Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.01.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-01-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186801161
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18680116
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18680116
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-01
- Tag1868-01-16
- Monat1868-01
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.01.1868
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 16. Donnerstag den 16. Januar. 1868. V V K Am heutigen Tage, an welchem die vaterländischen Truppen, welche so viele Jahre hindurch die Garnison unserer Stadt bildeten, nach längerer Abwesenheit zu uns zurückkehren, rufen wir Denselben im Namen der Stadt Leipzig ein herzliches Will kommen! entgegen. Mögen die auf gegenseitige Achtung gegründeten Bande der Freundschaft und Geselligkeit, welche Leipzig immer mit seiner Garnison verknüpften, vom heutigen Tage ab veide Theile von Neuem recht rnnig und lange vereinen! Leipzig, den 16. Januar 1868. Der Rath. Die Stadtverordneten. vr. E. Stephani. Emmerich Anschütz, Viecevorsteher. Schleißner. Bekanntmachung, die Benutzung der Wasserleitung betreffend. Unsere am 9., 11. und 14. Juni 1867 erlassene Bekanntmachung, in welcher wir auf die Verschwendung von Wasser aus der neuen Wasserkunst aufmerksam machten und zu einer wirklichen Benutzung der neuen Wasserleitung ermahnten, hat nicht allenthalben den gehofften Erfolg gehabt. Nicht nur, daß durch fortgesetztes muthwilliges Oeffnen und nicht rechtzeitiges Verschließen der Hähne an öffentlichen Ständern das Wasser auf die nutzloseste Weise vergeudet wird, ist in letzterer Zeit wiederholt darüber bei uns Anzeige gemacht, worden, daß angeblich zur Verhinderung des Einfrierens in Haushaltungen die Wasserhähne Stunden, ja Nächte hindurch offen gehalten werden, in dessen Folge eine große Quantität Wasser dem wirthschastlichen Gebrauche entzogen wird und ungenutzt verloren geht. Ein solcher Mißbrauch ist nach den Bestimmungen des Regulativs vom 6. Juli 1865, dem sich die Besitzer von Privatablei tungen unterworfen haben, strafbar und darf im Interesse einer der öffentlichen Wohlfahrt dienenden Anstalt nicht geduldet werden. Unter Bezugnahme auf die anfangs erwähnte Bekanntmachung bestimmen wir daher hierdurch, -aß die Wasserhähne in Haushaltungen und in sonstigen Privatetablissements nur bei regu- lativrnaßigem Gebrauch des Wassers geöffnet werden dürfen, nach dessen Beendigung aber sofort zu schließen sind, mit dem Hinzufügen, daß Zuwiderhandlungen hiergegen — vorbehältlich der Ansprüche auf Schadenersatz — zeitweise oder dauernde Wasserentziehung zur Holge haben werden. Indem wir schließlich Aeltern, Erzieher und Lehrherren hierdurch auffordern, jedes muthwillige Oeffnen der Hähne an öffent lichen Ständern, sowie sonstige Verletzungen der letzteren und anderer öffentlichen Brunnen den ihrer Oohut anvertrauten Kindern und Lehrlingen aufs Nachdrücklichste zu verbieten, hoffen wir von dem Tact und dem Gemeinsinn des Publicums, daß dasselbe gegen derartigen Unfug'selbst mit der erforderlichen Energie einschreiten und bez. die Contravenienten bei uns zur Anzeige bringen werde. Leipzig, am 13. Januar 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Ritscher, Ref.^ Bekanntmachung. Nachdem die in den Ortschaften Zweinaundorf und Holzhausen seiner Zeit aufgetretene Schaafpockenseuche wiederum erloschen ist, so wird das in Bezug hierauf unter dem 14. September 1867 erlassene Verbot des Durchtriebs von Schaafvieh durch jene Orte und deren Fluren andurch wieder aufgehoben. Königliches Gerichtsamt Leipzig I.» den 27. December 1867. Litzkendorf. Feller. Holzauktion. Freitag am 17. d. M. Vormittags von Uhr an sollen im Connewitzer Revier, und zwar in den s. g. Probsteien, mehre Hunden Lang- und Abraumhaufen gegen 15 Ngr. Anzahlung für jeden Haufen und unter den übrigen im Termine an Ort und Stelle angeschlagenen Bedingungen an die Meistbietenden verkauft werden. Leipzig, am 7. Januar 1868. Des RathS Forst-Deputation. Vas König!, sächsische Schützenregiment Nr. 108. x!x Leipzig, 15. Januar. Morgen soll der Einmarsch eines der Bataillone des auS den früheren ILgerbataillonen unserer vaterländischen Armee gebildeten Schützenregiments Nr. 108 (Füsilierregiment) erfolgen. In Nr. 364 vom 30. December deS vorigen Jahrganges gaben wir in diesen Blättern die Namen deS ganzen Offiziercorps desselben. Heute wollen wir nur mit einigen Worten daran erinnern, daß das Regiment eben wegen seiner Zu sammensetzung aus den Elementen der früheren kömgl. sächsischen leichten Infanterie eine höchst interessante Geschichte hat. „Auch der Soldat hat seinen Stammbaum", schrieb der be kannte Militairschriftsteller — Obervostrath Pönitz (seine Chiffre war in der Deutschen VierteljahrSschrist und sonst Pz^) — „auch der Soldat hat seinen Stammbaum: eS ist oie Geschichte seine- Regimentes". Am 1. October 1859 beging die königlich sächsische leichte In fanterie das Jubelfest ihres fünfzigjährigen Bestehens. Diese Truppe hat eine eigne Geschichte, wie wenige unserer Armee, denn sie ist seit ihrer Errichtung bei allen Wechselfällen unvermischt ge blieben (Graf Albrecht von Holtzendorff, Generallieutenant a. D.: Geschichte der Königlich Sächsischen Leichten Infanterie von ihrer Errichtung bis rum 1. October 1859. Als Festgabe bei deren fünfzigjährigen Jubelfeier zusammengestellt. Ws Manuscript ge- drucktj. Leipzig 1860). Der Zeitraum, den die Truppe seit ihrer Errichtung durchlebt hat, ist zwar kurz, aber interessant. Der Iubelhistoriker hatte den selben zum großen Theil in derselben mit durchlebt, wie er schreibt. Graf v. Holtzendorff's, Ritter des Heinrichs-Ordens, Name ist in der That in der Anstellungs-Liste der Officiere der beiden leichten Infanterie-Bataillone bei der Formirung am 1. October 1809 beim I. Bataillon mit aufgeführt, und zwar als SouSlieutenant bei der dritten Compagnie, früher Fähndrich im Regimente Low. Den 1. Mai 1810 ward er dem 1. leichten Infanterie-Regiment zu-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite