Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.09.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-09-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186709299
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18670929
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18670929
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-09
- Tag1867-09-29
- Monat1867-09
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.09.1867
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ ^ ,trDtt-iA ' - '»Uk,ruL t.N »L. -r. "2 r«!n^i-'»K ."' Nl - ?-'> >. ,'- «>- .Uur*M ' ^ :. .- >,».l5: , i-'i .".' '»^.'i'>r-t»^k ' »rttULZ ) ? ' AMMaN kr Nm-I. Bqirk»zcrW md KS Rath» da Stadt ScW». m 272. Sonntag den 29. September. — S Bekanntmachung. rc» <r-/ <<>' 7 ,-.rk.' r.--vE' .riro».'ttli6'7*K. tr^rrp Jeder hier aukommend- Fremde isi am Tage seiner Ankunft »nd, wenn diese erst in de« Abend» stunden erfolgt, am andern Tage Vormittag- von seine« Wirthe bei unser« Fremden »Bureau anznmeldeu. Fremde aber, welche langer als drei Tage hier sich aushalteu, habe« AnsenthaltSkarteu zu löse«. Vernachlässigungen dieser Vorschriften werde« mit einer GeldbuHe bi- zu S Thaler oder verhält» «isirnäsiigem Gefängnisi geahndet. Da- Polizei-Amt der Stadt Leipzig. Leipzig, de« 2V. September 1867. Vw Rüder. Bekanntmachung. Da neuerdings daS Hausiren durch Schulkinder wieder überhand genommen hat, so finde» wir unS veranlaßt, wiederholt be» kannt zu machen, daß daS Fnlbteten von Gegenständen aller Art durch Schulkinder in öffentlichen Wirthschaften verboten ist. Alle Diejenige«, welche ihre eigenen oder andere Kinder dazu auSschicken, oder de» unter ihrer Obhut stehend« Kindern da- Haufiren in Wirthschaften Nachsehen, sowie Wirthe, welche in ihren Wirthschaften daS Hausiren der Kinder dulden, werden mit Geld strafe bis zu 20 Thaler« oder unt entsprechender Gefängnißfirafe belegt werden. Leipzig, den 27. September 1867. Der Rath und da» Polizei««- der Stadt Leipzig. vr. Koch. Vr. Rüder. Bekanntmachung. Wiederholt find in letzter Zeit in de« Promeuadeuanlagen «m da- Schloff Pleiffenbnr- junge Bäume mit einem scharfen Instrument angehaue« gewesen. - r ; . So find auch in der Stacht vom 26 /27. dies. Mou. in den Anlagen zwischen dem Paradeplatz und der ThomaSpforte sechs Bäumt in der anaegebenen Weise sehr stark beschädigt worden. ; ^ n'. r ? Mr bitten alle in Beziehung auf solchen Frevel etwa gemachten oder noch zu machenden Wahrnehmungen unS mitzutheileu und setze« zugleich für Denjenigen, welcher die Entdeckung deS THLterS, so daß derselbe zur Bestrafung gezogen werden kann, herbeiführt, eine Belohnung von , Zwanzig Thaler hiermit aus. Leipzig, den 27. September 1867. Der Rath der Stadt Leipzig.« Vr. Koch. Cerntti. — — ^ _ _ . _ -- - - .. .. , ^ Bekanntmachung. Die bei dem hiesigen Leihhause in den Monaten September, Oktober, Rovember und Deeember 1866 ei»- schließlich der später auf kurze Fristen versetzten oder erneuerte« Pfänder, die weder zur Berfallzeit noch bi- jetzt eingelöft wurden, solle« de« 1 Rovember d. I. «nd folgende Lage, und zwar i» de« ersten Tagen die in Gold, Silber und Juwelen bestehenden, sodann aber die übrigen im Parterre-Locale de- Leihhauses öffentlich »ersieigert werde». ES könne» daher die in genannten Monaten versetzten Pfänder spätesten- den S. Oktober d. I. nur unter Müenlrichtung der AnctionSkoste» an 12 Pfennigen von jedem Thaler des DarlehnS rivgelöst oder nach Befinden erneuert werden. Vom L6. Oktober d. I, an, an welchem Tage der Auktion-» Katalog geschloffen wird, kan» die Einlösung derselben nur unter Mtteutrtchtung der AnetionSkosie« an 12 Pfennige» von jede« Tbaler der ganze« Forderung de- Leihhauses siattfiuden, und zwar uur bi-26. Oktobern «., von welche« Tage ab Auktion--Psävoer unwiderruflich weder eingelösi «och prolongirt werde» könne». Während der Aucüon selbst, also vom 1. Rovember d. I. an, hat Niemand «ehr da- Recht, die Einlösung solcher Pfänder zu verlange», und können sie daher ron den Eigenlhüwein nur auf dem gewöhnlichen Wege de- Erstehen- wieder erlangt werde». Dagegen nimmt da- Geschäft de- EinlöfenS und Versetzen- anderer Pfänder während der Auction in de« gewöhnlichen Locale feine» ungestörten Fortgang. — Leipzig, den 17. September 1867. Die Deputation de- Leihhauses. Vom Reichstage des Norddeutschen Sundes. (Nachtrag ) Buvde-kavzler Graf BiSmarck: Ich will mich nur über di« vier vorliegenden Resolutionen äußern. In Bezug auf die erste verweise ich auf dir Antwort, welche auf die Anfrage ergangen. Ich kan» nicht annehme», daß die nochmalige Resolution nach dieser Richtung ei« Eingriff in di« Prärogative de- VundeSraihS sei» soll. Soll es aber nur nur verstärktere Form de- Wunsche- sein, so hätte ich mindesten- eine müdere Form gewünscht; ich möchte daher von der Annahme abraihen oder ein Amendement in minder kategorischer Form wünsche». Mit de» Anträge« aä 2 und S bi» ich speeiell einverstanden, über technische Bedenke» werde» Sie von Seiten de- Borfitzenden de- Rechnung-an-schuffe- Auskunft erhalte». Mit der Refoürtion nä 4 könnte ich einverstanden sei», wenn nicht — wie »ach dnk neulicheu Wahtprüsuna der Königsberg« Wahl — Zweifel --er dm Eharakter der Offiziere als Beamte entstehen könnten. In Bezug auf den Bnnde-kanzler und feine Stellung versteht eS sich von selbst, daß derselbe der einfige ver antwortliche Beamte ist. Deshalb habe ich mich auch schon i« ersten eonstituirenden Reichstag« über dt« Notbwendigkeit geäußert, daß der Bundeskanzler stet- nnr der preußisch« Ministerpräsident ein kann. Die Post- nnd Telegravhenverwaltung wird schon i» rer nächsten Zeit vom Handä-ministerium abgegrenzi und, so wett ie Bundessache ist, dem Bundeskanzler unterstellt werbt«. Präsident drS RechnungSauSfchuffeS Geheimer Rath Günther äußert technische Bedenken gegen Resolution 2 und 3, letztere konnte aus sich beruhe». Abg. Duncker vermißt bei der jetzigen EtatSaufflellung eine wirksame Eontrole; Über da- Kehle« eine- Etat- für da- auswär tige Amt köa»r «an so leicht nicht fortgehen, wie eS hier geschehe» sei. Bei dem Fortlane» de» Etat- scheiue» doch politische Beden ken maßgebend aewesen zu sä», -vielleicht wollte «a» die Em pfindlichkeit der Bvnde-ge» offen schone», allem dp- -errathe eine g'wiffe Unsicherheit de- LeUerS de- AkLwärtigen. Die Übrige»
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite