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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.09.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-09-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186709156
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18670915
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18670915
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-09
- Tag1867-09-15
- Monat1867-09
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.09.1867
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Anzeiger. Amtsblatt deS König!. Bezirksgerichts md des Raths dn Stadt Leipzig. M 258. Sonntag den 15. September 18«7. Verordnung, Maßregeln wegen der Rinderpest betreffend. Nach eiugegangener amtlicher Mittheilung ist die Rinderpest in Mähren wieder auSgebrochen und die r. k. Statthalterei für Böhmen in Prag hat deshalb die Ein- und Durchfuhr oder den Eintrieb von Rindern, Schafen und Ziegen, fowie die Einbringung der von diesen Thier« herrührenden Rohproducte auS Mähren nach Böhmen verboten. Es wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht und, unter Lufrechthaltuvg de- wegen Niederösterreich durch Verordnung vom 22. August d. I. erlassenen gleichen Verbots, dabei verordnet, daß Rinder, Schafe und Ziegen, welche auS oder durch Mähre» kommrn, ingleichen alle von diesen Thierarten abstammenden Rohproducte von daher in Sachsen weder ein- noch durchzulaffen sind. Die davon abweichende Bestimmung in Punct 2 der Verordnung vom 27. Juni d. I. wird hierdurch insoweit außer Kraft gesetzt. Bei Zuwiderhandlungen treten die in Z. 3 der allerhöchsten Verordnung vom 16. Januar 1860 angedrohten Strafe» ein. Gegenwärtige Verordnung ist in allen §. 21 de- Gesetze- vom 14. März 1851 gedachten Zeitschriften unverzüglich abzudrucken. Dresden, am 11. September 1867. Miniffertn« des Inner». Für den Minister: Körner. Forwerg. Bekanntmachung. DaS Unterzeichnete Königliche GerichtSawt macht wiederholt darauf aufmerksam, daß e- auch während de- Tauchaer JahrmarkteS »icht gestattet ist, in de» an der Straße zwischen hier und Taucha gelegene» Ortschaften mit Maaren zu haufire» oder sonst in jahr markt-ähnlicher Weffe feil zu halten. Contraveuienten habe» sich der Wegweisung und Bestrafung, nach Befinden der Verhaftung zu gewärtigen. Königliches GerichtS-Amt Leipzig I., den 14. September 1867. Litzkendorf. Bekanntmachung, dte Anmeldnng schulpffichtiger Kinder für die NathSfreischnle, so wie für die Schule deS ArbeitShauseS für Freiwillige betreffend. Diejenigen Aeltern, Pflege-Aeltern und Vormünder, welche für nächste Ostern um Aufnahme ihrer Kinder oder Pflegebefohlenen in die NatbSfreischrile oder in die Schule des ArbettS-anseS für Freiwillige bei un- anzusuchen gesonnen find, haben ihre Gesuche von jetzt an bis spätesten- den 30. September d. I. aus dem Rathhause in der Schulgelder - Einnahme persönlich anzubringen und die ihnen vorzulegenden Fragen vollständig und der Wahrheit aemäß zu beantworten, auch die Zengniffe über da- Alter des anzumeldenden Kindes, so wie darüber, da- demselben die SchntzpoSe« mit Erfolg eingetmpft worden, gleichzeitig mitrubriuge«. ES werden nur diejenigen Kinder ausgenommen, welche bis Ostern 1868 da- achte Lebensjahr nicht überschritten haben, und e- muß daher jede diesem Erfordernisse nicht entsprechende Anmeldung unberücksichtigt bleiben. Nach erfolgter Prüfung wird die Bekanntmachung der beschlossene» Aufnahmen in der bisherigen Weise erfolgen. Leipzig, am 12. September 1867. Der Natb der Stadt Leipzig. Julius Francke. Schütze. Bekanntmachung. Zu Aufrechthaltung der öffentlichen Ordnung bei Gelegenheit der am 14. und am 1b. d. M. stattfindenden Rennen habe» vir für »othig erachtet, folgende Anordnungen zu treffen. 1) An beiden Tagen find Nachmittags von 1—7 Uhr der Gcheibeuweg vom bchleußiger Wege ab bi- zum Johannavarkwege und der Schleußiger Weg von der Braudbrücke ab bi- zum Ktrschwehr für den öffentlichen Fahr- und Reitverkehr, ingleiche» der Scheibenweg vom Schleußiger Wege ab bis zum Scheibm-Gehölz auch für de» Fußverkehr gesperrt. 2) Wagen und Reiter, die i» die Rennoahn gelange» wollen, haoeu den Hinweg über den Mckweg durch das Scheibengehölz und dm Johannapark-Weg zu nehmen. S) Diejenigen Wagen, welche nur bis au den Eingang zur Rennbahn bei der Einmündung de- ScheibeuwegS in dm Schleußiger Weg fahren, haben dm Hinweg ebenfalls über die Braustraße und dm Schleußiger Weg, dm Rückweg aber über die Brandbrücke, die Mahlmann- und die Körnerstraße zu nehme«. 4) Auf der Zeitzer Straße, der Brauftraße, dem Schleußiger Wege, der Mahlmann- und der Körnerstraße haben alle Wagen rechts zu fahrm und sich streng in der Reihenfolge zu halten. Wir bringen diese Anordnungen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, mit dem Bemerken, daß unsere Organe angewiesen find, die Beobachtung derselbe» auf daS Strengste zu überwach«. Leipzig, am 9. September 1867. Der Nath nnd daS Polizei««^ der Stadt Leipzig. e. Sch die Braustraße und dm Schleußiger Weg, vr. E. Stephani. vr. Rüder. »chleißuer. Bekanntmachung. Für Fahrm der FiaereS und eoneesfiouirteu Einspänner auS der Stadt »ach der Nennbad«, etnschließlich deS für 1 Persoü 2 Person« S Person« 4 Person« auf 6 Ngr. 8 Ngr. 10 Ngr. 12 Rgr. ^ ^*Au dm Tag«, au welchen die Rennen daselbst gehalten werden, haben die Fahrgäste das Fährgeld sogleich bei« Ein-eigen zu berichtig«. — Leipzig, am S. September 1867. Der Natb der Stadt Leipzig. Dr. E. Stephani. Schleißner.
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