Äer Befehl Sr. Exceltmz, des on eiiek commandirenden Herrn Generals von Blücher: „Altes Eigenthum des Feindes, des des Königs von Sach- «sen rc. irnd seines Milirairs, ist dem General - Kriegs- der König!. Preuss. Armee treulich und gcwis «scnhaft anzugeben, und auf seine Verfügungen auszulie- „fern. Derjenige Bewohner von Sachsen, welcher fähig „scyn möchte gegen diese meine Vorschrift zu handeln, «wird einer Militair - Oommcküon übergeben, und soll von «derselben als Verräther der verbündeten Armee bestraft «werden." wird hiermit allen Einwohnern zur genauesten Nachachtung be kannt gemacht. Görlitz, am 4. September iZiz. Äas Verlassen eigener Häuser, um sich der Einquartierungs-Vee, pflegung zu entziehen, kann, wegen der andern Wirthen dadurch zu wachsenden Last, nicht verstattec werden; dahero hiermit jeder Bürger ernstlich davon abgemahnct und bedeutet wird, daß die aufdes in fer nem Hause nicht betroffenen Wirthes repartirte Mannschaft, ihm in seine Wohnung nachzuschicken, das Billetier-Amt angewiesen worden sey; für welche Beschwerlichkeit zugleich die sie ausnehmenden Haus besitzer andurch gewarnet werden. Görlitz, am 7. September i8iz. Der Rath allhier. Da, z» Folge des von dom dermaligcn hiesigen Russisch-Kaiserlichen Herrn Platz-Commandamen heut ergangenen Befehls, von E. E. Ra- thc allhier denen hiesigen Bürgern Und Einwohnern alle Gewehre, Flin ten, Pistolen und Säbel, auch Pulver und Kugeln abgenommen wer den, und derjenige, bey dem nach z Tagen noch dergleichen vorgefunden wird, in eine Geldstrafe von 12 Ducaten verfallen soll; so werden alle Bürger und Einwohner, unter Verwarnigung für der angcdroheten Strafe, von Obrigkeits wegen hiermit aufgcfordert, alle besitzende Ge wehre, Pistolen, Flinten, Pulver und Kugeln, den 18. September Vormittags von 8 bis 12 Uhr, Nachmittags aber von z bis 6 Uhr auf hiesiges Rathhaus abzuliefern; denen Herren Würz- und Seidcnkrä- !mern, auch Spitz- und Pudritzkrämcrn aber wird die richtige Ab- und ^ Einlieferung ihrer sämmtlichen Pulver-Vorräthe aufgegeben. Görlitz, den 16. September i8iz. Der Rath allhier.