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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.08.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-08-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186708246
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18670824
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18670824
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-08
- Tag1867-08-24
- Monat1867-08
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.08.1867
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und Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 236. Sonnabend den 24. August. 1887. Verordnung, Maßregel« wegen der Rinderpest betreffend. Zn Mederösterreich ist nach eingegangener officieller Mittheilung die Rinderpest wieder auSgebrochen und infolge dessen haben die k. k. Statthaltereien za Brünn und Prag die Einfuhr von Rindvieh, Schafen und Ziegen, so wie die Einbringung der von den obigen Thiergattungen herstammenden Rohproducte au- Niederösterreich nach Mähren und Böhmen verboten. ES wird die- hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht und dabei zugleich verordnet, daß Rinder, Schafe und Ziegen, welche auS oder durch Niederösterreich kommen, ingleichen alle von solchen Thierarten abstammende Rohproducte von daher, in Sachsen weder ein- noch durchzulassen sind. Die Verordnung, Maßregeln wegen der Rinderpest betr., vom 27. vor. M. wird insoweit wieder aufgehoben. Bei Zuwiderhandlungen treten die § 3 der Allerhöchsten Verordnung vom 16. Januar 1860 angedrohten Strafen ein: Gegenwärtige Verordnung ist in allen § 21 de- Gesetze- vom 14. März 1851 gedachten Zeitschriften unverzüglich abzudrucken. Dresden, den 22. August 1867. Ministerin« de- Inner«. von Nostitz-Wallwitz. Forwerg. Von der Unterzeichneten JmmatrieulationS-Commisfion wird hierdurch bekannt gemacht, daß die akademischen Vorlesungen auf hie siger Universität im bevorstehenden Wintersemester a« Ei« nnd Zwanzigsten Oktober 1867 (nicht wie in dem gedruckten LectionS-Kataloge angezeigt ist, am 14. October) beginne» werden. Die Verzeichnisse über die in dem gedachten Halbjahre zu haltenden Vorlesungen find in der Universität--Canzlei und in der UniverfitätS-Buchhandlung (Querstraße Nr. 30) zu erlangen. Leipzig, am 20. August 1867. Die Immatrikulation-- Commission daselbst, vr. Gerber, z. Z. Rector, vr. Böttger, als Stellvertreter zugleich in Vertretung de- Königl. Regierung-bevollmächtigten. de- NniversitätSrichters. Bekanntmachung. In der Meolaikirche werden der Einrichtung der Heizapparate wegen von und mit Montag den 26. d. Mon. an bi- auf weitere Bekanntmachung der Gottesdienst und alle kirchliche Handlungen auSgesetzt. Während der Dauer der Arbeiten wird der Parochie St. Nicolai die Peter-Virche zum Mitgebrauche dergestalt überwiesen, daß daselbst Sonntag Vormittag zweimal Gottesdienst gehalten wird, nämlich */»8 Uhr (beziehentlich 7 Uhr Beichte) vom Herrn Oderkatecheten der PeterSkirche und 10 Uhr (beziehentlich */,10 Uhr Beichte) von den Herren Geistlichen der Nicolaiktrche mit Predigt und nachfolgender Communion. Der Nachmittag-gotteSdienst bleibt den Herren Katecheten. Trauungen und Taufen finden für die Nicolaigemeinde theil- vor, theilS n ch der VeSperpredigt in der PeterSkirche statt. Die Woche über fleht die PeterSkirche für Predigten und heilige Handln gen der Parochie St. Nicolai vollständig zu Gebote, insonderheit für Predigt und Communion am Mittwoch. Die Kirchemnspeclion. Leipzig, am 22. August 1867. Der Superintendent. Der Rath der Stadt Leipzig. v. Lechler. Vr. Koch. — - > . . - M... . «r, .. Bekanntmachung. Da- 17. und 18. Stück de- diesjährigen Gesetz- und Verordnungs-Blatte-, enthaltend ^ Nr. 88. Decret wegen Bestätigung der Statuten der Marienberger Silberbergbau-Gesellschaft, vom 17. Juli 1867; - 89. Bekanntmachung, die UcbrrgangSstraßen für de» Verkehr mit den einer UebergangSsteuer oder einer inneren in« directen Abgabe unterließenden verein-ländischen Erzeugnissen betreffend, vom 3. August 1867; - 90. Verordnung, die Pubucation eine- Nachtrag- zu der zwischen der Königlich Sächsischen Regierung und der Fürstlich Reußischeu Regierung älterer Linie zu Greiz wegen Leistung gegenseitiger RechtShülfe unter dem 22. Oc tober 1845 getroffenen Übereinkunft betreffend, vom 22. Juli 1867; - 91. Bekanntmachung, die Anleihe der Stadt Oederan betreffend, vom 25. Juli 1867; - 92. Bekanntmachung, die Coneesfionirung der Westdeutschen Versicherung--Actienbank zu Esse» betreffend, vom 26. Juli 1867 ; - 93. Verordnung, Maßregeln wegen der Rinderpest betreffend, vom 27. Juli 1867-, - 94. Decret wegen Bestätigung der Statuten de- Borschußbank- und Sparverein- für Siegmar und Umgegend, vom 1. August 1867; - 95. Verordnung, die Vornahme der Wahlen für de» Reichstag de- Norddeutschen Bunde- betr., vom 17. August 1867; - 96. Decret wegen Bestätigung eine- fernerwetten Nachtrag- zu den Statuten der Leipziger Bank, vom 30. Juli 1867; sind bei unS eingegangen und werden bi- zum LL. September d. I. auf hiesigem RathhauSsaale zur Kenntnißnahme öffentlich auShävgen. — Leipzig, am 22. August 1867. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Echleißner. Bekanntmachung. Die städtische Brückenwaage auf dem Waageplatze witdDvm 24. d. Mon. an wieder im Betriebe sein. Leipzig, am 23. August 1867. Der Rath der Stadt Leipzig. . vr. Koch. Schleißnec. Bitte für Johaemgeorgensiadt. Da- Über Zohauugeorgenstadt hereingrbrochene entsetzliche BraHdunglück erheischt sofortige Hülfe. Wir bitten unsere Mitbürger um Gaben für die ihrer Habe Beraubte». Unsere Stiftungsbuchhalterei (Rathha«- erste Etage) ist zu deren Lnuahme angewiesen. Leipzig, de« 21. August 1867. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Gchlnßnrr.
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