Demnach E. E. Hochweiser Rath der Stadt Görlitz, nicht anders als mißfällig vernehmen können, wie verschiedene Wirthe, ja so gar Hauß-Leuthe, sich unterfangen, eines Theils den Tünger auf der alhiesigen Vieh-Weyde zusammen zu lesen und zu Tüngung ihrer Gärthe und Felder anzuwenden, oder auch zu verkauffen ...
Titel
Demnach E. E. Hochweiser Rath der Stadt Görlitz, nicht anders als mißfällig vernehmen können, wie verschiedene Wirthe, ja so gar Hauß-Leuthe, sich unterfangen, eines Theils den Tünger auf der alhiesigen Vieh-Weyde zusammen zu lesen und zu Tüngung ihrer Gärthe und Felder anzuwenden, oder auch zu verkauffen ...
Untertitel
Görlitz, den 26. Jun. 1758
Erscheinungsort
[Görlitz]
Erscheinungsdatum
[1758]
Umfang
[1] Bl.
Sprache
Deutsch
Signatur
L VIII 306.68
Vorlage
Oberlausitzische Bibliothek der Wissenschaften Görlitz
cmnach E. E. Hochwelscr Nach der Stadt Nicht anders als inißfallig vernehmen können, wie verschiedene Wtrche, ja so gar Hauß-Lcuthe, sich unterfangen, eines Theils den Tüngcr auf dcr alhiesigen Vieh- Weyde zusammen zu lesen und zu Tüngung ihrer Garthe und Felder anzuwenden, oder auch zu vcrkauffcn, andern Theils aber Ziegen, Schaafe und Gänse, auf nur gedachte Weyde zu treiben, und hierdurch dem Wachsthumb der ohnedieß geringen Gräserey nicht wenig zu schaden, auch relp. die mit beträchtlichen Kosten gesetzte Linden-Alleen in Gefahr zu setzen; Alß wird ein jeder von ge dachter Ablesung des Tüngers, wie nicht weniger von Trcibung derer Ziegen, Schaafe und Gänse auf besagte Vieh-Weyde hiermit alles Ernstes abgemahnct, mit angefügten Verwarnen: Daß diejenigen so sich über dem Tüngerlesen ferner betretten lassen dürfften, gefänglich eingezogcn, die Ziegen Schaafe und Gänse aber einge- trieben, und ohne Erlegung des gewöhnlichen Pfand-Gelds nebst willkührlicher Straffe, nicht zurück verabfolget werden sollen; Wie denn auch sämtliche Gaffen-Meistere, zu dergleichen Eintreibung hiermit und Krafft die ses angewiesen werden. Görlitz, den 26. lun. 1758. ^,-r?k8r^ Raths-Lünzley zu Görlitz.