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Landtags-Akten / Berichte der 2. Kammer
- Bandzählung
- 1893/94,1,2
- Erscheinungsdatum
- 1894
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.6.b-A,1893/94,2.K.,1,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id446234796-189300200
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id446234796-18930020
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-446234796-18930020
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Projekt: SLUB Dresden
- LDP: Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- [Nr. 119-120]
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sprungmarke
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLandtags-Akten / Berichte der 2. Kammer
- BandBand 1893/94,1,2 -
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Sprungmarke[Nr. 119-120] 445
- Sprungmarke[Nr. 121-125] 507
- Sprungmarke[Nr. 126-130] 559
- Sprungmarke[Nr. 131-135] 639
- Sprungmarke[Nr. 136-140] 680
- Sprungmarke[Nr. 141-145] 685
- Sprungmarke[Nr. 146-150] 729
- Sprungmarke[Nr. 151-155] 848
- Sprungmarke[Nr. 156-160] 861
- Sprungmarke[Nr. 161-165] 869
- Sprungmarke[Nr. 166-170] 884
- Sprungmarke[Nr. 171-175] 898
- Sprungmarke[Nr. 176-180] 908
- BandBand 1893/94,1,2 -
- Titel
- Landtags-Akten / Berichte der 2. Kammer
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4 56 II SL»ir»i»Sr. MISS-. zigcr breiter, für den Fahr- und Fußverkehr bestimmter Kommunikationsweg, der jetzt noch besteht, und zwar in ziemlich gerader Richtung von Kotitz (an der Elbe) bis Coswig, angelegt. Dieser Weg hat 55 Jahre dem Verkehre zwischen Coswig und Kotitz für die Bewohner dieser Ortschaften und der zahlreichen Nachbargemcinden bequem und in durchaus günstiger und in allgemein befriedigender Weise gedient. Gegenwärtig soll dieser Kommunikationsweg wegen der Umgestaltung der CoSwiger Bahnhofsanlage in Coswiger Flur den Beteiligten — trotz des Rechtes aus Erhaltung dieses Weges — ohne entsprechenden Ersatz dafür, eingezogen werden. Der Hauptverkehr soll ans einen — mindestens 600 m betragenden — Umweg gewiesen werden, dessen Benutzung für Alle nur nachtheilig ist und wohl nicht einem Einzigen einen Bortheil zu bieten vermag. Als theilweiser Ersatz soll ein schmaler, kaum für den Fußverkehr ge nügender, circa 5 0 in langer Tunnelweg — dessen Herstellung zu vermeiden schon aus sittlichen, sowie aus sicherheitspolizeilichen Gründen unter allen Umständen dringend ge wünscht werden müsse — geboten werden. Sie fügen dem bei, daß bei dem über die Frage der Einziehung abgehaltenen Termin ihnen seiten der betreffenden Beamten gesagt worden sei, daß deren Instruktion heute lediglich bis zum Zngeständniß eines Personentunnelweges gehe und im Expropriationstermin habe man, als der Ersatz des Kommunikationsweges zur Sprache gebracht worden, gesagt, dies sei nicht zur Verhandlung gestellt. Weiter schildern die Petenten den Hergang der Verhandlung wörtlich wie folgt: Das Protokoll selbst ist in der Hauptsache erst fertiggestellt worden, nachdem der Herr Vorsitzende jeden Vorschlag auf Herstellung einer Unterführung für den Fährverkehr mit der Erklärung, daß eine Diskussion darüber ausgeschlossen sei, abgelehnt hatte. Die Mitunterzeichnung des Protokolls ist von den Gemeindevorständen lediglich auf besonderen Wunsch des Vorsitzenden und nur für ihre Person, nicht aber in ihrer Eigenschaft und ohne Verbindlickkeit für die Gemeinden bewirkt worden. Die Gemeindevorstände mußten hiernach annehmen und sind noch jetzt der Ansicht und des Sinnes — und nur in dieser Ansicht und in diesem Sinne ist auch von ihnen (wie bereits bemerkt) die Unterschrift zu dem zu Stande gekommenen Protokolle gegeben worden — daß die Verhandlungen zu einem definitiven Resultate noch nicht geführt haben und dieselben noch nicht abgeschlossen seien, zumal sie nicht glauben können, daß es in der Absicht liegt, eine größere Zahl Unterthanen in so bedeutender Weise zu schädigen oder doch ohne deren Einverständniß zu benachtheiligen. Die Annahme, daß die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen seien, dürste sich überdies durch den Umstand hinreichend recht fertigen, daß eine größere Anzahl der Betheiligten die Verhandlung, eben weil sie sich mit dem Ansinnen des Vorsitzenden nicht einverstanden erklären, insbesondere auch mit der alle Bermittclungsvorschlägk entschieden zurückweisenden Behandlung der Angelegenheit seiten des Herrn Vorsitzenden sich durchaus nicht befreunden konnten, verlassen hat. Diese An nahme ist um so mehr berechtigt, als (allerdings entgegen der Ansicht der Vertreter der Königlichen Generaldirektion der Königlich Sächsischen Staatseisenbahnen, die aber wohl wenig sachlicher, als vielmehr finanzieller Natur war) angesehene Sachverständige der Meinung sich nicht verschließen können, daß die Bahnumbauten ohne solche Schädigung der betheiligten Gemeinden beziehentlich deren Mitglieder zur Ausführung gebracht werden können. Diese Schilderung der Petenten und die an die Deputation gerichtete Bitte, durch den Augenschein sich zu überzeugen, veranlaßten dieselbe, sich an Ort und Stelle zu orien tiren, wodurch sämmtlichc Mitglieder die Ueberzengung erlangten, daß die Verlegung des Fahrweges eine schwere Unbequemlichkeit der Bittschristunterzeichner nicht nur involvire, sondern auch ein nicht unwesentliches Stück eines öffentlichen Weges um das Zehnfache verlängere, um zu ersparen den Unterschied, der zwischen einem projeklirten 3 m breiten, unter der Bahn durchzusührenden Fußwege und einem 6 bis 7 m breiten Fahrweg liegt.
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