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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.11.1871
- Erscheinungsdatum
- 1871-11-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187111208
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18711120
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18711120
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar; Textverlust
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1871
- Monat1871-11
- Tag1871-11-20
- Monat1871-11
- Jahr1871
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.11.1871
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tM «cichltq. zgeschck. ' unphailsr,^ )>tsc< kn er B> ob rubitl tl'ich spricht ozstält» bezwecke, mberzen m Der >» »ach Üesolutio» SksrK», Heute ft aboraion»! nach Rv eo stad 'tet. Die! erschoat. »i Raplo" Ludrafiyl! , im Ov archir ihre» I da< vatr» >ie zweite eine» Inch geftea ZZi sten de- ob abgrschaffl kwLrltyea s hvendiM a Rom laste» nd frage atcht! »geht» körne > w«rk r. »as forden dir s Iounmls eutscherl l-dirl' Lus t«I »ehr »ach! i-gebrocha Die glaad de» l r Bischof wi^ »a»»t, erlich ihävglichkkit i d empfiehlt s : Gesandte' öffnaag di»! tter v. e der »Lchfteii - W-e „Kos m italienisch» chafllitftei ^ leich» eundsch > Oesteneichl g'. g»li»a ( Srttt», - üi rlt», s . Obe-irzN. St ll ömw-id«. -«»1 )tock«tt,.-»ts M.ri-hus. A hl. stttl,, ' »g. H w H-ach«ch,, '°e - » . Siesdad«, pckt d«s. au braam l M^eft». B. >p»ch«kk »! d'. H, ochi« H »«! a LtaeaßM, t't,. kau Kr-ickn, > NL«.. -.1 ' takilvche. i StttW dt^i t. H «- »»„«, p. «e sti a> ch-»ßch— »P > -t-p». -«-5 .Lkwa-i Mch p'Uhr. p chpkdttto, «/L. Fr. chitt»«. d. Xedattion «, ,1-11 Uhr > U»r. p sir dir nächst. destimmtm D »e» vochentagm »achmitrags. Unpzigtr.Tageblatt Anzeiger. ImVblatt der K-uigl. vqirkkgmchtr und de? Rath» dn Stadt Leipzig. Auflage 9200. >d«»nnarvl«orkt» PierteljLhrlich l Tblr. 7'/» Rqr, tncl. Bringerlobn 1 Tblr. l« Rgr. Jede einzelne stummer 2'/, Ngr. Gebühren f. Extrabeilagen 12 Hi- Znserale die Spaltzeile l'/« Ngr. »tllimr» unirr d. Lrdacilouaprtch die Spaltzeile 2 Agr. Ftltatr Otto Klemm. UniversitLtsstr 22, Local-lkomptotr Hainstraßr21. Montag den 20. November. 1871. litte an das geehrte Publicum. ge, Kren Aufnahme für die am nächstfolgenden Morgen auSzugeknk Nummer gewünscht .» vir un- so frühzeitig »ie möglich zukommeu zu lassen und die Aufgabe ,chch, »ie leider so häufig geschickt, auf die letzte Stunde zu verschieben. Wir machen daher st danwf aufmerksam, daß die tägliche Anuahme der für die nächstfolgende Nummer bestimmten zst de» Wochentagen unbedingt nur bi» » Uhr RachwttttagS erfolgen kann; später i stafrrale müssen für die zweitfolgende Nummer zurückgelegt werden. Lr»I»«chltLoi» «len I.etp»lU«m Va^e-»tolle». Bekanntmachung. ) die Verordnung vom 27. Juli d. I. ist eine Volkszählung für den L. Deeember L87L Die Vorschriften, welche hierbei Geltung haben, stad in der Verordnung vom 18 Juli 1870 Dir bringen dieselben im Au-zug, soweit sie zunächst für die Bevölkerung und insbesondere "tbesitzer und Verwalter von Grundstücken von maßgebendem Interesse sind, nachstehend »g mit der Weisung, denselben pünktliche Folge zu leisten den 11. November 1871. Der Math der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleiß»er. An-zug an» der Verordnung vom 18. Juli 1870. st. Loy allen am 1. December d. I. an irgend einem Orte de- Königreich- Sachsen aufhält - »r», gleichviel ob daselbst permanent wohnhaft oder nur vorübergehend aufhältlich, ob «tläuder, Civil- oder Militairpersoneu, sind. der vollständige Name, Geschlecht, Geburtsort, Geburtsjahr, Familieustand, Wohnort jp diesem Behufe vom Stanstischen Bureau de- Ministerium- de- Innern hiuauk zugebenden HMe» eiuzutragen. Wie früher ist hierbei etwaiger besonderer Grbrrcheu (bliud, taubstumm, > »der blödsinnig Erwähnung zu thun, auch die Muttersprache, venu nicht deutsch (also besonders ,), »amhaft zu machen. it Personen, welche sich am 1. December 1870 an mehr als einem Orte aittgrhalten e» dem Orte aufzuzrichneu, wo fie die 'Nacht vom 30. November zum 1. December lhtbeu. »e oelche sich » mehreren «oh aufzuzrichneu, wo fie die 'Nacht vom 30. November zum vom S0?Nove«t« zuuk^ 1. Deeauier an i» der alten haben, gilt der Wohnort resp. die eigene Wo^mmg '.die Wohnung, hreren «ohnungen ar lauter fremde Orte oder Wohnungen in Frage kommen, der Ort, resp. zuletzt aufhielten, al- Aufenthaltsort. welche die Nacht vom 30. November zum 1. December in gar keiner Wohnung Reisende, bei Stacht beschäftigte Arbeiter, Soldaten auf Wache), sind in derjenigen aufzu- i» »elcher sie am Morgen de- 1. December anaekommen find. i Lei Personen, welche in der 'Nacht vom 30. Novamier »um 1. December geboren wurden lobe», entscheidet der Umstand, ob die- vor oder «ach dar Mitternacht-stunde geschah. Bor Geborene oder nach Mitternacht Gestorbene sind noch eiuzutragen, dagegen nach Mitter- ßüorar und vor Mitternacht Gestorbene nicht mehr einzutragen. st. Die Eintragung hat durch die Bevölkerung selbst und »war für jede Haushaltung k» HauShallungtvorstand, für Heil-, Verpfleg-, Erzies ' " " ^ ^ ^ n >, LefserungS' und Armenhäuser, sowie Casernea durch iehungSanstalteu, Gefängnlffe, Zucht-, me Vorsteher oder deren Stellvertreter > 1. Au diesem Ende ist an »eiche Person brer Ausbildung obliegen rc.) ausgezeichnet werden, pend au- ihrer Wohnung abwesend, so hat der Stifte sind. Bei ihrer Bestimmung nach oder zufällig zur Zett gänzlich unbewohnten Grbäuden( Scheunen, Spritzenhäusern, leerstehenden , ta - , Wohngebäuden) har der Eigenthümer, resp. wenn eS öffentliche Gebäude snd, die verwaltende Obrigkeit, in die Tabelle der tm Hause wohnhaften HauShaltungSvorständr zu schreiben: „vacat" oder „Unbewohnt." ES ist jedoch hierbei sorgfältig darauf zu achten, daß nicht Gebäude, welche zwar in der Hauptsache nicht zu Wohnzwecken dienen, aber doch Wohnungen ent halten (». B. Thürmerwohvuugeu auf Kirchthünnen, HauSmannSwohnuugen in Schulen, Rathhäusern) unter Uebergehung der in jenen Wohnungeu aufhältlichen Personen in die Kategorie der „unbewohnten" gestellt werden. tz. 11. Den bewohnten Gebäude» glrichzufiellen sind jene vorübergehenden Baulichkeiten oder transportabel» Nachtquartiere (Zelte, Buden, Baracken, Schiffe. Reisewagen fabrender Scbanstell»r), in denen in der Nacht vom 30. November zum 1. December Personen die Nacht zugebracht haben. Jeder Grundstücksbesitzer, auf dessen Besitzihum sich solche Baulichkeiten oder Quartiere befinden (soweit öffentliche Plätze, Wege oder Grwäfler in Frage kommen, die betreffende Obrigkeit), hat darauf zu seheu, daß für dieselben HauSlisten. bei denen die nähere Bezeichnung der Baulichkeit, de- Schiffe- rc. die Stelle der Brandcataster-Nummer vertritt. SeUenS der in den bezüglichen i'ccalttaten aufhältlichen Personen die vorgeschriebenen HauShaltungSlisten auSgesüllt werden. 8. 12. Außer der Bestimmung, als Hilfsmittel resp. Controltabelle bei der Aufnahme der Bevölkerung zu dienen, haben Haushaltung-- und HauSliste auch noch den Zweck, nach ts. 4 der „Besonderen Bestimmungen für die im Jahre 1870 im Deutschen Zollvereine statifindende Volks zählung" die Materialien zu einer Statistik der Gebä«de und Wohnungen zu liefern. ES haben daher die HauSbaltuugSvorftLnde die auf der Rückseite der HauShaltungülifie befindlichen, die Wohnung betreffenden, die Hausbesitzer rc. die auf den HauSlisten befindlicken, daS Grundstück und die Gebäude betreffenden Fragen gewissenhaft und der Wahrheit getreu zu beantworten. Für leerstehende Wohnungen sind die bezüglichen Fragen vom Besitzer, Administrator rc. drS HausrS zu beantworten, welcher zu diesem Zwecke eine HauShaltungSliste zu verwenden, in den für die Aufzeichnung der Bewohner bestimmten Theil derselben aber zu schreiben hat: „Unbewohnt." Uebrr Wohnungen, vie zwar nicht unbewohnt, deren Bewohner aber zur Zeit vorübergehend abwesend find, hat der Hausbesitzer, resp. dessen Stellvertreter, ber Ausfüllung der HauShaltungSliste für die selben (vergl. F. 8) auch die Wohnungsfragen zu beanlworlen. tz. IS. Sind sowohl Bewohner alS Besitzer eines HauseS abwesend, so hat die OrtSpoUzeibehörde, beziehentlich der Gemeindevorstand, die Ausfüllung der HauS- resp. HauShaltungSlisten, soweit thunlich, zu besorgen rc. rc. 8. 15. Sämmtlicbe Listen und Fragebogen find von Denen, welche sie auSgesüllt baden und die Richtigkeit der Ausfüllung vertreten, am Schluffe mit ihrem 'Namen resp unter Beifügung der Eigenschaft, in welcher sie zur Ausfüllung berufen sind (als Administrator, Pächter, Vorsteher rc.), zu unterzeichnen. tz. 16. Sämmtliche ZahlunaSsormulare werden den VerwaltunaSobrigkeiten, resp. besonderen ZählungSbehörden, vom StsMschea Bureau de- Ministerium- de- Innern bi- zum 1. November dieses Jahre- »ugeheu. Die BerwaltungSobrigkeiten rc. haben dafür Sorge ,u tragen, daß sämmiliche Häuser und diesen aleichzustellende Baulichkeiten (vergl tz. io) btS zum 25. November mir den erfor derlichen Hau-- und Hau-Haltuua»- resp. AnstaltSliflen versehen weiden. Die HauS- und Grundstück-vesttzer, Pächter oder Administratoren haben nach Anleitung der den HauSlisten aufgedruckten Bestimmungen die HauShaltungSlisten biS spätestens 30. November den auf den betreffenden Grundstücken wohnhaften Haushaltungen und alleinstehenden Inhabern eigener Wohnungeu zukommen zu lassen, vom 1. December Mittag- ab sich der Wiedereinsammlung derselben zu unterziehen und dieselben spätesten- am 2. December zu beendigen. Sie haben sich durch Einsicht nahme von den betreffenden Listen zu vergewissern, Laß dieselben gehörig auSgesüllt sind, bet auf fallenden Unvollständigkeiten oder Unrichtigkeiten deren Abstellung zu veranlassen und, dnfern solche nicht zu erreichen, dleS in der HauSliste in der Rubrik sür „Bemerkungen deS Hausbesitzers rc." anzugeben. Vom 3 December an hat der Hausbesitzer rc. die HauSliste mit sämmtlichen dazu gehörigen HauShaltungS- und AnfialtSlistrn auSgesüllt zur Abholung durch die OrtSpolizeibehörde beziehentlich den Gemeinveoorstand, bereit z« kalten. tz. 17. Die OrtSpolrzeibehörden beziehentlich die Gemeindrvorstände haben am 3. December die Wiedereinsammlung der Listen zu besinne» und dieselbe am 5. December »u beendigen. Sie haben über den vollzähligen Eingang der LM«, sowie über deren ordentliche Ausfüllung zu wachen, in der einen oder anderen Beziehung »ahraeuo««ene Mängel abzustellen, endlich, soweit eS sich um Ort schaften handelt, in drueu die obrigkeitlichen Rechte dem GerichtSamte zustrhen, sämmtliche Listen und Fragebogen biö spätesten- den 28 Deeember, nach der Brandcatasternummerfolge zu OrtSpacketen geordnet, an da- betreffende Gerichtsamt abzngebrn rc. rc. fern Ende ist an jede Haushaltung, d. i an jede Vereinigung von zwei oder mehr eine gemeinschaftliche Wohnung ivnehaben, nicht »inder an jstze einzelne lebende n, welche eine eigene Wohnung inne bat, eine Han-haltungO-iste, a» jeden »der Besitzer einer der obgedachten Anstalten eine Anstalt-liste zu verabfolge». 9» tzie l sdd aber nur die nicht zur Haushaltung der Besitzer, Borsteher, Beamten und Angestellten »J»saffeu der Anstalt aufzunehmen. Die Persoualangabeu über die erster«», sowie über die > Haushaltungen gehörigen Personen find in gewöhnliche HauShaltungSlisten eiuzutragen. !l t. BesuchSfrande, Aftrrmiether, Personen tu Schlafstelle und einquartirte Soldaten sind von Iwrßttde» der Haushaltungen, bei denen sie »n Gaste find, in Aftermieth« oder Schlafstelle », rch. in Quartier liegen, und auf bereu HauShaltungSlisten miteiPtragrn, Dienstboten i-wndSzehLIfeu auf den HauShaltungSliste» der Herrschaften resp. der Arbeitgeber nur dann^ st st tet denselben wohnen, sonst (wenn sie nicht eine eigene HauShaliung Hetzen «nd daher mit »ltungSlisten zu versehen sind), auf deu HauShaltungSlisten der Haushaltungen, bei »eu, resp. die Nacht vom 30. November zum 1. December zugebracht haben (verK. tz^2). >k. Fremde, welch« in Gasthöfen logirm, sind in die HauShaltungSlisten der Wer eiuzutragen, denen nach Bedarf eine zweite, dritte rc. als Fortsetzung a» i Gewinnung der erforderlichen Angaben von deu betreffenden Fremden zu «Mächten» u»d da her Liste von einem zum anderen unnöthia zu machen, »«den de» GasthosSbefitzern auf '^Ärten mit Vordruck in deutscher, «nguscher und framostscher Sprach« z»r Verfügung den Fremden zur Ausfüllung einhändigen und als Unterlage zur Ausstellung ihrer können. >»f der Rückseite der Formulare haben die HauShaltuugSvorsteher, beziehentlich Anstalt-- ieienigen Personen namhaft zu machen, welche, ohne ihre Wohnung oder Schlafstelle in den Haushaltung resp. Avstält aufrugebcv, die Nacht vom 30. November zum 1. December «hrnbem Anlafte außerhalb derselven (auf Reisen rc) zubrachten und deshalb nach tz. 2 s Bnzeichviß der anwesenden HauShaltungSgenossev, AnstaltSinsaflen rc. ausgenommen lstmtm. Depp» sollen Fannlienglteder rc., welche in aclivem Militairdievste, ihrer Ausbildung wegen Aidaien, Gymnasiasten, Lehrlinge), als Dienstboten, Gesellen, Strafgefangene, au- ihrer "" rtvrsend, bei derselben auch nicht alS vorübergehend abwesend, sondern lediglich an ihrem Dresden, d«u 18. Juli 1870. Ministerium» de» Inner«. v. Nostitz-Wall witz. Pctrrmaun. Bekanntmachung. DaS 17. Stück de- diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes für da bei unS eingegangen und wird bis zn» 8. Deee»ber dies,- Jahre- auf dem zur Einsichtnahme öffentlich au-hiugen. Dasselbe enthält: rte (wo sie im Dienste stehen, ihr ganze Han-Haltungen vorübrrgehe »kr dessen Stellvertreter auf die HauShaltungSliste für dieselben in deu für daS Berz u»esk«d«n gelassenen Raum zu schreiben: „Bewohner zur Zeit abwrseud" uud auf der Rück- k» dm Verzeichnisse der vorüberaehend Abwesenden ihre Namen und sonstige zum Gegenstände s Ahchng gemachte Personalverhältniffe nach bestem Wissen auzugeben. S Dir Haushaltung-Vorstände und Anstalt-Vorsteher erhalten die HauShaltungS» uud An- W» dmch kn Besitzer, Pächter oder Administrator de- HauSgrundstückS, worin sie wohnen, .^den sich die Anstalt befindet. Dem Letzteren werden di« betreffenden Listen in der der Zahl Ahhattrtrn in dem betreffenden HauSgrundstücke entsprechenden Menge (wenn der Besitzer, chn Ldmiuistraior selbst in de« Grundstücke wohnt, auch für diesen eine) von den OriS- «chöidem beziehentlich kn Gemeindevorstände» rugetheilt rc. rc. i-10. Außer kn HauShaltungSlisten für die reff». Wobnparteicu und auf km nämlichen Wege ster Besitzer eine- bewohnten oder unbewohnten, mit einer eigenen Vrandcatafier-Nummer — HneSgrnndstückS für selbige- eine HauSliste, ^et kwohnten Gebäuden sämmtliche zugehörige HauShaltungSlisten, unter Namhaftmachung länk in der zu diesem Zwecke auf der HauSliste angebrachteu Tabelle riuzulegen 102. - 103. - 104. - 103. - 106. » 107. - 108. - 109. » 110. Leipzig, kn 20. pbiladelphtsch Gesetzen bet Sachsen ist athhauSsaale en Gesellschaft von bestehenden Gesetzen betreffend; rom Eifen- Bekanutmachuna, die Bewilligung einer von kr zu Chemnitz erbetenen Ausnahme 12. Oktober 1871. Verordnung, die Abtretuna von Grundeigenthum zu Erbauung einer bahn von Noffeu nach Freikrg betreffend; vom Ui. October 187 t. Bekanntmachung, die Flächeneinheit für die Veranlagung der Tabacksteuer be treffend; vom 20. October 1871. Verordnung, den Transport von Pulver betreffend; vom 20. October >871. Bekanntmachung, die Ausgabe von Inhaberpapieren Seiten der Coinmunol- dank KS Königreich- Sachsen betreffend; vom 20. October 187 l. Bekanntmachung, die unter dem 14. October ». c. bezüglich der BUcberbrstell »eitel vom Reichskanzler erlassene Verordnung hetrefsenv; vom 23. Oct. >871. Verordnung, die Veranstaltung einer anderweiten ErgänzungSwahl sür die H. Kammer der Stänkversammlung betreffend; vom 2'.. October l87t, Verordnung, die Veranstaltung einer 'Neuwahl für die U. Kammer kr Stänk versammlung betreffend: vom 28. October 1871. Verordnung, die Statistik der Todesursachen betreffend ; vom 13. October 1871. October 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Cerutti. Holzauction. Mittwoch, am 22. d. MK. sollen vormittags im sog. Gohliser Bauernholze in der 'Nähe der Thüringer Eisenbahn sowie im Roseuthal am neuen Wege nach Möckern von früh 9 Uhr an: 4 eichene. 25 bucbeue, 73 Lüsterne, 3 maßerlrne, 5 eschene, 17 erlene und 3 aSpene Klötze, 33 Stück Schirrhölzer, 450 Stück Schirr- uud Wasserbaustangen unv 1210 Stück Lüsterne Hekbäume, 6 Cub - Meter buchene, 3 Cub-M. Lüsterne, 9 E.-M. erlene, 12 C-M. aSpene und 36 C.-M- wetkne Brennholzscheite, hierauf von 11 Uhr an: ca. 200 Lang- und Abraumhaufrn an die Meistbietenden unter kn im Termine an Ort und Stelle öffentlich angeschlagenen Bedingungen verkauft werden. Zusammenkunft im sogen, wilden Rosenthale am Durcbstick in kr Na nack> Möckern. Leipzig, am 16. November 1871. cähe der neuen Brücke DrS RathS Fnrstdepntattwn
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