Eidesnotul für die beim Brauwesen angestellte Personen. schwöre hiermit zu Gott dem Allmächtigen einen thcuern leiblichen Eid, daß, nachdem ich beim Brauurbar hiesiger Stadt als ange- nommen worden, ich weder die allerhöchste Lan desherrschaft in Absicht des Schuttes und Gusses, noch sonst Jemanden bevortheilen, den Bürgern nichts veruntrauen und verwahrlosen, sondern allen Schaden möglichst verhüten, mich mit dem für meine Dienstleistungen von E- E. Hochw. Natheall- hier festgesezten Lohne begnügen lassen, unerlaubter Zugänge mich nicht anmaaßen und ein mehreres bei Vermeidung Gefängnißstrafe nicht fordern oder an nehmen will; So wahr mir Gott helfe, durch seine Gnade!