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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 31.07.1871
- Erscheinungsdatum
- 1871-07-31
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187107314
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18710731
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18710731
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1871
- Monat1871-07
- Tag1871-07-31
- Monat1871-07
- Jahr1871
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 31.07.1871
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»lußcoin^ x-dsei siaar.-, tu» !7Zi Kt«, ^ah» 4«p^ -t, Sen , Rep 28. ^ on« RvMI» Jllh-,M behaupt- pr- k.K, tust 18 «r 18 » >ber - ^ vgr. r°i».> «W I», . P« U, st 28'- «t -ftt Pr. H .'schkll. eie Prck a- > chm Na« ß der erM ^ n Zinse», » iesi^tw/« S. Ais kirr t W M«, Einl-ÜMz lconfnenz a- lachnchtm j>- snarliztÄi. 'g, St. kÄi. a. k-ugeiiiilo, Grrij, und j a. Lrmiq ru» Snsmla, Z^m. i. Am an, H. de Passt, lr. aal ^jitm, H. dt Puff«, itz, w. Schwei, p. j Palm«, r Rotttidsm, a. Ha»- ,, H. de Riifie. Hotü HaHe. id urz, Hvl.l sr. Frtiltrg. irülier Hau», men, k, und )., Patwdim tagdedurg, H«I St. Gckd» hn. H. de Prüft ichtenau, Hotel, nberg, und tzer Schwan. ilituUnrnt at ». Berlin, Hotü c. au» Lotlba», l. Brvnen, Gt. und zoldne« Sieb. H. de Nulfie. id a. Fulda, Hotel Berlin, Hotel ktsdrn, und St. Frankfurt. >t Berlin, est, Hotel M> Hrscheftrt lägltch früh 6»/, Uhr. iUbilllon «et <o»rbttto» Zohaoniügafs« 4/L. «edactmr Fr. HLttnn. -pachstmid« d. Nrdattioa »«m»-,«»»» n—l» u»r »ich»matz« ov» 4—L UN». drr für dir nitchst. Nummer bestimmten t» den Wochentage» W 8 llhr Nachmittag-. MW-rr „Tageblatt Anzeiger. LmtSblM dü Kimgl. Bezirksgerichts und der Raths der Stadt Leipzig. Montag den 31. Juli. A^li,e SOSO Ztbonirrnrnloprrt» «tertrljLknrlich l Thlr 7'/, N tncl. Brmgerlobn l Thlr. 10 ' Inserate die Spaltzeile 1'/« Ngr. Leclamc, metrr b. »rdactionn-rtch die Spaltzeile 2 Ngr. Filiale Otto Klemm. UniversitäkSstraße 22, Local - Lomptoir Hainstraßerl. 1871. ch) 'SG> von 1882 lw BoÄ r3. Lnelchl ro'/.- r«» Mtbl Atz! *T»lkchI Cour» in! M m rafs.rp > Bekanntmachung, die Brandcatasternummern betreffend. Mehrfache Zuwiderhandlungen veranlassen unS, die Vorschrift in tz. 58 der Verordnung vom ?. August 1862, wornach die Brandcatasternummer an dem Hauptgebäude eines jeden Grundstücks, ' eine vor dem geschloffenen Gehöfte sichtbare Weife, oberhalb deS HauptzugaugS anzubriugen ist, Rachachtung einzuschärfen. Zu Verhütung leicht möglicher Irrungen bestimmen wir ferner, daß die Brandcatasternummern ! viereckigen Blechschildern von der bisher üblichen Größe, und zwar in Lbtheilnng ä des Brand- tstrrS (der inneren StadD mit goldner Schrift auf blauem Grunde, in Lbtheilnng L (den Ber xen) mit schwarzer Schrift auf weißem Grunde, in Abtheilung 6 (vor den Thoren) mit gelber jrist auf braunem Grunde aufzumalen sind. Die Grundstücksbesitzer haben demgemäß bis 1. August dieses IahreS auf eigene Kosten undeutlich oorbene Brandcatasternummern zu erneuern, oder wo dergleichen überhaupt noch nicht vorhanden d, anzubringen. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften oder Ättchtbeachtung derselben werden t Geld- oder Haftstrafe geahndet. Die nach Ovigem veränderten Brandcatasternummern für diejenigen Gebäude in Abteilung 6, welchen bisher bereit- richtige und deutlich erkennbare dergleichen angebracht gewesen, werden von ' auf öffentliche Kosten angeschafft und angeschlagen werden, wogegen dies die Besitzer von solchen mdstücken in Abtheilung 6. an denen entweder unrichtige und undeutliche, oder überhaupt noch « Brandcatasternummern sich befinden, auf eigene Kosten zu besorgen haben. Leipzig, am 7. Juli 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. Dr. E. Stephani. G. Mechler. Leipziger Parthen - Regulinmg ! der Genossenschafts-Versammlung werden die Mit folge Beschlüsse- der Genossenschafts-Versammlung werden die Mitglieder der Genossenschaft nt ersucht, 2 Thlr. auf die Einheit mit 15 Ngr. bis zum 31. dieses MonatS, 15 - bis zum 31. Juli a. o., 15 - biö zum 30. September a. e. 15 - bis zum 30. November a. e. Herrn Einnehmer Greif auf der RathS - Einnahmestube gegen dessen Quittung einzuzahlen. Zugleich werden Diejenigen, welche noch mit einer im vorigen Jahre ausgeschriebenen Raten - ung in Rest geblieben sind, unter Hinweis auf die Bestimmung in 6. 32 der GenoffenschaftS- l'orduuua zur ungesäumten Zahlung aufgefordert. Lnpyg. am 10. Mai 1871. Stadtrath Dr. Vogel, Vorstand. Versteigerung Hn Bauplätzen) Bon dem der Stadtgemeinde gehörigen Areale deS ehemaligen Georaenhaus- und PflanzgartenS I sollen sernmveil die noch verfügbaren Bauplätze an der rechten Seite der BlücherstraHe zwischen der Berliner Straße und der projectirten neuen Straße an der Gasanstalt Dieattag den L. August d. I., von Vormittag- Lv Uhr au, jvastetgert werden unk »war in dreifacher Weise, nämlich zuerst die 4 an der Berliner und Blücher- k llen Flächeninhalt etuz, ß«»zr obenbezeichnere Bauareal Mnen neuen Straße an der Gasanstalt gelegenen Bauplatzes 8. des ParcellirungSplaues von 2825 lllEllen Flächeninhalt ebenfalls zusamnreu- Die Entschließung übep den Zuschlag in der einen oder anderen Weise und die Auswahl unter den Bietern bleibt Vorbehalten. Die an RatWielle stalisindende Versteigerung wird pünctlich zur angegebenen Stunde eröffnet > «nb ledeSmal geschloffen werden, sobald auf den ausgebotenen Platz resp. Arealcomplex ein weitere- ^ Gebot nicht mehr erfolgt. Der Parcrüirungsplan und die Versteigerungsbedingungen liegen in unserem Bauamte zur Ein sichtnahme aus, woselbst auch Exemplare deS Plane- für 12'/, »pk, solM uns.Verlangen Abschriften von den Bedingungen geaen die Eopialgebühr zu erhalten sind. ul: 1871. Der Math der Stadt Leipzig. vr. Koch. Cerutti. oreisawer rversc, namncy zurrzr me » an oer verunrr uno «cucprr- HEIDE, VENVI vikvkLvtH UUV al eiuschltestliq» des an der Ecke der Blücherstroße und der pro- Lnpzig, den IS. Jul: 1871. Vermiethung. DaS drr Stadtgemeinde gehörige, am Ranstädter Steiuweg -kr. 7«/LS»A« gelkgene H-»s« und Goeteugruudstück, die ehemalige Amtswohnung deS Pfarrers an der Jakobskirche, soll so »te eS steht und liegt von, I. Oktober d. A au auf S Jahre den Meistbietenden »mntelhet werden. Mr beraumen hierzu Termin au RathSstelle aus Douuerstag Heu 10. August d. I. >»r»ittags 11 Uhr an und fordern Miethlustige auf, ln demselben zu erscheinen und ihre Nittharboie zu eröffnen. Die LicitatwnS- und VermiethungSbedingungen, sowie ein Sit«ationsplau und Grundriß de- zu «n»«he»den Grundstück- liegen schon jetzt an RathSstelle zur Einsichtnahme an-, es wird auch das Gnu, bst lick Mittwoch den 2. August d. I. Vormittag- von 10—12 und Nachmittags von 2—4 Uhr z« Besichtigung geöffnet sein. kchzig, den 28. Jul, 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. Eer, Bekanntmachung I, einige strastenpolizeiliche Anordnungen betreffend. Wir bringen hierdurch die zur Erhaltuna der Ordnung, Sicherheit, Bequemlichkeit und Reinlichkeit auf den öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen hier bestehenden Vorschriften in Erinnerung und verordnen zugleich wie folgt: 1) Jedwede Verunreinigung der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze, der an denselben gelegenen Baulichkeiten und Anlagen sowie der dortselbst etwa befindlichen, dein öffent lichen Interesse dienenden Gegenstände, alS Hallen, Buden, Stände, Säulen u. s. «. ist verboten. 2) Jeder Grundstücksbesitzer hat dafür zu sorgen, daß der läng- der Straßenfronte seines Grundstücks befindliche Theil der Straße und zwar bei gepflasterten Straßen b>« zu deren Mitte, bei anderen bis mit der Tagerinne an jedem der von unS sestgestelllen Kehrtage in den NachmittagSstunden von 2 bis 4 Uhr gekehrt und vollständig gereinigt werde. Hierbei ist zur Verhütung von Staub bei trockener Witterung die zu reinigende Fläche gehörig mit Wasser zu besprengen und die zusainmengckehrten Haufen gleichmäßig anzufeuchten. AlS Kehr tage werden bis auf Weiteres festgestellt: DienStag, Donnerstag und Sonn abend jeder Woche und fall- einer dieser Tage auf einen Festtag fällt, der Tag vorher. 3) Bei Schneefall und Frost hat jeder GrundstückSbesitzrr längs der Straßenfronte seines Areals den Fußweg und die Tagerinne von Schnee und Eis zu reinigen, den Schnee aus der Fahrbahn aber bis zu deren Mitte zusammenzuschaufeln und an der nach der Straße zu gelegenen Seite der Tagerinne in Haufen bringen zu lassen, auch bei Glätte durch wtederhoues Streuen von Sand, Asche oder Sägespänen für Erhaltung eines sicher gangbaren Fußweges zu sorgen. 4) DaS Ausschütten von Unrath in die Schleußen-Einfalllöcher ist verboten; auch haben die Grundstücksbesitzer die vor ihren Grundstücken befindlichen Straßenschleußenrechen fort während rein zu halten. 5) Der in den Tagerinnen sich sammelnde Unrath ist mit dem Straßenkehricht in Haufen zusammenzubringen und nicht etwa in die Einfalllöcher der Nebenschleugen zu kehren. 6) Kehricht, Stroh, Papiere und Küchenabsälle sind nur innerhalb der oben unter 2) geordneten Kehrzeit zu dem Slraßenkehricht zu schütten, anderer Abraum auS den Grundstücken aber, alS Asche, Bauschutt, Scherben, Muschelsckaalen, Steine und der gleichen oder Schnee und EiS, sowie der von den Dachreparaturen herrührende Ziegel- und Schieferschutt ist weder zu den Kehrichthaufen auf die Straße zu bringen noch mit dem HauSkehricht vermischt den RalhSkärruern zur Abfuhre zu geben, vielmehr lediglich auf den hierzu durch Anschlag und öffentliche Bekanntmachung bestimmten Plätzen abzulagern. 7) Das verladen von Material aller Art und namentlich das Auf- und Abladen von Kohlen, Schutt, Saud, Erde, Baumaterialien und dergleichen hat in der Werse zu geschehen, daß hierbei das Ausschütten oder Abwerfen auf die Straße, beziehentlich das Lagern daselbst, vermieden wird; das Aufhäufen und Liegenlaflen der vorberegten Gegen stände aut össrntb.^er»' ltpq«»7"<?77Ssttn^kNW PAttzen «nvrnsdesvnptve vor den bei'Neu bauten gestatteten Bauplans» ist unzulässig. 8) Wenn außer der regelmäßigen Kehrzeit beim Auf- und Abladen oder beim Auspacken von Maaren oder MeubleS, beim Abtragen von Kohlen, Holz, Torf, Stroh und anderen Materialien die Straße verunreinigt worden, so is» dieselbe von dem betreffenden Grund stücksbesitzer sofort nach beendigter Arbeit zu reinigen und der Abraum bei Seile zu schassen. 9) Z'^n Transport von Kohlen, EoakS, Asche, Sand, Kalk, Bausckutt und dergleichen, sowie zur Abfuhre von Dünger und Jauche sind vollständig dichte Gesäße, heziehenllich mit Stroh und Schutzbretern wohlverwahrte Kastenwagen zu benutzen, rnpaigL St roßen- Verunreinigungen aber durch diejenigen Personen, welche den Transport oder das Abführen bewerkstelligen, selbst oder auf deren Veranlassen sofort zu beseitigen. ^ lo) Die Vornahme von Reinigungsarbeilen ieder Art auf öffentlichen Wegen, Slrqnen und Plätzen und namentlich daSLpülen der Wäsche an den öffentlichen Brunnen und Sondern, das Waschen der Wagen und das AuSklopfen von Teppichen, Decken und dergleichen auf Straßen und öffentlichen Plätzen ist, resp. unter Aufhebung unserer Bekarmtrnachuptzwom 9. Mai 1860 verboten. . Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Geldstrafe bis zu Zwanzig That«ipr oder mit Hast bi- zu vierzehn Tagen geahndet werden. 4L ; Leipzig, am I. Juli 1871. Der Rath ^er Stadt Leip^i^^ Dr. E. Stephani. Bekanntmachung. vr. Loch. serutti. Herren Entleiher dagegen an den letzten drei Tagen der nächsten Woche, am 10, 11. und 12. AugirH gegen Zurücknahme der Empfangsbescheinigungen abzuliefern. ^ > .- Leipzig, am 31 Juli 1871. Die Verwaltung der Universitätsbibliothek. Eine ernste Frage fir das Wachsthum unserer Stadt. Leun mich Jemand fragte: wie fange ick's an, «m m Leipzig ohne allzu große Losten mit den Aemgen in einem Hause allein zu wohnen? — st ribde ich ihm antworten müssen: ziehen Sie »isl Land. Ein Leipziger, der gesund und be» baM wohnen will, ohne daß ihn die Tochter deS Wrik- mit ihrem Clavierspiel jedesmal zu den Eliidm belästigt, wo er am wenigsten gestört sein rill, »,d die Lnaben deS Mitbewohners im oberen Ävckwerk ihn durch das Dröhnen der Decke freund lich au ihre Nähe erinnern, wohnt den Sommer iier i» Plagwitz, GohliS, Connewitz, Abtnaun- prs, Zsäwcher oder, sonst wo, nur nicht in Leip- m; im Winter nimmt er die Uebelstände in den «ich Wenige reiche Leute bewohnen ihr Hau- -llno, meist kommen 3, 4, 6, auch 20 und mehr ismilirn ans ein „Grundstück" — ziehen Sie aus'S kud! — Der so auS der Stadt Verwiesene wird «öS au die großen Baufiächen erinnern, die sich, j» beiden Selten d,r Connewitzer Straße, zwischen > der Plaqwitzer Straße und dem Schleußiger Wege, «o Pfafsendorf nach Eutritzsch zu au-dehnen, er mrd un^ sagen, daß er gern etwas weit von der anreu Etadt wohnen wolle, nur nicht gerade auf Km kaute-, er sei dock, einmal Leipziger und habe sei» Geschäft in der Stadt. Sebr schön, werden mir ihm antwoiten, aber für billige Häuser ist da iterall kein Platz. Gehen Sie an s Ende der Westvorstadl, an die äußerste Grenze der Zeitzer Vorstadt, — selbst weit draußen vor der Stadt ragt an einsamer Straße die Mirthkaserne, wo möglich schon mit 4stöckigen Hintergebäuden. Hier und da giebt es „Villa-", aber die sind natürlich nur für reiche Leute. Kurz — er muß aus'S Land! Woher kommt daS? Gewohnheit und Vor- urtheil erklären viel, aber nicht alle-. Besonder- in neuerer Zeit hat der Drang nach „cottsgos", hat die Einsicht von den gesundheitlichen, geselligen, sittlichen Nachtheilen de- engen Zusammenwohnens zahlreicher Familien in einem Hause sich sebr ver breitet. Leipzig wird nächstens Baugenossenschaften zur Errichtung von Einfamilienhäusern haben, aber man täusche sich nicht: auf dem städtischen Wctchbildc werden sie schwerlich ihre Thätigkeit entfallen. Uebrrall ist nur die Rede davon, „in der Nähe von Leipzig", d. h. auf dem Lande zu bauen. Wir werden einen Kranz schöner Bau plätze um die Stadt für die spätere Zukunft auf. heben, einstweilen aber stehen die Aussichten für unsere Nachbardörfer günstiger. Woran also liegt eS ? Wenn eine Anmhl Männer, die von dem tief greifenden Einflüsse der Wohnung auf ihre und ihrer Kinder leibliche und geistige Gesundheit durchdrungen sind, sich zusam'menihun, um ihr Bedürfniß noch guten und gesunden Wohnungen im Einklang mit ,hrem Geldbeutel zu beftiebipen, so wird daS neue Viertel, daS sie gründen, für den Ort, den sie dazu wählen, gewiß eine reckte Zierde werten, und es braucht me Gemeinde wohl kaum zu fürchten, daß ihre Interessen dabei zu kurz kommen. ES muß Jenen z. B. ia selbst daran liegen, mir dem Mittelpuncte deS Verkehrs und mit den übrigen Sladttheilen wie unter ein ander durch gute Wege verbunden zu sein ; sie werden gewiß für Reinlichkeit, für zweckmäßige Beseitigung der Abfallstoffe, kurz für jede Art des öffentlichen ComfortS in ihrer Colonie nach Bedarf sorgen. Sie werden freilich möglicherweiseder Ansicht sein, daß gut chaussn te Straßen mit Bürgersteigen von Mosaikpflaster, zwischen den einzelnen Grundstücken auch bloße Promenadenwege ihren Zweck vor der Hand vollständig erfüllen, daß zum Pflastern und zu Granit-TrottoirS später immer noch Zeit sei. Bei ihnen, werden sie ineinen, seien die Wege zum Gehen, Fahren und Rciten da, der Zweck, daS zu dichte Zusammenwohnen zu vermeiden, werde durch ihre Gärten besser erfüllt. Sie werden also die Breite der Wege danach bemessen und bei dieser Methode — wenn sie bedenken, daß z. B. die Grinuna'sche Straße mit ihrer durchschnittlichen Breite von ca. 22—24 Ellen den concentrirteften Verkehr bewältigt — allerdings kaum zu 60 Ellen breiten Straßen gelangen ; 24 bi« 3o Ellen für die Haupt-, 18 oder 20 Ellen für die Neben straßen mögen ihnen ausreichend erscheinen, falls nur die Paralleistraßen nicht zu wett auseinander liegen. Vielleicht sind Leute unter ihnen, die an die alleinseligmachende Kraft des Rechteck- nicht glauben wollen, vielmehr der Meinung huldigen, ein Zusammenstoß von Fahrzeugen u. dergl. sei nirgend- schwerer zu vermeiden, als bei recht winke liger Kreuzung, die zugleich für iede diagonale Richtung einen großen Umweg erheische. Ja eS , giebt sonderbare Käuze, welche eine leichte Bogen linie, wo sie sich der Bodengestaltung anschmiegk, 'der schnurgeraden Linie vödzirhen mch-dtkft m .ihrer ausschließlichen Anwendung für langmeiAff 'erklären.— ' - ' ', ! Betrachtet nun aber unsere künftige BaugisM s schüft sich VaS Leipziger Bauregulativ, so wird sie s bald einsehen, daß sie mit ihren querköpfigen Ideen » hier nicht zurecht kommt. Denn danach ist hes- ; Entwerfung eines Bauplan- für einen neaeff , Stadttheil vor allen Dingen auf die „Geradssth-s j rung und recktwinkelige Kreuzung der Straßen" ' Bedackt zu nehmen; ehe ferner nickt die Anlegung von Granit-TrottoirS verbrieft und sicher gestellfist, darf an Bauen nicht gedacht werden; Pflasterniig ist durchaus die Regel. eS müßten denn technische Schwierigkeiten entgegenstehen oder der Rach selbst aus sonstigen Gründen die Chaussirung verziehen; Ricktung und Brcite der Straßen, sowie etwaiger Brücken und Stege, die Größe, Gestalt und Lage der öffentliche Plätze, die Baufluchtlinien, die Art und Höhe der Einfriedigung der Grundstücke nach der Straße zu — Alle- bestimmt der Rath; auS* drücklich ist aber vorgeschrieben, daß Hauptstraßen nicht unter 30, Nebenstraßen nicht unter 21 Ellen breit sein dürfen. Dabei rst da- Areal auch zn den Hauptstraßen unentgeltlich herzugeben; nur für daS zu öffentlichen Plätzen erforderliche Land und wo die Straßen breite über 4» Ellen ansteigt, ' w rh d.e Hälfte de- Wertheö rer^ltet. -
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