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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.02.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-02-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186802061
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18680206
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18680206
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-02
- Tag1868-02-06
- Monat1868-02
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.02.1868
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An der Spitze jeder Direction steht ein Telegraphen - Director, dem als Omaner 1) ein Telegraphen-Directionsrath für den Verwaltungsdienst, 2) ein Telegraphen-Directionsrath für den Betriebsdienst, und 3) ein dritter Rath für den Baudienst untergeben sind und als Commiffarien zu gehorsamen haben. Ein Rechtskundiger des Ortes leistet den jeder Direction etwa erforderlichen Rechtsbeistand als Justitiar. Die Direction hat eine eigne Caffe („Ober-Telegraphen-Caffe"), combinirt mit einer Ober-Post-Caffe. (Da Dresden zur Zeit nicht Sitz einer Ober-Post-Direciion ist, so findet jedenfalls diese Com- bination der Cassen nicht statt.) Der Geschäftskreis umfaßt die Specialverwaltung, die Leitung des Betriebes, die Bauausführungen und die Unterhaltung der Linien innerhalb des Directionsbezirkes, den höhern Schriften wechsel. Als Grenzen der Befugnisse in Bezug auf Bau, Ver legung der Leitungen, Stationen und Prämienausschreiben für Er mittelung von Telegraphenfrevlern sind folgende Bestimmungen gegeben. Die Bauanschläge dürfen die Summe von 100 Thlrn. nicht erreichen, ebensowenig die Kosten der Verlegung von Stationen. Was darüber hinausgeht und die Prämien über 5 Thlr. gehören vor die General-Direction in Berlin, an deren Spitze Oberst v. Chauvin als General-Telegraphen-Director des Norddeutschen Bundes steht. Hundert Thaler dürfen auch die Kosten solcher von den Di rektionen vorzunehmenden Reparaturen an Telegraphen-Gebäuden, die lediglich zur Instandhaltung der Gebäude dienen, nicht er reichen. Auch die Statistik des Bezirkes zu führen ist Sache jeder Di rection. lieber das Beamtenpersonal des Bezirks außer den Stations vorstehern hat jede Direction Disciplinargewalt und Verfügung, was Ernennung, Anstellung, Versetzung, Beurlaubung auf vier Wochen nach außerhalb des Bundesgebietes, auf sechs Wochen innerhalb des Gebietes anbetrifft. Auch kann jede Direction auf Kündigung angestellte Beamte, aber nur diese, entlassen. Ebenso kann der Director Telegraphen-Candidaten (Probisten) und Boten- Anwärter annehmen, remuneriren und entlassen, soweit dieselben versorgungsberechtigte Militairpersonen der untern Grade sind. Leipzig ist eine Telegraphen - Station ersten Ranges. Man unterscheidet nämlich drei Rangstufen beiden Stationen, außer dem selbständige, lediglich mit Telegraphenbeamten besetzte und dann mit der Post oder andern Behörden vereinigte (combinirte) Stationen. Stationsvorsteher I. Classe sind in der Regel Telegraphen- Jnspectoren, selbständige Stationen II. Classe werden von Tele graphen-Secretairen, ebensolche Stationen III. Classe von Ober- Telegraphisten verwaltet. Die Berliner Hauptstation (Telegraphengebäude) heißt „Tele- graphen-Centralstatton". Sämmtliche Stationen sind sich gleich gestellt und gleich geordnet. Die Beamten zerfallen in Oberoeamte und Unterbeamte. Letzteres sind die Boten und Botenanwärter, Castellane u. s. w., Ersteres die Ober-Jnspectoren, Direktoren, Inspektoren, Secretaire (Telegraphensecretaire sind jedem Stationsvorstand beigegeben oder, wie wir oben sahen selber Vorstände.) und die Ober-Telegraphisten, Telegraphisten. Endlich fungiren auch „Probisten" oder Accessisten, junge Leute, welche sich zu Telegraphisten ausbilden wollen und gleich beim Eintritt eine Art Besoldung oder Diäten erhalten. Ueber diese sehr verlockende Einrichtung, welche der bisherigen königl. preußischen und jetzigen Bundes-Telegraphenverwaltung ergenthüm- lich ist, gedenken wir ein ander Mal zu sprechen. Die große Menge der eigentlichen Telegraphenbeamten unter scheidet sich als Ober-Telegraphisten, Telegraphisten und Probisten. Sind wir recht unterrichtet, und wir gaben uns Mühe es zu werden, so hat dre Station Leipzig ein Ober- und Unterbeamten personal von über vierzig Köpfen, davon sind drei Viertel Ober beamten. Verpflichtung der hiesigen Telegraphen - Beamten« Am Sonntag den 26. Januar erfolgte wie beim hiesigen königlich sächsischen Ober-Post-Amt, so auch bei hiesiger Tele graphen - Station die Verpflichtung der Beamten und Unter beamten auf Art. 50 der Verfassung des Norddeutschen Bundes (Befolgung der Anordnung des Bundes-Präsidiums). Diese feierliche „Einschwörung" wurde, ganz so wie bei der Post, unter Hinweis auf den von den Beamten bereits früher geleisteten Diensteid, in Gestalt protokollarischer Verpflichtung vorgenommen. Die Beamten gaben alle ihre Erklärungen zu Protokoll und unterschrieben solches, nachdem es verlesen und genehmigt worden war. Bemerkenswerth ist, daß diejenigen Telegraphenbeamten, welche auS dem Königreiche Sachsen stammen und beim Uebergang des diesseitigen Telegraphen-Wesens von Preußen übernommen wurden, jetzt, wo sie Bundesbeamte geworden sind, die königlich sächsische Cocarde wieder tragen dürfen. Akademische Gerichtsbarkeit, und Duell. Der Staat bestraft das Duell mit 3 Monaten bis 20 Gefängniß, — und die akademischen Gesetze, während sie Anschein geben, in Eintracht mit diesen von der modernen dictirten Gesetzen des Staates ebenfalls dem Duell entg arbeiten, sie zumeist, die akademischen Gesetze selber, gestalt verunstalten unsere Universitäten zu künstlichen Brutstätten der Vernunft wie vom Staate bekämpften Vorurtheils. Stellen wir diese Behauptung etwa zum ersten Male Entdecken wir eine neue, aber fabelhafte Wahrheit? O neu! ist leider ein längst und schmerzhaft gefühlter Krebsschaden Mark des deutschen Volkes; und schweigen dürsten wir, wo vor Jahren einer der vordersten Träger der Bildung, em berühmtesten Männer Deutschlands und Leipzigs voll ll seine Stimme erhob zu einer „Appellation an den Geist der wider den Geist der Universitäten", wo eine der geachtelten sehen Zeitschriften, „Die Grenzboten" *), mit ihrem vollen' gegen das akademische Gericht in die Schranken trat, schweigen wir nicht? — Weil das akademische Gericht noch weil es noch heute vielfach Leute giebt, die mit überlegenem m. phelischen Lächeln fragen: „Wozu der Lärm? Was steht dem zu Diensten? Geberdet er sich nicht grad, als ob die h ungefährliche Mensur, dieses ritterliche Vergnügen, dieser stu Sport ein und dasselbe ser mit dem schweren, das Leben bed Duelle?" — weil es noch heute Männer giebt, die die zur Aufrechterhaltung eines anständigen Tones in der S schast für eine Nothwendigkeit halten, und indem sie anerk, daß nur unter einer eximirten akademischen Sondergerichts die Mensur sich halten könne, eben deshalb, selbst wenn ft akademische Gerichtsbarkeit im Uebrigen abgeschafft wissen u diesen Zweig derselben nach wie vor in den Händen des Ui sitätsrichters grünen zu sehen wünschen; — weil endlich jüngster Zeit in Baden sich die zwette Kammer zu solchem seligen Schritte der Verballhornisirung der Regierungsvorlage leiten ließ — und weil immer zu befürchten steht, daß die' heit Nachahmer finde. Antworten wir kurz und bündig jenen Spöttern, zeig ihnen den tiefernsten Zusammenhang von Mensur und Auch wir wissen beide zu unterscheiden, im Duell trägt der S> sein Leben, in der Mensur seine Haut zu Markte, ,,und auch seine Haut". Die Mensur findet meist um des Vergnügens r statt, man schlägt sich, nicht weil man sich beleidigte, sondern beleidigt sich, um sich zu schlagen. Die Meisten sehen daher Mensur nüt für eine Spielern an, für eine vergnügliche Aufr^ welche man jungen Leuten wohl gönnen könne, für eine mc indifferente Sache. Und auch nur stimmen Jenen bei — wenn Jene es wagen dürfen, das ernsthafte Duell auf Säbel Wa als i ist de schlecht scheu also herzliö scheu L rlich bal Gr untt oder o ren r sonder der B Mr .mg l< Stücke: seine S dadurch rinleitei ückelt emem i iende ' ei folget die iensur i noch Rohheit wehr mante Ver Praxis üschen ohen, u cen fl selten ja! Lt 1 Großa die Ges Unsere, nicht t tische Man he die orde gewck siaatlick Pistole, wo auf frivolen Anlaß hin um Menschenleben»hart sind bangue gespielt wird, für sittlich gerechtfertigt zu erklären. Mensur gewöhnt notorisch fast alle ihre Anhänger, auch um k Anlasses willen zum schweren Duell zu fordern und anzunehmen. Vorschule des Duelles ist die Mensur. Die Fälle sind nicht sel sie sind unzählbar, wo um Sottisen, um das Fixiren einer 3" und dergleichen Albernheiten ernste Forderungen ausgetauscht den. Also nicht weil die Mensur eine Quelle der Rohheit, Renommisterei, der hohlen Aufgeblasenheit auf Sehnen- Muskelkraft ist, nicht weil „dies gemeine, der Studentenwelt noch eigene unverhohlene Gaukelspiel der Raufereien als alltägliö Unterhaltungnoch immer der Abgrund ist, der die meiste Zelt Kraft eines Theiles der studirenden Jugend verschlingt", also i weil „durch den Zwang, an dieser Erbärmlichkeit Therl zu nehr die Faulheit und durch den dafür erforderlichen Aufwand demoralisirende Gewohnheit der leichtsinnigen Schulden genc wird", sondern weil die Mensur eine Hauptquelle des von Vernunft wie vom Staate gerichteten frivolen Duells ist, deßl zumeist ist sie sittlich zu verwerfen. . Aber ernste Männer behaupten ja, die Mensur sei nc wendig zur Aufrechterhaltung eines anständigen Tones in Studentenschaft? Wodurch wird denn die Mensur zu einer Nothwendig! Lassen wir jenen citirten Aussatz antworten: „Dies Bedürfniß uv diese Berechtigung liegt nur in der schlechten akademischen Gericht? barkeit. Hätten die Studenten wie alle andern Staatsbürger ' Gericht, vor dem sie Respect haben könnten, das dem gemei ebenbürtig zur Seite stände, oder einfach hätten sie allen Andern Theil an diesem, könnten sie in den fe Formen eines geregelten und namentlich öffentlichen Verfahr einen rohen Angriff zur Rechenschaft ziehen oder umgekehrt, w sie wegen berechtigter Beschimpfung eines Unwürdigen beklagt wär dieselbe mit der zweischneidigen Waffe der „Einrede der Wahrh hier erst recht wirksam weiter durchführen, so würden sie auch, heutzutage fast alle andern Bürger, darin nicht nur nichts ^ LchtlrcheS mehr erblicken, sondern vielmehr stolz darauf sein, wird in e de A ieraüow lsur lie endliö tätt Wir er oren Regier >barker n wir, er 2 bürge: G mnere Solor »Lei »wand! streinl einer igen. , me inti «.h so m Fl llche >on l«Mer w * Vrenzboten 1862. Nr. 41, 42 und 44.
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