In solchen Zeitumständen, wie die jetzigen sind, ziemt es dem friedlichen Bürger ganz vorzüglich, sich mit angestrengter Thätigkeit seinem Gewerbe zu widmen, und die ohnehin so oft nothwendigerweise unterbrochenen Arbeitsstunden nicht durch müssiges Zuschauen zu verbringen ...
Titel
In solchen Zeitumständen, wie die jetzigen sind, ziemt es dem friedlichen Bürger ganz vorzüglich, sich mit angestrengter Thätigkeit seinem Gewerbe zu widmen, und die ohnehin so oft nothwendigerweise unterbrochenen Arbeitsstunden nicht durch müssiges Zuschauen zu verbringen ...
Untertitel
Görlitz, am 25. Februar 1813
Erscheinungsort
[Görlitz]
Erscheinungsdatum
[1813]
Umfang
[1] Bl.
Sprache
Deutsch
Signatur
L VIII 306.163
Vorlage
Oberlausitzische Bibliothek der Wissenschaften Görlitz
solchen Zeitumstättden- wie die jetzigen sind/ ziemt es dem friedlichen Bürger ganz vorzüglich- sich mit angestrengter Tätigkeit seinem Gewerbe zu widmen- und die ohnehin so oft nothwendigerweise unterbrochenen Arbeitsstunden nicht durch müssiges Zuschauen zu verbringen; am allerwenigsten aber wohl gar bey dieser Gelegenheit zu vergessen- daß gegen fremde Militairpersonen gebrauchte unbedachtsame Reden und aller guten Ordnung Mwiderlaufende Handlungen für einen ganzen Ort nicht selten von den allertraurigsten Folgen seyn können. Der Obrigkeit aber liegt Lm Gegentheil unerläßlich ob- mit strengem Ernst dafür zu sorgen- daß die bürgerliche Ruhe und Ordnung von Niemandem muthwilligerweise durch unbe sonnene Musterungen und widerrechtliche Handlungen gestört und das Wohl einer ganzen Commun dadurch gefährdet werde. E. Hochedler Hochweiser Rath sieht sich daher aus gleicher Pflichtverbindlichkeit veranlasset- Obrigkeitswegen hierauf auf merksam zu machen- und jeden Bürger und Einwohner allhier hiermit eben so wohlmeinend als ernstlich zu vermahnen- sich bey der Ankunft fremden Militairs ohne Unterschied am hie sigen Orte alles Zusammenlaufens- so wie aller ungebührli chen Musterungen und strafbaren Handlungen- auch allem un befugten Einmischens Ln etwa vorkommende Zwistigkeiten schlechterdings zu enthalten- auch der zu Auftechthaltung gu ter Ordnung aufgestellten Bürgekwache und deren Patrouil len- so wie andern hierzu gebrauchten Polizeypersonen- die er forderliche Achtung nicht zu versagen; widrigenfalls die Con- travenienten- wenn sie der an sie zuerst ergangenen Vermah nung- sich auseinander und in ihre Wohnungen zu begeben- nicht Folge leisten- ohne Ansehen der Person zum Arrest ge bracht- und- nach kurzem Verhör- mit Gefängniß- oder, nach Befinden- härter bestraft werden sollen. Es haben sich auch sämmtliche Bürger und Einwohner allhier alles Erkauft von Gewehren- Waffen und andern Mi- litair-Effekten von hier durchmarschirenden fremden Militairs gänzlich und bey namhafter Straft zu enthalten. E. E. Rath verstehet sich aber der genauesten Beachtung dieser ernstlichen Vermahnung um so gewisser- als sie lediglich -as Wohl hiesiger Stadt bezwecken und frühere obrigkeitliche Verfügungen dieser Art stets den gehofften Erfolg gehabt haben. Görlitz- am 2§. Februar r8r3. Da Rach allhier.