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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.03.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-03-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186803017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18680301
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18680301
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-03
- Tag1868-03-01
- Monat1868-03
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.03.1868
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AmIMatt dki WM. BqiMarrichlS «nd di? MP der SIM SkWz. W kl. Sonntag dm März. 1868. Oeffentliche Sitzung der Stadtv cordneten Mittwoch, den 4. März 1868, Abends A7 Uhr i^aale der I. Bürgerschule. Tagesordnung: 1) Gutachten der Ausschüsse zum Bau- und Finanzwesen über Freigabe deS WafferS. 2) Gutachten des BauausschuffeS über die Abrechnung der Promenadenregulirung. 3) Gutachten deS GaSausschusses über a) den 2. Therl des diesjährigen BudgetschreibenS. b) Bildung einer ge- . mischten GaSdeputation. e) Entnahme der Kosten zur Beleuchtung der Nordseite deS AugustusplatzeS. I Bekanntmachung. Die ulten Armenschulhäuser und das vormalige Wohnhaus deS Holz- und Bauhofaufsehers an der Turnerstraße Men auf den Abbruch an die Meistbietenden versteigert werden. Die Versteigerung findet Donnerstag den S. März d. I. von Vormittags 11 Uhr an auf dem Rathhause statt und wird pünktlich zur angegebenen Stunde damit begonnen und dieselbe bezüglich der einzelnen AbbruchSobjecte jedeSmal geschlossen werden, sobald weitere Gebote darauf nicht mehr erfolgen. Die VersteigerungsbedinguMen und ein Plan der abzubrechenden Baulichkeiten liegen in unserem Bauamte auS; auch können letztere Mittwoch den 4. März d. I. Nachmittags von 2—4 Uhr an Ort und Stelle besichtigt werden. Leipzig, den 26. Februar 1868. Der Rath der Ttadt Leipzig. vr. Koch. Cerutti. Die Inhaber der verlorenen resp. abhanden gekommenen Pfandscheine Nr. 52999. 55436. 94043 und 95645 X. 1229. 5346. 33483. 36289. 43967. 44811. 65508. 70063. 70064. 70067. 72389. 72618. 76059. 78565. 78571. 84622. 87274. 88109 und 910961t. 1247 und 13202 werden hierdurch aufgefordert, sich damit unverzüglich bei Unterzeichneter Anstalt zu melden, um ihr Recht daran zu beweisen oder dieselben gegen Belohnung zurückzugeben, widrigenfalls der LeihhauSordnung gemäß die Pfänder den Anzeigern werden au-geliesert werden. Leipzig, 29. Februar 1868. ^ DaS Leihhaus zu Leipzig. Der Inhaber deS abhanden gekommenen Sparcassen-QuittungsbucheS Nr. 48275 wird hierdurch aufgefordert, sich damit binnen 3 Monaten und längstens am 31. Mai d. I. bei Unterzeichneter Anstalt zu melden/ um sei« Recht daran zu beweisen oder dasselbe gegen Belohnung zurückzugeben, widrigenfalls der Sparcaffenordnung gemäß der Inhalt des BucheS dem Anzeiger auSgezahlt werden wird. Für daS am 7. d. M. aufgerufene Quittungsbuch Nr. 54926 läuft diese Frist am 8. Mai d. I. ab. Leipzig, 29. Februar 1868. Die Sparkasse zu Leipzig. Bekanntmachung. Zum Behuf der bestehender Vorschrift gemäß gegen das Ende jedes akademischen Halbjahre- zu haltenden Revision der Universitäts bibliothek werden die Herren Studirenden, welche Bücher zur Zelt entliehen haben, aufgefordert, diese an den drei ersten Tagen der nächsten Woche (am 2., 3., 4. März), alle übrigen Herren Entleiher aber an den drei letzten Tagen derselben (5., 6., 7. März) gegen Zurücknahme der Empfangsbescheinigungen abzuliesern. Leipzig, am 28. Februar 1868. Die Verwaltung -er Universitäts-Bibliothek. Bekanntmachung. Bei der fiScalischen Salzniederlage zu Leipzig wird voM 1. März d. I. ab der Centner Viehsalz für — 10 Ngr. — verkauft Königliche Salzverwalteret Leipzig. Vir Vereinigung -er Leipziger Gymnasien. Eine Erwiderung auf den zweiten Abdruck des Artikel- aus Nr. 112 des Lechz. Tagebl. 1866. Die vorliegenden Zeilen waren bereit- nach dem ersten Er scheinen deS fraglichen Artikels zum Druck vorbereitet, als durch die KriegSereignrsse die ganze Frage plötzlich in den Hintergrund gedrängt lwurde. Da jedoch unser verehrter Gegner die damals laufgestellten Gründe noch jetzt für maßgebend hält, wie der erneute ^Abdruck jenes Aufsätze- beweist, so stehen auch wir nicht an, die 1866 niedergeschriebenen Gegengründe der Beurtheilung deS Publi kum- zu unterbreiten. ES scheint dies um so nothwendiger, als nach dunklen Gerüchten die, wie es schien, bereit- erledigte Frage abermals einer officiellen DiScussion unterworfen werden soll. Handelte eS sich blos um eine pädagogische Erörterung der Frage, so könnte man sie getrost als eine längst abgethane bezeichnen. Denn wir glauben einfach nicht, daß der geehrte Verfasser zeneS Artikel- den rein pädagogisch gehaltenen Gutachten der 16 Gymnasial lehrer, dem Gutachten von Autoritäten wie Ritschl und Heiland 'm Ernst ein Votum gegenüberstellen könne, da- sich gleich auf der ersten Seite auf den Standpunkt de- steuerzahlenven Bürger- stellt rmd unter Anderem einen weiten Schulweg deshalb für wünschenS- werth hält, damit sich der Schüler nicht zu viel auf den Straßen umhertreibe. Wenigstens war der Herr Verfasser jene- Artikels darnach nicht berechtigt, mit Bedauern zu constatiren, daß die Aus sprüche sachverständiger Männer in der pädagogischen Beurtheilung diametral auseinandergehen. Die Sachverständigen, denen eS nur um die pädagogische Seite der Frage zu thun war, sind über die verderblichen Folgen einer Verschmelzung völlig einig. Wir könnten weiter gehen und die Frage deshalb auch von jedem andern Standpunkt auS für eine aHethane erklären. Denn daS wird unS der verehrte Gegner sicherlich zugestehen, daß es sich bei einer Neugestaltung,von Schulverhältniffen vor allem und in erster Linie darum handelt, ob der Zweck der Schule nach erfolgter Neuerung ebenso oder besser erfüllt werden könne als vorher und daß man sich vor einer Neuerung hüten müsse, wenn die- nach dem Urtheil aller Sachverständigen eben nicht der Fall ist. Kurz auSgedrückt: wenn die Verschmelzung zum offenbaren Schaden des Gymnasialwesens unserer Stadt gereicht, wenn in dem vereinigte- Gymnasium weniger gut gelernt und erzogen werden kann, ' kommen dem gegenüber alle Gründe, die die Vereinigung empft einfach nicht in Betracht. Streng genommen müßte u- unser geehrter Gegner erst den Beweis liefern, daß die geführten Gutachten auf Täuschung oder gar auf
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