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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.06.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-06-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186706301
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18670630
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18670630
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- unvollständig; fehlerhafte Bindung; Images schlecht lesbar; teilweise Textverlust
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-06
- Tag1867-06-30
- Monat1867-06
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.06.1867
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. — Anzeiger. WMa« dck Mm,>. BqiMmchlS «d der MW drr SM ?npM. M 181. Sonntag dm 30. Juni. 18«7. Bekanntmachung. Nachdem in Gemäßheit § 21 und H. 22 de- Regulativ- zur Verordnung vom 12. April 1865, die Errichtung eine- LandeS- Medicinal-Collegiums betreffend, und der in dessen Folge in der ersten Plenarsitzung deS Königlichen Lande--Medicinal-Collegium- am 27. November 1865 stattgehabten LooSziehung Herr vr. meä. Karl MillteS allhier am 1. Juni diese- Jahre- als außer ordentliche- Mitglied de- Landes-Medicinal-Collegiums und zugleich al- Vorstand de- ärztlichen KreiSvereinS auSgeschieden, ist eine Neuwahl erforderlich. Unter Hinwei- auf die in dem angezogenen Regulative enthaltenen Vorschriften, insbesondere auf die Bestimmung in § 21, nach welcher der AuSscheidende wieder wählbar ist, werden alle stimmberechtigten Mitglieder de- ärztlichen KreiSvereinS hiermit aufgefordert, sich an dieser Wahl zu betheiligen und daher, da solche nach § 8 de- Regulativs schriftlich zu erfolgen hat, die eigenhändig geschriebenen, den Namen eines Mitgliedes deS ärztlichen KreiSvereinS enthaltenden Stimmzettel entweder mit dem eigenen Vor- und Zunamen unterschrieben und mit dem Privatpetschaft besiegelt, in einem verschlossenen Couvert mit der Bezeichnung „Wahlzettel", oder mit der auf dem verschlossenen Couvert eigenhändig bewirkten Bemerkung „Stimmzettel drS vr. N. zu N." bis zum IS. Juli R8V7 portofrei au die Carrzlei der Königlichen Kreis - Direktion zu Leipzig einzusenden Alle nach Ablauf dieses Termins eingehenden Stimmzettel bleiben unberücksichtigt und werden »«eröffnet vernichtet. Leipzig, am 20. Juni 1867. Der mit der Wahl beauftragte Medteinalbeifitzer der Königlichen Kreis - Direktion. ll. 1761. vr. Wunderlich. Bekanntmachung. Die DeSinfection der Gruben und Aborte in denjenigen Gastwirthschaften und Restaurationen, in welchen dieselbe von uns durch Patent vom 23. März und 17. Mai diese- JahreS angeordvet worden ist, hat nach den Berichten der zu lleberwachung der Maaß- regel bestellten Sachverständigen nicht allenthalben den erwarteten Erfolg gehabt. Insbesondere ist dt«S in den Grundstücken wahr zunehmen gewesen, in welchen die für öffentliche Locale bestimmten Aborte und Gruben auch von anderen Abheilungen der betreffenden Gebäude mit benutzt werden. In diesen Fällen ist die DeSinfection der Aborte der Gasiwiilhfchaften und Restaurationen nicht ge nügend, vielmehr müssen in solchen Grundstücken alle darin befindlichen Aborte vorschriftsmäßig dcSinfic.rt werden. ES werden daher nunmehr die Eigenthümer der Grundstücke, m welchen die Aborte der zur zwangsweise« DeSinfection bereits angehaltenen Gastwirthschaften und Restaurationen mit den übrigen Aborten deS Grundstücks gemeinsame Gruben haben, hiermit ObrigkeitSwegen angewiesen, die vorgeschriebe«e DeSinfection in sämmtlichen Aborten und Gruben ihrer Grundstücke nach Maaßgabe deS nachstehenden Recepts sud (D allwöchentlich an jedem Montag, Mittwoch und Freitag regelmäßig und bis zur Zurücknahme dieser Anordnung bewirken zu lasten. Dagegen bewendet eS da, wo für die betreffenden Gastwirthschaften und Restaurationen besondere, anderen Abtheilungen de- HauseS nicht zugängliche Gruben bestehen, bei den erlassenen Anordnungen. Die Durchführung der vorstehend angeordneten Maaßregeln werden wir durch legitiwirte Controlebeamte, denen der Zutritt in die Grundstücke und Locale und zu den Gruben und Aborten unweigerlich zu gestatten ist, überwachen lassen, Widersetzlichkeit, Säu migkeit oder Fahrlässigkeit in der Ausführung der angeordnete» DeSinfection, sowie jede andere Zuwiderhandlung gegen die deSfallS erlassenen oder noch zu erlassenden Bekanntmachungen mit Geld- oder Gefängnißstrafe auf das Strengste ahnden. Im Uebrigen machen wir auch bei dieser Veranlassung darauf aufmerksam, wie wünschenSwerth im sanitätSpolizeilichen Interesse eine möglichst allseitige Durchführung der DeSinfection ist. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, den 28. Juni 1867. vr. Koch. Lyon. . (3 ^ Ein Ceutner Eisenvitriol ist zu lösen in 300 Dre-dner Kannen heißen Wasser-. Von dieser Lösung ist in die Aborte der Etagen am Montag, Mittwoch und Freitag einer jeden Woche einzugießen und zwar so, daß an jedem dieser Tage */, Kanne der Lösung gerechnet wird auf 1 Person. Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten Mittwoch den 3. Juli 1867 Abends */,7 Uhr i« Saale der I. Bürgerschule. Tagesordnung: 1) RathSzuschnften über a) Lohnbewilligung für Beiwächter auf die Zeit vom 1. Mai bi- Ende 1866, b) Einführung einer 2. Gesangstunde in den 5. und 6. Classen der I. Bürgerschule. 2) Gutachten de- Finanzausschusses über u) GehaltSerhöhuua der Beamten am Leihhause, d) Rechnung de- Leihhauses und der Sparcasse pr. 1866. 3) Gutachten de- Ga-auSschusse- über die Rückantwort de- Rath- auf Anträge und Anfragen zum Budget. 4) Gutachten de- Bauau-schuffe- über a) Verpachtung de- alten Ziegeleigrundstücks, ' b) Verkauf einer Prreelle in Thonbergsflur. Oeffentliche Verhandlungen der Stadtverordneten am iS. Juni 1867. (Auf Grund de- Protokoll- bearbeitet und veröffentlicht.) (Schluß.) erauf referirt Herr Klemm über da- Gutachten de- Bau» uffeS betreffend den Leidenroth'schen Bebauungsplan. au-8g Der Rath schreibt hierüber u. A.: „Der gegenwärtige alleinige Besitzer der Leidenroth'schen Zie gelei, Herr Franz LouiS Leidenroth, hatte bei uns um Genehmi gung eine- ParcellirungSplanS und dabei zugleich um Ueberlaffuua eine- WieseustückS von 1 Acker 23,b lH Rüchen gegen ein gleich große- von seinem Befitzthum abzulrennendeS an der Waldstraße gebeten. Da dieser SpecialbebauungSplan mit dem in der Bearbeitung begriffenen, die zwischen Leipzig und Liudenau gelegene« Areal flachen umfassenden Generalplan harmonirt, so haben wir vorbe- > 7, 1 1 8. s . M -i
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