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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.08.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-08-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186708041
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18670804
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18670804
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-08
- Tag1867-08-04
- Monat1867-08
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.08.1867
- Autor
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und Anzeiger. AmMM di» KSnigl. Brjirk«l>tr>chlk und d<» MD im Stadt Schulj. M 21«. Sonntag den 4. August 1867. Bekanntmachung. Wegen nothwendiger baulicher Herstellungen kann der Unterricht in der m. Bürgerschule erst Montag -en 12. August I. wieder beginnen. — Leipzig, den 2. August 1887. Die Schulinspection. Der Superintendent. Der Rath der Stadt Leipzig. v. Lechler. vr. E. Stephani. Schleißner. Bekanntmachung. Der am 1. August d. I. fällige dritte Termin der Grundsteuer ist nach der zum Gesetze vom 24. Drcbr. v. I. erlassenen Ausführungs-Verordnung von demselben Tage und deren Nachträgen vom 15 resp. 21 Mai d. I. mit Zwei Pfennigen ordentlicher Steuer und Ginem Pfennig Zuschlag, überhaupt also Drei Pfennige« von jeder Steuer-Gtnhelt zu entrichten, und werden me hiesigen Steuerpflichtigen hier durch aufgefordert, ihre Steuerbeitrage von diefem Tage ab und fpätestenS binnen LSI Tagen nach dem selben an die Stadt - Steuer - Einnahme allhier zu bezahlen, da nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Maßregeln gegen die Säumigen eintreten wüsten. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, den 29. Juli 1867. vr. E. Stephani. Taube. Bekanntmachung, die Wahl zum Reichstage des Norddeutschen Bundes betreffend. Nach den Bestimmungen deS Wahlgesetze- vom 7. Deeember 1866 ist 1) Wähler jeder unbescholtene Staatsbürger eine- der zum Bunde zusammengetretenen deutschen Staaten, welcher da- 25. Lebensjahr zurückgelegt und zur Zeit der Wahl hier seinen Wohnsitz hat. 2) Bon der Berechtigung zum Wählen find ausgeschlossen: a) Personen, welche unter Vormundschaft oder Curatel stehen, d) Personen, über deren Vermögen ConeurS gerichtlich eröffnet worden ist und zwar während drr Dauer diese- ConcurSoerfahrenS, e) Personen, welche eine Armenunterfiützung au- öffentlichen oder Gemeindemitteln beziehen oder im letzten, der Wahl vorhergegangenen Jahre bezogen haben. 8) LlS bescholtea, also von der Berechtigung zum Wähle» ausgeschlossen, sollen angesehen werden Personen, denen in Folge rechtskräftiger Verurtheilung zu einer Strafe der Bollgenuß der staatsbürgerlichen Rechte oder der bürgerlichen Ehrenrechte entzogen ist, sofern fie in diese Rechte nicht wieder eingesetzt worden find. 4) Verbüßte oder durch Begnadigung erlassene Strafen wegen politischer Verbrechen schließen von der Wahl nicht auS. Behuf- der Wahl ist die hiesige Stadt, welche den XII. Wahlkreis bildet, von unS in acht räumlich geschieden», nachstehend and (D näher bezeichnet» Bezirke getheilt und für jeden dieser Bezirke eine besondere Wahlliste nach Maßgabe deS Gesetze- und der dazu erlassenen Ausführungsverordnung aufgestellt worden. Alle diese Listen werden von morgen, de« 28. dies. Mo«, an bis zum 2«. Augnft d. I., nnd zwar vom 28. dtef. Mo«, bis zu« 6. August in den Stunden von 8 bis 4 Uhr, vom 7. bis 26. August aber in den Stunde« von 10— L2 und von 2 — 3 Uhr im Souferenzzimmer des RathhaufeS (L Treppe doch, der Ginnahmestube gegenüber) öffentlich ausliegen. Etwaige Einsprache» gegen die Listen, mögen dieselben die Aufnahme Weggelastener oder die Weglassung Aus genommen« betreffen, sind nach §. 10 de- Wahlgesetzes binnen 8 Tagen und längsten- bis zum 6. August dtefeS Jahres bei uns anzubringen und werden bis zum Schluß der Listen, welch« am 28. Auaust dieses JahreS erfolgt, ihre Erledigung finden. Nur Diejenige« sind zur Wahl berechtigt, welche in die Listen ausgenommen sind. Leipzig, am 28. Juli 1867. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Schleißner. D l. Wahlbezirk. Barfußgäßchen, Böttchergäßchen, Brühl Nr. 1—18, 70—89, Burgstraße Nr. 1—12, 22—30, Groß« Fleischergaffe, Kleine Fleifchergafse, Grimmische Straße Nr. 36—38, Hainstraße, Halle'sche- GLßchen, Halle'sche Straße Nr. 12—15, Katharinenfiraße, Klostergaffe, Markt Nr. 1—15. Naschmarkt, Nevkirchhof, PeterSstraße Nr. 1—13, Plauenscher Platz, ReichSstraße Nr. 31—55, Salz- gäßchen, Schulgaffe, Sporergäßchen Nr. 1—8, Theatergaffe, Tbeaterplatz, ThomaSgäßchen, ThomaLkirchhof. II. Wahlbezirk. AugustuSplatz Nr. 3d—6, An der 1. Bürgerschule, Brühl Nr. 19—69, Burgstraße Nr. 13—21, Gewandgäßchen, Göthestroße, GvldhohvgLßchen, Grimma'fche Straße Nr. 1—35, Halle'sche Straße Nr. 1—9, KupfergäßchkN, Magazingaffe. Markt Nr. 16—17, Neumaikt. Nicolaikirchhof, Nicelaistraße, Parkflraße, PeterSkirchhof, PeterSstraße Nr. 14—48, Preuhergäßchen, RnchSstroße Nr. 1—30, Ritterstraße, Schillerstroße,. Schloßgaffe, Schloß Pleißenburg. Cchuhmachergäßchen, Sporergäßchen 9—10, UniverfitätSstraße. m. Wahlbezirk. Alter Amt-Hof, Alexanderstraße, Canolstraße Nr. 1—r, Centralstraße. Colonnadenstraße, Dorotheen straß-, Elsterstraße. Erdmanns, straße, Frankfurter Straße Nr. 34—42, Johanna-Park, Kleine Gaffe, König-Platz Nr. 1—8. Ltsfivgstraße Nr. 1—11, MendelSsvhn- straße, Moritzstraße, Mühlpaffe, Obstwarkt, Plagwitzer Straße, An der Pleiße, Pleißengafse Nr. 1—13. Promenadevstraße, Rudolph« Praße, Schwimm-Anstalt, An der Wasserkunst Rr. 1—5, 10—1«, Wepstraße, Wiesenstraße, Zimmerstraße.
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