ältestes ist sodann Anzeige zu er talten und gleichzeitig seitens des Herrn Vorstehers die Ztichtgemäßc Erklärung abzugebcn, ob er von der wirt lichen Dienstunsähigkeit des als krank gemeldeten Be amten bez. von der notbwendigen Dauer der Dicnstbe- hinderung iiberzeugt sei. Bei allen nicht angestellten, diätarisch oder remuneratorisch beschäftigten Beamten kommen die Competenzen derselben vom Tage der werden mögen, alle ihre Pflichten gegen Gott und Menschen in ihren Familien und Geschäften, als Bürger und Unterthanen und als Glieder der christlichen Kirche za erfüllen. Die Gemeindeglie der nehmen für sich und alle Getauften nur den Namen „Christen" in Anspruch, bedienen sich aber, um der äußeren Nothwendigkeit willen, des Namens einer apostolischen oder „katholisch-aposto- ... —... .lischen Gemeinde". Die Gottesdienste und alle Fernhaltung vom Dienste ab zunächst in Wegfall und I heiligen Handlungen werden so gefeiert, wie es in dürfen vorerst nicht ausg-zablt. werden. Dt- uachträg- ^ Ppc^eln ausgestellten Liturgie vorge- wlettn^st'^Wcm^Fälle vottonmien/'wo "tatmäßig I d"heit alle heiligen Handlungen, welche mit dem I jetzige große botanische Garten'ist ein Vermächtniß angestcllte Beamte oder Umerbeamle ohne zureichenden I Civtlstanv der betreffenden Personen in Verbindung s einer hochoerchienten Wittwe, AppellationSräthin stehen, nur mit Rücksicht auf die landesgesetzlichen Bestimmungen, zur Zeit also nach Maßgabe des Gesetzes vom 2<>. Juni 1570, gehandhabl werden. Die oberste kirchliche Behörde der Gemeinden bildet das Collegium der Apostel zu Albury in England, und sind alle localen Vorstände zum Gehorsam gegen deren Anordnungen, soweit vie- sehr guten Eindruck. Noch schönern Eintruck macht die Südfa;ade desselben Gebäudes nach dem Pauliner Hofe zu. Der obenerwähnte Hof deS Mauricianilm ist zu einem Theilc aus dem einst ziuil Fürstenhanfe gehörenden und mit diesem im I. 1653 an die Universität gekommenen Garten, dem Ilurtus mockicns (86 Ellen lang, 52 und 48 Ellen breit) entstanden. Dieses Gärtchen mußte der Hochschule bis 1806 einen botanischen Garten ersetzen. Das Gewächshaus darin war nicht einmal heizbar. Die Palmen des Gartens konnten es daher in demselben nur dadurch aushalien, daß sie — an die Wand des Fürstenhauses gemalt waren. Der Grund, wegen geringfügiger Unpäßlichkeiten oder unter Vorschützung von Kraiilbeitcn, sich vom Dienste fern halten, wird dies bei Bewilligung von Gehaltszu lagen in Betracht gezogen werden Bei dieser Gelegen heit nehme ick zugleich Veranlassung, mit Rücksicht auf die in neuerer Zeit ausfallend zahlreichen Gesuche um Bewilligung von Urlaub zu Badccurcn zu bemerken, daß künftig der mißbräuchlichen ÄWuii'uiig der in Bezug auf Beurlaubung wirklich erkrankter Beamten befolgten' mil den Praxis und namentlich auch der gewohnheitsmäßigen Inanspruchnahme der Unterstützungscassen entschieden entgegen getreten werden muß Es liegen häufig Fälle vor, in denen der nachgesuchte Urlaub nickt als unbc dingt notbwcndig erkannt werden kann, sondern a»zu nehmen ist, daß cs sich entweder nur um eine absicht licke Entziehung von den BcrusSgeschäften oder um Er langung der gleichzeitig iiachgefuchten Geldunterstützung bandelt. Aber auch in Fällen wirklichen Krankseins wirb vielfach eine entsprechende Cur am Orte — wenn nötyig bei kurzer Dispensation vom Dienste — zur Wiederherstellung des betreffenden Beamten ausreichcn und mithin ein Urlaub umiölhig sein. Bevor daher künftig derartige Urlaubsgesuche mir. vorgclegt werden, haben die betreffenden Herren Vorsteher genau und ge wissrnhast zu prüfen, ob solche nach ihrer eigenen lieber zeugung unter den obigen Gesichtspunkten gerecht fertigt erscheinen. Das ärztliche Attest kann allein nicht maßgebend sein, denn abgesehen davon, daß -in solches Attest nur aus einer kurzen'Untersuchung ohne vorherige längere Beobachtung des Exploranten basirt, so liegt es auf der Hand, daß vom ärztlichen Standpunct aus in der Regel Fernhaltung vom Dienst, Ortswechsel re. als das Zweckmäßigste erkannt und ein pfohlen werden wird, unbekümmert um die dienstlichen Interessen und die pecnniären Verhältnisse der Beo Ist demnächst die Einreichung von Urlaubsgesuchen wendig, so ist jedes Mal emgchend über den Fall zu berichten. Dem Vernehmen nach haben sich einige renom- mirte Aerzte in Leipzig bereits entschlossen, so lange die vorstehende Verordnung in Kraft bleibt, gar keine Zeugnisse an erkrankte Postbeamte auszustellen. Ile. Trier. Ehre ihrem Andenken! * Leipzig, 24. Mai. Das „Cincinnati Volks- blatl", eine der größten Zeitungen im Westen der Vereinigten Staaten 'Nordamerikas, welches in Leipzig durch einen Special-Correspondenien ver treten ist, veröffentlichte in seiner Nummer vorn N. April einen drei Spalten langen, höchst fesseln- selben nach den besonderen Landesgesetzen statthaft I den Artikel über die Leipziger Friedensfeicr Apostolische Gemeinden. Nachdem das Cultusniinisterium die von den in Dresden, Leipzig und Königstein zusammenge tretenen Gemeinden des apostolische n Glau bensbekenntnisses eingereichtcn Statuten ge prüft hat, so ist, da sich gegen deren Inhalt, sowie sonst Bedenken nicht ergeben haben, der gedachten Gemeinde die erforderliche Bestätigung ertheilt worden. Solches ist nunmehr dem Vorstand der hiesigen Gemeinde, Herrn Karl Albin Lorenz, unter Aushändigung deS BestätigungSdecretS eröffnet worden, wobei die Vorsteher zugleich beschieden wurden, daß sie für die Beobachtung der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen der übrigens nur für die in Frage befangenen drei Gemeinden und ausführbar sind, verpflichtet. Den Vorstand jeder besonderen Gemeinde bildet der Oberhirte als höherer Vorsteher des Bezirks, dem in der Regel andere Geistliche (auch Priester oder Aelteste genannt) zur Hülfe in seinen Functionen und zur Besorgung des Cultus und der Seelsorge als Vor steher an ieder einzelnen Orlsgemeinde untergeben sind. — Die Function des Oberhirlen nimmt für die sächsischen Gemeinden zur Zeit wahr: der Vor steher der Gemeinde zu Kassel, Herr Pfarrer l)r. Roßteuscher, lio. tlieol. Unter besten Lei tung sind als locale Vorsteher ordinirt und be stellt worden a) in Leipzig Herr Carl Albin Lorenz und Herr Carl König, h) in Dresden Herr Wilhelm Hildebrand, c) in Königstein Herr August Frievemann. Gelehrte Ausbildung der Geistlichen ist nicht un bedingt erforderlich, doch wird darauf gesehen wer den, baß sie sowohl praktische kirchliche Uebung er langt, als mit einem nach den Umständen genügen den Grad von Schriftkenntniß, geistlicher Erkenntniß V^ltnffst dVBmmttn' I und populärer Lehrhaftigkeit ausgerüstet seien, soii Urlaubsgesuchen notb-! Die Geistlichen werden nicht von der Gemeinde gewählt; sie empfangen Amt und Auftrag von den Aposteln, werben jedoch der Gemeinde nicht aufgedrungen, sondern mit Zustimmung derselben angestelll. Die übrigen AmtSgehülfen des Ober- Hirten sind Diakonen, Unterdiakonen und Diako nissen. Die Diakonen werden ordentlicher Weise von der Gemeinde gewählt und von dem Ober- Hirten derselben in ihr Amt gesetzt. Die Unter diakonen und Diakonissen werden von dem höheren Vorsteher gewählt und unter Zustimmung der Gemeinde eingesetzt. Die Mitglieder erkennen sich nach GotleS Work für verpflichtet, den zehnten Theil ihres reinen Einkommen« dem Herrn darzubringen. AuS diesen Mitteln wird der Gemeinde der Unterhalt der Geistlichen, sofern dieselben ihre weltlichen Geschäfte aufaegebrn haben, ußervem fr bestritten; Opfergaben, welche außerdem freiwillig beigesteuert werden, dienen zur Erhaltung des Gottesdienstes und zur Pflege der Armen. (S. W.) Aus Ltadt und Land. tx. Leipzig, 24. Mai. Der Hof des Mau ricianum oder wenn man will der Pauliner geltenden Statuten der Staatsbehörde gegenüber I Kirchhof ist dieser Tage durch Abbruch deS letzten verantwortlich bleiben. Den Statuten zufolge ist I Restes der kleinen Selten- und Nebengebäude vor " Zweck deS Vereins rin ^cein religiöser, nämlich, se der daß^eine Mitglieder durch Benutzung aller Segens- Mittel, welche der christlichen Kirche gegeben sind, in ihrem geistlichen Leben gefördert und tüchtig der Westfront der Kirche viel geräumiger und freundlicher geworden. Die Mitternachtseile des neugebauten stattlichen Flügels deS Paulinums tritt nun ganz frei vor Augen und mack» einen und das darauf gefolgte Friedensbanket der Behörden re. im Hotel de Prüf se Auch daS hiesige Tageblatt, welches einen Artikel über daS Siegesfest m Cincinnati veröffentlichte, ist in be sagtem Artikel freundlichst erwähnt. — In der neuesten hieher gelangten Nummer der „Ncw- '))ork Staats-Zeitung" sind in dem „Literat ur- u»d Kunstbericht ans Deutschland" unter Anderem besprochen: der Kunstverein in Leipzig, Del Vecchio'« Kunstausstellung, die Aufführung der „Matthäus- Passion" in der Thomaskirche, das zehnte Stif tungsfest deS „Zöllnerbundeü" (sehr ausführlich) und die Leipziger Theaterschule. di Leipzig, 23. Mai. Am vergangenen Sonn tage hielt die Kranken- und Leichen - Commun „Vorsicht" ihre Quartal-Versammlung behufs Vorlage des Rechenschafts-Berichts, Wahl eines Beisitzers und Abänderung der Todtenopfer-Scala ab. Der Vorsitzende Hornig erwähnte, daß die jetzt herrschende Epidemie auch diese Commun nicht verschont habe und die Cafse sehr in Anspruch nehme; daß aber dennoch der RechenschaftS-Bericht vom verflossenen Halbjahre iinmer noch ein Gut haben von 18 Thlr. 3 Ngr. 5 Pf. anfweise. Der Jahres-Bericht weist eine Einnahine von 1620 Thlr. 27 Ngr. 1 Pf. incl. Cassenbestand nach. Die Ausgabe beträgt in diesem Zeiträume 824 Thlr. 12 'Ngr., bleibt Cassenbestand 766 Thlr. 15 Ngr. 1 Pf. Der Cassenbestand vom vorigen Jahre war 6vo Thlr. 5 Ngr. 3 Pf. — Die Commun besteht gegenwärtig aus 410 Mitgliedern beiderlei Ge schlechts; eingetrcten sind im verflossenen Jahre 62, ausgetreten und gestrichen 26 Mitglieder. Die Mitglieder sichern sich bei einer wöchentlichen Steuer von 15 Ps. ein Krankengeld von 1 Tblr. 15 Ngr. und ein Todtenopfer von 5 bis 25 Thalern. — Ein Antrag, die gleichmäßigere Vertheilung deS Todtenopfers nach den Jahren betreffend, wurde von der Versammlung abgelehnt, und man ent schied sich dahin, in Zeiten der Noch lieber einen erhöhten Steuerbeiirag zu zahlen. — Die Immatrikulation an der hiesigen Universität, welche für dieses Semester als beendigt anzusehen sein dürfte, ergiebt als Ge- santintresultat, daß 382 Studirende, darunter 245 Nicht-Sachsen, inseribirt worden sind (S. Wchbl.) — Die Direktion deS Mutterhauses der Diako- nissen-Anstalt zu Dresden hat drei Diako nissen permanent für die hiesige Stadt und nächste Umgebung in dem dazu ermiecheten Par- terrelocalc ver Krnderheilanstalt des Herrn Pros, vr. Hennig, Carolinenstraße 16, plcuirt, und haben diese drei mil dem 1, Mai ihre Thäligkeit «> beginnen gehabt. Es ist die beste Hoffnung
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