Ln-! ul a. adt Tin, ' St.«e Hahn, ttrs H. g, ^t- Frach zum 8<ulM und be'S H. npüger TllMM Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths dn Stadt Leipzig. Sonntag den 23. Februar. 18S8. a. Skais, St. Nür weis. ivzi »; Lonh Die Expedition des Leipziger Tageblattes r- morgen Montag den 24. Februar von 1v Uhr Vormittag bis 2 Uhr Nachmittag geschloffen. echsel 101 Act. 195 .-Aul. Sächs avische 56 Gl 174. zmsen 1.40; von 11k . Bü^ » btL-I ». M i.15; «nst. äzier2 »mb. ». Bekanntmachung. DaS erste Stück des BundeS-GesetzLlatteS des Norddeutschen Bundes, enthaltend: . ^ ^ ^ ^ 32. Bekanntmachung, betreffend die Wahrnehmung der Central-Caffengeschäfte des Norddeutschen Bundes. Vom 21. Jan. 1868. 33—37. Die Beglaubigung der außerordenüichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes am Kaiser!. Oesterreichischen und Kaiser!. Russischen Hofe, sowie bei Ihren Majestäten dem Kaiser der Franzosen, dem Könige der Belgier und dem Könige von Italien. ^ . 38-41. Die Beglaubigung des Kaiser!. Oesterreichischen, Kaiser!. Französischen, König!. Belgischen und König!. Italienischen außerordentlichen Gesandten, und bevollmächtigten Ministers beim Norddeutschen Bunde. 42. Die Ernennung des bisherigen Königl. Preußischen Consuls vr. v. Bojanowski zum Consul des Norddeutschen Bundes in Moskau. ! l 'Altona, an den Kaufmann Rudolph Büttner in Stolpmünde als Schwedisch-Norwegischer Viceconsul daselbst, bei unS eingegangen und wird bis zum 1«. Marz d. I. auf dem Rathhaussaale zur Kenntnißnahme öffentlich auSHLngen. Leipzig, den 20. Februar 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. Vr. Koch. Cerutü Bekanntmachung. 17L In Bezug auf den am 24. d. M. stattfindenden Carneval-Festzug wird Folgende- hiermit angeordnet. In den Straßen, durch welche der Festzug geht, ist während der Dauer desselben jede Handthierung zu unterlassen, welche dem re hinderlich ist; insbesondere kann das Halten irgend welcher Geschirre, das Sägen und Spalten von Brennholz nicht gestattet t. 'So lange der Festzug eine Straße nicht völlig " " ^ ^ ^ Weisungen der ausgestellten Wachposten nicht Folge Leipzig, den 22. Februar 1868. vr. Koch. ' vr. Rüder. tien 5k per Süt lliener »marl ) 154375j irt 2 >750 hollerah 8^, 8V«, Port 2' Agio 1 lerik. ^ Mehl« 'mtliche Sitzung der Stadtverordneten Mittwoch den 26. Februar und Freitag den 28. Februar e. Abends */r7 Uhr im Saale der L Bürgerschule. zesorduung. 1. Gutachten des FinanzausschuffeS über: a) eine Anleihe von 1,000,000 Thlr.; b) eine Petition, die Chemnitz- Leipziger Eisenbahnlinie betr.; e) die Conten 1, 14, 34 und 46 des Budget- für 1868; ä) die Begebung der Anleihe vom Jahre 1864. 2) Gutachten des Bau- und FinanzausschuffeS über Wafferfreigebung. 3) Gutachten deS Bau- und Oekonomieausschusses über: a) Einrichtung des Areal- am Pestalozzistift zu Gärten; d) Vervollständigung der von Herrn vr. Heine angekauften Ufermauer. 4) Gutachten des Kirchen-, Schul- und StistungSauSschufses Über: a) die Conten 7 und 8 deS Budget- für 1868; b) die Besetzung zweier Asststentenstellen am IakobShospital. 5) Gutachten des Ausschusses zur Gasanstalt über: a) die Bildung einer gemischten GaSdeputation; d) die Bildung deS StadtbeleuchtungssondS s. w. d. a. Postrvesen des Norddeutschen Lundes. 49^ d.M.ii .", ab allwöchentlich , auS Marseille jeden jeden Sonnabend 2 Uhr ttagS .4 U. ^ m- und China-Wahrer, dergestalt, daß die Posten von 1) neben Sormtag 6 Uhr Abend- nach Bombay über Aden, sodann 2) um dieselbe Zeit und Stunde nach Calcutta über Ade», Ceylon und Madras, sowie 3) Sonntag 8 Uhr Abends, den 15. März, 5„ 19. April und ferner jeden zweiten Sonn tag nach Uokohama über Singapore, Hongkong, Shangai und Nangasaki, endlich 4) um dieselbe Stunde, Sonntag den 5. April, 3. und 31. Mai und ferner jeden vierten Sonntag nach d fe ^ . Sydney über Aden, Ceylon, King-GeorgeS-Sound und Mel bourne abgelaffen werden. Währungsdifferenzen beim Vorschuß-Verkehr dürfen auf keinen Fall zum Schaden der Postcaffen verrechnet werden: „ein Reductionsverlust kann nur durch vorschriftswidriges Reducnen oder unrichtiges Summiren der reducirten Vorschußbeträge ent stehen." Diesen Grundsatz spricht die General-Verfügung Nr. 32 vom 14. d. aus. „Bazar" und „Victoria", bekannte Journale Berlins', datiren ihre Nummern voraus. Die Expeditionen haben mit der Post da- Abkommen getroffen, daß^ „abspringende" Abonnenten, deren l. B. nur Abonnement z biS Schluß de- talS (Januar bi- März) geht, die bi- I. Quar-