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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.08.1871
- Erscheinungsdatum
- 1871-08-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187108075
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18710807
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18710807
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1871
- Monat1871-08
- Tag1871-08-07
- Monat1871-08
- Jahr1871
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.08.1871
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Hof »uoä a'Elbing, «lau, Hotel p -kschrckt ti-lich frühsh, Uhr. f Wchütn ad trptdillo» zchav-gaffe 4/5. . »etaclmr Fr. Hält«,, b. Redaction ! »r, It-ir Udr »«, 4-t Ubr. w für dir nächst- ßomrr bestimmten , i, den Wochentage« fällst Nachmittags. Kipilger Tagtblalt Anzeiger. Amtsblatt drS Königl. LezickSgmchtS und der Raths der SM Leipzig. Montag den 7. August. Auslaut WO«. .^dovcc:»rnt»rrkt» Blertel'.LNr'.IÄ 1 Tl lr 7'/, Nor , trrcl. Bringrrlodn l Tblr. 1" Nge. Znsrralr dte Spaltzeile l'/« Ngr. Lrclamro ootrr d, vldanltoaostrich die Spaltzeile 2 Ngr. Filiale Ltto Klemm. Unwcrsuätsstraße 22, Loral-tiomplotr Hainstraß« 21. 18N. Der Bekanntmachung. Der Wiederbeginn deS Unterrichtes in der vereinigte« Freischnle kann wegen baulicher am 8. d. Mts. noch nicht erfolgen. rpuncl, mit welchem der Unterricht wieder eröffnet werden soll, wird später bekannt t errvrn. npzig, am 4. August 1871. Die Schultnspection. Der Superintendent. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Lechler. vr^Koch^ Wlffch, Res. Bekanntmachnng wird vom Montage den 7. d. Mts. an biS zur Beendigung der daselbst mden' Pfiasterarbeiten für Fuhrwerk gesperrt. zig, am 3. August 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. Schlei Dir Magaztngaffe linden Pflasterarbei vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Zum Behuf der gegen daS Ende jedes akademischen Halbjahre- zu haltenden Revision der «isiiätßbibliothek werden die Herren Studirenden, welche Bücher entliehen haben, aufgefordert, w den letzten drei Tagen der gegenwärtigen Woche, am 3., 4. und 5. August, alle übrigen m Entleiher dagegen an den letzten drei Tagen der nächsten Woche, am 10,, 11. und 12. August l HMknahme der Empfangsbescheinigungen abzuliefern. keiW, am 31. Juli 1871. Die Derwaltnng der Universitätsbibliothek. daß die Leipziger Volksschulen nicht rnehr so un bestreitbar den ersten Rang einnehmen, wie einst- mal-, davon ist der Grund wohl in der ersten Linie in der Ueberfüüung der Schulen und der einzelnen Elasten zu suchen. Während man, z.B. in Hamburg eine Schule mit mehr als 200 Kin- deru bereits alS überfüllt betrachtet, haben wir deren 3 mit je über 1600, eine davon mit über 2000 Kindern! Um nur auf die Zahl von 800 zu kommen — vom pädagogischen Standpunkte noch ein allzu großes Zugestänvniß — müssen wir aus den 6 kinderreichsten Schulen deren 12 machen. Unser Schulbudget geht also voraus sichtlich ernem starken Wachsthum ent gegen. Doch Leipzig ist eine gesund aufblühende Stadt. Und Ah denke viel zu groß von dem Werth der Volksbildung, um tue Vermehrung der Lasten. die uns um ihretwillen erwächst, schlechthin für einen Rachtheil zu achten. Rur fragt eS sich, ob dies gerade auf dem Wege der Schulgeld-Auf hebung geschehen soll und ob wir eben jetzt wohl thun, nach dem vorliegenden Anträge eine sichere Einnahme von 30,000 Thlrn., wie sie das Schul geld mit Ausschluß der I. Bürgerschule bildet, ohne Roth in die Schanze zu schlagen; ich denke, wir sagen mit dem sparsamen alten Herrn in der bekannten Geschichte lieber: „ganze 30,000 Thlr.", und nicht: „lumpige 30,000 Thlr." Allein, hält man uns ein, die Erhebung des Schulgeldes ist ungerecht, denn — ein Gymnasiast kostet der Stadt jährlich 38 Thlr., folglich muß ihr ein Kind an der BezirkSsckule möglichst ebenso viel kosten, sonst „wtrd auf die Ausbildung der Kinder der Bemittelten bedeutend mehr auS Ge- meindeniitteln vevmandt als auf die Ausbildung der Kinder der wenig Bemittelten und Mittel- Zur Schulgeld-Frage. Die Krage der Aufhebung deS Schulgeldes an losem Mtlichen Volksschulen, welche bereilS I stHn bei uni ventilirt worden ist, wird in Kurzem ' «ii M unser Stadtverordneten-Collegium be- Wgru, ES ist dessen Aufhebung an der II. bis V. AuMule und an den Bezirksschulen bean trage. Kau stellt unS damit gerechtere Vertheilung der öffentlichen Lasten und Verwirklichung der Idee der allznunueu Volksschule als eines der wich tigsten Schulte zur Lösung deS großen socialen PEaiS ue Aussicht. ES st» 5.rr gestattet, von dem nüchtern prak- ' «ticha Standpunkte eine- Leipziger Bürger- auS -tu s«r Worte über die Frage zu sagen. Ob MM in anderen Städten oder bei einer wesent lich gleichartigen ländlichen Bevölkerung die Sache arderS liegt, laste ich dahin gestellt. Fragen wir Machst, wie es bei unS au-sieht; alle wahrhaft furchtbaren Reformen müssen ja doch an das Be stehende anknüpfen. Ln Aufwand, welchen die 5 Bürgerschulen, die r BezirkSschulen, die Raths- und Wendler'sche Knischule und die demnächst zur Auflösung kom mode SrbeitShanSschule im gegenwärtigen Jahre «msachen, beläuft sich in runder Summe auf l'VM Thlr., ungerechnet die Verzinsung des in der Schulgebäuden steckenden CapitalS, wofür wir »och etwa 40,000 Thlr. hinzufügen mögen; macht i» Ganzen 210,000 Thlr. Davon werden durch die Schilgelder aedeckt 48,000 Thlr., au- Stif tungen, hauptsächlich für die zuletzt genannten Schal«, stießen ca. 9000 Thlr., der gesammte Rest m 153,000 Thlrn. bildet eine gemeinsame stidüsche Last, welche durch Steuern und beziehent lich »ü den Erträgnissen deS städtischen Vermö gens «spbringen ist — eine nicht geringe Summe, wenn Nr an- erinnern, daß z. B. noch im Jahre 1888 bat gesammte Erträgnch der städtischen Stomu sich auf etwa 120,000 Thlr. belief. In drwsÄe» Jahre giuaezi — um daran gleich hier zu emmnu — die beiden Bezirksschulen, biS dahin Lmeuschllleu, von dem Armen-Directorium auf die SM Ldrr; damit wurde einer der bedeutungs vollsten Schritte in der Organisation unsere- Schul wesens vollzogen, der stets unßliche Charakter be sonderer Amenschulen beseitigt und zugleich der Einfluß der Aeaeinde auf da- Schulwesen gebüh rend in den Vordergrund gerückt. — Von dem obigen Betrage deS Schulgelde- von 48,000 Thlrn. kommen 15,500 Thlr. auf die I. Bürgerschule mit i?'ü Lindern: bei ihr beträgt daS Schulgeld vr. Kopf 6 biS 16 Thlr., während an den übrigen Bürgeritulen 4 biS 8, an den Bezirksschulen nur 1'/, bi- 3 Thlr. zu zahlen sind. An der II. biS V. Bürgerschule sind 1870 von 4446 Kindern zusammen 24,800, an den beiden Bezirksschulen von 3829 Lindern 7800 Thlr. Schulgeld zu ent richten gewesen. Die vereinigte Frestchule und die SrbritShausschule, an welchen kein Schulgeld gefordert w»rd, zahlten zusammen noch 872 Kinder. «Mdem ist für eine nicht unbedeutende Hahl «r Lindern, die iu den obigen mitbegriffen sino, da« Schulgeld au- der Armencaste und aus Stif- tuga bestritten worden. Lern vorstehenden gemäß ist auch der Procent - I»I von dem Gesammt-Aufwand, welcher durch tat Schulgeld gedeckt wird, bei den einzelnen Scholen sehr verschieden; bei der 1. Bürgerschule tstcht er (von der Verzinsung de- BaucapitalS ha üerall abgesehen) 50 Proc., bei den übrigen Bürgerschulen zwischen 25 und 35 Proc., bei den EkzÄschulen nur 16 Proc. Ter Aufwand selbst ist Y. stopf durchschnittlich um so geringer, je größer die Zchl der Kinder in einer Sckule ist. Freilich > llüleugbaren Rachtheil der Unterrichtszwecke, »ir der Zahl der Kinder die Schwierigkeit de- und deS erziehenden Einflusses wächst; losen".*> Offen gestanden, ist mir diese Folgerung nicht ganz verständlich. Hätte man gesagt: Folg lich muß das Schuldaeld an den Gymnasien noch mehr erhöht oder die Gesammthcit der Staats bürger, wenigstens rin größerer KreiS, zur Tra gung dieser Last mit herangezogen werden, so könnte man sich da- eher gefallen lasten. Aber die Hereinziehung de- eben berührten Verhältnisses scheint überhaupt nicht sehr geeignet, bie Auf klärung der Sache zu fördern. Und nur daran will ick erinnern, daß es manchem Vater, welcher einen Sohn auf dem Gymnasium und gleichzeitig ein oder einige Kinder in der Bürgerschule hat, weil schwerer wird, das hohe Schulgeld dort zu erschwingen, als daS niedere hier; denn der Um stand, daß die abstracte Classification des Berichts ihn dort zu den „Bemittelten" zählt, während sie ihn hier unter den „wenig Bemittelten" rangiren laßt, wird ihm kaum die Last erleichtern. Bei läufig gesagt, in der PaulSkirche, auf deren Ver handlungen die Freunde der Schulgeldaufhebung sich doch sonst gern beziehen und wo man die Frage unleugbar von einem hohen idealen Sland- punct aus betrachtete, wurde eS für wünschenSwerth erachtet, „den unentgeltlichen Unterricht auf allen, also auch den höheren, öffentlichen Bildungs anstalten als Grundreckt zu erklären", während unser Herr Referent dem Staate, wenn auch in etwa- verschämter Weise, den Raih erlheilt, sich diesen, den höheren Schulen, gegenüber auf den Stanvtpunct deS nackten „Rechtsschutzes" zurück- zuziehen und alle Culturentwickelung der freien Vereinigung der Einzelnen zu überlasten; alS ob die Volksschule nicht auch zur Cullur-Entwickelung gehörte! Die Pariser Commune hat wenigstens den Muth der Consequenz besessen, als sie — gleichzeitig mit der Vernichtung aller MietbzinS- forderungen — die Unentgeltlickkeit jeglichen Unter richts decretirte. Wie begründet man nun aber die Forderung, *» Autackten der Subcommiss»'» des SchnlaussKusses, 8. 7 (Majorität). daß bei den Volksschulen der Staat „oder seine Slellvertreterin, die Gemeinde" nicht nur einen Theil, sondern den ganzen Aufwand tragen soll ? Ftichts einfacher als das. Bekanntlich übt der Staat Schulzwang aus, und zwar thut er dir«, wie wir belehrt werden, nicht nn Interesse der Kinder, sondern — in seinem Interesse, um seinen Hauptzweck, dte Sicherheit der Person und des LigenthumS, und etwaige Rebenzwecke zu erreichen. „Uebt der Staat aber den Schulzwang in seinem Interesse aus, so ist der zwangsmäßige Schulbesuch der Kinder als eine den Eltern zugefügte Be schränkung deS freien Ermessens, al- eine den Eltern aufgelegte Last anzusehen." Glück liches Frankreich, möchten wir da auSrufen, da- solchen Zwang bisher nicht gekannt! Doch hören wir weiter: „Jede vom Staate auferlegte Last soll, soweit irgend möglich, von Allen getragen werden." Die Pflicht, seine Kinder in die Schule zu schicken, kann nun natürlich nur Der erfüllen, welcher schulpflichtige Kinder hat. Ander- ist es mit der Bestreitung des Schulaufwandes, der von Allen getragen werden kann. „Die Unterhaltung der Volksschule ist darum eine allgemeine öffent liche Last, Sache deS Staates oder seiner Stell- vertrelerin, der Gemeinde." Lieber Leser, du hast vielleicht bisher mit mir geglaubt, daß du deine Kinder in die Sckule schickst, weil eS dir eine Freude ist, sie zu gebildeten tückligen Menschen heranwachsen zu sehen — um einer der edelsten sittlichen Pflichten zu genügen. Da haben wir uns nun freilich beide in einem beklagenswerthen Jrrthum befunden. Denn „bei jeder sittlichen Pflicht", so wird uns gesagt, „muß der freie Wille und das freie Ermessen voraus gesetzt werden. Wenn aber der Staat dazu zwingt und sogar daS Maß der geistigen Bildung festsetzt, so wird die sittliche Verbindlichkeit zur rechtlicken, die sittlich freiwillige Leistung wird eine „recht liche Last." Wir werden ün- also wohl oder übel darein ergebe« «NH», dich «t» unsere Kinder lediglich des äußeren Zwange- wegen in die Schule schicken. Wie aber, wenn ein Socialist unS zufällig zu gehört hätte unv die Lehren, die wir uns soeben mühsam angeeignek, weiter zu verwerlhen suchte? Was würden wir ihm z. B. antworten, wenn er uns Folgendes sagte: „Der Staat legt den Ellern die Pflicht auf, ihre Kinder zu ernähren; im tz. 1802 des Bürgerlichen Gesetzbuches (denn die Socialisten wessen bekanntlich gut zu ciliren), unmittelbar vor der Stelle, wo von den Folgen der Vernachlässigung des geistigen Wohles der Kinder die Rede ist, steht geschrieben: „„Die Eltern sind verpflichtet ihren Kindern Unter halt zu gewähren."" Da- ist eine den Eltern zugesügte Beschränkung ihres freien Willens, eine rechtliche Last; jede vom Staate auterlegte Last aber soll soweit möalick von Allen geiragen werden, folglich" Halt! werden wir ihm va zurufen, du vergissest, daß die Ernährung der Kinder eine natürliche sittliche Pflicht ist. Ganz gewiß, wird er uns entgegnen, so lange sie dem freien Willen überlaffen tst ; wenn aber der Staat dazu zwingt, so wird, wie ihr wißt, die sittlich freiwitUge Leistung eine rechtliche Last. Jede vom Staate auferlepte Last ist aber, wie gesagt, soweit möglich von Allen zu tragen . Da werden wir sckweigen müssen, aber wir werden uns zugleich besinnen, daß unsere frühere Ansicht vielleicht dock nickt ganz so irrig gewesen, und uns klar zu machen suchen, wie denn die Sache eigentlich liegt. Ich meine so: Wenn der Staai den Schulzwang übt, so bestätigt er damit nur eine von der Mutter Ratur auserlegte sittliche Pflicht und schützt die unmündigen Kinder, die selbst bie Vortheile der Bildung noch nicht einzusehen und sich selbst nicht zu helfen vermögen, gegen grobe Vernachlässigung ihre- geistigen Wohles. Es ist auck nur halb wahr, daß der Staat „das Maß der geistigen Bildung festsetzt"; er bezeicknet eben nur ein Minimalm aß „derjenigen Ein sichten, Kenntnisse und Fertigkeiten, die für Jeder mann unentbehrlich sind" Was darüber hinaus liegt, bleibt dem freien Ermessen der Ellern überlasten. Unser Staat erkennt an, daß alle Erziehung zunächst und vorzugsweise in der Familie wurzelt, er greift nur etn, wo diese ihre Pflicht augenfällig versäumt. Der antike Staat freilich dachte anders ; ihm war die Erziehung der Jugend in der Thal „ein Gemeingut der Ration", die Familie galt ihm Richts. Wir werden wohl thun uns zu erinnern, daß eS derselbe Staat ist, welchem jeder F.emde als rechtlos und die Sklaverei als die unentbehr lichste Grundlage der Gesellschaft galt, besten Philosophen sogar die Tövtung schwächlicher Kin der verlangten, danttt der Staat nur gesunde Bürger erziehe. Das Christcmhum hat diesen An schauungen ein Ende gemacht und dem deutschen Volke vor allen ist eS Vorbehalten gewesen, die sittigenve und erziehende Mackt, welche im Fami lienleben liegt, zur vollen Geltung zu bringen. Der Gemeinde aber gebührt dte Sorge für den öffentlichen Unterricht nicht al- der „Stellvertre- terin des Staates" — das ist eine gar gefährliche Lehre, denn dann müßte ja der Staat auch daS Recht haben, selbst in die Hand zu nehmen, was er jener nur übertragen hätte —, sondern alS der nächst höheren wirthschaftlich-stttlichen Gemeinschaft räumlich verbundener Familien. Nicht umsonst hat schon Luther sein Sendschreiben wegen Errich tung christlicher Schulen an die „Bürgermeister und RathSherrea" gerichtet und nicht an die Fürsten. Allerdings hat die Allgemeinheit ein hohe- Interesse daran, daß alle Kinder zu brauch baren Gliedern der menschlichen Gesellschaft erzogen werden.' Diesem Interesse entspricht eS aber, daß der Staat den Eltern die Anhaltung der Kinder zum Schulbesuch zur Pflicht macht unv für Lehrer bildung sorgt, entspricht eS ferner, daß die Ge meinde einen Theil — bei uns je nach der Ver schiedenheit deS Bedürfnisses bis zu »/« — der UnterrichtSkosten trägt und die ganz Unbemittelten vom Schulgelde befreit. Die öffentliche Schule wird aber — eingedenk de- Satzes, daß die Er ziehung in erster Linie Sache der Famtlie ist — ihre Aufgabe um so schöner erfüllen, in je enge ren Zusammenhang sie sich mit der Familie setzt; „Schule und Haus" müssen Hand in Hand arbeiten. Diese allgemeine Betrachtung führt uns also nicht zu dem Ergebnisse, daß die Gerechtigkeit fordere, den Eltern da- Schulgeld zu erlaffen und den Ausfall mit auf die gemeinen Lasten zu werfen. Die große Mehrzahl der Eltern würden es geradezu al« einen Eingriff in ihre natürlichsten Reckte unv Pflichten betrachten, wenn man ihnen die Sorge für den Unterricht ihrer Kinder ab nehmen und sie damit zugleich deS Rechtes be rauben wellte zu fragen, was denn ihre «Kinder für ihr Geld lernen, oder je nach den Fähigkeiten und Neigungen deS Kindes die eine oder d,e an dere Schule zu wählen. Fragen wir aber doch vor allen Dingen, wie die Sache sich praktisch ge stalten würde. Daß die 30,000 Thlr., die übri gens, wie schon anzedeutet, bald auf daS Doppelte wachsen würden, nach wie vor aufgebracht werden müffen, ist ja klar; überall handelt eS sich nur um eine andere Vertheilung. Da würde denn nun ein Theil — ein geringer Theil, wie die Statistik lehrt — auf die kleine Zahl der wirklich Reichen fallen, welche von der öffentlichen Schule für ihre Kinder in der Regel keinen Gebrauct, machen; daS wäre ungerecht, würde aber immer hin von den Betheiligten nicht sehr empfunden werden. Ferner ein Theil auf Diejenigen, welche, ohne zu den Almosen-Empfängern zu gehören, gleichwohl für ihre Kinder bisher freien Unter richt genießen; daS wäre hart. Endlich auch ein nicht unerheblicher Theil auf Diejenigen, welche thells es noch nicht so «eit gebracht haben, einen eigenen Hausstand zu gründen, theilS an der Sorae für den noch jungen Hausstand und an der Befestigung ihrer bürgerlichen Existenz gleich zeitig zu arbeiten haben und vermehrte Lasten ge rade m dieser Periode am wenigsten brauchen können — das wäre nicht nur hart und unge recht, sondern auch unwirthsckafllich. Jetzt fällt die Bezahlung des Schulgeldes in die Jahre, wo die Ellern auf dem Höhepunkte des Lebens stehen, wo der Mann, falls er überhaupt das Zeug dazu hat, in der Welt vorwärts zu kommen, vic wack>- sende Last des Hausstandes am sichersten auf den schon geübten und noch kräftigen Schultern trägt. Muß er sich gleichwohl in fernen sonstigen Aus gaben einschränken, um den nach Umstänven besten Unterricht für s ine Kinder zu ermöglichen — wohl; ich kenne keinen schöneren Sporn zu weiflr Sparsamkeit, als das Bewußtsein, seinen Kindern einen unverlierbaren geistigen Besitz zu binter- laffen, indem man für ihre Erziehung Opfer bringt. Das geht aber mit der Aufhebung des Schulgeldes zu einem großen Theile verloren. Doch das mögen wohl veraltete Ansichten sein. Sie paffen kaum zu der hohen Idee der „allge meinen gleichen Volksschule für Alle", wo jedes Kind lernen soll, „was ein Kind von normaler Befähigung in dem schulpflichtigen Alter überhaupt lernen kann, nicht mehr unv nicht we niger." Sehen wir uns doch diese Jvee und die Art ihrer Ausführung an der Hand des Gut achtens etwaß näher an. „Bietet", jagt man uns, „eme öffentliche Bolksschule mehr, als ein Kind normaler Befähigung in dem schulpflichtigen Aller lernen kann, so handelt sie pädagogisch ebenso falsch wie diejenige, bie weniger bietet'; der Uebersluß ist hier so verwerflich, wie der Mangel." Welche- das richtige Maß »st, wird nicht ausdrücklich gesagt; da aber alle anderen Volksschulen auf den Stand punkt der Bürgerschulen d. h. der II. bis V.) ge hoben werden sollen, so haben wir diese wohl als Maßstab zu nehmen. Versuchen wir den so ge wonnenen Maßstab an die anderwärts bestehenden Verhältnisse anzulegen, denn da« Ideal, welches man uns vorhält, bezieht sich doch wohl nicht aus den Bruchlheil deS Vol'S in unserer Stadt, sondwn auf daS deutsche Volk. Da in denn unser säch sisches Tchulwe,en keines der schlechtesten; und doch
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