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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.11.1871
- Erscheinungsdatum
- 1871-11-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187111049
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18711104
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18711104
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar; Textverlust; Titelblatt fehlt; Beginn mit S. 4611
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1871
- Monat1871-11
- Tag1871-11-04
- Monat1871-11
- Jahr1871
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.11.1871
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Erste Beilage zm» Leipziger Tageblait und Anzeiger. 'kistr.^. !:L'> roliib! »««.küi lahr ip tmitvick,, r Ngr. ren Iahch,. ielen ad a«ch t, z oiedrr diele, Sonnabend den 4. November. 1871. ,e s. »«1 eebr. «., i M iS'für a, Haichch^ junge e schrillere sich Prirv?, dreffen um» 4 ölalte- chk L Sk. s»1 Adr. 8. l«f k' » «k»» um Gi»> »hlenbas-IclU^ und 5 .«te» ir v«br und NI« Klei! l-ib-.-t acht, .. oth rc., s«> Alechte» finden in , höchst ?n stehen,n> r Seile, äglich vor 'rechen W L! KxpM L i«M S7r. «, I., sen und »Oj Porto rc. Blätter der'! empfiehlt sch ^ 25, I.,rr L den htlitß' kräl,s»lt ffe I», »l lheri» ' anßer d» j 'f Nr. l!,li enarbeite» >affe Nr. 1,1s huh-i i»k«i nnen '/»' -evasche, Ml len starben W wirb git LI renstand irtner, rerei tlcht«,« flen » «> l rmt Hr. k He Nr. », «rdwaristk^ vlongtra sch«« «. A »natre» ad ^ rd versch«. tli ! of Sl,,^ lbänrne». ifere», »°k»t ieretl..^ rgartnrnki ä r» der' !Ve»tscher Reichstag. jbitzung vom 2. November, vr. Simson eröffnet die Sitzung r. bei BundeSralhS: Delbrück, von irer, v. Bülow, v. Mittnacht, lv u. A, später Fürst BiSmarck. rlsident zeigt an. daß die (gestern e) Interpellation deS Abg. Jacob i und deirefsend das PersicherungSwesen, in r Sitzung beantwortet werden wird, reu Gesetz-Entwürfe rn Betreff der Legen dre Rinderpest und über die sddahn werden ohne Debatte in drit- alhllng angenommen, ritte Gegenstand der Tagesordnung ße und zweite Berathung deS Antrags MstrorT, Büsing (Rostock), Poppe Vr. Prosch, Westpbal, Moritz und Genossen aus Annahme deS vor- > Gesetz Entwurfs, betreffend dieVolkS- ! in den Bundesstaaten. »geschlagene Gesetz-Entwurf bestimmt invziaen tz. „Hinter Art. 3 der Berfas- sreulschen Reiches wird als besonderer tzender Zusatz ausgenommen: In zedern il muß eine auS Wahlen der Berölke- »rgehende Vertretung bestehen, deren ig bei jedem LandeSgesetz und bei der ^ deS Staatshaushalts erforderlich ist." Wing Güstrow) rechtfertigt den An- i erklärt zunächst, waS derselbe eigentlich Me und seinem Zwecke nach bedeute. Inz habe nicht die Absicht, ein Votum Flages gegen die in den einzelnen Staaten , Vertretungen zu bewirken; er solle nicht i einzelnen Staaten bestehenden Wahl- Latern, die Forderung, welche er aufstelle, srollkcmmen selbstverständliche in unseren «Iche von allen Parteien anerkannt werde. Sudeten Regierungen selbst hätten den z de- Antrages in den Motiven zu dem «tlnnf, betreffend die Vereinigung von Lothringen mit dem Deutschen Reiche, derselbe solle lediglich ein rinmüthigeS leben der einzelnen Staaten mit dem >te erzielen. Wenn man nun frage, ^er einen so selbstverständlichen Antrag se, so antworte er, daß die Zustände in die Veranlassung dazu gewesen seien, den hierauf diese, bereits hinlänglich Zustände. Eine Verfassung im wirk- >»e existire in Mecklenburg nicht. Die esillna habe auch dem mecklenburgischen I Mt der freien Wahl gegeben, daS kte laS Recht auögeübt und einmüthig lder mecklenburgischen VerfaffungSzustände tinchSlag gewählt. Der mecklenburgischen ait sei eS nicht gelungen, auch nur einen j Vertreter ihrer Richtung in daS HauS (Hört! hört!) Die Zustände, wie «bürg existrrten, brachten eine unselige «g sowohl in daS öffentliche, wie in dai ht. Nicht unitarische Gedanken wären be «g dieses Antrages maßgebend gewesen, ,lr DaS auSsprechen, waS die Reichs- ^g nach Aller Ansicht bereit- bestimmt auS- »habe ES solle nur die unverrückbare >ge der ReichSverfaffung durch den Antrag )«erden. Wenn erst andere Zustände in lw eingeführt seien, so werde der mecklen- volk-stamm keinem anderen Stamme i in Dem, waS daS öffentliche Leben eines cke. Im Interesse des Reiche- bitte «lahme de- Anträge-. sAelphrl referirt hierauf über verschie -Iben Gegenstand betreffende Petitionen «bürg mit vielen tausend Unterschriften kscklenburgische Bevollmächtigte StaatS- Itvülow erklärt, daß er überrascht Ijn. von der Begründung diese- Anträge-, sali eine erhebliche Verfassungsänderung Tr könne sich nun nicht überzeugen, da), jiaire Auffassung der Zustände Mecklen- ch die Antragsteller genügen könne, eine ^ der Lerfaffung daselbst herbeizuführen, lildnlen sich und die Ansichten wechselten. Ilraq aber gehe noch viel weiter, als die »ollen. Eine Verfassungsänderung an sich i niste Eacbe, nachdem eben erst rn Folge (Mischer Ereign sie die Reich-Verfassung > gmeten sei. Tie Verfassungsänderung, k e-sich hier handle, sei eine ltefgreifende, «elenz deS Bundes au-dehnenve. Je stt Recht de-Reiches selbst sei, desto mehr > Veranlassung, die Einzel-Verfassungen >, und dieselben nicht nach einem allge- i Schema zu formuliren. (Heiterkeit.) Ein > sur Alle sei nicht nöthig und nicht gerccht- (Lho!) Die Regierung in Mecklenburg s dem realen Srandpunct der Politik, wie iReichSverfassung hinstelle. Der Antrag s« «eiMalabgelehnt worden und er sei nicht im ». die Zustimmung seiner Regierung zu dem- auSzusprechen. Nachdem der Minister sich k< kbrr die mecklenburgischen Zustände ver- l, schüeßt er mit der Erklärung, daß die Ölungen zu einer Reform der Verfassung »bürg so «eit gefördert seien, daß darüber jnsammentretendrn Vertretern de- Lande- mg wnde gemacht «erden. Bei dem auf- ud ernsten Willen der mecklenburgischen H und bei dem Patriotismus der meck- biänd« (Heiterkeit) sei dte Hoffnung gerechtfertigt, daß diese Reform-Verhandlungen zu einem gedeihlichen Ende geführt werden, und wenn auch nicht allen Beschwerden abgeholfen, alle Wünsche befriedigt würden, so könne man doch dte Hoffnung haben, daß der Friede im Lande bergestellt werde, der leider schon zu lange fehlt. Der Regent des Landes gehe den Weg, den ihm Pflicht und Recht vorgeschrieben haben, und bei gehöriger Ruhe der Parteien werde die Sache sich so ordnen, daß, wenn sie auch nicht eine allgemeine Zufriedenheit herbeiführe, so ihr doch die Anerkennung nicht werde versagt werden (Beifall recht-.) Abg. Prof. v. Treitschke: Wenn der gute Wille bei der mecklenburgischen Regierung vor handen ist, so wird sie eS ja mit Freuden be grüßen, wenn jetzt daS Reich durch einen bestimmten Beschluß auSsprtcht, daß eine Reform nothwendig ist, und sie wird dankbar sein, wenn dieser Antrag angenommen wird. Mecklenburg bildet noch ein lebendiges Denkmal an die traurigsten Erinnerungen unserer Geschichte. Wir dürfen aber hier nicht auSgehen allein von dem Bedürfnisse eines Lan des, sondern wir müssen davon auSgehen, waS die Ruhe und Sicherheit deS ganzen Reiches er fordert, und dies lhut der Antrag. Ich stimme darin mit dem Antragsteller überein, daß die ver bündeten Regierungen selbst schon das Princip deS Antrages anerkannt haben. In Elsaß und Lothringen sollen diese Grundsätze eingeführt werden. Wollen Sie dann aber ein tapferes deutsche- Volk schlechter stellen, als jene Söhne Frankreich-, welche Deutschland erst wieder ge wonnen werden müssen? WaS für Elsaß und Lothringen gilt, soll eS nicht gelten für da- Ge burtsland von Blücher und Moltke ? (Beifall.) Allerdings hätte diese Bestimmung gleich ursprüng lich in die Verfassung ausgenommen werden können; allein man wollte daS Werk der Einigung nicht er schweren und man hielt es auch nicht für möglich, daß eine so veraltete und verrottete Staatsform wie die mecklenburgische sich noch länger würde er halten können. (Beifall.) Was man in Mecklen burg Verfassung nennt, ist nur eine ständische Alliance, welche länger als ein Viertel-Jahrtausend existirt; eS giebl dort weder einen Staat, noch eine Verfassung, noch einen Monarchen im moder nen Sinne. WaS man dort Verfassung nennt, ist einfach ein privatrechtlicher Vertrag, welcher nur darauf hinauSgeht, die Rechte der Stände zu wahren. Wird der Antrag angenommen, so werden die Großherzöge von Mecklenburg zwar nicht mehr absolut herrschen, aber sie werden mächtiger und gesicherter sein im ganzen Lande al- beute. Sind da- Zustände, welche eine gesittete Nation ohne Errölhen betrachten kann ? (Beifall.) Die Ver hältnisse in Mecklenburg haben sich aber noch ver schlimmert in Folge der neuen deutschen Ver fassung, da hierdurch dem mecklenburgischen Volke der außerordentliche Widerspruch sich noch klarer und greller darstellt. Dte mecklenburgischen Zu stände sind ein Psahl im Fleische unserer kon servativen Politik. Stimmen Sie für den Antrag und Sie werden dem Radikalismus eins seiner besten Agitation-mittel auS den Händen winden. — Wir wollen nicht vergessen, wie oft da- mecklenburgische Fürstenhaus für die große deutsche Sache einae- treren ist, und ich begreife vollständig, daß die Re gierung de- Kaisers Bedenken trägt, einem so treuen Bundesgenossen Verlegenheiten zu bereiten, aber der Reichstag muß auch nach unten schauen und er darf den socialen und politischen Mangel nicht übersehen. Ich weiß, daß die Annahme diese- Anträge- im BundeSrath noch zweifelhaft ist, und ich bin stets dagegen gewesen, daß der Reichstag leichtfertig Beschlüsse fasse, welche auf Annahme im BundeSrathe nicht reitnen können. Hier aber steht ein ganze- Volk mit seinen Wün schen hinter un-, und wir müssen immer von Neuem mit diesem Anträge kommen. ES ist dies eine (euer Fragen, die, einmal ausgeworfen, nicht eher wieder verstummen, als bis sic erledigt sind. Ich bitte, stimmen Sie für den Antrag. (Leb hafter Beisall). Abg. vr. Win dt Horst (Meppen) führt auS, daß mit der Annahme deS vorliegenden Antrags nicht nur eine Aenderung in den bestehenden Beo fassungSzufiänden Mecklenburgs undLippe-DetmoldS herbeigeführt würde, sondern auck> in Preußen. Denn derselbe gehe von dem Gedanken auS, daß die VerfaffungSzustände in sämmtlichen deutschen Staaten homogen sein müssen. Nach dieser Theorie müßte aber unter allen Umständen auch daS gegenwärtig noch bestehende Wahlgesetz zum preußischen Landtage beseitigt werden, denn das selbe sei kein direktes, obgleich man daS Drei- clsssenwahlrecht ebenfalls alS ein direktes hinzu stellen versuche. Bezüglich der Competenzfrage bemerkt Redner, daß durch den vorliegenden An trag erst ein Recht geschaffen werden solle, in die mecklenburgischen BerfassungSzustände einzugreifen, da die gegenwärtige Reichsverfassung dem Reichs tage ein solches Recht nicht gewähre. Er halte diese Zustände nicht derartig, wie man hier zu schildern versucht habe, und sei der Meinung, daß man den Einzelstaaten von den ihnen zustrhenden Freiheiten nicht mehr nehmen dürfe, alS im In teresse deS Ganzen absolut erforderlich sei. Lasse man daher die Dinge in Mecklenburg, wie sie sind, und suche man nicht ohne Grund an den selben zu rütteln. (Heiterkeit.) Er bitte, den Antrag abzulehnen. Abg. vr. Bölk: Die Tendenz deS Antrages sei nicht, einen Satz aufzustellen, der gegen da- Zweikammersystem gerichtet sei ; er bezwecke Nichts weiter, alS die verfassungsmäßigen Zustände in allen BundeSstaaren gesetzlich zu regeln ES könne auch die Eompelenzsrage nicht zweifelhaft sein, denn die ReichSverfaffung gewähre dem Reichs tage daS Recht in die VerfaffungSzustände der Einzelstaaten einzugrrifen. Diese- Reckt könne nicht zweifelhaft sein, und wenn dessen ungeachtet ein.hierauf bezüglicher Satz in die Verfassung ausgenommen werden solle, so wolle man die Sache nur auf den durch di« Nothwendigkeil gebotenen Standpunkt stellen. Ter Antrag solle einen Einfluß auf alle Staaten auSüben, er solle ein Grundrecht deS Deutschen Reiches werden, an dem man sich halten wolle, wenn etwa die Ver fassung eines EinzelstaaleS beseitigt werden sollte. Die Zweckmäßigkeit des Antrages stehe daher außer Frage, und bitte er deshalb, demselben zu zustimmen. Abg. v. Helldorff erklärt sich gegen den An trag, weil derselbe eine Ausdehnung der Eompe- tenz des Reichstages enthalte, die nur möglich sei durch einen Zusatz zu Art. 4 der ReichSverfaffung. Man habe nun ausgesührt, daß der Antrag eine solche Ausdehnung der Eompetenz nickt bezwecke, er halte indessen den Antrag nickt für so un schuldig. Derselbe sei zu unbestimmt gehalten, und seine Annahme würde zu Mißständen führen. Der Antrag scheine auch nicht zu dem glatten Styl der ReichSverfaffung zu passen, er würde den edlen Bau der Verfassung verunzieren. Er sei weit entfernt, die konservativen Ingressen, die er und seine Freunde vertreten, mit dem Kampfe der Ritterschaft in Mecklenburg zu identificiren, aber er meine, die Uebelstände, welche dort bestehen, seien nicht groß genug, um eine Aenderung der Verfassung deS ganzen Reiches in so tiefgreifender Weise zu rechtfertigen. .Oho! lebhafter Widerspruch.) Die DiScussion wird geschlossen, und nach dem der Abg. vr. Wiggers als Antragsteller, unter großer Unaufmerksamkeit deS HauseS noch eine kurze Nachlese der DiScussion gehalten, in welcher er hauptsächlich darzuthun versuchte, daß die mecklenburgische Ritterschaft sich fortwährend der Einführung deS ConstitutionaliSmuS in Mecklenburg widersetzt habe, während der Groß herzog seine konstitutionelle Gesinnung wiederholt bethäligt habe, wird zur zweiten Lesung übergegangen. Bei derselben erhebt sich abermals eine Dis kussion. in welcher der Abg. Freiherr v. Kette- ler (Baden) die Gründe näher darlegt, weshalb er gegen den Antrag stimmen werde. Er halte einmal den Reichstag zu einem solchen Beschlüsse nicht für kompetent, sei auch der Ansicht, daß bei Annahme deS Antrages alle diejenigen Garantien wegfallen würden, welche die Einzelverfassungen enthielten gegen die Fluktuationen der Parteien, und darin liege eine große Gefahr für alle Ver fassungen Deutschlands. Die liberalen Parteien könnten ihre Ansichten ändern, sie hätten eS schon oft gethan, ebenso hohe Staatsmänner; waS solle nun auS den Freiheiten de- Volkes werden, wenn der Reichstag mit der Wandelbarkeit seiner Par teien über zede Verfassung absolut und ohne Ga rantien entscheiden könne ? Er würde nur für den Antrag stimmen können, wenn derselbe zugleich die allgemeine Einführung deS allgemeinen und direkten Wahlrechts anordnete. Abg. Reichensperger Geldern) spricht für die Annahme deS Antrages im Interesse de- Reiches, worauf die DiScussion abermals ge schlossen und zur Abstimmung geschritten wird. Dieselbe erfolgt durch Namensaufruf und ergiebl die Annahme deS Anträge- mit 185 gegen 88 Stimmen. Gegen den Antrag stimmen die Conservativen, ein Thetl der deutschen Reichspartei und ein Theil der Katholiken. Damit schließt die Sitzung um 5 Uhr. Nächste Sitzung: Sonnabend 12 Uhr. Tagesordnung: Interpellation Jacobi'S, Gesetz-Entwürfe 1) KriegSschatz, 2) Einführung deS FreizügigkeitSgesetzeS in Bayern und Württem berg. Tagesgeschichtliche lleberjicht. Von der national-liberalen Fraktion deS Reichs tages wird ein Antrag auf Erweiterung der Eom- perenz deS Reiches auf das gesammte bürger liche Recht und die GerichtSorganisalion vorbereitet, dem sich auch die gesammte Fort schrittspartei, sowie die große Mehrheit der liberalen Reichspartei angeschlossen haben soll, so daß dem Anträge von vornherein die Majorität gesichert wäre. 'Nur einige bayerische und sächsische Mitglieder der NeichSpartei wollen von ihm Nickis wissen. Dieser Umstand giebt der „B. A. C." zu folgender Bemerkung Anlaß: „Wenn die sächsischen Mitglieder der Partei sich nicht an geschlossen haben, so läßt dies auf die Stellung der Regierung in Sachsen noch keinen begründeten Schluß zu; «S braucht nur daran ermnert zu werden, daß der neu ernannte sächsische CultuS- minister von Gerber als Abgeordneter im con- lituirenden Reichstage einer der eifrigsten Verfechter )er Ausdehnung der BundeScompetenz auf die ge- ammte RechtSbildung gewesen ist ; auch vom neuen ächsiscken Justizminister Abeken ist bekannt, daß er >er RechtSeinhett durchaus günstig gesinnt ist. Da nun die preußische Regierung gleichfalls die RechtS- einheit im weitesten Sinne Herbeizufuhren strebt, so ist Hoffnung da, daß der Antrag auf Eompe- tenzerweiterung vom günstigsten Erfolge begleitet sein werde. Selbstverständlich würde die gewonnene Eompetenz nicht sofort zu einem systematischen Gebrauche drängen; aber viele Hindernisse und Umstände wären beseitigt, namentlich in den zahl reichen und wichtigen GesetzeSgegenständen, bet denen daS bürgerliche Recht mit anderen GesrtzeS- stoffen concurrirt." In Wiesbaden hat am 1. Nov. eine Bürger- versammlung stattgefunden, welche den Beschluß faßte, in einer Petition den ReichSlaq zu ersuchen: t) Das Verhältniß der durch da- UnfehlbarkeüS- dogma in ihrem Grundcharakter geänderten römi schen Kirche zu den deutschen Staaten zu prüfen und die seitherigen Beziehungen der Glieder veS Reiches zu dieser Kirche zu lösen. 2) Nach dem Grundsätze der Selbstständigkeit der ReligtonS- gesellschaflen auch für die deutsch-evangelische Kirche eine selbstständige Ordnung und Verwaltung ihrer Angelegenheiten einzusetzen. 3) und 4) Gesetze zu erlassen über die Erwerbung und Entziehung von CorporationSrechlen, über die Civilehe und Crvil- standSregister, endlich eine strenge Handhabung deS AufsichtSrechtS deS Staates über die religiösen Vereine und geistlichen Gesellschaften auSzuüben, namentlich gegen den Jesuitenorden auf gesetzlichem Wege vorzugehen. Die „N Fr. Presse" meldet auS Wien, 1. No vember: Die Nachricht von der Berufung de- Freiherr» v. KellerSperg zur Bildung eines neuen Ministeriums ist verbürgt. Zur Charakteristik der Lage und um anschaulich zu machen, waS jetzt ein Ministerium KellerSperg bedeuten soll, erwähnen wir, baß jene Persönlichkeiten, deren Eintritt in daS neue Cabinet erstrebt wird, innerhalb der Verfassungspartei gesucht werden, so Stremayr, Brettel, Unger. Dabei heißt eS, daß KellerSperg nicht selber Präsident werden will, sondern daS Ministerium deS Innern übernehmen soll. Wenn eö ferner richtig ist, waS unS gemeldet wird, daß Baron KellerSperg mit vr. Herbst, jenem Manne, mit welchem er vor drei Jahren in Conflict ge riet!), eine Auseinandersetzung gehabt, so beweist auch DieS, wie die Erfahrungen der letzten Jahre läuternd gewirkt und dazu beigetragen haben, innerhalb der großen Verfassungspartet, die jetzt mehr denn je auf gute Disciplin angewiesen rst, und auf ihre Splitterrichterei von ehedem zu ver zichten, einer objektiveren Anschauung zum Durch bruch zu verhelfen. Ernem Briefe auS Brüssel entnimmt die „C. St." Folgendes: „Die Berichtigungen deS Deutschen Staat--Anzeigers in Bezug auf die Benevctti'fchen Ausführungen haben hier allgemein nicht nur einen überaus günstigen Eindruck ge macht, sie haben scgar einen vollständigen Um schlag in der öffentlichen Meinung herbeigeführt, seitdem actenmäßig festgestellt worden, daß Fürst BiSmarck den Krieg hätte vermeiden können, wenn er Belgien an Frankreich hätte überlassen wollen. Dieser Umschlag sickert ganz sichtlich durch alle belgischen Zeitungen durch; selbst diejenigen Zei tungen, welche stets alS die deutschfeindlichsten erachtet wurden, haben der jetzigen Strömung nicht widerstehen können, mit einer einzigen Aus nahme: „l'Etoile Belge", welcher sich absichtlich Allem verschließt, waS seinen orleantstischen Pro- tecoren nicht genehm ist. Die Orleanisten sind in Frankreich dte erbittertsten Feinde Deutschland-. Ein Madrider Blatt will von einer in Bar celona entdeckten Verschwörung der spani schen Internationale wissen. Die Behörden wären zu Haussuchungen geschritten, bei welchen man Brandbomben aufaefunden habe. Sollte sich die Nachricht bewahrheiten, so würde daS spanische Ministerium, welche- kürzlich die Inter nationale für außer dem Gesetz stehend erklärt und mit der strengsten Repression bedroht halte, nur zu sehr im Recht gewesen sein. AuS Athen bringt der Telegraph einige Details zu der Eröffnung der griechischen Kammern. AlS neu und besonders bemerkenSwerlh ist darin namentlich die beabsichtigte Einführung der all gemeinen Wehrpflicht zu erwähnen, welche, wenn ihre Durchführung gelingt, ohne Zweifel auch in Griechenland ihre civiltsatorische und er ziehende Kraft, bewähren wird. Jedenfalls ist die Verwirklichung dieses ProjectS eine der schwersten Aufgaben, welche die griechische Regierung sich stellen konnte. Gcwerbeklimmer;u Leipzig. (Schluß.) III. Es folgte der Bericht deS Ausschusses (Referent Herr Gerhold über die Anträge der hiesigen Schneider- und Schuhmacherinnungen wegen Wiederaufhebung deS die Beschlag nahme des ArbeitS- und Dienstlohnes betreffenden BundeSgesetzeSvom 21. Juni 1869. Nack Vortrag deS Berichts — welcher in zwischen veröffentlicht worden ist, und worin der Ausschuß beantragt, daß die Kammer jene Anträge der gedachten Innungen auf sich beruhen lassen möge — sprach fick Herr Farl gegen denselben auS. Der Ausschuß gebe selbst zu, daß daS Gesetz Ausnahmen zulasse, daß eS nicht principiell durch geführt sei; den Arbeitern und kleinen Beamten seien eben Rechte eingeräumt, die Andern nickt zu Gute kämen, und daS sei eben ein dem Geiste unserer Zeit widersprechende- Privilegium. Darum lasse sich auch daS Gesetz nicht mit dem Uber Auf hebung der Schuldhast vergleichen ; denn letztere komme allen Menschen gleichmäßig zu Gute. Wenn man aber im Bericht habe Nachweisen wollen, daß eS unzulässig sei, einen noch Nicht verdienten Lohn
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