Der commandirende General en Chef der vereinigten Kaiserlich Russischen und Königlich Preußischen Armee in der Oberlausitz, Herr General der Kavallerie von Blücher Exzellenz hat nur mir das Recht, die Bedürfnisse der Truppen zu requiriren, gegeben ...
Titel
Der commandirende General en Chef der vereinigten Kaiserlich Russischen und Königlich Preußischen Armee in der Oberlausitz, Herr General der Kavallerie von Blücher Exzellenz hat nur mir das Recht, die Bedürfnisse der Truppen zu requiriren, gegeben ...
Untertitel
Görlitz den 4. September 1813
Autor
Ribbentrop, ...
Erscheinungsort
[Görlitz]
Erscheinungsdatum
[1813]
Umfang
[1] Bl.
Sprache
Deutsch
Signatur
L VIII 306.167
Vorlage
Oberlausitzische Bibliothek der Wissenschaften Görlitz
^er commandirende General en der vereinigten Kaiserlich Russischen und Königlich Preußischen Armee in der Obctlausitz, Herr General der Kavallerie von Blücher Exzellenz hat nur mir das Recht, die Bedürfnisse der Truppen zu rcquiriren, gegeben, und den bestimmten Befehl ertheilt, mich nicht nur allen Requisitionen einzel ner Militairs mit Nachdruck zu widersetzen, sondern auch diejenigen, welche sich in diese Ordnung nicht fügen, und Forderungen ohne meine Aulhorisation machen möchten, zur Bestrafung zu meiden. Indem ich von diesem Befehle die Bewohner des Görlitzcr Kren scs in Kcnnrniß sitze, überlasse ich es ihnen zugleich diejenigen Milll tairs, welche jmit solchen nicht amhorisirlen Forderungen au suchten, ab und an mich zu verweisen, im Fall aber mit Drohungen oder Gewalt eine nicht authorisirte Forderung durchzusetzen gesucht wird, die Requirenten fest zu halten, und sic an die hiesige Commandantur abzuliefcrn, damit ihr Vergehen die gesetzliche Rache findet. Lebensmittel und Fourage dürfen übrigens?, wenn die Kricgcs- Commissarien und deren Bevollmächtigte solche fordern, nicht vcr- weigert werden. Es versteht sich aber auch von selbst, daß der Em pfänger gehörig darüber quittircn muß. Haupt-Quartier Görlitz den 4. September igiz. Königlich Preußischer General-Kriegs-Comnussair der Armee und Staatsrath, R i b b e n t r 0 p. Zur Bekanntmachung durch den Druck für den Herrn Stiftsverweser von Fehrenttzeil.