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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.07.1871
- Erscheinungsdatum
- 1871-07-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187107245
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18710724
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18710724
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1871
- Monat1871-07
- Tag1871-07-24
- Monat1871-07
- Jahr1871
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.07.1871
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LriarNo« und Lrocdltto» Jobarmr-golse 4/b. r-ors. Rrdicreur Fr. HLtton. ErreFÄnte v. Äedaction V.-L-er-ji» rcn >l—12 Ubr ^-truirzo «on 1—L Udr. nakme der iür die ncichst- genve Nummer bcstimmren berate in den Wochentagen d.« 3 Nhr Nachmittags. WpMtr TagebiM Anzeiger. Amtsblatt dcS Könizl. BcMzcriM und des NalbS dcr Stadt Lci»;jz. «ulkige VSVV. Abonoemrvtrprei» BterteljLbrliS l Tl'lr 7'/» Nqr., rv:l. Bringerlokn l Tblr. 1v Ngr. Zllscratt dir Spaltzülr I'/o Ngr. vrclamko llutrr d. Urdactiouoßrtch die Lpaltzeile 2 Ngr. Filiale ttto Klemm. Unirersitälsstraße 22, Loeat» Comptoir Hcunüraße 21. Bekanntmachung dcS Ministerimns des Inner», die Nutz« und Wurmkrankheil der Pferde betreffend. Die unter den Pferden in Frankreich berrsckende Rotzkrankheit legt für Deutschland die Gefahr Iter Einschleppung dieser Krankheil durch die h imkehrenden Truppen und Armeefuhrwerke sehr nahe. ! Während nun dieser Gefahr rücksichtlich der zu den Truppen selbst gehörigen Pferde durch gemessene Anordnungen der Bundes-Milntair-Verwaltung bereits vorgebeugt worden ist, findet sich daS Ministerium des Innern in Betreff der, den Militair-Eommandobehörden nicht unterstellten ILrmttfuhrwerke, die aus Frankreich zurückkehren, veranlaßt, hierdurch die Borschriflen der, Seile 4l flg. IdeS Gesetz und Verordnungsblattes vom Jahre >855 veröffentlichten Verordnung vom 30. März 1855, »polizeiliche Maßregeln bei der Rotz- und Wurmkrankheit der Pferde betreffend, unter dem besondern IHinweis darauf einzufchärfen, daß nach tztz. 1 und 12 der gedachten Verordnung bei einer, nach tVrfwdm nur Gefängnis; zu verbüßenden Geldstrafe bis zu 50 Thalern, jeder Pferdebesitzer, bei dessen l Ändm der Retz oder Wurm allsbricht oder krankhafte Zustände eintreten, welche den Ausbruch !k!t,'er Krankheiten befürchten lassen, verpflichtet ist, hierüber ungesäumt der Ortspolueibehörde Anzeige M Mlb<n und daß dieselbe Anzeigeverpflichiung auch allen, mir der Thierheilkunst sich beschäftigenden 1-n'oaen ohne Ausnahme obliegt, sobald sie an einem, ihrer Behandlung übergebenen Pferde rotz- kottr wurinverdächlige Krankheityeilserscheinungen wahrnehmen. ' Dresden, am 18. Juli 1871. Ministerium des Innern. v. Rostitz-Wall witz. Forwerg. Bekanntmachung. Mir Zustimmung der Herren Stadtverordneten haben wir beschlossen, den hier wohnhaften ^.'andwehrmännern und Reservisten, welche während des Feldzuges gegen Frankreich zum Dienste einberufen gewesen sind, ohne Unterschied der Truppe, zu welcher sie gehören, ;edock mit Ausnahme der notorisch nickt bedürftigen, eine Gabe von 12 Thalern für den Kopf zu gewähren. Wir fordern daher Diejenigen, welche an dieser Ehrengabe belheiligt zu sein wünschen, hierdurch >nf, ibre Meldungen in den Stunden von !» Uhr Vormittags bis Mittags 12 Uhr und Rachmittags ron 3 bis 6 Uhr im Eonferenzzimmer auf dem Raihhause und zwar bis zum 12. August d. I. zu f bewirken. — Leipzig, am 20. Juli 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. K o ch. Schleißner. Bekanntmachung, den Beischlcußencanvn betreffend. Tie.enigen Grundstücksbesitzer, welche einen Deischleusrencanon an die Stadtcasse zu zahlen baden und damit pr. Termin Johannis 1871 im Rückstände geblieben sind, werden zu dessen j sowrliaer Berichtigung aufgefordert. Leipzig, den 22. Juli 1871. DeS RathS Finanz »Deputation. Bekanntmachung. Wegen ReubaueS der in der Nähe des Sckützenhauses über daS Kühburger Wasser führenden Brücke am Leutzscker Wege ist daselbst von Montag Len 21. dsö. MlS. an bis zur Beendigung deS Baues der Reu- und Fährverkehr auszusetzen. Für Fußgänger ist ein Interims-Lieg angebracht, welcher auch für den Verkehr mit Hand karren benutzt werden kann. Leipzig, den 21. Juli 1871. Der Rath dcr Stadt Leipzig. Dr. Ko ch. Schleißner. Bekanntmachung. Die Ehefrauen der zum Dienst einberufen gewesenen Reservisten und Landwehrmänner, deren Ehegatten bereits in die Heimath beurlaubt und entlassen worden sind, werden hierdurch aufgefordert, die Unlerstützungsbücher unverweilt in unserem Quartier-Amte, RathhauS. 1. Etage, abzugeben. Leipzig, den 10. Juli 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Lampreckt. Bcrsttigming von Banplätzen. Von dem der Stadlgemeinde gehörigen Areale deS ehemaligen GeorgenhauS- und Pslanzgartens sollen fernerweil die noch verfügbaren Bauplätze an der rechten Seite der Blücberstrape zwischen der Berliner Straße und dcr projectirten neuen Straße an der Gasanstalt Dienstag den I. August d. I., von BorinittagS Itt Uhr an, versteigert werden und zwar in dreifacher Weise, nämlich zuerst die 4'an der Berliner und Blücher- ftraße gelegenen Bauplätze 8. 6. 8. des PareellirungsplaneS von 1780, 1010, l32o und 1725 lliEUen Flächeninhalt einzeln, dann dieselben nochmals zusannnen und endlich daS ganze obenbezeicknece Bauareal einschliestlich des an der Ecke der Blücherstvaße und der rro- lecttrlen neuen Straße an der Gasanstalt gelegenen Bauplatzes L. deS Parcellirungeplanes von 2825 LUEllen Flächeninhalt ebenfalls zusammen. Die Entschließung über den Zuschlag in der einen oder anderen Weise und die Auswahl unter den Bietern bleibt Vorbehalten. Tie an RathSstelle stallfindende Versteigerung wird pünctlich zur angegebenen Stunde eröffnet und jedesmal geschlossen werden, sobald auf den ausgeboienen Platz resp. Arealcemplex ein weiteres Gebot nickt mehr erfolgt. Der Pareellirungöplan und die Versieigerungsbedingungen liegen in unserem Bauamte zur Ein sichtnahme aus, woselbst auch Exemplare des Planes für 12'^. -A, sowie auf Verlangen Abschriften von den Bedingungen gegen die Evpialgebühr zu erhallen sind. Leipzig, den 10. Juli 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. I)r. Kock. Eerutti. ikllgesgcschilhtliche Uedcrslcht. Trr „Deutsche ReickSanz." meldet: Nachdem «.Majestät der Kaiser und König die Rau- »mg der Departements Eure, Seine In terieure und Somme durch die deutschen Trup pen befohlen haben, werden deingemäß^vas Gene- rnl-Eommando des 1. Armee-Corps und die 1. Timon den Rückmarsch in die Heimath anlreten. Ter Entwurf einer deutschen Civilproceß- i Lrvnung, wie er im preußischen Justizmini sterium bearbeitet worden, ist jetzt nebst den ,Mmen" veröffentlicht worden und auch im Buchhandel erschienen. Der „ReickSanzeiger" be merkt dazu: „Das Verfahren des vorliegenden Entwurfs beruht auf der einfachen Regel, daß jede kkzende Partei die beklagte mittelst eines Schrift- faoes zu einem Termin vorladen, und letztere der rorladenden Partei eine Gegenerklärung zustellen läßt, in welcher sie die ihrerseits aufzustellenden knMmrngSgründe darlegt. Im Termine selbst enden dann die Gesuche gestellt und die Verhand lungen geführt. Diese Reckisregel ist eine ganz «ilgemeine, in allen Rechtsstreitlgkeiten und allen Wanzen auzuwendende. Rur bei den Handels- md Amtsgerichten findet eine Abweichung insofern Hit, als die Gegenpartei auf einen ordentlichen Gerichtstag ohne vorgängige Bestimmung desselben pladen werden kann und sie auch nicht zur Zu- Mung einer Gegenerklärung vor dem Termin mpflichlel ist. Im Urkunden- und Wechselprotest !mi der Entwurf ein Verfahren mit materiell ftichränkter Defension, und in dem Ehe- und Enl- vüildigungSproceß ein solche- mit sehr erheblichen ilbweichungen. Im ganzen Proceßverfahren ist sM<t> überall ein rot her Faden, das Mün- l hkeitsprincip, sichtbar, und neben ihm spielt Ä> das sogenannte Mahnverfahren' eine hervor- »mde Rolle, indem dem Zahlungsbefehl bezüglich Mreiliger Forderungen bei nicht stattfindender Arügeleistung sofort die Zwangsvollstreckung folgt. T» die Eivilproceßordnung nur als ein Theil ack größeren Ganzen gedacht ist, so sind au- ihille vieienigen Momente fortgeblieben, welche lm Eioil- und Strafverfahren gemeinsam sind, kit die Organisation der Gerichtshöfe betrifft, ft rird die erste Instanz durch Land-, Han- dtli- und Amtsgerichte gebildet. Letztere M mit Einzelrichkern besetzt, während erstere enim colleaialttchen Charakter aufweisen. Vor dm Handelsgerichten gelangen alle handelsreckt- litin Streitigkeiten zum AuStrag, vor den Amts- Mibten alle solche, deren Werth die Summe von l»o Thalern nickt überschreitet, und gewisse schleu se Sachen. Für alle andern Streitigkeiten sind dir Landgerichte kompetent. Als zweite Instanzen zrlirn für die Amts- die Landgerichte, für diese and die Handelsgerichte die Qber-Landes- «erichle, während, wie bereits erwähnt, die dritte Wanz durch einen obersten Gerichtshof Mvek wird. WaS die Einiheilung deS Entwurfs, krr sich in mehrfacher Beziehung von dem für den -ärddeulscken Bund ausgearbeitet gewesenen unter- steidrk, betrifft, so zerfällt derselbe in 10 Bücker, jedes dieser in Titel und diese wiederum in Para graphen, deren Zc 8l eine fortlaufende ist uno mtt 783 endet. — Die dem Werke beigefügten auS- ührlicken Motive dienen dazu, ein klares Bild von dem Standpunct und der Anschauungsweise der Bearbeiter desselben zu gewähren." Aus Berlin schreibt die „Nat.-Ztg.": Von der Aushebung ver katholischen Abthei lung des CultusnzinisteriumS oder viel mehr der Vereinig>»g der katholischen und evan gelischen Abtheilung zu einer einzigen halte zwar als einer von der Regierung beabsichtigten Maß regel schon verlautet, aber die bereits erfolgte An ordnung der Ausführung dieser Maßnahme wird dennoch allgemein überrascht haben. Auf der einen Seite wird man sich, wie wir glauben, davor zu hüten haben, die Bedeutung der getroffenen Aende- rung an sich zu überschätzen, andererseits aber ist auch nicht zu verkennen, daß hiermit möglicher Weise der Anfang einer längeren und die wichtigsten Fragen berührenden Entwicklung gegeben ist. Zur Orien- tirung über die umnittelvare Bedeutung der im Cultusministerium cmgeordneten Aenderung dürften zunächst die folgenden Bemerkungen am Platze sein: Ter GesckäftskreiS der bisherigen katholischen ük>- theilung ist ein kleiner und von nicht sehr hoher politischer Bedeutung gewesen, wie sich theilweise schon daraus ergiebt, daß, während dir drei andern Abheilungen dcS CultusministeriumS auS acht bis sechSzehn ordentlichen Mitgliedern und Hülfsarbei- tcrn bestehen, die katholische Abtheilung nur drei Mitglieder zählt. Iyre Competenz erstreckt sich vorzugsweise auf die Wahrnehmung der Rechte deS Staats gegenüber denjenigen katholischen Kirchen, welche unter StaatSpatronal stehen, sowie auf die dem Staat durch dir Vereinbarungen mit dem väpstlichen Stuhl namentlich bei Besetzung der bischöflichen Stühle der katholischen Kirche zuge- wiesenen Rechte. Die Geschäfte dieser Abtheilung sind demnach rein politischer Natur und setzen für ihre Wahrnehmung ein bestimmtes religiöses Glaubensbekenn iniß keineswegs voran-; aber es ist natürlich, daß sic, einmal in die Hand einer be stimmten konfessionellen Richtung gelegt, aller dings in einer Weise erledigt werden können, in welcher daS HoheitSrecht des Staates über die Kirche wesentlich zu kurz zu kommen in Gefahr ist. Ganz besonders aber möchte die getroffene Maßregel durch den gegenwärtigen Personalbestand der katholischen Abtheilung hervorgerufen sein und als eine Nolhwendigkeit sich erwiesen haben. Man hat daran zu denken, daß der Direktor der Ab teilung und die beiden andern Mitglieder der selben erklärte Ultramontane vom reinsten Wasser sind. An die Mitwirkung solcher Räthe ist der EultuSminister bei seinen Handlungen gebunden, und e8 liegt auf der Hand, wie sie zumal bei Ausübung deS StaalSpatronals gerade für die Richtung Einfluß üben können, welcher die SlaarS- regierung nichts weniger als Vorschub zu leisten im staatlichen Interesse hält, und wie es gerade jetzt sehr wünsckenSwerth sein muß, die ohne Zweite sehr harmonisch gestimmte katholische Abtheilung nicht so „unter sich" zu lasten. Es wird ver- muthlich von Umständen abhängen, über welche man im clrrikahm Lager sich zu entschließen haben wird, ob die besprochene Anordnung sich auf die Bedeutung einer büreaukratischen Verwaltungs- Maßregel beschränken, oder aber zu dem Aus gangspunkt einer neuen staarlichkirchlichen Ent- wickelungSphase sich gestalten soll. Bezüglich der Excesse zu KönigShütte in Oberschlesien wird von amtlicher Seite mitgeiheilt, daß Niemand bei denselben getödtet wurde und nur zehn Personen Verwundungen davon- zelragen haben, von denen keine lebensgefährlich ist. So erfreulich auch diese Berichtigung ist, so bedauern wir Loch, daß dieselbe erst >etzl erfolgt, nachdem bereits durch in - und ausländische Blätter die erste Nachricht, baß sieben Personen getödtet und zwanzig verwundet worden seien, eine allge meine Verbreitung gesunden hat. Professor Friedrich in München ist vom Erzbischöfe seines ihm vom Könige verliehenen Beneficiums entsetzt worden. Als Grund dieser Maßregel bezeichnet der Erzbischof die Erklärung Friedrich s, daß er auch ferner noch geistlichen Beistand leisten wolle, so wie den Umstand» daß er dem Professor Zenfler die Sterbesakramente gespendet und die kirchliche Einsegnung der Leiche vorgenommen habe. Man sollte nicht meinen, daß in so schwerer Zeit, wie sie jetzt für einzelne Staaten ist, noch o läppische Dinge betrieben werden. Eine LebenS- rage für Frankreich ist die Neubildung einer Armee und seiner VertheidigungSmülrl; man ist dabei raich einig, daß Longwy, Toul und Verdun Festungen ersten Ranges werden sollen, die Nationalversammlung will die Nationalgarve fast übereinstimmend abschaffcn, man spricht sich für allgemeine Wehrpflicht aus, und Thiers allein eifert dagegen, daß die Armee „Hermaniflrt" werde, statt sie aus „den nationalen Elgenthümlichkeften' neu zu errichten. Das Alles macht sich ziemlich leicht; aber lange Kampfe und Schwankungen Hai es gekostet, ehe man sich für — Beibehaltung der Epauleties, Golvstickereien und Chevrons entschied. Einstweilen wird tue Nationalgarde bi- zur Fertig stellung der Armee beibehallen. Ter Belagerungs zustand herrscht immer noch in Paris; die Kriegs gerichte sollen endlich nächste Woche beginnen und zwar mit den zumeist Beschuldigten. Inzwischen muß aber doch bereits eine Art Musterung der zahllosen Gefangenen stattfinden, denn von Zeit zu Zeit werden deren — so 200 in voriger Woche — entlassen; für die große Mehrzahl werden aber in einigen Häsen mehrere namhaft gemachte große Transport-Schisse in Bereitschaft gesetzt, um die jedenfalls zahlreichen Lpfer einer späten, aber dann um so mehr summarischen Justiz nach Neu-Ealedonien zu bringen. Tie von der „Liberia" geurschten 'Nachrichten zur römischen Frage hinsichtlich der vom Papste für die eventuelle Wahl eines 'Nachfolgers angeblich getroffenen Anordnungen, erhallen durch die „Gazette d'Italie" vom 17. d. MlS. eine ge wisse Vervollständigung. Das Blatt meldet, daß d'e Eardinäle häufige Besprechungen hielten, um sich über die Eventualität einer künftigen Papst wähl zu verständigen. Tie Majorität drS heiligen Collegiums wolle weder von der Aushebung des Eonclave, noch überhaupt von einer vorzeitigen Papstwahl elwaS wissen. Der Wunsch nach einer Aussöhnung Mil der italienischen Krone be ginne in den Vordergrund zu treten und man suche vor Allem nach einem Eandivaien von ge mäßigten, Italien nicht feindlichen Ansichten. T as Blatt fügt hinzu, daß für die eventuelle Wahl des Carvinals Cornilo di Pietro viel Wahrschein lichkeit vorhanden sei. Cardinal Patrizi, dcr angeblich von Piuo IX. selbst bestimmte Nackfolger, der ziemlich free- sinnig gesinnt sein soll, beschäftigt sich, wie die „K. Z." berichtet, u. A. lebhaft mit dem Gedanken einer völligen Revolution in dcr geistlichen Tracht, welche ihren mittelalterlichen Zuschnitt verlieren und sich mehr der 'Neuzeit nähern soll. Seltsam! Also in Frankreich und Italien, den beiden tiesstgefallencn Staaten, hofft man Hülse von Kleiderstudien'. Auch in Oesterreich war noch 1800 das Erste — die Umgestaltung der Uniformen. Aus Breslau wird berichtet: Zu Anfang Juli kamen zwei im Königreiche Polen, Kreis Laök, Gouvernement Peter kau, ansässige Bauern zu dem hiesigen Rechtsconsulemen Burghcim, an welcken sie empfohlen waren, und baten denselben, ihnen doch eine Bittschrift anzufertigen. die sie ihrem in EmS weilenden Kaiser (von Rußland) überreichen wollten. Die beiden Bittsteller waren nämlich rn Angelegenheiten der gutsherrlicken und bäuerlichen Ablösungsverhältnisse auf die unerhör teste Weise betrogen worden, denn man hatte ihnen nicht allein zum größten Theile ihre Grundrechte entzogen und sie mit Gewalt zur Unlerschrrfr de« Recesses — daß sie mit allen Ansprüchen recht mäßig abgesunden seien — gezwungen, sondern jetzt sollten sie aucb noch nachträglich mir Ge nehmigung der bestochenen Beamten an den Guts herrn eine unerschwingliche Summe daraus ent standener Kosten beschaffen. Die der Berzweistung anheim gefallenen Bauern hofften nur noch beim Kaiser Gerechtigkeit zu finden, eine Voraussetzung, in der sie sich nickt getäuscht hatten. Der hiesige Rechls- conlulenl nahm sich der Bedauernswerten auss liebreichste an, stellte ihnen daS gewünschte Schrift stück aus, geleitete sie zur Eisenbahn und lheifte ihnen noch Rathschläge zur Ausführung ihres Ent schlusses und sonstiger Verhaltungsmaßregeln mit. In Ems stellten die Bauern sich an einer geeig neten Stelle auf, ihre Bittschrift hock haltend. Glücklicherweise bemerkte der seinen Spaziergang machende Kaiser die beiden Fremdlinge, und in dem er sogleick seinen Adjutanten absckickte, ließ er sich nach allen näheren Umständen genau er kundigen. Nock, an demselben Tage wurden die beiden Bauern auf Kosten LcS Kaisers in einem dortigen Gasthause unlergebracht und außerdem händigte ihnen derselbe Officier ein kaiserliches Gnadengeschenk von 50 Rubeln zu ihrer Rückreise t mit dem Versprechen ein, daß ihre Angelegenheit s aufS strengste geprüft und untersucht werden sollte. , Mil den freudigsten Gefühlen reisten die beiden
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