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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.08.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-08-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186708137
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18670813
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18670813
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-08
- Tag1867-08-13
- Monat1867-08
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.08.1867
- Autor
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Hotel tel zu» Musste. Hotel Stadt Hotel :esdner Serlin. e Bav. . e. akfurt. Stadt Kusse. »nitz. arni. e. . hen. Pol. iere. WMWWMWWMW - - Tageblatt und Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 225. Dienstag dm 13. August. 1887. Bekanntmachung. 1) Die diesjährige Leipziger MtchaeliSrnesse beginnt am 3V. September und endet mit dem RS. Oktober. 2) Während dieser drei Wochen können alle in- und ausländische Handelsleute, Fabrikanten und Gewerbtreibende öffentlich hier feilhalten. 3) Außer vorgedachter dreiwöchentlicher Frist bleibt der Handel allen auswärtigen Verkäufern bei einer Geldstrafe bis zu 50 Thalern verboten. 4) Jedoch ist das Aus packen der Maaren den Inhabern der Meßlocalien in den Häusern und den in Buden ausstehenden Fabrikanten und Grossisten in der Woche vor der Böttcherwoche gestattet, während zum Einpacken die Eröffnung der Meßlocale in den Häusern auch in der Woche nach der Zahlwoche nachgesehen wird. 5) Jede frühere Eröffnung sowie spätere Schließung eines solchen Verkaufslocales wird, außer der sofortigen Schließung desselben, jedesmal, selbst bei der ersten Zuwiderhandlung, unnachsichtlich mit einer Geldstrafe bis zu 25 Thalern geahndet werden. 6) Den Detailhändlern, welche auf Straßen und Plätzen feilhalten, ist das AuSpacken daselbst vor dem Donnerstage in der Vorwoche, also vor dem 26. September, bei einer Geldstrafe bis zu 25 Thalern verboten. - 7) DaS Haufiren jeder Art bleibt auf die Meßwoche beschränkt. 8) Auswärtigen Spediteuren ist von der hauptzollamtlichen Lösung des WaarenverschluffeS an bis mit Ende der Woche nach der Zahlwoche das Speditionsgeschäft hier gestattet. * Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, am 12. Juli 1867. vr. Koch. Schleitzner. Bekanntmachung. Der am L. Aagnft d. I. fällige dritte Termin der Grundsteuer ist nach der zum Gesetze vom 24. Decbr. v. I. erlassenen Ausführungs-Verordnung von demselben Tage »nd deren Nachträge» vom 15. resp. 21. Mai d. I. mit Awet Pfennigen ordentlicher Steuer und Einem Pfennig Anschlag, überhaupt also Drei Pfennigen von jeder Steuer«Einheit zu entrichte», u»d werden vie hiesige» Steuerpflichtigen hier durch aufgefordert, ihre Stenerbeiträge von diefem Tage ab und spätestens binnen Lä Tagen nach dem selben an die Stadt-Steuer-Einnahme allhier zu bezahlen, da nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Maßregeln gegen die Säumigen eintreten müssen. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, den 29. Juli 1867. - vr. E. Stephani. Taub«. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 21. März d. I. giben wir hiermit allen Grundstücksbesitzern auf, ihre Privetgruben, insofern dies nicht unmittelbar vor Erlaß der vorliegenden Anordnung geschehen, binnen acht Wochen, vom heutigen Lage an gerechnet, räumen und nach erfolgter Räumung gründlich nach Maßgabe der deshalb ergangenen Vorschriften deSinfiziren zu lasse». Mit Räumung der Gruben ist sodann in der Maße fortzufahren, daß jede Grube nach Ablauf eines Vierteljahres, von der letzten Räumung an gerechnet, von Neuem zu räumrn und beziehentlich bis auf weitere Anordnung nach erfolgter Räumung zu deSinfiziren ist. Wir werden die allseitige und pünctliche Durchführung dieser im allgemeinen wohlfahrtspolizeilichen Interesse erlassenen Maßregel, neben welcher die bisher erlassenen Verfügungen wegen DeSinfection der Aborte in voller Kraft bestehen bleiben, genau überwachen lassen und etwaige Contraventionen unnachsichtlich mit Geldstrafe von 5 Thlr. an oder verhältnißmäßiger Gefängnißstrafe ahnden. Leipzig, den 6. August 1867. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Thon. Bekanntmachung. Die städtische Brückenwaage auf dem Waageplatze wird einer Reparatur wegen vom Montage de« LS. dfS. MtS, an auf ungefähr acht Tage außer Gebrauch gesetzt. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, am 10. August 1867. vr. Koch. Schleißner. Obst-Verpachtung. Die diesjährigen Obstnutzuvgen ber städtischen Chausseen und der Lnpflanzunaen auf den Wiesen vor dem Floßthor« sollen an de» Meistbietende» gegen baare Zahlung, mit Vorbehalt der Auswahl unter den Lmtaute» so wie jeder anderen Verfügung, verpachtet werden. CS haben darauf Refleetirende Donnerstag de» LS. August d. I. früh 9 Uhr in der Marstall-Expedition sich eiuzufinde», ihre Gebote zu thun und sodann weiterer Nachricht sich zu gewärtigen. Leipzig, den 12. August 1867. DeS RathS Depntatio« z« de« Ghauffee«. FinanMer Wocheabericht. Die verflossene Woche verfolgte im Allgemeinen eine steigende Tendenz. Für den Augenblick ist die Börse von ihren Befürch tungen für Aufrechthaltung deS Frieden- zurückgekommen und schövft Ermuthigung auS der friedeuverheißende» Antwort de- Kaisers Napoleon au die AuSstellangScommisfio». Sollte» die nächsten Mouate keine Aenderung in der Lag« hervorbring«, so ist anzuuehmen, daß die Course der bessern Lisenbahnactie, wieder ihre» frühere» hohen Standpunkt vor der französischen Depesche i» der nordschleSwigschen Angelegenheit einnehmen werde», bei denen nun freilich wenig zu verdienen fein möchte. Traurige Alternative für di« bpeculation, welche nur durch Ausnutzung roßer Auf- und Abwärtsbewegungen der Course gewtune» kann l ^ie viel gehört dazu, «he eine Gsenbahn auch nur ein Procent ividende mehr geben kan»! Und der Werth diese- einen Pro- eentS im Course auSgedrückt und auf eine Recht von Monat« vertheilt, waS kommt da Erkleckliche- für die Spekulation heraus? Die Spekulation i» den Schwindelpapier« aber, wie österreichischer Credit, bringt nur ür den seltensten Fäll« Bortheil. — Du für die Gildverhältmffe so wichÜge Ernte ist jedenfalls so «mSgefalle», daß fle keinerlei Einfluß auf den Capitalwarkt zu üben vermag, und so stände den» eventuell der Hausse nicht- entgegen, als die Höhe der Course selbst; da nun aber die bewegung-bedürftige 1 LI 1 -A Z >
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