Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.06.1871
- Erscheinungsdatum
- 1871-06-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187106055
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18710605
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18710605
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1871
- Monat1871-06
- Tag1871-06-05
- Monat1871-06
- Jahr1871
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.06.1871
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
nuten mit iS veröffentl rs der ik sei währe, ehrt geblich Mk, ins geschuldet^ der S" zufolge ichen Arb ional-Berl die Pro Pen mit >ar seien, trd genthn en bringen hre 1832 on aufzuh Lrt, daß auses Bomb des Anirq ommen. trage- Le ung der na Ion zu nnlki ; der nalicnr xr Belagem« begriffen, ij ir aber an marckS für csammlung ließt die zu > die Aufbek ;en die Pm rlautet, ltrag vorder«^ g der Es« r Pari- »affnungen ^ gehindert, n Dien-t» Eisenbahn! ieder bezcri^I sehr bedeveü.1 urnal de Lri-I belgische Zkcgvl Irath bamiil , Pariser FMrs tSliefern werbe,! Aus eine Jnia-I erwiderte da! genheiren, das,! er der in Pari» lte, nach Zialicitl f genau an den! , welcher en sei. Korvette „Inuit-> rage de- Papst ',000 Franc- jtzl ris und rnehrm! , für die daiMI aus.) Lus Mi ^ Staatsfemt«! )abe Seiten! da! Heilung bezWl r erhalten. us> Ensicld, die Kt-I rhinrichiungei al rhalten, undiit> zen erhoben. a. Brüffel, H» r. a. tzüuh, . a Dre«dro,rch«»-.I und Illingen, Hotel kt.1 reher'schen vruais u. Suppcnh-iw, wt , weißer Schwa, id lärmen, SrNikü.! Dre-den, gr.kintel 'enburg, Sl.ßruÜ I goldner ElrppLs a. Berlin, und Hannover, St. MI inn au» Quilitz I i, Hotel Hauste, a. Prag. St ü«»s und Ite., H. St. Loiidal . a. Plauen, 8l»> , Hotel Hauste, r, H. de Pologne. ist a. Weiße,«» I Land stützt, br. Roß mrn, H de Polope. r, Hotel Hauste. Mexico, H. Haste > >nsin, Si. «om. Hw,rin. H. z.Polck.1 olmstrdt, St.»«» lnigrberg. lieb«'» H a. Berliu, Hotel tz I a. Halle, uud amdurg, St. Nik» I ^Uort, g Sle»h«a H. z. Paluwu» relden, H z.»«qr. Erscheint tiglich früh 6»/, Uhr. Urdactt«, uud Lepcdilto» ZohanniSgastr 4/L. s I^aul«. Nedactmr Fr. -Sttuer. Sprechstunde d. Redactiou G»nmNa,« «on N—ll Ubr *t»«>naz» »on 1—i Uhr. der für die nächst- Nummer bestimmten s Kfrmtt in dm wochmtagrn Nt 8 Uhr Nachmittags. WpMer.TaMM Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. Auslage LOVO. 2ido«uement,prel« Biertelsährlich t Tdlr. 7'/, Nqr., incl. Brtngerlohn I Thlr. 10 Ngr. Zuscrate die Spaltzeile 1V« Ngr. krclamru onler d. Lrdacllonostrtch di« Spaltzeile 2 Ngr. Filiale Otto Klemm, Universitätsstraße 22, Local-Eomptoir Hamstraße 21. M 156. Montag den 5. Juni. 1871. Aufruf und Bitte. Durch daS schwere Brandunglück, von welchem am 31. v. M- Neustadt bei Stolpen uud daS liaachbarte Burkersdorf heimgesucht worden, sind den eingegangenen Nachrichten zu Folge im ganzen 70 Wohngebäude (einschließlich 9 Güter) und 25 Scheunen in Asche gelegt und 127 zum prßen Theile sehr arme Familien obdachlos geworden und um den größten Theil ihrer Habe ge bimmen. weil ihr Mobiliar wegen Feuergefährlichkeit der Gebäude nicht versichert werden konnte. Wir vertrauen dem oftbewahrten wohlthätigen Sinne der Bewohner unsrer Stadt, daß dieselben «h diese- Unglück zu mildern bestrebt sein werden, und ersuchen daher Diejenigen, welche zu diesem k«k Gaben unS zukommen lasten wollen, hierdurch, dieselben in unsrer Stiftungsbuchhalterei, MhauS, erste Etage, abzugeben. Leipzig, am 3. Juni 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. ini. S< vr. E. Step ha. Meißner. Bekanntmachung, die Regulirung der Schornsteinfegerarbetten hier betreffend. Tie Streitigkeiten mit den Wittwen der hiesigen Schornsteinfegermeister, bis zu deren Ausgleich las Anordnung des Königlichen Ministerium des Innern die von uns bereit- im Jahre 1869 Mvme und veröffentlichte Aufhebung der Schornsteinfegcrbezirke hiesiger Stadt und der für die ELorchrinfegerarbeiten bestehenden Taxen sowie die damit zusammenhängende Freigabe des Schorn- stkllseMwerbes verschoben werden mußte, haben nunmehr ihre Erledigung gefunden und ist deshalb m da Königlichen Kreiödireclion auf Grund 8- 39 der Bundesgewerbeordnung zu der Aushebung ! ba i» hiesiger Stadt bestehenden Schornsteinfegerbezirke und gänzlicher Freigebung des Schornstein- jstmwerbes Genehmigung ausgesprochen worden. f M machen deshalb fernerweit bekannt, daß die zur Zeit hier bestehenden Schornsteinfeger- Ihick, sowie die für Schvrnsteinfegerarbeiten festgesetzter, Taxen aufgehoben werden, und die Annahme '^Schornsteinfeger dem Belieben der Hausbesitzer, die Höhe der denselben zu gewährenden Arbeits- h« daaegen der freien Vereinbarung unterliegt. I Zugleich haben wir jedoch behufs wircksamer Ueberwachung des rechtzeitigen Kehrens und einer ltzwchrleistung für die sachgemäße Ausführung desselben, um feuerpolizeiliche Unzurräglichkeiien zu s «meiden, nachstehende Bestimmungen getrosten: 1) Jeder Schornstein, in welchen eine Küchenfeuerung mündet, muß in der Regel allmonatlick wenigstens einmal — 2) jeder Schornstein, in welchen blos Stubenofenrohre führen, muß in der Zeit vom 1. Oktober biS Ende April ieden Monat ebenfalls mindestens einmal — 3) jede Waschhauseste muß in der Regel alle 12 Wochen mindestens einmal gekehrt werden. 4) Nach jedesmaligem Reinigen einer Este ist der Ruß aus derselben zu entfernen und nach einem sicheren Aufbewahrungsorte zu bringen oder aus dem Gebäude fortzuschaffen. 5) Bei Gelegenheit der Reinigung ist genau nachzusehen, ob die Este sich in gutem baulichen Stande befindet, und jede diesfallsige Schadhaftigkeit dein Hausbesitzer, sowie bei dem Rache der Stadt Leipzig anzuzeigen. Dafür, daß letztere Anzeige vorschriftsmäßig erfolgt, ist nicht nur der Hausbesitzer, sondern auch der mit Reinigen der Este beauftragte Schornsteinfeger verantwortlich. S) Die bisherigen regelmäßigen halbjährlichen Feuervisitationen werden beibehalten. 7) Jeder Hausbesitzer ist verpflichtet, den Namen und die Wohnung deS von ihm angenommenen Schornsteinfegers, sowie jeden Wechsel in der Person desselben innerhalb 3 Tagen bei unserm Bauamte schriftlich anzuzeigen. 8) Diese Bestimmungen treten mit dem 1. Juli laufenden JahreS in Kraft, und ist die An meldung der von den Hausbesitzern angenommenen Schornsteinfeger spätestens bis zum 15. Jnni l. I. zu bewirken; dagegen sind vom 1. Juli l. I. an alle unsere früher über daS Schornsteinfegergewerbe ergangenen Bekanntmachungen aufgehoben. 8) Zuwiderhandlungen gegen obige Bestimmungen Seilen der Hausbesitzer, beziehentlich der mit dem Kehren der Schornsteine Beauftragten, welche die bestehenden feuerpolizeilichen Be stimmungen auf daS Sorgfältigste in Obacht zu nehmen haben, werden für jeden einzelnen nach 8 368 8ud 4 des Deutschen Strafgesetzbuchs vom 31. Mai 1870 zu beurtheilenden Fall mit einer Geldstrafe bis zu Zwanzig Thalern oder mit Haft bis zu vierzehn Tagen und im Uebrigen für ieden einzelnen Fall bis zu Einhundert Thalern Geldstrafe oder mit angemessener Haftstrafe geahndet werden. Leipzig, am 19. Mai 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Jerusalem. Bekanntmachung, Revision der LandtagSwahllisie betreffend. Nach 8- 24 des Gesetzes vom 3. December 1868 sollen die Listen der bei den Landtagswahlen stimmberechtigten Personen alljährlich im Juni revidirt werden, und sind die Stimmberechtigten nach 8-11 der Ausführungsverordnung zu der angegebenen Zeit auf diese Revision und das ihnen zustehende Befugniß, die Landtagswahllisten einzusehen, öffentlich aufmerksam zu macken. Wir bringen deshalb hierdurch zur Kennlniß der Betheiligten, daß die Wahllisten für die drei Wahlkreise Leipzigs zur Einsichtnahme Seiten der Berechtigten auf dem Rathhause im II. Stock, Zimmer dir. 13, während der Zeit vom 1. bis 3. und 5. bis 8. künftigen MonatS BormittagS von 8 dis 12 Uhr und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr ausliegen, und fordern die Stimmberechtigten zur Einsichtnahme derselben auf. Anträgen betreffs Aufnahme in die Wahlliste oder Ausscheidung solcher, die daS Wahlreckt verloren haben, sind die Nachweise der Wahlfähigkeit, beziehentlich des eingetretenen Verlustes derselben beizusügen. Leipzig, den 30. Mai 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Schleißner. Bekanntmachung. Der Neubau der verschlossenen Brücke am Kuhburger Master in der Nähe des neuen SchützenhauseS, ingleichen die Herstellung eines Durchstichs daselbst mit circa 35,000 Kubik-Ellen Bodenbewegung sollen, unter Vorbehalt der Auswahl unter den Bewerbern, auf dem Wege der Sub mission vergeben werden. Diejenigen, welche den einen oder andern dieser Baue oder auch beide zu übernehmen beab sichtigen, wollen die Zeichnungen und Bedingungen in dem Bureau des Herrn Wasterbauinspeclor Georgi, Stcrnwartenstraße Nr. 40, in den Vormittagsstunden cinsehen und ihre Forderungen eben daselbst bis zum 14. Jnni 1871 versiegelt abgeben. Leipzig, den 3 Juni 1871 DeS RatheS Deputation zur Wafferregulirung. Bekanntmachung. Wegen eines Sckleußenbaues wird der PeterSsteinweg in der Strecke vom Gasthof „zur grünen Linde" biS zur Emilienstraße vom 5. Juni d. I. ab auf kurze Zeit für den Fährverkehr gesperrt. Leipzig, den 3. Juni 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Schleißner. Bekanntmachung. Es sind neuerlich photographische Nachbildungen deS am 31. December 1870 fällig gewesenen 5. Coupons des Schuldscheins dir. 664 ä 100 Thlr. der 4'« vrocentigen Leipziger Stadtanleihe vom 12. Juni 1868 über 2 Thlr. 7 Ngr. 5 Pf. Zinsen als Zahlungsmittel in Umlauf gefetzt worden. Wir warnen vor der Annahme mit dem Bemerken, daß wir unS zur Einlösung solcher Nachbildungen um so weniger verstehen können, als sie bei nur einiger Aufmerksamkeit als »neckt sich darstellen, insonderheit ihr dunkler Farbenton den photographischen Ursprung nickt verkennen läßt. Leipzig, am 25. Mai 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. GrßruUiche Verhandlungen der Stadtverordneten vom 26. Mai 1871. f Snmd des Protokolls bcarbeitrt u. veröffentlicht.) Herr Vorsteher Dir. Näser theilte aus der ' gistrande zunächst ein Dankschreiben des Lehrers Böttcher für gewährte Pension mit. Zur Tagesordnung übergehend, berichtete Herr ^ Kühn NamenS des Bauausschustes über die vtwort des Raths zu Conto 11 Ll deS Haus- rnS. In derselben theilt der Rath mit, daß orbnung getroffen habe, daß die Correctio- m Siraßenreinigungen, Chausteearbeiten, stippen verwendet werden sollen. Deßen- btel könne der Rath sich mit einer Abmin- seimig der mit 10,000 Thlr. angesetzten Straßen- ^ntziuigskosten nicht einverstanden erklären, weil w diesem Jahre eingetretenen außerordentlichen ' ittfälle den Aufwand für Abfuhre des Schnees , erheblich gesteigert hätten. Er bitte deshalb, ! Vul^eipost unverkürzi zu bewilligen. ^3i> einem späkeren Schreiben sagt nun der vH, daß die angesetzten 10,000 Thlr. bereits t die nolhwendig gewordenen Schneeabfuhren ständig verbraucht seien und die weiteren im Eise dieses Jahres aufzuwendenden Straßen- ngskosten die beregte Budgetpost wesentlich rnlen werden. ! Einstimmig wurden nunmehr nach dem Vor- stlage de-Ausschusses die angesetzten 10,000 Thlr. nigt. !ck> Folge einer Mittheilung über die AbtrittS- l»richtung in der Schule im JacobShoSpilale, b welcher der Rath entgegen dem Collegialbe- »ffe Submission auf Latrineneinrichtung aus- trieben hat, empfahl der Ausschuß, (Referent a vr. Kühn) einhellig, den Rath hierüber LüSkuntt zu bitten. lEinstimmig fand der Ausschuß-Vorschlag An- iTerselbe Herr Referent berichtete hierauf Hin über den Beschluß deS RatheS, auf seinem mm Beschlüsse, die Feststellung de- WeriheS von Herrn Würtz bebauten städtischen Areals in Lindenau durch Sachverständige be wirken zu lasten, stehen zu bleiben. Der Rath erachtet auch jetzt noch, nachdem Herr Würtz den obigen AuSweg wieder in An regung gebracht und sich nochmals zur Zahlung von 7»/, Nar. pr. OElle bereit erklärt har, auch wenn durch Sachverständige ein geringerer Preis ermit telt werden sollte, die Feststellung des Werlhes durch Sachverständige als den einzig angemessenen AuSweg. Der Bericht des Herrn Referenten lautet: „Tie vcrgetragene Angelegenheit hat also dem BauauSschuß zu einer nochmaligen Prüfung Vor gelegen, und ich darf zunächst nicht verhehlen, daß die Meinungen in demselben nicht so vollständig zu einem Abschluß gebracht wurden, um Ihnen die Beschlüsse desselben mit Einstimmigkeit zur Annahme empfehlen zu können. Denn der Be schluß, welcher die Angelegenheit beendigen soll und Ihnen vorschlägt, die lUElle des fraglichen Areals für 7»/, Ngr. an Herrn Würtz zu ver kaufen, wurde nur mit 4 gegen 3 Stimmen ge faßt. Sie müssen daher verzeihen, wenn ich auf diese Sache noch einmal genauer eingehe, eine Sache, die nachgerade so liegt, daß sie beendet werden muß, soll nicht immer wieder Zeit damit verloren werden. Der Kern dieser Sache liegt darin, das; Herr Würtz, ohne die von den Stadtverordneten zu er- theilende Zustimmung abzuwarten, ein Stück Areal bebaut hat, welches der Stadtgemeinde ge hörte, und nun dafür einen Preis bezahlen soll, welcher ihm zu hock bedünkl, einmal, weil er die Bebauung seines Grundes und Bodens nur im Interesse der Stadt Leipzig wegen der Re gulirung der Linvenauer Chaussee so ausgeführt habe, daS andere Mal überhaupt, weil der be treffende Boden vollständig werthloS sei. Herr Würtz hat daS in einer besonderen Schrift aus einander zu setzen für gut befunden, und ich setze voran-, laß Sie dieselbe gelesen haben. Dieselbe hat mir persönlich den Eindruck gemacht, daß sie vollständig überflüssig war. Denn so verwickelt liegen die Verhältnisse nicht, um durch eine schrift liche Auseinandersetzung daS Collegium eine noch klarere Einsicht gewinnen zu lasten, und zweitens ist sie nickt überzeugend genug, um genannten Herrn vollüändig berechtigt darzustellen, so zu han deln, indem er sick nach seinen eigenen Worten in der Voraussetzung befunden hm, „das; er keinen Augenblick Zweifel hegen durfte, das; das Stadtvrrordnelen-Collegium dieselben Rücksichten obwalten lasten werde, welche beim Rache Beachtung gefunden hatten." Diese Voraussetzung war eine irrige, denn einmal ist für Herrn Würtz daS Areal sehr werth voll, da eS den schmalen Hof, welcher hinter dem erbauten Schuppengebäude liegt, verbreitert und daher sehr willkommen sein mußte; zweitens er sparte Herr Würtz durch Vorrücken an die Straße die früher oder später nöchtg werdende Abgren zung von derselben, und endlich hat der Stadtrach an derselben Stelle ein Stück Areal, welche- nicht bebaut, sondern nur zur Regulirung der Straße von einer Wiese abgetrennt wurde, pro Ouadratelle mit 1 Thlr. bezahlt und diesen Preis als sehr angemessen bezeicknel. Demohngeachtet wünscht die Majorität des Aus schusses die Sacke beizuleaen und schlagt Ihnen vor, die fraglicken 220 OlEllen für 7'/, Ngr. per Elle zu verkaufen, und hat sich namentlick dazu bestimmen lassen, weil angenommen wurde, daß Herr Würtz bei dieser Angelegenheit nicht ganz recht, aber bonrr ti,I« gehandelt habe, und weil einzelnen Mitgliedern des Ausschusses die leise Bermulhung aufgestoßen ist, als wenn die Eröff nung deS RatheS, „daß der zwischen Chaussee und seinem Grund stück gelegene Arealstreifen in billiger Berück sichtigung der Umstände und der eigentlichen völligen Werthlosigkeit desselben zu 7'/r Ngr. per lUElle unter Vorbehalt der Zustimmung der Stadtverordneten überlasten werden solle", Herrn Würtz in der Thal eine so sichere Zuver sicht gewesen ist, daß er, ohne Rechte verletzen zu wollen, so handelte, wie er gehandelt hat. Deshalb schlägt ihr Ausschuß nunmehr vor: daS Schiedsgericht nach Vorlage de- Raches abzulehnrn und dafür Herrn Würtz den frag lichen Arealstreifen zu 7', Ngr. per Ci Elle zu überlasten." Herr Barth erklärte, daß er daS Motiv, diese Angelegenheit endlick zu beseitigen, nicht billigen könne, denn Herr Würtz befinde sich entschieden im Unrecht, und mit der Zustimmung zum AuS- sckußbericht würde das Würtz'scke Verfahren gut- peheißcn. Ueberdics schaffe man ein gefährliches Präiudiz. da bereits ein Fall vorliege, wo ähnliche Annexionsgelüste zur Geltung gelangt seien, und dann die Stadtverordneten kaum in der Lage seien, sick gegen solche Venachcheiligung zu wahren. Herr Adv. Sckmidt glaubte, das; Herr Würtz bo»n tick' gehandelt habe, wundert sich aber über den Aussckußbeschluß, da, wenn inan nicht bei dein früheren Beschlüsse beharren wolle, waS er für das Richtigste halte, der Rathsbeschluß zweckmäßiger erscheine. Denn die Möglichkeit sei nickt ausge schlossen, daß das Schiedsgerichts das Areal Uber 7'/» Ngr. tajure. und durch das Schiedsgericht werde die Sache nicht verzögert werden ; in jedem Falle aber würde ein Kaufpreis von 7'/, Ngr. erreicht. Herr Fleischhauer beklagte, daß über diese Angelegenheit bereits zum dritten Male verhandelt werde. Er wünsche nicht die Entscheidung durch em Schiedsgericht, da das Collegium völlig in der Lage sei, den Werth des Areals zu bestimmen. Er halte daher den früheren Beschluß des Collegiums aufrecht. Auch Herr Nagel trat dem AuSsckuß entgegen, weil voin Rache früher der Werth des dortigen Areals aus 1 Thlr. festgesetzt sei, sodann weil es bedenklich sei, von emem gefaßtem Beschlüsse ab zugehen und dem Rathe nachzugeben, endlich weil letzt kein neuer Grund vorlicge, um den früheren Beschluß aufzugeben. Auch die Auffassung des Herrn Barth theile er, laß ein gefährliche- Präjudiz geschaffen werden könnte. Herr Krause verwahrte sich gegen die Auffas sung des Herrn Referenten, daß Herrn Würtz zur Strafe die Zahlung des vom Ausschuß bestimmten Kaufpreises angesonnen werden solle. Gegen ein Schiedsgericht erklärte sich derselbe, da daS Colle gium in dieser Sache kompetent sei, befürwortete aber auS Billigkeitsgründen den AuSsckußbesckluß. DerHerr Borsteher warnte vor einem Schieds gericht, ba das Collegium in dieser Beziehung trübe Erfahrungen gemacht habe. Dagegen befürwortete Herr Sonntag daö Schiedsgericht, erklärte sich aber gegen die Auffas sung des Referenten, die bereits Herr Krause ange griffen habe. Er glaube nickt, daß ein gefährliches Präjudiz geschaffen werde, da die Einwohnerschaft von ihm böher geachtet werde, als daß er glauben könnte, daß Annexionen Vorkommen würden. Herr Fleischhauer bielk das Areal für Herrn Würtz für sehr werthroll, was Herr Gumpel
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite