8 Groschen, für den Tag allein 4 Groschen, für die Nacht allein 6 Groschen. Der Unteroffizier ab» resp. und 6 Groschen. Der Of fizier rcsp. i Thaler und l6 Gro schen. Remuneration aus E. E. Raths Cämmerey-Lasse. 5- Ohne ausdrückliches Verlangen des di- rigircndcn Herrn Bürgermeisters, buch Commando des Herrn Stadthauptmaiin«, dürfen die Compagnien, bey harter Ahn dung, nicht zusammen kommen. 6. Ausser dem Dienst, denen Feten auf dem Schicßhause und dem gewöhnlich jähr lich zur Ergotzlichkcit für die Mannschaft von den Compagnien zu haltenden Balle, werden die Herren Offiziers die Epaulettes und Federstutze nicht tragen, so wie auch die Gemeinen und Unteroffiziers das Tra gen der Fcderstutze und Epaulettes, nebst Seiten-Gcwchr, sich nicht erlauben dürfen, und ist sothane Stadt-Uniform sodann nur ohne solche Dienstzeichen zu trage»