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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.08.1871
- Erscheinungsdatum
- 1871-08-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187108185
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18710818
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18710818
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1871
- Monat1871-08
- Tag1871-08-18
- Monat1871-08
- Jahr1871
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.08.1871
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»nur, , ».Hk, Sd«l H»i» lil-v H i K»ry! x-dt I ldlltt s^' »ll,, rdohos. < und >. Et. H»i.l ^ « L«trl ' H. Sl.k . Et. >-» t g-tt. lzburgci hl söidil^! -->. Sn,. ^ st-d', e,« -Id OM« < !, -ttd ^'g. H c !« ilchorL Nl-, 4 ^ '>». Lsp, !tM, vvd kißru. z tzj i. > iilhü,, i.H S«. ktom.» lijN. M Hisst. Sich» H-si. rp-mnij,» KM. - u« Hrlgch < lurhmcr lwt l ». H. k ka Ha--«»«, larlthaseo, 1 «n-, v « a. l-li'ii s«'k. ipil.«. A«l git«d,s.«j ich», Mel i >d R., tflle.,k^ ««rli», Ei. s , Sr. knliLj Schieofuij«!, j «flle, M« ( ZuttriUMßchu n Rt-l. »«k« lahiihos. , vr. )««. cl I. >z», H. de l che-. P. öl, k» >, p k K-iflc Oed,, «eMee mi, H«cl Ha - ». Lpck, i a «,«»!,-, ml ».«-Um, Ll.z liüichei, und Sl. H. ,. «rallpr - >kch^l-, < d,-Ralh a Bk.tr rot. a. >1« >, H. S-. k«> Weid«, kt, ( H r «er,. 8, > , H- de PM », Tiger, ld. rlill, uod m Re-t. ci« a i'-bstädt, « »f ». Wiltakrz, l bürg, Tr, l, H. Sr. Die« »n, H de »Aj ltit»r au» <t»> na, 1. a Lichtr-ßei»,^ tm. a. Mo, sloutair a. n. a. Prag, kete^ , Kfm, a. " »m»l ttstNch M S' , Uhr. IBawi m» -cha-itgaffe 1/S. l»dattem Fr. chitt»«. I HMwk d, Nedactioa t «01 il—12 Uhr j« »°>i 4—« Udr. > «er für die nächst- >d»mrr bestimmten UchMer Tageblall Anzeiger. Auflage 9000. Xdovuemeolsprei« vierteliLbrlich 1 Tklr. 7'/, Mil. Bringertobn 1 Thlr. 10 Ngr, Znferaie die Spaltzcilr l'/a Ngr. Leclamne »nler d. vedactionsstrlch die Spaltzrile 2 Ngr. Fillalr Otto Klemm. IWZIP Nachmittags. AmMatt deS Kvmgl. Bezirksgerichts «ad dcS Raths der Stadt Leipzig. Local-Comptoir Hainstraße 21.' WM. Freitag den 18 August. 1871. Bekanntmachung. M dn -kchenvorstandS- und Synodalordnung vom 30. März 1868 scheidet die Halste der iiMder de-Kirchenvorstanbes zu Sl. Thomä demnächst auS, und ist durch die ltirchengemeinde zu wählen. Stimmberechtiat bei dieser Wahl sind alle selbstständigen Männer rvangelisch- mfchrn BekenntniffeS, welche oaS 25. Lebensjahr rrsüllt haben, verheirathet oder nicht, mit AuS- , ne sicher, die durch Verachtung de- Wortes GotteS oder unehrbaren Lebenswandel öffentliches, nck> nachhatlisie Besserung nicht wieder gehobene- Aergerniß gegeben haben, oder von dem Stimm te hei Wahlen der politischen Gemeinde ausgeschlossen sind. Wer von seinem Stimmrechte Gebrauch machen will, hat, laut der KirchenvorstandSordnung, rst sich anzumelden. Solche Anmeldungen, schriftlich und mündlich, werden vom 24l. d. MtS. bis 2. Leptenrber jkllvmmni, und zwar ») in der Sakristei der ThomaSkirche von 9—11 Uhr (Sonntag ausgenommen), d) m Saal der alten Waage, Markt 4, 2 Treppen, von 9—12 und von 3—6 Uhr, ^sächlichen Anmeldungen, die während derselben 10 Tage zu jeder Tagesstunde vom Pfarramt >t. lhmr angenommen werden, ist genaue Angabe über folgende 4 Puncte nothwendig: 1) Vor- AMM, 2^ Stellung, Gewerbe u. s. w., 3) GeburrStag und Jahr, 4) Wohnung. M hmerlen wir, daß zur ThomaSkirche die West- und Südhälfte der Stadt «ingepfarrt ist, »R t« hmstraße und PeterSflraße nebst allen westlich davon gelegenen Quartieren, ferner die " MM ml Allem, waS südlich davon liegt, zur Parochie St. Thomä gehört. M sndm hiermit die evangelisch-lutherischen Einwohner dieser Stadttheile auf, sich innerhalb wMgtni W. und spätesten- bis zum 2. Leptember anmelden zu wollen, und bitten M Macht Ausübung dieses für die Selbstverwaltung der evangelisch-lutherischen Kirchen- vtiivtn teiangreichen Rechtes, yig, tä. Lugust 1871. Der Kirchenvorstand zu St. Thomä. 0. Lechler, Pastor. Bekanntmachung. Von vielen Seiten sind wir aufgefordert worden, die Ausführung der durch unsere Bekannt machung vom 8. d. M. anempsohlener- Vorsichtsmaßregeln gegen die Cholera polizeilich auszuerlegen, bez. auf Kosten der Betheiligten durch unsere Orpane bewirken zu lasten. Wir haben jedoch im Vertrauen auf den Gemetnsinn unserer Mitbürger b.s jetzt davon abgesehen, werden aber in den nächsten Tagen umfastende Revisionen vornehmen lasten, um unS Gewißheit darüber zu verschaffen, ob und in wie weit unserer Erwartung entsprochen wird. Zu diesem Ende verordnen wir: 1) den mit der Revision beauftragten Beamten den Zutrttt zu den betreffenden Oertlich- keiten unweigerlich zu gestatten und denselben die gewünschten Auskünfte ,u ertheilen. Würde diese Revision ergeben, daß die im Allgemeinen wie im Intereste jedes Einzelnen noth- wendigen DeSinfectionen nicht oder doch nur unvollständig bewirkt werden, so würden wir dann zu poltzeilicher Durchführung der anempfohlenen DeSinfectionSmaßregeln verschreiten müssen. Unerwartet deS Erfolgs dieser Revisionen ordnen wir jedoch schon jetzt Folgendes an: 2) in allen Grundstücken, in welchen zur Zeit noch, sei eS imt wohlfahrtSpolueilicher Ge stattung, sei eS ohne solche gegen die bestehende Ordnung, die AbtriltSgruben mit den öffentlichen Schleusten in Verbindung stehen und ihren Inhalt ganz oder theilweise in dieselben abführen, müssen die Abtritte in allen Gtagen wiederholt und mindestens dreimal in jeder Woche, und zwar am Montag, Mittwoch und Freitag bis Mittags 12 Uhr bis zur Nücknahme dieser Berordung deSinfictrt werden. Z» diesen DeStnsectionen ist nur die Süvern'sche DeSinfectionSmasse zu verwenden Kür pünctliche Befolgung dieser Anordnung macken wir unter ausdrücklicher Hin weisung aus die Strafandrohung unter 4, die Besitzer bez. die Administratoren der Grundstücke verantwortlich. 3) Zur Vermeidung belästigender und gesundheitsschädlicher Ausdünstungen sind die zu räumenden Äbtrittsgruben vor, während und nach der Näumung zu desinficiren. 4) Zuwiderhandlungen gegen die unter 1, 2, 3 getroffenen Bestimmungen werden mit Geldstrafe bis zu Fünfzig Thalern oder verhälmißmäßiger Haflstiafe geahndet werden. Im llebrigen verweisen wir auf unsere e'wähnte Bekanntmachung vom 8 d. M.. soweit solche nicht durch obige Bestimmungen abgeändert worden ist. Der Rath der Stadt Leipzig. ^ . Jciusal« Neues Tyealer. Miz, l7. August. Die gestrige Aufführung «lld.krn KIkist's: „Käthchen von Heil- ^roini" war die beste, die wir hier seit vielen stri gesehen haben. ES lag dies namentlich an Darstellung der beiden Hauptrollen, deS > tL-ckils" und deS RitterL „Walter von Strahl", chse durch die Persönlichkeiten deS FrLul. Bland «k de- Herrn Neumann in sehr glückUcher tiir gedeckt wurden. So war namentlich die me unter dem Hollunderbusch durch die träu- tiHide GefühlSinnigkeit dieses Käthchens und it die zum Bewußtsein erwachende, warm und ilchitd slch auLsprechende Leidenschaft des Ritters j «mein unleugbaren Zauber, welcher daö Pu- km frsselie und zu lebhaftem Beifall hinriß KM Aland besitzt >ür poetisch duftige Rollen, zart organisirte Gestalten des dramatischen M in Erscheinung und Wesen, in Innig- üt UH Ännigkeil eines schlicht auS dem Herzen MnLnlTonS die schönste Mitgift und darf auf «sein, „Undings begrenzten Gebiete zu Leu wahr est begabirn Vertreterinnen ihres ,sachS gezählt rdn>. Ihr „Käthchen" war von eckter Liebes- vulh ksktll, auf die weichsten Töne des Gemüt Hs stimmt, ohne irgendwie ins widerlich Süßliche vnsaLeiit die Hast und Aufregung bei Ueber- nigttiß l« Briefes im dritten Act wurde mit vieler «Mil dargestelll; in der somnambulen Scene Inert»ActeS aber quollen die Töne wie glocken- ' Offenbarungen aus den Tiefen des GemülhS ror. Herr Reumann entfaltete in der Rolle deS 'isen von Strahl seine schönen Mittel, die den Ausdruck lyrischer Stimmungen wie einer lichgreifenbcn Energie gleichmäßig geeignet sind, k übertrieb nicht den barschen Ton gegenüber m liebenden Mädchen und wußte die Steigerung net Avtheils für dasselbe gegen den Schluß des inen AcieS und in der Hollunderbuschscene mit nstälidniß uud Wärme auSzubrücken. Hm Tietz war vortrefflich als „Knappe Gott- Frische, Jovialität und kerniger Humor ein keck entworfenes und ansprechendes Ge- itbilb. Ebenso war der Rheingraf des Herrn stillel! eine frische, saftige Rittersiaur und na- ntliid in seiner Schadenfreude als Bewacher deS nt im letzten Act von ergötzlicher Wirkung. Drücken selbst, Kunigunde von Thurneck, Um Kraul. Haverland anvertraut, welche -Ni Allem noch eine größere Beweglichkeit deS "mkchielS aneignen muß und auch sonst in Gang kSewegungen noch immer zu sehr die Anfängerin M TaS Kokette und Dämonische deS Kräu- 1 !«nnle neck sckärser zur Anschauung gebrockt nben. Einzelne Situationen gelangen ivtuß stül Hav«rland ganz wohl, wie überhaupt ihre "»lei sie für die Taistellung imponirender und Mer Rollen unterstützen. Wir haben sie ein- bk Monologe mit Sckwung sprechen hören; aber "üben Charakterrollen, wie die Kunigunde von Zeck, ist sie noch nicht gewachsen. kcklieinann gab den alten „Theobald übvrn" mit dem biederen Ton und der Ge nie eines wackern aber beschränkten und sprach die Erzählung im ersten Act >t nötiger logischer Auseinandersetzung. Herr jr«iS i Ritter Klamberg), Herr Steinar ' -avcn WaldstLnen), Herr Stürm er (Kaiser) k die audern episodischen Rollen genügten ihrer Aufgabe. Sehr erheuernv wirkte Herr Scklick als Wirih Jacob Pech; der Darsteller hat über haupt eine kräftige, naturwüchsige vi» comieu. Die ältere Einrichtung von Holbein, nach der das Stück gegeben wurde, ist zwar nicht so reich, wie die Laube'scbe, die wir gesehen, aber auch nicht so zerfahren. Die LLrmscene, welche der Scene des SchloßbrandeS vorautgeht, vermißten wie gern.' Dagegen war früher die Einrichtung des Vehm- gerichtes bester; wenn die Richter wie dieSmal im Hiluerg.und sitzen und nicht an der Seile, so können Theobald und Ritter Graf Strahl ihre langen Erzählungen nur sehr unbequem an den Mann bringen und Herr Reumann ersparte sich gänzlich die Rücksichtnahme auf taS Gericht. Rudols Gottschall. Äus Stadt und Land. * Leipzig, 17. August. Das Ministerium der Justiz erlaßt folgende Bekanntmachung: „Rach Maßgabe der Bestimmung in tz. 9 deS Gesetzes, die Bildung der Geschwornenliften und der Ge- schwornenbank betreffend, vom 14. September 1868 ist in icdem Orte vom Stadtrathe, beziehenlUch vom Gemeindevorstande die Urliste Uber alle zu dem Amte eines Geschwornen befähigten Ortsein wohner aller drei Jahre neu anzufertigen. Der dreiiährige Zeitraum, für welchen die im Jahre 1868 angefertiglen Urlisten bestimmt gewesen sind, läuft mil dem Jahre 1871 ab, und es werden daher gegenwärtig in jedem Orte neue Urlisten aus die nächsten drei Jahre anzulegen sein. Die Aufstellung der neuen Urlisten ist so zeitig in An griff zu nehmen, daß dieselben noch im Monate Oktober dieses IahreS zu Jedermanns Einsicht öffentlich ausgeletzt werden können. DaS Justiz ministerium hat sich übrigens veranlaßt gefunden, zur Vermeidung von zeilher zu bemerken ge wesenen Uebelständen ein Schema ausarbeiten zu lasten, welches jeder zur Aufstellung der Urliste verpflichteten Behörde, und zwar den Stadträthen durch das GerichtSamt, zu besten Be zirke sie gehören, zur Benutzung bei der Auf stellung, beziehentlich bei den spateren, gesetzlich vorgeschriebenen Revisionen der Urliste zugefertigt werben wird. Die zur Aufstellung verpflichteten Behörden haben bet Anfertigung der Urliste die in diesem Schema angegebenen Rubriken zu be rücksichtigen, sowie die Tage deS Beginns und der Beendigung der öffentlichen Auslegung gehörigen OrtS zu bemerken. Werden vor Einsendung der Urliste an den Director des betreffenden Bezirks gerichts von einzelnen Personen nach tz. 5 des angezogenen Gesetzes Besreiungsgesuche bei der Behörde angebracht, und wird hierbei auf daS amtliche Zeugniß der letzteren über einen That- uwstand, auf welches da« Gesuch gestützt worden, Bezug genommen, so hat die Behörde bei der Einsendung der Urliste Dasfenige, was ihr be treffs dieses ThatumstandeS amtlich bekannt ge worden ist, mit anzugeben." r. Leipzig, 17. August. In der dritten und ! letzten Sitzung de« Congresses der Deutschen 'Eisenbahn-Verwaltungen wurde zunächst 'der Antrag rer Berlin - Anhalüscben Bahn, eine i Bestimmung darüber zu tresftn, welche Stücke als feste und welche als lose Wagenthcile anzusehen sind, berarhcn und ein diese Frage regelnder Be sckluß gefaßt. Weiter wurce der Antrag der tech nischen Commission: „Die neue Fassung der tech- Lcipzig, den 16. August l871. nischen Vereinbarungen des Vereins Deuiscber Eisenbahn-Verwaltungen über den Bau und die Betriebseinrichtungen der Eisenbahnen, wie solche von der Versammlung der Techniker deS Vereins am 26. Juni in Hamburg festgesetzt sind, en bloe anzunehmen" genehmigt. Zu dem Anträge der geschäft-führenden Direktion, die Einführung eines inheitiichen Entfernungschaßes für den Verein betreffend, wurde beschlossen, den Kilometer als EnlfernungSmaß im ganzen Bereiche des Vereins Deutscher Eisenbahn Verwaltungen für obligatorisch ; u erklären, den einzelnen Verwaltungen jedoch zu überlasten, neben dem Kilometer noch ein anderes andesübliches oder gesetzlich vorgeschrieben«s Enk- sernungtmaß anzuwenden. Bei der Wahl einer neuen geschaftSsührrndcn Directton für die nächsten zwei Jahre wurde die Direktion der Berlin An- halnscben Bahn einstimmig wieder gewählt. Die Wahl des Ortes für den nächsten Congreß wurde bis zur nächsten außerordentlichen Generalversamm lung vertagt. * Leipzig, 17. August. Der „Gesammt- verein der deutschen Geschichts- und Alterthumsvereine" gedenkt seine diesjährige Generalversammlung in den Tagen vom 18. bls 22. September in Raum bürg abzuhalten. Die Versammlungen des Vereins haben den Zweck, außer Gegenständen von allgemeinerem Interesse aus der Geschichte Deutschlants, insbesondere auch historische und archäologische Probleme, die sich auf den Versammlungsort und dessen nähere oder entferntere Umgegend beziehen, in Sectionssitzungen zur Berathung und Aufklärung zu bringen. Jeder, der sich für die Vereinözwecke interessirt, auch wenn er nicht Mitglied ist, kann an der Versammlung Theil nehmen, auch bezügliche Fragen zur Dis kussion stellen, ist aber gebeten, dieselben einige Zelt vorher, formulirt, an den Verwaltungsaus schuß in Altenburg zu Händen des Herrn Advo katen A. Große, einzusenden. Das Localprogramm verheißt außer den Vereinssitzungen auch gesellige AuSflüge in die an geschichtlichen Eriunenmgen und landschaftlichen Reizen so reiche Umgegend (Schloß Freiburg, Schulpforta, Schloß Goseck, Ruinen RudelSburg und Schönburg). * Ueudnih, 15. August. Vorgestern hat sich hier ein sehr bedauerliches Unglück ereignet. Die verwiitwete Christiane Friederike Mergner, 61 Jahre alt, in der Grenzstraße wohnend, befand sich Abends gegen 10 Uhr in der Küche, als auf einmal ihre Kleider Feuer singen. Aus deren Hülferuf kam das Kindermädchen Ottilie Apern, 15 Jahre alt, herbeigeeilt und suchte daS Feuer zu ersticken; hiecbei sind auch deren Kleider in Flammen gerachen. D«e Wittwe Mergner ist gestern an den erlittenen Brandwunden gestorben, während das Kindermädchen schwer verletzt dar nieder liegt. AlS die Ursache zu dem traurigen Unfall wnd Unvorsichtigkeit mit dem brennenden Lichte bezeichnet. — Auch in Dresden beginnt sich, wie das „Dr. I." mitlheilt, für den Bau von kleinern, hauptsächlich für den Arbeilerstand berechneten Wohnungen gegenwärtig «ne lebhafte Agitation zu regen. Wie einerseits, Mittheilungen dortiger Blätter zufolge, vor wenigen Tagen dort die con- stituirende Versammlung einer Gesellschaft abge- halien worden ist, welche den Anbau von Woh nungen der fraglichen Art, dem Vernehmen nack «m Rordosten der S:adt, in Aussicht nimmt, so hat andererseits vor Kurzem der Guts- undZiegelei- 1)r. Kock salem. besitzer Anton Schmidt m Plauen bei Dresden ein zedrucktes Circular verbreitet, in welchem er mit dem Projekte hervortritt, auf zwei Grundstücken, die zwar in nächster Nähe der Stadt und der vielen Fabriken liegen" (also jedenfalls im Süd westen Dresden-), aber vom städtischen Bauplane nicht berührt werden und „durch erhöhte Lage gr ünde Wohnungen bieten würden", eine Arbeitervor- iadt von 100—130 Häusern zu je 6 Quartieren, ?esiebend auS Stube und zwei Kammern, in ge- 'chloffenen Häuserreihen mit breiten Straßen, Spieiplätzen u. s. w. zu erbauen Der Preis für die Errichtung eines Hauses wird in dem Circu lar, bei Anwendung des PsiebaueS, auf ungefähr 1000 Thlr. veranschlagt und zu AuSsübrung deS Planes die Gründung einer Acticngejell>chafk em pfohlen. Nähere Mittheilungen und Vorlegung eines genaueren Programms stellt das Circular für den Zeitpunkt in Aussicht, sobald in maß gebenden Kreisen der Angelegenheit Beachtung ge schenkt worden sein werde. — Die 57. Jahresfeier der sächsischen Hauptbibelgcsellschaft fand am l5 August zu Dresden in der Frauenkirche statt. Seit Gründung der säcks. Bibelgesellschaft (tO. August 1814) sind ca. 475,000 heilige Schriften zur Ver breitung gelangt, während im verflossenen Ver einsjahre 13,638 «darunter 7810 ganze Bibeln und 5741 neue Testamente) ausgegeben wurden. In der Kriegszeit gab sich namentlich ein großes Verlangen nach neuen Testamenten kund, wodurch sich der Mehrverbrauch dieses Theiles der Bibel erklärt. Für die Verbreitung der heiligen Schrift waren ganz besonders die Zweigbibelgesellschaften (deren es letzt in Sachsen 53 giebl), sodann aber auch die 600 Agenten und die Bidelboten ihätig; Letztere haben auf ihren Rundreisen von Neuem die Erfahrung gemacht, daß eS vorzugsweise arme Leute find, welche nach Gottes Wort Verlangen tragen. Eine große Anzahl Bibeln (nabe an 500) wurden an arme Abgebrannte, Lazarelhe und andere Bedürftige umsonst abgegeben. Die Caffen- Verhältnisse anlangend, so hat eS zwar nicht an dem Röthigen gefehlt, doch ist immerhin bei den Einnahmen ein Ausfall von 400 Thlr. gegen das Vorjahr wahrzunehmen gewesen. Die Gesammt- einnahme hat in 11,547 Thlr. (darunter 1503 Thlr. Osiercollecte und 740 Thlr. Miigliederbeiträge) bestanden, und da die Ausgabe 8106 Thlr be tragen so ist ein Cassenbestand von 3141 Thlr. vervlieben. — Ueber eine angebliche Arbeitseinstellung der Förderleute auf dem königl. Steinkohlen»erke zu Zaukeroda wird von Seilen der Administra- tim mügetheilt, daß nne Arbeitseinstellung im eigentlichen Sinne des Wortes gar nickt stattge funden, indem von 9 nur 4 Kölderdritiel einen erfolglosen Versuch, die Arbeit zu verweigern, unternommen baben) daß es sich serner nicht um ein Sckichtlchn von 13 Rgr. handelt und handeln kann, weil die Förderleute überhaupt gar nicht im Schichllohne, sondern im G-dinge (Accord) arbeiten, wobei sie pro achtstündige Schicht weil höhere und zwar vollständig auskömmliche Löhne verdienen können; sowie endlich, daß ein ver mittelndes Uebereinkommen rocht flelrvffen, sIndern vielmehr den Betreffenden m t aller Energie ent- ttkgengetreten und an den bestehenden, völlig ge nügenden Einrichtungen Etwas nicht geändert werden ist. Die „Dr. Racbr." sagen Werfen wir einen
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