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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.11.1871
- Erscheinungsdatum
- 1871-11-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187111244
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18711124
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18711124
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar; Textverlust
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1871
- Monat1871-11
- Tag1871-11-24
- Monat1871-11
- Jahr1871
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.11.1871
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täglich ,Uhr. tyctiltia /r -»Itaer. I». Redaction i ii->; Udr >»-L >Ur. silr dtk nächst- ,er driltmullkn Wochrntagrn lAachminags. Wpztzer Tagkblall Anzeiger. Lmttblatt des Kimgl. LezirkSgerichlS und der RathS dn Stadt Leipzig. Auflage S2«0. Xdollrmralsprrk» vierteljährlich l Thlr. 7'/, Nar.^ tncl. vrmgerlohn I Thlr. lv Rgr, Jede einzelne Nummer 2'/, Ngr. Gebühren f. tLxtrabrilagen 12 Inserate die Spaltzeile 1'/« Ngr. Leclamen nuter >. vedaclioaaslrlch dir Spaltzeile 2 Ngr. Filiale Otto Klemm. UniverfltätSstr. 22, Local-Courptoir Hamstraße 21. !8. Freitag den 24. November. 1871. llr» Bekanntmachung l, einige stratzeupolizeiliche Anordnungen betreffend. gen hierdurch die zur Erhaltung der Ordnung, Sicherheit, Bequemlichkeit und Rein dl öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen hier bestehenden Vorschriften in Erinnerung den zugleich wie folgt: 1) Jedwede Verunreinigung der öffentlichen Wege. Straßen und Plätze, der an denselben neu Baulichkeiten und Anlagen, sowie der dortfelbst etwa befindlichen, dem öffentlichen esse dienenden Gegenstände, als Hallen, Buden, Stände, Säulen u. s. w. ist verboten. 2) Jeder Grundstücksbesitzer hat dafür za sorgen, daß der läng- der Straßenfronte seine» chstückS befindliche Theil der Straße und zwar bei gepflasterten Straßen bis zu deren e, bei anderen bis mit der Tagerinne an zedern der von un- festaestelltcn Kehrtage in iachmitlag-stullden von 2 bis 4 Uhr gekehrt und vollständig gernnigt werde. Hierbei r Verhütung von Staub bei trockener Witterung die zu reinigende Fläche gehörig mit r zu befpr ngen und die zufammengekehrlen Haufen gleichmäßig anzufeuchten. 3 AlS Kehrtage werden bis auf Weiteres festgestellt: DtenStag, DonnrrSlag und »abend jeder Woche und falls einer dieser Tage auf einen Festtag fällt, der Tag vorher. S) Bei Schnresall und Frost hat jeder Grundstücksbesitzer läng- der Hrafronte srtaeS Areals den Fußweg «nd die Tagerinne von« Schnee E,S zu reinigen, den Schnee ans der Fahrbahn aber bis za deren e zusamn,enscha«sein und an der nach der Straße zu gelegene» Sette Lageriunen in Haufen bringen zu lasten, auch bet Glätte durch wieder- treue» von Sand, Asche oder Sägespänen für Grhaltnug eines nabare» Fußweges zu sorgen. 4) Das AuSschülten von Unraih in die Schleußt«-Einfalllöcher ist verboten, auch haben Grundstücksbesitzer die vor ihren Grundstücken befindlichen Straßenschleußenrechen fort- e»d rein zu halten. i) Der in den Tagerinnen sich sammelnde Unrath ist mit dem Slraßenkehrichl in fen zusammenzubrinaen und nicht etwa in die Einfalllöcher der Nebenschlüßen zu kehren. 5) Kehricht, Stroh, Papiere und Küchenabsällc sind nur innerhalb der oben unter 2) daeten Kehrzert zu dem Straßenkehricht zu schütten, anderer Abraum auS den Grundstücken , als Asche, Bauschutt, Scherben, Muschelfchaalen, Steine und dergleichen oder Schnee EiS, sowie der von den Dachreparaturen herrührende Ziegel- und Schieferschutt ist weder den Kehrichthaufen auf die Straße zu bringen, noch mit dem HauSkehricht vermischt den htkärrnrrn zur Abfuhr zu geben, vielmehr lediglich auf den hierzu durch Anschlag und Me Bekanntmachung bestimmten Plätzen abzulagern. 7) DeS Verladen von Material aller Art und namentlich daS Auf- und Abladen von , Schutt, Sand, Erde, Baumaterialien und dergleichen hat in der Weise zu geschehen, , !tbet da- Au-frbütten oder Abwerfen auf di« Straße, beziehentlich da- Lagern daselbst, leben wird; da- Aufhäufcn und Liegenlaffen der vorberegten Gegenstände auf öffentlichen im, Straßen und Plätzen unh insbesondere vor den bei Renbattcn gestatteten Bauplaukea zulässig. 8) Wenn außer der regelmäßigen Lehrzeit beim Auf- und Lbladen oder beim Autpacken Maaren oder Menble-, beim Abträgen von Kohlen, Holz, Torf, Stroh und anderen allen die Straße verunreinigt worden, so ist dieselbe von dem betreffenden Grund- sitzer sofort nach beendigter Arbeit zu reinigen und der Abraum bei Sette zu schaffen. S) Zum Tran-pork von Kohlen, Coak», Asche, Sand, Kalk, Bauschutt und dergleichen, zur Abfuhre von Dünger und Jauche sind vollständig dichte beziehentl Stroh und Schutzbretern wohlverwahrte Kastenwagen ru benutzen, etwaige Straßenverunreini gungen aber durch diejenigen Personen, welche den Transport oder daS Abführen bewert- stelllgen, selbst oder auf deren Veranlaßen sofort zu beseitigen. 10) Die Vornahme von ReintgungSarbeiten jeder Art auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen, namentlich da- Spülen von Wasche an den öffentlichen Brunnen und Ständern, da- Waschen der Wagen und da- Ausklopfer» von Teppichen, Decken und dergleichen auf Straßen und öffentlichen Plätzen ist, resp. unter Aufhebung unserer Bekanntmachung vom 9. Mai 1860, verboten. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Geldstrafe bi- zu Zwanzig Thalern oder mit Haft bi- zu vierzehn Tagen geahndet werden. Leipzig, am 1. Juli 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E Stepbani. reiche!, Rfdr. Bekanntmachung. In Anschluß an die Bestimmung unter 6. unserer Bekanntmachung I, einige straßenpolizrtliche Anordnungen betr., vom 1. Juli 1871, bestimmen wir hierdurch brS auf Weitere- zur Ablagerung von Schutt, Schnee und GtS folgende durch Plakatsäulen kenntlich gemachte Plätze: 1) den an der Psaffendorser Straße befindlichen freien Raum zwischen den Seilerbahnen und der Partenstraße, 2) daS Flußbett der alten Pleiße zwischen der ehemaligen Sauweide nnd der Rennbahn, und S) den hinter dem Frankfurter Thorhause gelegenen freien Raum. Leipzig, am 20. November 1871. . - Der Rath der Stadt Leipzig. - l)r. Koch. Reicbel, Rfdr. Bekanntmachung. Für den Reubau der Ricolaischule an der KönigSstraße hier sollen die Schlosser- arbeiten nebst den dazu nöthigen Gußetsenthetlen im Submissionöwege vergeben werden. Diejenigen, welche dir Ausführung dieser Arbeiten rc. zu übernehmen gesonnen sind, wollen die Blankette, Bedingungen rc., so wie die dazu gehörende Zcichnuna in der Expedition der Bauverwaltung gegen Hinterlegung einer Caution von 3 Thlrn. abholen und ebendaselbst, mit ihren Preisforderungen versehen, bis zum 2L. diese- Monat- Mittag- 12 Uhr vorschriftsmäßig wieder abgeben. Leipzig, am 15. November 1871. D«S RathS Bau-Deputation. Bekanntmachung. Die Arbeiten an eingefrorenen Röhren und Gasmessern werden von jetzt an nicht mehr unent geltlich, sondern nur für Rechnung der Consumemer angeführt. Bezüglich der Einführuna-rökre» und der Gasmesser sind solche Arbeiten regulatrvmäßrg durch die Gasanstalt, bezüglich der sonstig Leitung-röhren und Lamven durch die concesflonrrten Ga in gen , vcz> aS-Installateure und Schlossermeister au-zu führen. ES liegt daher im eigenen Interesse der Consumenten, die dem Froste au-gesetzlen Röhren, Ga-meffer und Brenner durch Ueberdcckungen und Umhüllungen möglichst zu schützen. Im Uebrigen ermächtigen wir die GaSconsnmeuten bei jeder vorkommenden GaSauSströmung oder bei plötzlichem und totalem Verlöschen der Gasflammen sich der nächsten städtischen Feuer-Telegraphen» fiation (Meldestelle oder Feuerwache) zur Benachrichtigung der GaS Anstalt zu bedienen. Leipzig, den 22. November 1871. D«S Rath» Deputation znr GaS-Anstalt. Einstige Reichstags-Palast. Nation wird ihren Vertretern im ei» würdige-, sie selbst und den ReichS- 4 den An-ländnn aber machtvoll im- Gebäude errichten. Scheu hat der dem Reich-rag da-Programm für zu einem Parlameut-gedaude für den ichStag, wie solche- an- den Be- dn au« Mitgliedern de- vuude-rath-, de- Reich-tage- und Commiffarren der Aschen Regierung gebildeten Eommisston »gen ist, zur Kenntuiß vorgelegt. DaS- östllchen Seite de- und soll folgende äode soll auf der nritbtet werden »len enthalten: Dienstwohnungen. 1) Für den Prä- 1 Reich-tage-: 8—10 Arbeit--, Wohn- nmer, 2—S Domestikenztmmer, einige »er, 1 Küche, 1 Lnrichtrzimmer und rlichen Borrath-gelaffe, ferner 2—3 on-, in Verbindung mit einem großen v» etwa 395 Quadratmetern Flächen- gleichzeitig zu außerordentlichen, oder festlichen Versammlungen der nitaliever benutzt werden kann. 2) Für »-Dirigenten: bestehend au-7-8Zim- deu zugehörigen Wirthschaft-räumen. »och Wohnränme rc. für Kastellan, wd HauSdiener.) »m Sitzungssaal für da- Plenum ittageß in der Größe von 620—640 rlerri Grundfläche (cxcl. Loge») mit Sitz- 400 Mitglieder. Derselbe muß ferner Im unteren Raume: 1) eine erhöhte im 2 Eitzen für da- Präsidium, zu jeder stütze für Schriftführer; 2) die Redner- dem Präfldeutensitz, daneben auf icder sür Referenten rc.; 3) einen Tisch ! für 5 Stenographen vor der Redner- n»en Tisch zum Niederlegen von Docu- ei»e» erhöhten Raum mit 50 Plätzen rlichen Schreibtischen für Mitglieder k«hs. Auf den Tribünen: 6) eine Loge cn Hof und die verbündeten Für- »m geräumige» Salon und zwei Vor- 7) sine Loge zur Disposition für die ReichSiagS; 8) eine Loge für da- ' l LorpS; 9) «ine Loge für die Ionrna- -40 Personen ; 10) 2—3 kleine refer- nnd 11) die Hogen für da- Publicum « Rätzen. >»»r, welche in der Nähe de- Sitzung», w-fien 1' Ein geräumiger Vorsaal resp. abgeschloffene- Vestibül für die Mitglieder de- Hause-, in Verbindung »it den erforderlichen Garderobe- und Elofeiräumen; 2) ein Louferenz- zimmer de- Präsidenten nebst Vorzimmer; 3) ein Sprechzimmer de- Präsidenten; 4) ein Zimmer der Schriftführer; 5) ein Conferenzztmmer de- RrichSkanzler- nebst Vorzimmer; 6) ein Sprech zimmer desselben, 7) ein Geschäftszimmer de- Prä sidenten de- Reichßlanzlcr-Amte- nebst Vorzimmer ; 8) ein Sitzungssaal für die Mitglieder de- Bun- de-rath- mU 60 Plätz« nebst geräumigem Vor zimmer; 9) 3 bi- 4 Geschäft-- und Sprechzimmer für die Mitglieder de- vuade-rath»; 10) 2 Sprech zimmer für die Mitglieder de- Reichstag-; ein Stenographenzimmer mit 25-30 Hellen Arbeits plätzen. Hiermit in Verbindung 12) ein Zimmer zur Correctur der stenographischen Aufzeichnungen; IS) 1—2 Zimmer für Journalisten: 14) ein ge- räumiger Erfrifchvng-saal nebst Büffet und 3—4 Nebcnräumen ; 15) ein geräumiger Heller Lesefaal mit einigen Schreibtischen. IV. Räume für da- B ur e au de- Reichstage-. 1) Ein Geschäftszimmer für den Dirigenten nebst Vorzimmer; 2) 2 Zimmer resp. für die Expedition und Kanzlei; 3) ein geräumige- Local für die Registratur; 4) ein Zimmer für den Botenmeister. Diese Räume, welche womöglich im Erdgeschoß an zulegen sind, müssen zusammen mindesten- 345 Quadratmeter enthalten. 5) Ein geräumige- Zem mer zur Expedition der Drucksachen und zum Aufenthalte von »0—50 Kanzleidienern, wrlche- nöthrgenfall-im Souterrain anzuordnen ist: 6( ein Archiv von 128—148 Quadratmetern Grundfläche, mit besonderer Sicherung gegen FeuerSaejahr. V. Anderweitige Geschäft-- und Nevenräume. 1) 6 Ablhetlung-fäpe für je 50 bi- 60 Personen ä 128—148 Quadratmeter, 2) 2 desgleichen, zu gleich für FracttonSfitzungen zu 100 resp. 120 Personen, 3) 6 bi» 8 EommifsionSzimmer von ver schiedener Größe sür refp. 15 b»S 30 Personen, 4). die zu diesen Räumlichkeiten erforderlichen Eorridore resp. Vorzimmer, 5) ein Zimmer für de» Postbeamten de- Haufe-, 6) ein Zimmer für einen Telegrapheubeamten, 7) die Räume für die Bibliothek de- Hause-, die stenographischen Be richte rc. nebst einem Arbeitszimmer für den Bibliothekar und einem Lesezimmer für die Abge ordnete». Für diese Zwecke sind 490 bi- 590 Quadratmeter in Au-stchl zu nehmen. 8) Außer, de« find tu dem hohe» Kellergeschoß di« Wtrlh- fchaft-räume für de« Restaurateur, sowie die für ei» solche- Gebäude erforderlichen Räumlichkeiten zur Aufvewahruna »o» Breuumatertal und »»deren Utrnstlieu unterzubringn». Es ist ferner für einen Raum zur Aufftrlluug einer metallozraphischra vornehmen können. Da- Gebäude muß durchweg feuerfest construirt sein und unverbrennliche Treppen erhalten. Die einzelnen Dienstwohnungen, die Räumlichkeiten sür die Abgeordneten, die Geschäftszimmer für dcn Bunde-rath, sowie die Logen für den kaiserliche» Hof resp. für da- Publicum sind mit bequemen, von einander abgesonderten Ein- und Zugänge» zu versehen. Stallung für mindesten- 6 Pferde, Remise für mindesten- 6 Wagen und eine Kutscherwohnung mit dcn erforderlichen Nebcnräumen stad anzu legen. Die Concurrenz-Projecie sollen nicht nur die zweckmäßigste Lösung der vorliegenden Aufgabe versuchen, sondern zugleich die Idee eine- Parla- ment-gebäudeS für Deutschland im monumen talen Sinne verkörpern. ES ist daher in den Entwürfen auf eine reiche Ausschmückung de- Aeußern und Innern durch Sculptur und Malerei Bedacht zu nehmen. Die Coucurrrnz-Bedtnaungeu sind folgende: Die Projccte — sämmtlich mit den Namen ihrer Verfasser versehen — müssen spätesten- bi- zum 15. April 1872 an da- Reich-kanzleramt ein- gelirfert werden. E- werden kcine vollständig auszearbeiteteu Baupläne, sondern zunächst nur Skizzen verlangt. Für denjenigen Entwurf, welcher nach dem Ur- thcile der Jury die gestellte Aufgabe am besten löst, wird ein erster Preis von 1000 FriedrichSd'or Weitere 4 Preise von je 200 FriedrichSd'or soäen für die zunächst 4 besten Projekte gezahlt werden. Die prämiirten Entwürfe werden gegen Zahlung der Prämie Ergenthum de- Reich». Albert-Verein. gehört lbert»1 Bekanntlich gehört zu den hauptsächlichsten Auf gaben de- Albert - Verein- die Ausbildung von Krankenpflegerinnen. Zur Erreichung diese- Zwecke- ist vorzugsweise auch der Leipziger Zwetgverein berufen. Zufolge bereitwilligen Entgegenkommen de- hiesigen Skadtra'he- unter gütiger Mitwirkung der Herren Geh. Med.-Räthe Wunderlich und Thierscd bcstehr unter deren Leitung bei dem hiesigen Jacob-ho-pital eine Pflegerinnenfchule, wo dermaleu wieder 9 Schülerinnen theoretisch und praktisch au-gebtldel werden, von denen sieben vom Haupt- dirrctoriu« zu Dresden, zwei von dem hiesiger, Zwetgverein gestellt worden find. Dieselben haben ihre Wohnung in einem von dem hrestgrn Zwerg verein ermiethelen Asyl, dem eine Asylmutler vor steht, und in dem auch die auSgelernten Leipziger Pflegerinnen, wenn sie keine Verwendung haben, verpflegt werden. Die Kosten der Erhaltung diese- Asyls mit der gesammteu Einrichtung, der Unter halt der Leipziger Schülerinnen und Pflegerinnen, welche letzteren, soweit irgend thunlick», unentgelt lich zur Verfügung gestellt werden, sind au- den Mitteln de- hiesigen Zwetgverein- zu beschaffen, ru deren Aufbringung rhm lediglich die laufenden Mitglicderbciträge und besondere Einnahmen, wie fie der bevorstehende Ball bieten soll, zu Gebote stehen. Ebenso unterhält bckanntlich der Zweig- verein Möckern auf seine Kosten in einem von ihm ermiethrten Grundstücke eine Poliklinik ver bunden mit Armenkrankenpflege und einigen eigenen Krankenbetten. Beiden Zwecken sollen die Ein nahmen de- zum 25. v. Mon. veranstalteten SubscriptionSballe- dienen. In da- Nettö-Er- trägniß haben sich beide Vereine zu tbeilen. Eine möglichst allgemeine Beteiligung an diesem Ball wird daher dem »ur Unterstützung edler Zwrcke jederzeit bereiten Letpriger Publicum umsomehr empfohlen, alS derselbe diese- Mal von Ihren königl. Hoheiten dem Kronprinzen und der Frau Kronprinzeß, welcher Letzteren ja bekanntlich der Albertverein sowohl die Idee seiner Gründung, als seine unbeirrte Durchführung verdankt, beehrt werden wird. Zu unserer Freude sind wir auch in der Lage versichern zu können, daß sicb von Seiten der hiesigen und der benachoarten Garnisonen eine lebhafte Beteiligung kundaicbt, io daß sich da» Fest zugleich zu einem festlichen Willkommen für unsere zurückgrkehrten Officiere gestaltet. Uudolph Genie s Vorlesungen. i. Die erste Bühne soll bekanntlich in einem Wagen bestanden haben, den The-pt-, der erste Schauspiel, dichter und Theaterdirector, von dem Kunde auf un» gekommen ist, von Ort zu Ort mit sich sühne. An jenen The-pi- erinnern die fahrenden Drameu- leser, die in neuerer Zeit (nach Holtei'S Vorgang) auch in Deutschland aufgetaucht sind. Auch sie sind gewissermaßen im Besitze einer beweglichen Bühne, die sie heute hier, morgen dort ausschlagen können. Ihr gah, reua ist weder durch ein große» Personal, noch durch äußern fcenischen Apparat beschwert, da sie alle- die- durch die Kunst ihre» Vortrag» ersetzen und au» sich selbst erzruaen wollen. Nun sind Dramen freilich nrcht dazu da, ge» lesen »u werden, und am allerwenigsten gehören Shakespeare'- Stücke zu jenen „Buchdrameu", denen man nachrühm:, daß sie zwar nicht bühnen-
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