Wchtnoml für die zum Malzsacken und Schroten nöthigen Personen. -x)ch schwöre hiermit zu Gott dem Allmächtigen einen Heuern leib lichen Eid, daß, nachdem ich beim Brauurbar hiesi ger Stadt zum Malzsacken und Schroten angestel- let worden, ich die Malze, ehe sie zur Mühle geführt werden, zu rechter Zeit und auf behörige Art an- sprengcn, auch dahin, daß solche weder zu grob noch zu klar geschütten werden, Bedacht nehmen, der brauenden Bürger Haabe wohl und gnüglich aus- richten, weder die allerhöchste Landesherrschaft in Absicht des Schuttes und Gusses, noch sonst Je manden bevorthcilcn, den Bürgern nichts verun- trauen und verwahrlosen, sondern allen Schaden möglichst verhüten, mich mit dem bestimmten Lohne begnügen, unerlaubter Zugänge mich nicht anmaas- sen und mich allenthalben treu und ehrlich erfinden lassen will; So wahr mir Gott helfe, durch seine Gnade!