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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.07.1871
- Erscheinungsdatum
- 1871-07-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187107195
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18710719
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18710719
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1871
- Monat1871-07
- Tag1871-07-19
- Monat1871-07
- Jahr1871
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.07.1871
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ie glich chl e Par^ übenej» m Haq iereu liserk d<I "hör h^s z u»d r, sreudtzi,! ilairbu^ I siezrchs conpra». > lUga»y! litt «,> idert. z, zu «rdo Ikönig u»I ism>g da« Kret er roupriipl »oLutal nde. Ael «tke, tie blieb «, Köllig M ötMüu o«e öl«. ro>pM» >'<uriA jusaü» «Debet»' -Oien«, n dir k I die prep stäti-t.chj )rsichli-!k »eu Z Ptv I vrrwllu!«. ione" le-I entschloßii ^ , Egyp"-t! Regier^ chselM b. Zwicla, »sa>d, u» ». 3üzse> Hambn» »de», und H»tü lu ll). -H,a. ld»k« Sie». sei« H»s. «ffte., verli». ll. Vql» ist» mib vtlltz«,» mb«» wburg, . ElirgM, K.Dre«»a. rhik. V. >e Pall». d«'» H.» lÜllbtlll. «.. -»t-k Sc.Dn«rr». j«rS»»ur «. Verit», ch-st. »eh- . «er«». L , H. Huste, -.de-o.st.. pllwkng. > a. Ham» z. md itvLllll «i ldllcl S«t. Hst»! »r» i a. 8«idc» Dre»d». V. »ff« Hrschrutt täglich früh 6^/, Uhr. Itdillt», ua» Lr-tditt-» gehcnmisgasse «/ü. »rat», Redacteur Fr. Hültarr. -pncksiunde d. Redactiou «VN N- rr Ubr ,vu 4—L Udk. «mchme der für die nächst- sttgelldr 8ttemmer bestimmten Prstrate in dm Wochentagen di» 8 Uhr Nachmittags. KipMer TacMatI Anzeiger. AmlMalt dcs König!. BcMgcrichts und des 8IM der Stadl LcirM. «»«>»,. »«< ». ^banncmrvt»»rci§ VterteljÄrlick I Tblr. 7'/, Ngr, tucl. Bringerlolin 1 Thlr. 10 2cgr. Znscrate die Spalt; eile l V« Ngr. »rclamtll nutcr d. Ledacttourstrt- di« Spaltzeile 2 Rgr. Filiale Ltto Klemm. NnivcrsitütSstraß« 22, Local-Comptoir Hainstraße2tt B 20V. Mittwoch den 1U. Juli. 1871. Aufforderung an die auS Frankreich auSgewiefen gewesenen Staatsangehörige« deS Königreiches Sachsen. Die dem Ministerium deS Innern vorliegenden, theilö bei demselben unmittelbar, t Heils mittelbar bei den Comites hier und in Leipzig angebrachten verlustanmeldungen der auö Frankreich ausgewiesen aewesenrn Staatsangehörigen deS Königreiches Sachsen sind zum bei weitem größeren Theile insofern Mellhast, als sie entweder gar keine oder nur ganz allgemein gehaltene Angaben über die von der Ausweisung mit betroffen gewesenen Familienangehörigen der Anmelder enthalten. Die thunlichst vollständige Ergänzung dieser Lücke ist nun aber sowohl im Interesse des Unter- stützungs - Werkes überhaupt, alS rm Interesse jedes einzelnen AnSgewiesenen in Sonderheit dringend »och »endig. ES ergeht daher hierdurch an alle diejenigen Staatsangehörigen des Königreiches Sachsen, welche Familie haben, die aber über die letztere und ihre Kopfzahl bisher noch nicht, weder dem Ministerium selbst, noch einem von den genannten beiden Eomiies eine specielle Mittheilung gemacht haben, die dringende Aufforderung, über ihre Familienangehörigen und die Zahl derselben dem Ministerium des Jnnern unmittelbar und ungesäumt die zu dem obgcdachten Zwecke erforderliche Anzeige zu machen. Dresden, den 15. Juli 1871. Ministerium deS Inner«. ' v. Nostitz - Wallwitz. Mutze. Bekanntmachung. Das 31. Stück deS dieSiährigen Reichsgesetzblattes ist bei uns eingegangen und wird biS zum 3. August d. I. auf dem RathhauSsaale öffentlich auöhängen. Dasselbe enthält: 2kr. 671 Gesetz, betreffend die Pensionirung und Versorgung der Miliiairpersonen des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine, sowie dre Bewilligungen für die Hinter bliebenen solcher Personen. Vom 27. Juni 1871. Leipzig, am 17. Juli 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. ! Ilr. Koch. Schleißner. Sitzung der Handelskammer zu Leipzig am 15. Juli 1871. Borlmmrlung — Aenderuna der Vorschriften über Be- sirdemng von absolutem Alkohol, Eollodium, Aether u. s. w. aus den Eisenbahnen. — Tarifirung der Feuer- spritzen aus den Eisenbahnen. — Art der Ermittelung des GetreidegewichtS. — Gesuch um Verwendung für Unterstellung eines Bciruter Hauses unter deutschen Üonsularschütz abgelrhnt. — Empfehlnngsgesuch eines Agenten in der Tuch- und Manufacturwaarenbranche. — Ausstußbericht über das Bankwesen. — Telegraphen- Stalivn in der inneren Stadt. — Reverse der Eisen- bahnen beseitigt. — Interimistische Ucbcrtragung der Präsidialgeschäste. Da eS sich bei der Einladung zu der auf den 17. Juli anberaumten öffentlichen Sitzung der Handelskammer zeigte, daß an diesem Tage wegen Abwesenheit :c. mehrerer Mitglieder eine beschluß fähige Versammlung nickt zu Stande zu bringen sei, so wurde sckleumgst eine Verlegung der Sitzung aus den 15. ins Werk gesetzt. Die Sitzung fand denn auch unter Betheiligung von 14 Mitgliedern /km, es hatte jedoch unter diesen Umständen eine öffentliche Einladung nicht mehr erlassen werden können. Dringlich war besonders der unter Hl. erwähnte Gegenstand. Eine Reihe weniger wich tiger Gegenstände wurden auf die nächste Sitzung rrrschoben. Ueber die gefaßten Beschlüsse ist Fol gendes ,u berickten: I. Auf der Registrande befand sich u. a. n) folgender Antrag des Herrn vr. Gericke: „die Handelskammer wolle beim Bundeskanzleramt dahin wirken, daß § 3 des Betriebs-Regle- mentt für die Eisenbahnen im Norddeut schen Bunde (welcher für den Transport von absolutem Alkohol, Collodium, Aether u. s. w. sehr erschwerende Vorschriften enthält) möglichst bald einer zeitgemäßen Umarbeitung unter zogen werde." Der Antragsteller, aus dessen Anregung die Handelskammer bereits früher unter Bezugnahme auf ein besonderes Schriftchen *) einen solchen Antrag gestellt Halle, weist durch vorgelegie Frachtbriefe nach, daß, während die Versendung der genannten Stoffe in einfachen BallcnS von Leipzig aus unmöglich ist, die meisten anderen Eisenbahnen die fraglichen Borschriften insofern unbeachtet lasten, als sie z. B. Aether in BallvnS, selbst mit ausdrücklicher Declaration deS Versenders, zur Versendung resp. Weiterbeförderung annehmen, daß aber dadurch die hiesigen Fabriken gegen die übrigen außerordentlich denachtbeiligt wecken. Nach kurzer Debatte wird diese Ange legenheit zur genaueren Prüfung an den Eisen- bahn-Rnöschuß verwiesen, derselbe aber ermächtigt, die sofortige Ausführung der von ihm zu beschlie ßenden Schritte durch den Vorsitzenden zu veran lassen. - d) Mit der gleichen Ermächtigung er hält derselbe Ausschuß das Gesuch deS Herrn F. A. Janck zugewiesm, „die Kammer wolle sich beim Verein deutscher Eisenbahnverwaltungen oder sonst an geeigneter Stelle dafür verwenden, daß die Frachten für Feuerspritzen nach Gewicht und nach einem angemessenen Satze berechnet werden." — e) DaS kgl. Ministerium des Innern erfordert gutachüicke Aeußerung über die von der Normal-EickuliftS-Eommission m Betreff der Art der Ermittelung des Getreidegewichts gnnntien Vorschläge. Da die Kammer bereits w der vorhergehenden Sitzung auf Beranlassung deS HandelStags-Ausschufses sich mit diesem Gegen stände beschäftigt hatte, so ist dem kgl. Ministerium ron der damals beschlossenen Aeußerung einfach -ennrniß gegeben worden, wozu die Kammer nach träglich ihre Zustimmung ercheill. — >1) Gegen ein Geiuch brr Herren Söhlmann L Co. um Verwendung für Unterstellung eines Bei rut er HauseS unter Consular schütz wurde da- Bedenken geäußert, daß die Handelskammer ohne eigene genaue Kenntniß der näheren Umstälide doch nickt in der Lage sei, ein derartiges Gesuch p befürworten, und beschloß man darauf ein- pininiig. dasselbe auf sich beruhen zu lasten. 's Dir vcsörderung von absolutem Alkohol, Eollodium, selber L s. w. aus den Eisenbahnen. Zur Kritik von ^ 2 »et Norddeutschen E stnd h» Verband Reglements Ve»or»,rl«t von der Handelskammer zu Leipzig Als «an^,rp» gedruckt (April 1l. Ueber eine Vorlage deS bleibenden Ausschusses i deS Deutschen Handelslages, welche eine Reihe von Thesen über die künftige Regelung des Bank wesens enthält, hat der Ausschuß (Herren Vors. Becker, Cichorius, Lorenz, Schnoor und Direclor Wachsmuth —außerdem Herr Plaut und Schunck, von denen jedoch der erstere der zweiten Lesung, der letztere überhaupt den Sitzungen beizuwohnen verhindert gewesen war) einen aus führlichen gedruckten Bericht erstattet. Da dieser tedoch soeben erst zur Vertheilung gekommen, so beschließt die Kammer in die materielle Beralhung für jetzt nickt einzutreten, sondern vorläufig nur den Ausschußbericht als solchen dem Handelstags- Ausschuffe mitzutheilen. Die Thesen, welche oer diesseitige Ausschuß der gedachten, den Privatbanken sehr ungünstigen Vorlage entgegenzustellen vor schlägt, lauten wie folgt: 1. Obwohl principiell die Beteiligung deS Staats an einer Bank nicht zu empfehlen ist, wird die Preußische Bank den Grundzügen ihrer Ver fassung nach, jedoch unter Wegfall ihrer besonderen Privllegten, vorläufig zu erhalten und ihr wie jeder anderen Bank die Errichtung von Zweig geschäften im ganzen Gebiete deS deutschen Reicks zu gestalten sein (gegen 1 Stimme). 2. DaS Recht der Notenemission ist nicht auf eine einzige Bank oder auf eine bestimmte Anzahl von Banken zu beschränken, vielmehr soll die Organisation des Bankwesens durchgängig auf das Princip der gesetzlich geregelten Banksreiheit be gründet werven. 3. Für die Errichtung von Zettelbanken soll es nicht einer speciellen Concession bedürfen. Gegen dw Eoncessiomrung auf dem Wege der Gesetzge bung sprechen nicht minder gewichtige Bedenken wie gegen diejenige auf dem Wege der Admini stration. 4. Die Errichtung von Zeltelbanken ist von der Erfüllung reickSgesetzlich feslzustellender Nvrmativ- bedlngungen abhängig zu machen. Als wesentlich erscheinen folgende Bestimmungen: a) Zettelbanken können sowohl in der Form der Aktiengesellschaft als in den übrigen vom Handelsgesetzbuch anerkannten Gesellschafts formen begründet werden. Im letzteren Falle müssen mindestens sechs persönlich haftende Thetlnehmer vorhanden sein. b) Der kleinste Nolenabschnitl darf nicht unter zehn Thaler betragen; nach Einführung der Goldwährung kann der Minimalbetrag noch um etwas erhöht werden. e) Von den auSgegebenen Noten muß wenigstens ein Drittel in baarem Gelde, der Rest vurch Wechsel bedeckt sein, welche mindestens zwei Unterschriften tragen und nicht länger alS drei Monate laufen. <I) Zettelbanken dürfen keine Waaren für eigene Rechnung erwerben, ihre eigenen Actien nicht beleihen, keine Blancocredite ertheilen, Wechsel mit weniger als zwei Unterschriften nicht diS- conliren. (Minorität: Zettelbanken dür fen Immobilien nur für den eigenen Geschäfts- bedarf, Waaren nur dann erwerben, wenn dies zur Sicherstellung gefährdeter Forderungen unumgänglich ist. Hypotheken weder erwerben noch beleihen, ebenso wenig ihre eigenen Actien beleihen, keine Blancocredtte ertherlen, Wecksel mit weniger als zwei Unterschriften nicht dis- contiren, Platzwechsel nicht rcdiscontiren.) (cU Minorität: Wenn Zettelbanken Depositen mit weniger als zweimonatlicher Kündigungs frist annehmen, so stehen diese hinsichtlich der Beveckungspflicht den Noten gleich.) e) Die Bank muß zur Vermervung sofortigen Eintritts der Liquidation ihre Noten an ihrem Haup'sitze unvorzüalich, bei allen ihren Zweig niederlassungen aber und, falls weder der Hauptsitz noch eine der Filialen an einem der größeren Handelsplätze Deutschlands ge legen ist, mindestens noch an einem solchen binnen einer bestimmten, möglichst kurz zu bemessenden Frist in klingender Münze ein lösen. f) Der Status ist in der Regel allmonatlick, auf generelle Anordnung des Reichskanzlers jedoch allwöchenllick, und zwar in einer durch das Gesetz fpeciell vorzu'ckreibenden möglichst durchsichtigen Form zu v<ioffen«lichen. Verletzungen der Normativbestimmungen sind mit Strafe zu bedrohen. 4. Den bestehenden Banken ist, vorbehaltlich der Bestimmungen in W. 3 und 1 des Gesetzes vom 27. März 1870, freizustellen, ob sie ihre Concession bis zu deren Aolauf ausnützen oder sick dem neuen Gesetze sckon früher unterwerfen wollen. Ersterenfallö leiden diejenigen Bestim mungen deö Gesetzes, welche größere Freiheit ge währen, auf sie keine Anwendung. III. In der vorigen Sitzung hatte die Kammer beschlossen, sich wegen Errichtung einer Tele graphenstation in der inneren Stadt an die Generaldireciion in Berlin zu wenden; zu gleich war die Telegraphendirection in Dresden um Befürwortung gebeten worden. Letztere, welche deshalb von Berlin mit Auftrag versehen worden, hat nun die Kammer um Vorschläge geeigneter Lokalitäten ersucht, dabei jedoch die Frage ange regt, ob es nicht vorzuziehen sein würde, eme bloße Annahmestotion mit Boteubeförderung in der inneren Stadt zu errichten. Bei der münd lichen Verhandlung über die Wahl eines Locals ist zugleich angedcutel worden, daß die Erledigung der Angelegenheit voraussichtlich sehr erleichtert werden würbe, wenn von der Handelskammer, beziehentlich von dem Handelsstande, die Kosten der Kabel legung von der alten nach der neuen Station übernommen würden. Nack längerer Beralhung wurde beschlossen, a) sich gegen den Vorschlag der Errichtung einer bloßen Annahmeftanon zu erklären, d) die Uebernahme der Kosten für die Kabel legung abzulehnen. IV. Weuer machte Herr Schnoor die Milthei lung, daß bei der letzten Versammlung des mittel deutschen Eisenbahnverbandes auf An trag der Leipzig-Dresdner Bahn die Beseitigung der Reverse beschlossen worden sei, welche verschie dene Bahnen seit dem Kriege her eingeführt und trotz der vielfachsten Klagen des Publicums noch beibehalten halten. V". Endlich wurde, da die beiden Vorsitzenden eine Zeit lang gleichzeitig von hier abwesend sein werden, Herr Stadtältester Härtel mit der inte rimistischen Führung der Präsidialgeschäfte be auftragt. Auf Grund des Prot okolls mitget heilt von dem Secretair vr. Grnsrl. habe daS Ministerium in seiner Vorlage der Kirche nur die Beaufsichtigung über den Religionsunter richt zugesprocken, aber es sei vom Minister von Falkenstein ausdrücklich erklärt worden, daß er diese Beaufsichtigung als die „Basis des Volks- schulunterrickteS" ansehe. Die Vorlaqen der Majorität der Synode, welche nach dem AuSsprucke des Regierungscommissars Gilbert Ungeheuerliches und Unerhörtes darböken, seien zwar entschieden der Tod der Schule, ein Tod von oben ; aber die Interpretation der Regierungs vorlage gebe keine große Hoffnung auf Erhebung der Schule zu einer selbstständigen Anstalt neben der Kirche. Ein Synodale, welcher Religionsprofessor ist, habe das Bestreben nack Selbstständigkeit der Sckule „Phantasie" genannt. Aus „Unkennt nis;. WaS er „Denken nach der Schablone" auf der Synode genannt habe und waS alle seine Ge sinnungsgenossen, eben der größte Theil der Sy node, auf Autorität hin geglaubt have, daS treffe mit jenen Gedanken zusammen, die ein ganzes Zeitalter hindurch den Gegendruck gegen die kalte, todte Orthodoxie geübt hätten. Der Philanthro- pinismus schon wußte unter der Zustimmung des vernünftigen Europa seine Schulen von der Geist lichkeit „gewichtfrei" zu machen. Nickt blos in der Pädagogik, auch im Staate hätte sich die Oppo sition gegen die confessionelle Einmischung der Ktrcke, und zwar in Preußen schon vor 50 Jahren festgesetzt. Referent bezog sich auf einen Erlaß des Oberconsistoriums in Berlin aus dem Jahre 1799. Einzelne Pädagogen, z. B. Stephani mit besonderer Schärfe deS Geistes, hätten für Tren nung der Schule von der Kirche gesprocken und geschrieben. Die Schule müsse fordern , von der Kirche losgelöst zu werden Die Versammlung beschließt darauf, in dieser Angelegenheit Folgendes öffentlich zu erklären: „Der Leipziger Lehrerverein verwahrt sich gegen die von der Synode geforderte Unter stellung der Sckule unter das neu zu bildende Oberconsistorium und hält es unter der Würde der Schule, ja muß es als höchst gefährlich erachten, wenn die Schule oder auch nur der Religions unterricht von einer andern als Fachbehörde be aufsichtigt wird. Jene Forderung ist um so mehr zurückzuweisen, als in ihr sich eine gänzliche Ver kennung der geschichtlichen Entwickelung der Schule kund gtebt. Ueberhaupl muß der Leipziger Lehrerverein der ersten sächsischen LandeSsynode die Befähigvng ab sprechen, in pädagogischen Angelegenheiten zu ent scheiden, nachdem die große Mehrheit derselben durch Rede und Haltung große Unkenntniß in pädagogischer Beziehung und Mangel an Achtung vor der pädagogischen Wissenschaft bewiesen hat." ttcichspostwesen. v. Leipzig, 18. Juli. Mit Italien wird vom 1. August an der Postanweisungsverkehr eingesührt. Höchster Betrag ist 200 Franken. Die Gebühr beträgt 4 Groschen für Summen bis 100, 8 Groschen für Summen bis 200 Franken. Der Coupon darf nur den Geldbetrag, Namen und Wohnort des Absenders, sonst keine weitern Mitt Heilungen enthalten. — Geldbetrag ist in Franken und Centimen auSzuwerfen, der Frank l 8'/« Groschen gerechnet. DaS k. baperffche )ber-Postamt Müncken hat die Postanweisungen auS dem Deutscken Reich zu sammeln und nack Italien zu überweisen. — AuS Italien können Summen bis 25 Thlr. für 50 Centimen, höhere Beträge bis 50 Thlr. für 1 Frank auf diese Art angewiesen werden. Äuch im PostanweisungSoerkehr mit Belgien und der Schweiz wird fortan (vom 1. August ab) der Frank zu 8'/« Groschen berechnet (statt 8»/« Groschen). Die nächste deutsch-mexikanische Post geht den 2. August von Southampton, die zweit- näckste den 10. August von Ltvervool (iin Transit durch England) nack Veracruz. Fahrzeit: 25 und 31 Tage. Die zweite Verbindung mit Mexico findet im Die Synode und die Schule. Am 29. Juni hat der Leipziger Lehrer verein die Synode und ihre Tendenzen betreffs der Schule einer Betrachtung unterzogen. Der mit dem Referat betraute Lehrer Kirchhofs stellte die Synode als eine erweiterte Diöcesanversammlung dar, auf welcher wiederum hierarchische Eingriffe in die Sckule sich geltend gemacht hätten. Das höhnende Gelächter und der grollende Worcdonner, welch oft genug angewandt worden wären, hätten diesen Theil der Synode, wo es sich um die Schule bandelte, zu einem äußerlich würdelosen gemacht. Aber die Synode habe besonders auch große innere Gebrechen. Trotz der sachlichen Einwendungen der in der Synode anwesenden Pädagogen have man in langen Reden nicht davon abgehen wollen, daß die Schule eine geknechtete Dienerin der Kirche sein müsse. „ES ist", so sagte der Referent, „auf der sächsischen Synode recht fühlbar her vorgetreten, daß die Kirche wahnooll immer noch meint, die Schule sez der Kirche wegen da; daß die Kirche sich immer noch als Eigen- thümerin der Sckule ansiehl." Man wußte, so fährt der Referent fort, seiten der geistlichen Sy- nodalen> daß jetzt, wo der Staat Miene mache, die Schule ganz unter seine Oberherrlichkcit zu nehmen, Alles daran gesetzt werden müßte, um den Schulwagen, der auf einem 'Nebengleise mit Loco- motioe der Kirche bereits voraus gedampft war, in das Geleis hinter die Kn che zurück zu schieben als gemeinen Packwagen. Wenn nun von einem gecstlccken Synodalen, welcher vor den liberalen Anwandlungen deö Ministertisches erschrocken, das Ministenum in der Weise angegriffen worden sei, „ „ . .. daß in Zukur.fl nur noch von einem Unterrichts-^ Transit durch Frankreich statt. Den 14. August Ministerium dre Rede fern werde, anstatt auch von I (Überhaupt den ll jedes MonalS'geht ein Dampfer ernem Ministerium deS Cultus, so meinte der auS Ll. Nazaire ab. der nach 20 Tagen in Vera- Referent. da sehe jener Mann zu schwarz. Zwar I cruz einzutreffen hat.
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