Demnach E. Wohl-Edl. Hoch-Weis. Rathes der Stadt Görlitz über dero Dorffschafften geordnete Herren Verwaltere zu größten Mißfallen vernehmen müssen: wie denen unterm 3. April 1663. den 8. Martii 1683. den 11. April 1868. und den 19. Martii 1688. ergangenen ernstlichen Verbothen schnurstracks entgegen, zeithero von vielen eigennützigen Leuthen, sowohl Wirthen und ihren Kindern, als auch dem liederlichen Gesinde, auf denen Dorffschafften unternommen worden ...
Titel
Demnach E. Wohl-Edl. Hoch-Weis. Rathes der Stadt Görlitz über dero Dorffschafften geordnete Herren Verwaltere zu größten Mißfallen vernehmen müssen: wie denen unterm 3. April 1663. den 8. Martii 1683. den 11. April 1868. und den 19. Martii 1688. ergangenen ernstlichen Verbothen schnurstracks entgegen, zeithero von vielen eigennützigen Leuthen, sowohl Wirthen und ihren Kindern, als auch dem liederlichen Gesinde, auf denen Dorffschafften unternommen worden ...
Untertitel
Görlitz den Martii 1723
Erscheinungsort
[Görlitz]
Erscheinungsdatum
[1723]
Umfang
[1] Bl.
Sprache
Deutsch
Signatur
L VIII 306.47
Vorlage
Oberlausitzische Bibliothek der Wissenschaften Görlitz
leis. Mthes d ten geordnete Hem müssen: wie denen mW den ly. 1688. W von vielen eigennützigen s dMichen Gesinde, auf denen Dorffschafften unterm sondern auch in denen Bachen, Gewässern und Mühl Weise sich anzumaffen; und hierdurch E. Vehl-M den Gerechtsame unverantwortlicher Weise einM' gen einen Wichen Zins verpachtet worden, zu bem Andämmen md Abschlagen derer Wässer auf die Zeuge und Garne mithin ohne alle Pflege beschch nicht beobachteten behöhrtgkN Alllvllchs UIld besetzten Krebse/ sothanen in Gewässern verlD dessen Mangel und Abgang zu veranlassen: und dm mag. Als wird Rahmens E. Wohl - Edl. Hochw,' Wirthen, deren Kindern und Gesinde, ausser d Ftschens und Krebsens in Memeldtm s.W wässern anzumaffen; dmen Pachtern aber derglci nehmen, mithin dies» enge geschrenckte Gm streichende Fische/ und mit Eycrn besetzte Wachsthum/ als wessen ein Jeder nach Art -er FünffReichs-Lhaler Straaffe/ auch nach liche Gerichts.Säulen und Hals-Eisen, hiermit null Eltesten, Voigte und Förstere, der, daß dergleichen,' den svlte, ohne Ansehung der Person, solches bey Ver wieder die Verheehlere, als ob sie die Thäter selbst, vi das sein Rahme verschwiegen bleiben, er aber mit ei sich Männiglich zu achten. Liga. Görlitz dm ' Sohl ii t Wörlitz über Nero Norffschaff- terc zu größsten Mißfallen vernehmen s> 166z. den 8. ^lsrkn 168z. den II. April. 1636. und Pichen Berbothen schnurstracks entgegen, zeithero chl Wirthen und ihren Kindern, als auch dem lie fen; nicht allein an denen Ufern des Reiß-Flusses, des Ftschens und Krebsens gantz unbefugter !k>s. Rath und Gemeiner Stadt dichfalls zustehen- die, denen sothaner FMerey jährliche Nutzung ge ilicht minder an theils Orten durch ungeziemendes chl als von denen Pachtern selbst durch die kleinere Hung des unzetttgcn Saamens/ und gar derer streichenden Fische/ und mit Eyern chm Seegen zu veröden und zu verwüsten; folglich !>> nicht verhangen, oder selbtem nachgesehen werden Im und jeden Gemeiner Stadt Untcrtyanen, denen 'my pachtweise zugestanden worden, sich einigen Hw. Rathe und Gemeiner Stadtzustehenden Ge- sserstm km» des Fischwercks gereichendes Unter- rbezu gebrauchen / allen Fisch-Saamen/ / oder was unter dem andern Jahre am tzseyn kan und soll, gäntzlich und bey Vermeidung lerbvth ungeachtet, unterfangen worden, kundig wer ter darauf gesetzten unnachbleiblichen Sttaaffe, indem Mm soll, zu clevuociren bedeutet; solchenfalls auch, mW» angesehen werden solle, versichert. Wornach yrz. Käthes der Wtadt Mrlitz