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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.02.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-02-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186802254
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18680225
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18680225
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-02
- Tag1868-02-25
- Monat1868-02
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.02.1868
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und 861-6 de stille sb8t?rs^^ unS bei worden Heinoltj rau. d.-Gro Anzeiger. Amtsblatt t«S Kimzl. BkjirtSzmchtS md dkS Raths da Stadt AiM >° 5«. Dienstag den 25. Februar. Bekanntmachung. 1868. Unter Bezug auf unsere Bekanntmachung vom 6. Februar d. I. ^ einen in der Umgebung der IohanniSkirche versuchsweise ein enden zweiten Wochenmartt betreffend, bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntmß, daß dieser Markt in Berücksichtigung fach namentlich auch Seiten der Verkäufer geäußerter Wünsche nicht Montags und Freitags, sondern Mittwochs und Sonnabends ten werden und Mittwoch de« 18. März d. I. beginnen wird. Leipzig, den 17. Februar 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. z. Palmba« de Pruffr. chter a. s vahnhof. »r a. Ro<! Bambergs Prag, er, g. de Ruf be'< H. g, er Hahn, tel de r, Brüffelnj tel de Pr lberaer Zamverg.i s. Palwt l zum Palmbar chs. Cal !r. 1. zum Ma mchner^ emdergn > br-une<s be'S H. a. Sl - . uee Roß. Napk lnlcheS? Nocdt rik. 6o/, xnden enz: ^ . L. 0. sen de che pr. Va- wolle Nachtrag -en Verhandlungen -er Ltadtverordneten über den HauSbaltplan pro 1888. Heilung über die Verhandlungen in der Sitzung vom 12. Febr. 1868. NamenS des Ausschusses zum Bau-, Oekonomie- und Forst- sm referirte Herr Advocat Helfer über Conto 15 (Marstall). Hierzu schreibt der Rath: , „Sie haben in Ihrem Budgetschreiben vom Jahre 1867 die eschränkung der Pferdezahl auf denjenigen Bedarf -*ragt, welcher zur Straßenräumung nothwendig ist. Diesem lge ist durch Verminderung jener Anzahl auf 16 entsprochen. Sie aber weiter verlangen. dagegen nicht zu Erd-, Stein- und Wafferfuhren benutzt werden, vermögen wir dem nicht beizupflichten. So lange die Straßenbesprengung in der bisherigen Weise ae- t, müssen die Marstallpferde dazu verwendet werden. Dasselbe von dem Sandstreuen bei Glätte im Winter. In beiden laßt sich nämlich die Heit des Bedarfes nicht vorher be im, daher auch eine etwaige Benutzung von Lohnsuhrwerken u unthunlich erscheint. Wollte man ferner für jede Straße bestimmte Stunde zur Abfuhre des Kehrichts festsetzen, so eher rnam 11 dm Straßen liegen. DeS Sonnabends aber würde in vielen en gar nicht gekehrt werdm können, man müßte denn für Tao zu außerordentlichen Lohnfuhren seine Zuflucht nehmen. chenSwerth bleibt es jedenfalls, daß sämmtliche Straßen am «tage rein sind. "eht schon auS dem bisher Gesagten hervor, daß man die allpferde nicht lediglich zum Wegschaffen deS Kehricht- ver- n kann, so kommt noch hinzu, daß man in dringenden, nicht :zusthenden Fällen ohne Hülfe wäre, etwaige Lohnfuhren n erst dann an Ort und Stelle zu bringen sein, wenn sie mehr nützen könnten. Gegenwärtig ist die Zahl der Pferde schon so beschränkt, daß bei solchen plötzlichen Anlässen nicht im Marstalle zu haben sor.^ern von dm Straßen herbeigezogen werden müssen, deS- wrrd auch stets notirt, wo die Pferde in jedem Augenblick zu r fid. Durch Vorstehende- wird eS sich auch rechtfertigen, wenn in Voranschlägen dieses ContoS auf Anschaffung einiger neuen ferde Bedacht genommen worden ist." l Gutachten des Die Dieser Beschluß gelangte an den Rath unterm 9./16. December 1865. Der Rath hat darauf in seiner Antwort vom 9./14. März 1866 diesen Beschluß als eine Bedingung bezeichnet und ge nehmigt. Er sagt in seiner Rückantwort: Denn wenn auch diese Zustimmung an gewisse Bedingun gen geknüpft war, so konnte dies an der Sache mchts andern, da eben die Zustimmung für unS nnr insoweit, als sie wirklich ertheilt worden, gültig war und in der Ausführung unseres Beschlusses von selbst die Genehmigung der Bedingungen liegm mußte, an welche die Zustimmung geknüpft war; und weiter: Wir erklären jedoch nunmehr noch besonders unser Ein- verständniß mit den der jenseitigen Zustimmung in der fraglichen Angelegenheit beigefügten Bedingungen rc. Die Uebereinstimmung mit dem Rache war also vorhanden. Er hat später auch die bedingte Zustimmung der Stadtver ordneten durch Wegbruch des Marstalls am Neumarkt benutzt und dadurch den Beschluß der Stadtverordneten auch tatsächlich ange nommen. Damit über die Absicht deS RathS jedoch ja kein Zweifel mehr bestehen bleibe und eine Differenz'für immer beseitigt sei, über nahm es der damalige Vorsitzende des Bauausschusses, der jetzige Stadtrath Herr vr. Günther, mit dem dirigirenden Vicebürger- Meister, Herrn vr. Stephani, darüber, ob die Einschränkung der »ustimmung, oder die Bedingung seiten deS Raths genehmigt sei, icksprache zu nehmen. Herr vr. Günther hat referirt, daß Herr vr. Stephani er klärt habe, der Rach sei darin mit den Stadtverordneten einver landen. Es heißt in dem darüber aufgenommenen Protocolle, Leipzig den 29. Mai 1866 8ud d: Die Parcellirung des MarstallS und Regulirung der Flucht linien an demselben kann nunmehr zur definitiven Beschluß- nahme gelangen, nachdem der Rath auf Anfrage die an die Zustimmung zur Verlegung deS Marstalls in daS IohanniS- hospital geknüpften Bedingungen, und darunter auch die der Verminderung der Marstallpferde aus die unbedingt und ausschließlich zur Abfuhre des StraßenkehrichtS uoth- wendige Zahl ausdrücklich angenommen hat rc. Erst hierauf entschlossen sich die Stadtverordneten auf. Vorschlag ceS Bau- rc. Ausschusses, die Zustimmung zum Abbruch des Marstalls am Neumarkte zu geben. Im Recommunicat der Stadtverordneten an den Rath , vom 4./9. Juli 1866 hierüber heißt eS: Nachdem der Rach auf officielle Anfrage gegen den Vor sitzenden unsere- Ausschusses zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen vie hiermit accepttrte Erklärung abgegeben hat, daß er vie an unsere Zustimmung zur Verlegung deS Mar- DaS Ml »er Marstau . und Arbei t « l. Lnkt, ^ l bei gehöriger cnv ArbeitSeimheiluvg an-schlieHlich zur Eut- bes Straßenrehricht- erforderlich sinv, unbedingt und ausschließlich zur Abfuhre deS StraßenkehrichtS nothwendige Zahl gerichtete, erfüllen werde, hatten wir die ^ M« gemäß »«heilen wir, infolge einhelligen Beschlüsse« »om
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